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Jurafuchs
Professor Dr.

Robert Esser

7 Klausuren im Portal
Professor:in · Universität Passau

Robert Esser (1970–2025) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und seit 2007 Professor für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht, Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Passau. Seine akademische Karriere umfasste die Tätigkeit an der Universität Passau mit Schwerpunkt auf verschiedenen Gebieten des Strafrechts und dessen internationalen sowie wirtschaftlichen Bezügen.

Klausuren

JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Tödliche TikTok-Inspiration

In dieser Anfängerklausur wird ein tödlicher Vorfall im Zusammenhang mit einer Social-Media-App einer strafrechtlichen Prüfung unterzogen. Im Zentrum stehen die Tatbestandsmerkmale von Totschlag sowie Fragen der objektiven Zurechnung und des subjektiven Tatbestands. Die Bearbeitung behandelt auch Probleme der Schuld und denkbare Rechtfertigungsgründe.

Professor Dr. Robert Esser, Lea Urban· JuS 2025, 328· 120 Min Bearbeitung
Totschlag, § 212 StGBObjektive ZurechnungSchuld+8 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

Zwischenprüfungsklausur Strafrecht

Der Fall behandelt eine eskalierende Demonstration, bei der es zu tödlichen und schwerwiegenden Gewalttaten kommt. Thematisiert werden insbesondere Notwehr, Notstand und Festnahmerecht sowie verschiedene strafrechtliche Delikte rund um den Einsatz von Schusswaffen im Kontext Diebstahl und Körperverletzung. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beteiligten A und C steht im Mittelpunkt.

Robert Esser, Stefan Kim· JURA 2022, 1333
RechtfertigungsgründeTotschlag, § 212 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+4 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

»One man’s trash is another man’s treasure«

Die Klausur schildert einen Fall, in dem zwei Angestellte eines Wertstoffhofes gezielt Gegenstände aus Sammelcontainern entnehmen und weiterverkaufen, entgegen der in der Benutzungsordnung geregelten Eigentumsübertragung und Entnahmeverbots. Thematisiert werden schwerpunktmäßig die Voraussetzungen und Probleme des Diebstahls sowie der Rücktritt vom Versuch, vor dem Hintergrund einschlägiger Rechtsprechung des BGH.

Robert Esser, Judith Lutz· JURA 2016, 311
Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Versuch und Rücktritt+4 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Jugendstrafrecht, Strafvollzug, Sanktionenlehre

Die Klausur behandelt eine Gewalttat von Jugendlichen/Jungerwachsenen im Drogenmilieu, die zur Tötung eines Opfers führt und prüft die Voraussetzungen und Rechtsfolgen nach dem Jugendgerichtsgesetz, insbesondere im Hinblick auf Sanktionen, Strafzumessung und Verfahrensrecht. Dazu zählen die Fragen zur Verfahrensverbindung, richterlicher und staatsanwaltschaftlicher Zuständigkeit sowie aktuelle Gesetzesänderungen im JGG. Es wird auch auf die Vereinbarkeit des beabsichtigten Schuld- und Strafausspruchs mit den Regeln des Jugendstrafrechts eingegangen.

Robert Esser· JURA 2013, 643
Jugendgerichtsgesetz (JGG)+2 weitere
ZjS 2013Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur Strafrecht: „Handy und Bier“

Im Fall "Handy und Bier" fordert Anton (A) von Siegfried (S) eine Entschuldigung und behält dessen Handy ein, das er sich zuvor durch einen Trick verschafft hat. Nachdem S die Rückgabe verweigert wird, folgt er A, woraufhin A das Handy in ein Gebüsch wirft. Am nächsten Tag bedroht A im Supermarkt den Inhaber Ottfried (O) mit einer ungeladenen Pistole, um nach einem Ladendiebstahl mit mehreren Bierdosen zu fliehen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind Eigentumsdelikte einschließlich Diebstahl und Raub, die Definition der Waffe im Sinne des § 250 StGB sowie die Strafbarkeit von sowohl A als auch S.

RechtfertigungsgründeDiebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Zwischenprüfungsklausur StR Die Milch macht

Die Klausur behandelt auf Basis eines Klinikalltags zwei komplexe Fallkonstellationen: Zum einen geht es um die fahrlässige Gefährdung und Schädigung einer Krankenschwester durch präparierte Milch (inklusive Problemen des error in persona versus aberratio ictus), zum anderen um einen möglichen Tötungsdelikt mittels Sterbehilfe am komatösen Patienten. Thematisiert werden dabei Fragen der gefährlichen Körperverletzung, Heimtücke, Täterschaft und Teilnahme sowie die Abgrenzung zwischen Mord und Tötung auf Verlangen.

Robert Esser, Nadja Röhling· JURA 2009, 866
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBMord, § 211 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Schwerpunktklausur Strafrecht

Ein türkischer Staatsangehöriger (A), der seit Jahren in Deutschland lebt, wird wegen Verdachts des gemeinschaftlichen Raubes zusammen mit B verurteilt. Die zentralen Streitpunkte betreffen die Strafprozessordnung und internationale Verpflichtungen, insbesondere die Rechte des A auf konsularische Unterstützung gemäß Art. 36 WÜK sowie die verwertbarkeit seiner Aussagen. Im Revisionsverfahren werden mögliche Verfahrensverstöße hinsichtlich Belehrungspflichten und Verwertungsverboten thematisiert. Zudem geht es um die Auswirkungen einer EGMR-Entscheidung auf B und die Optionen einer Individualbeschwerde beziehungsweise Wiederaufnahme des Verfahrens. Im wirtschaftsstrafrechtlichen Teil steht eine mögliche Subventionserschleichung durch G im Fokus.

Robert Esser· ZJS 2008, 629
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Professor Dr. Robert Esser prüfen besonders häufig Rechtfertigungsgründe (4×), Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) (2×), Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB (2×), Mord, § 211 StGB (2×), Totschlag, § 212 StGB (2×), (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) (1×), Betrug (§ 263 StGB) (1×) und Diebstahl (§ 242 StGB) (1×).