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Helmut Krickl

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Klausuren

1 Klausur
JA 2008Fortgeschrittene

Von verhinderten Meistern und hartnäckigen Liebhabern

Im Fall geht es um die Strafbarkeit von A, B und C im Zusammenhang mit Notwehrprovokation, versuchter Körperverletzung, Rücktritt vom Versuch und Nachstellung. Besondere Schwerpunkte liegen auf Notwehrkonstellationen, dem Versuch und Rücktritt sowie auf Anstiftung zu einem erfolgsqualifizierten Delikt nach § 18 StGB. Neben § 211 StGB sind keine Tötungsdelikte zu berücksichtigen.

Prof. Dr. Robert Esser, Helmut Krickl· JA 2008, 787· 120 Min
RechtfertigungsgründeVersuch und RücktrittNachstellung, § 238 StGB+4 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Helmut Krickl prüfen besonders häufig Nachstellung, § 238 StGB (1×), Rechtfertigungsgründe (1×) und Versuch und Rücktritt (1×).