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Strafrecht

Mord, § 211 StGB

Der Mord (§ 211 StGB) ist ein eigenständiger Tatbestand der Tötungsdelikte und knüpft an besondere subjektive Merkmale („Mordmerkmale“) an. Streitbefangen: Verhältnis von Totschlag (§ 212) zu Mord, Abgrenzung Täter/Mittäter, Heimtücke und niedrige Beweggründe, Bedeutung der subjektiven Mordmerkmale. Relevanz für Versuch (§ 22), häufige Verknüpfung mit §§ 223, 242, 224 StGB.

Zu diesem Thema haben wir 106 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026Fortgeschrittene

„Der kriminell talentierte Mr. Ripley – Eine Übungsklausur“

Die Klausur "Der kriminell talentierte Mr. Ripley" bietet einen prozessual und materiell abwechslungsreichen Übungsfall zu klassischen Vermögens- und Lebensdelikten. Im Mittelpunkt steht das strafrechtliche Vorgehen des Hauptakteurs inklusive Täuschung, Vermögensdelikten sowie Tötungsdelikten. Ziel ist die Vertiefung der wichtigsten Probleme im Strafrecht AT und BT.

Mord, § 211 StGBBetrug (§ 263 StGB)+3 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Die Wut des Radrennfahrers“

Radrennfahrer A will nach dem Ablauf einer Leihfrist ein Fahrrad von O zurückholen und droht ihm telefonisch Gewalt an. Beim späteren Zusammentreffen verletzt A zunächst Es Ehefrau mit Pfefferspray, tötet O mittels Schusswaffengebrauch und entwendet das Fahrrad. Auf der Rückfahrt versucht A zudem, einen Rivalen mit dem Rad zu verletzen, was jedoch misslingt. Es ist die Strafbarkeit des A nach dem StGB zu prüfen.

Professor Dr. Frank Zieschang· JA 2026, 820· 120 Min
Bedrohung, § 241 StGBMord, § 211 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Zu viel des G(l)uten“

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Strafrecht, in dem eine Bäckermeisterin nach einem Streit und einer vermeintlich tödlichen Würgehandlung weitere Handlungen vornimmt, die letztlich zum Tod ihres Konkurrenten führen. Thematisiert werden Verspätete Erfolge, das Konzept des dolus generalis, Mord und Brandstiftungsdelikte. Schwerpunktmäßig geht es um die objektive Zurechnung, Vorsatzprobleme und die Bewertung eines zweistufigen Tatgeschehens.

Jonathan Kurczinski· JA 2026, 728· 120 Min
Objektive ZurechnungVersuch und RücktrittMord, § 211 StGB+3 weitere
JuS 2026Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Der Autobahnraser

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Autobahnfahrers, der durch extremes Rasen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet beziehungsweise schwere Folgen verursacht. Thematisch stehen insbesondere die Einordnung und Prüfung von Tötungs- oder Körperverletzungsdelikten sowie relevanten Verkehrsdelikten im Mittelpunkt.

Carsten Schönfeld· JuS 2026, 786
Mord, § 211 StGBFahrlässige Tötung, § 222 StGBVerbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB+4 weitere
JuS 2026Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft – Der Tod des Juweliers

Die Assessorexamensklausur behandelt die Erstellung einer staatsanwaltschaftlichen Abschlussverfügung im Rahmen eines Todesfalls (Juwelier). Schwerpunktmäßig werden die materiellrechtliche Prüfung von Tötungsdelikten und die prozessuale Beurteilung im Ermittlungsverfahren gefordert. Neben Totschlag und Mord können Begleitthemen wie Diebstahl und Fragen zur Täterschaft und Teilnahme angesprochen werden.

Dr. Frank Hartmann· JuS 2026, 542· 300 Min
Praktischer Teil 1: Die AbschlussverfügungErmittlungsverfahren 4: AbschlussTotschlag, § 212 StGB+3 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Anfängerübungsklausur: Das Gesetz der Ehre

Im Mittelpunkt des Falls stehen die Mitglieder zweier rivalisierender Gangs, wobei ein Streit um Drogenverkaufsplätze eskaliert: B wird von O getötet. Daraufhin besorgt A, aus Trauer und unter dem Einfluss von C und D, eine Pistole für C und D, die daraufhin O nach einer Verfolgungsjagd erschießen. Thematisiert werden die strafrechtliche Verantwortlichkeit von A, C und D, insbesondere Mord und Beihilfe zum Mord gemäß dem 16. Abschnitt des StGB. Die Prüfung umfasst Aspekte wie Täterschaft und Teilnahme, subjektive Tatbestände sowie Schuld und persönliche Merkmale in Zusammenhang mit den Handlungen.

