Judith Lutz
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Klausuren
JURA 2016Fortgeschrittene
»One man’s trash is another man’s treasure«
Die Klausur schildert einen Fall, in dem zwei Angestellte eines Wertstoffhofes gezielt Gegenstände aus Sammelcontainern entnehmen und weiterverkaufen, entgegen der in der Benutzungsordnung geregelten Eigentumsübertragung und Entnahmeverbots. Thematisiert werden schwerpunktmäßig die Voraussetzungen und Probleme des Diebstahls sowie der Rücktritt vom Versuch, vor dem Hintergrund einschlägiger Rechtsprechung des BGH.
Robert Esser, Judith Lutz· JURA 2016, 311
Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Versuch und Rücktritt+4 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Judith Lutz prüfen besonders häufig Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) (1×), Diebstahl (§ 242 StGB) (1×) und Versuch und Rücktritt (1×).