Worum geht es
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit einer als "Grusel-Clown" verkleideten Person, die Personen erschreckt und deren Reaktionen filmt, sowie die Reaktionen eines Passanten, der den verkleideten Täter angreift. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Körperverletzungsdelikten, Tötungsdelikten sowie Fragen rund um Rechtfertigungsgründe und die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs.
Themen
Fundstelle
Klausur schreiben + Peer-Korrektur tauschen
In Phase 2 öffnest du diese Klausur direkt im prüfungsnahen Online-Editor und tauschst deine Bearbeitung mit einer Mitstudent:in aus, die ebenfalls diese Klausur geschrieben hat. 24h Frist, gegenseitige Bewertung, ein zusätzlicher Lerneffekt durchs Korrigieren selbst.
Diskussion
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Weitere Klausuren zu Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB
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