Damien Nippen, Anna Misera· ZJS 2026, 621
Mord, § 211 StGBTotschlag, § 212 StGBTäterschaft und Teilnahme+4 weitere
JA 2026Original-Examensklausur1. Staatsexamen

* Original-Examensklausur: "'Deine Drogen? Meine Drogen!'

Die Klausur befasst sich mit dem Diebstahl von Betäubungsmitteln, Mordmerkmalen, Tötungsvorsatz, Rücktritt vom Versuch, Notwehr und Besitzkehr, gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr sowie räuberischem Diebstahl. Zudem wird ein prozessualer Teil zur Revision nach Abweichen von einer Verständigung im Strafverfahren geprüft.

Professor Dr. Hans Kudlich· JA 2026, 289· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Betäubungsmittelgesetz (BtMG)Mord, § 211 StGB+5 weitere
ZjS 2026Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit: K.O.-Tropfen

In diesem Strafrechtsfall versucht B, zusammen mit seinem Freund A, die Kommilitonin E mit K.O.-Tropfen zu betäuben und kompromittierende Fotos anzufertigen, um sie zu demütigen. Durch eine Verwechslung wäre beinahe die Schwester S zum Opfer des Angriffs geworden, der jedoch im letzten Moment verhindert wird. Einige Wochen später kommt es infolge emotionaler Verzweiflung zu einem Angriff mit einem Messer durch B auf E. Schwerpunktmäßig werden Fragen zur Qualifikation von K.O.-Tropfen als gefährliches Werkzeug, zur Behandlung eines error in persona bei der Rücktrittsprüfung sowie zum Vorliegen niedriger Beweggründe bei einer Trennungstötung aufgeworfen.

Täterschaft und TeilnahmeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
JuS 2026Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Der tückische Trucker

Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit den Mordmerkmalen des § 211 StGB sowie der Zurechnung und der Schuldproblematik. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Würdigung eines heimtückischen Tötungsdelikts durch einen Lkw-Fahrer ('Trucker'). Die Klausur eignet sich insbesondere zur Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen mit Schwerpunkt auf die Fallbearbeitung zu schwierigen Mordmerkmalen und Zurechnungsfragen.

Carsten Schönfeld· JuS 2026, 166· 300 Min
Mord, § 211 StGBObjektive ZurechnungSchuld+6 weitere
JA 2026Anfänger:innen

„Verhängnisvolle Eifersucht“

Die Klausur thematisiert einen Tötungsversuch aus Eifersucht, bei dem es zur Verwechslung des Opfers kommt und das Opfer an einem Herzinfarkt stirbt. Strafrechtliche Schwerpunkte sind unter anderem Versuch, Rücktritt, Teilnahme (insbesondere neutrale Beihilfe) mitsamt Irrtümern des Haupttäters sowie Unterlassen. Die Strafbarkeit von drei Personen ist zu prüfen.

Mord, § 211 StGBVersuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+4 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Wechselnde Loyalitäten

Im vorliegenden Fall geht es um eine kriminelle Gruppe, die einen Raubüberfall plant und sich während der Tat mit einem Wachmann und der Polizei konfrontiert sieht. Zahlreiche strafrechtlich relevante Handlungen, darunter Körperverletzung, Mord und versuchte Tötung, werden begangen, wobei Rücktrittsfragen und Fragen der Rechtfertigung eine zentrale Rolle spielen. Besonderes Augenmerk liegt auf komplexen Tatbeiträgen, unterschiedlichen Motivlagen der Beteiligten sowie Nebenaspekten wie Notrettung und Täuschung in der Identität. Die Konstellation betrifft sowohl das Verhältnis zwischen Täter:innen als auch die möglichen Qualifikationstatbestände und Mordmerkmale im Strafrecht.

RechtfertigungsgründeSchwere Körperverletzung, § 226 StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Examensübungsklausur: Wer bremst, verliert – und wer überholt, riskiert alles

Pamilla (P) und Sajan (S) liefern sich mit hochmotorisierten Fahrzeugen spontan ein Rennen auf einer Landstraße, wobei P auf der Gegenfahrbahn bleibt und beide deutlich zu schnell fahren. Im Verlauf ignorieren sie bewusst die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. P kollidiert bei einem Überholmanöver nach einer Kuppe mit dem Fahrzeug der entgegenkommenden Gali (G), die lebensgefährlich verletzt und dauerhaft querschnittsgelähmt wird. Der Fall thematisiert strafrechtliche Aspekte rund um verbotene Kraftfahrzeugrennen, fahrlässige und vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs sowie mögliche Delikte gegen Leib und Leben. Die Prüfung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von P und S in Bezug auf das Unfallgeschehen steht im Mittelpunkt.

