Klausuren
1 KlausurJA 2017Anfänger:innen
Grusel-Clowns in Niederbayern
Die Klausur thematisiert das strafrechtliche Verhalten eines als Grusel-Clown verkleideten A, der eine Passantin erschreckt und deren Reaktion filmt, sowie die anschließende Reaktion des B, der A mit einem Messer angreift. Zu prüfen sind insbesondere Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, das Strafrecht im Allgemeinen Teil (Täterschaft, Versuch, Rechtfertigung) sowie der Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Filmaufnahmen.
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBVersuch und RücktrittRechtfertigungsgründe+5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Annegret Michel prüfen besonders häufig Rechtfertigungsgründe (1×), Versuch und Rücktritt (1×) und Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB (1×).