Robert Esser (1970–2025) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und seit 2007 Professor für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht, Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Passau. Seine akademische Karriere umfasste die Tätigkeit an der Universität Passau mit Schwerpunkt auf verschiedenen Gebieten des Strafrechts und dessen internationalen sowie wirtschaftlichen Bezügen.
Klausuren
16 KlausurenKäse – Das Gold der einfachen Leute
Ein Übungsfall zur strafrechtlichen Abgrenzung von Trickdiebstahl und Sachbetrug sowie zu den Voraussetzungen des räuberischen Diebstahls. Im weiteren Verlauf geht es um die Qualifikation eines gefährlichen Werkzeugs und die objektive Zurechnung einer schweren Folge (Todesfolge nach Wechselwirkung von Medikamenten). Es sind vorgegebene Straftatbestände nicht zu prüfen; der Fall richtet sich an Studierende im Grundstudium.
Anfängerklausur – Strafrecht: Tödliche TikTok-Inspiration
In dieser Anfängerklausur wird ein tödlicher Vorfall im Zusammenhang mit einer Social-Media-App einer strafrechtlichen Prüfung unterzogen. Im Zentrum stehen die Tatbestandsmerkmale von Totschlag sowie Fragen der objektiven Zurechnung und des subjektiven Tatbestands. Die Bearbeitung behandelt auch Probleme der Schuld und denkbare Rechtfertigungsgründe.
Tödlicher Westerndreh
Bei Dreharbeiten in einer Westernstadt vertauscht ein Schauspieler, getrieben von Rollen- und Gageambitionen, die Patronen eines Revolvers durch scharfe Munition. Infolge unterbliebener Kontrolle des Waffenmeisters erschießt der ahnungslose Schütze unbeabsichtigt eine Regieassistentin. Die Klausur prüft insbesondere mittelbare Täterschaft, error in persona sowie Rücktritt vom Versuch.
Zwischenprüfungsklausur Strafrecht
Der Fall behandelt eine eskalierende Demonstration, bei der es zu tödlichen und schwerwiegenden Gewalttaten kommt. Thematisiert werden insbesondere Notwehr, Notstand und Festnahmerecht sowie verschiedene strafrechtliche Delikte rund um den Einsatz von Schusswaffen im Kontext Diebstahl und Körperverletzung. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beteiligten A und C steht im Mittelpunkt.
'Hochzeits-Blockade' mit Todesfolge
In diesem Strafrechtsfall geht es um A, der aus Eifersucht versucht, seinen Bruder B während einer Hochzeitsfeier auf der Autobahn zu töten, dabei aber versehentlich C schwer verletzt. Nach dem erfolglosen Versuch, B zu töten, glaubt A, C sei bereits verstorben, während dieser tatsächlich noch lebt, später aber an den Verletzungen stirbt. Es sind insbesondere Fragen des Versuchs, Rücktritts, Unterlassens und der Irrtumslehre bei Tötungsdelikten zu prüfen.
Corona-Dilemmata
Der Fall behandelt strafrechtliche Probleme rund um lebensbedrohliche Entscheidungssituationen im Krankenhaus während der Corona-Pandemie. Diskutiert werden insbesondere Fragen zum Versuch eines unechten Unterlassungsdelikts, zur rechtfertigenden Pflichtenkollision im Rahmen einer medizinischen 'Triage', Anstiftung, Notwehr, sowie das Verhältnis zwischen Mord und Totschlag.
Grusel-Clowns in Niederbayern
Die Klausur thematisiert das strafrechtliche Verhalten eines als Grusel-Clown verkleideten A, der eine Passantin erschreckt und deren Reaktion filmt, sowie die anschließende Reaktion des B, der A mit einem Messer angreift. Zu prüfen sind insbesondere Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, das Strafrecht im Allgemeinen Teil (Täterschaft, Versuch, Rechtfertigung) sowie der Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Filmaufnahmen.
»One man’s trash is another man’s treasure«
Die Klausur schildert einen Fall, in dem zwei Angestellte eines Wertstoffhofes gezielt Gegenstände aus Sammelcontainern entnehmen und weiterverkaufen, entgegen der in der Benutzungsordnung geregelten Eigentumsübertragung und Entnahmeverbots. Thematisiert werden schwerpunktmäßig die Voraussetzungen und Probleme des Diebstahls sowie der Rücktritt vom Versuch, vor dem Hintergrund einschlägiger Rechtsprechung des BGH.
'Castle Doctrine' oder 'Alter schützt vor Straftat nicht'"?
Im Mittelpunkt des Falles stehen ein Überfall auf einen älteren Hausbewohner durch einen jugendlichen Einbrecher und die daraus resultierenden tödlichen Schüsse des Opfers sowie das Verhalten der Lebensgefährtin in einer Rettungssituation. Die Klausur thematisiert Tötungsdelikte, Fragen der Notwehr und des Notwehrexzesses sowie die Strafbarkeit durch Unterlassen und Teilnahmehandlung. Auch wird auf die spezielle Konstellation eingegangen, dass der Täter selbst jung ist und das Opfer in einer Bedrohungslage agiert.
Zwischenprüfungsklausur Strafrecht: „Handy und Bier“
Im Fall "Handy und Bier" fordert Anton (A) von Siegfried (S) eine Entschuldigung und behält dessen Handy ein, das er sich zuvor durch einen Trick verschafft hat. Nachdem S die Rückgabe verweigert wird, folgt er A, woraufhin A das Handy in ein Gebüsch wirft. Am nächsten Tag bedroht A im Supermarkt den Inhaber Ottfried (O) mit einer ungeladenen Pistole, um nach einem Ladendiebstahl mit mehreren Bierdosen zu fliehen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind Eigentumsdelikte einschließlich Diebstahl und Raub, die Definition der Waffe im Sinne des § 250 StGB sowie die Strafbarkeit von sowohl A als auch S.
Unter Rockern
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Rockers, der bei einer polizeilichen Wohnungsdurchsuchung aus Angst vor einem Angriff konkurrierender Rockergruppen einen tödlichen Schuss auf einen Polizeibeamten abgibt. Schwerpunkte sind der Tatbestands- und Erlaubnistatbestandsirrtum sowie die Voraussetzungen und Grenzen der Notwehr im Lichte des Schusswaffengebrauchs.
Jugendstrafrecht, Strafvollzug, Sanktionenlehre
Die Klausur behandelt eine Gewalttat von Jugendlichen/Jungerwachsenen im Drogenmilieu, die zur Tötung eines Opfers führt und prüft die Voraussetzungen und Rechtsfolgen nach dem Jugendgerichtsgesetz, insbesondere im Hinblick auf Sanktionen, Strafzumessung und Verfahrensrecht. Dazu zählen die Fragen zur Verfahrensverbindung, richterlicher und staatsanwaltschaftlicher Zuständigkeit sowie aktuelle Gesetzesänderungen im JGG. Es wird auch auf die Vereinbarkeit des beabsichtigten Schuld- und Strafausspruchs mit den Regeln des Jugendstrafrechts eingegangen.
Masern-Party
Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Relevanz einer sogenannten 'Masern-Party', bei der Eltern gezielt ein Kind der Ansteckung mit Masern aussetzen. Es werden Körperverletzungsdelikte, erfolgsqualifizierte Delikte und Fragen der rechtfertigenden Einwilligung, insbesondere bei Einwilligungsunfähigkeit, behandelt. Besonderes Augenmerk liegt auf der objektiven Zurechnung bei ärztlichem Fehlverhalten und der psychischen Beihilfe durch das Verhalten der Eltern.
Zwischenprüfungsklausur StR Die Milch macht
Die Klausur behandelt auf Basis eines Klinikalltags zwei komplexe Fallkonstellationen: Zum einen geht es um die fahrlässige Gefährdung und Schädigung einer Krankenschwester durch präparierte Milch (inklusive Problemen des error in persona versus aberratio ictus), zum anderen um einen möglichen Tötungsdelikt mittels Sterbehilfe am komatösen Patienten. Thematisiert werden dabei Fragen der gefährlichen Körperverletzung, Heimtücke, Täterschaft und Teilnahme sowie die Abgrenzung zwischen Mord und Tötung auf Verlangen.
Von verhinderten Meistern und hartnäckigen Liebhabern
Im Fall geht es um die Strafbarkeit von A, B und C im Zusammenhang mit Notwehrprovokation, versuchter Körperverletzung, Rücktritt vom Versuch und Nachstellung. Besondere Schwerpunkte liegen auf Notwehrkonstellationen, dem Versuch und Rücktritt sowie auf Anstiftung zu einem erfolgsqualifizierten Delikt nach § 18 StGB. Neben § 211 StGB sind keine Tötungsdelikte zu berücksichtigen.
Übungsfall: Schwerpunktklausur Strafrecht
Ein türkischer Staatsangehöriger (A), der seit Jahren in Deutschland lebt, wird wegen Verdachts des gemeinschaftlichen Raubes zusammen mit B verurteilt. Die zentralen Streitpunkte betreffen die Strafprozessordnung und internationale Verpflichtungen, insbesondere die Rechte des A auf konsularische Unterstützung gemäß Art. 36 WÜK sowie die verwertbarkeit seiner Aussagen. Im Revisionsverfahren werden mögliche Verfahrensverstöße hinsichtlich Belehrungspflichten und Verwertungsverboten thematisiert. Zudem geht es um die Auswirkungen einer EGMR-Entscheidung auf B und die Optionen einer Individualbeschwerde beziehungsweise Wiederaufnahme des Verfahrens. Im wirtschaftsstrafrechtlichen Teil steht eine mögliche Subventionserschleichung durch G im Fokus.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Professor Dr. Robert Esser prüfen besonders häufig Rechtfertigungsgründe (10×), Totschlag, § 212 StGB (5×), Unterlassen (4×), Versuch und Rücktritt (4×), Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB (3×), Mord, § 211 StGB (3×), Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) (2×) und Diebstahl (§ 242 StGB) (2×).