Täterschaft und TeilnahmeSchwere Körperverletzung, § 226 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur: Das falsche Holster

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Security-Mitarbeiter, der aufgrund eines vermeintlichen Bedrohungsszenarios eine Person mit seiner Dienstwaffe anschießt. Es geht um die Frage, ob der Schuss als zulässige Notwehrhandlung oder aufgrund eines Erlaubnistatbestandsirrtums gerechtfertigt war. Weiterhin ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Dritten zu prüfen, der den Security-Mitarbeiter zur Tat psychisch bestärkt hatte. Zentrale Schwerpunkte bilden Probleme der Notwehr, des Erlaubnistatbestandsirrtums sowie der Teilnahme durch psychische Beihilfe.

Martin Heuser· ZJS 2025, 534
RechtfertigungsgründeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Mord, § 211 StGB+5 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Tödliche TikTok-Inspiration

In dieser Anfängerklausur wird ein tödlicher Vorfall im Zusammenhang mit einer Social-Media-App einer strafrechtlichen Prüfung unterzogen. Im Zentrum stehen die Tatbestandsmerkmale von Totschlag sowie Fragen der objektiven Zurechnung und des subjektiven Tatbestands. Die Bearbeitung behandelt auch Probleme der Schuld und denkbare Rechtfertigungsgründe.

Professor Dr. Robert Esser, Lea Urban· JuS 2025, 328· 120 Min
Totschlag, § 212 StGBObjektive ZurechnungSchuld+8 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

„Plagiat mit Todesfolge“

In dieser Zwischenprüfungsklausur wird das strafrechtliche Verhalten von A und B untersucht. Thematisiert werden unter anderem Versuch und Rücktritt, erfolgsqualifizierte Delikte, Mord und Körperverletzungsdelikte sowie Problemkreise wie error in persona und die Gefährlichkeit ärztlicher Instrumente. Der Fall beruht zum Teil auf aktuellen BGH-Entscheidungen und ist für 2 Stunden angesetzt.

Versuch und RücktrittMord, § 211 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

Die Voraussetzungen der Beihilfe im Spiegel einer Entscheidung zur Tätigkeit einer Stenotypistin in einem Konzentrationslager (BGH, Beschl. v. 20. 8. 2024 – 5 StR 326/23)

Die Klausur behandelt die Voraussetzungen der strafrechtlichen Beihilfe im Kontext eines aktuellen BGH-Beschlusses zur Tätigkeit einer Stenotypistin im Konzentrationslager Stutthof und deren Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord. Der Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme sowie der Bestimmung der Hilfeleistung und des Gehilfenvorsatzes bei neutralen Handlungen.

Nikolaus Bosch· JURA 2025, 40
Täterschaft und TeilnahmeKausalitätSubjektiver Tatbestand+3 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Eine Schifffahrt, die ist lustig …

Der Fall behandelt strafrechtliche Fragen rund um eine Bootsfahrt, die durch ein plötzlich aufkommendes Unwetter eine Notsituation auslöst und verschiedene Notwehr- und Rechtfertigungsproblematiken. Thematisiert werden unter anderem Aggressivnotstand, Gefährdung des Schiffsverkehrs durch einen betrunkenen Kapitän, Todesfolge nach einem Zusammenstoß sowie die Abgrenzung Raub/räuberische Erpressung und die Einordnung einer Luftpumpe als gefährliches Werkzeug. Im prozessualen Teil wird das Zeugnisverweigerungsrecht und die Einführung von Aussagen aus dem Ermittlungsverfahren geprüft.

Dr. Maximilian Lenk· JA 2024, 820· 300 Min
RechtfertigungsgründeGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBRaub (§ 249 StGB)+4 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenübungsklausur: Ehe (es fünf vor zwölf ist)

In diesem Fall geht es um ein Ehepaar, bei dem beide Partner unabhängig voneinander versuchen, das Leben des Mannes M zu beenden: F mischt mit Tötungsabsicht ein Medikament in den Wodka ihres Ehemanns, ohne von seinem eigenen Vorhaben zu wissen. M plant zur gleichen Zeit seinen Suizid und gibt ebenfalls ein Medikament in die Flasche, ahnungslos über die Handlung der F. Die Wirkstoffe neutralisieren sich gegenseitig, sodass M seinen Suizidversuch zunächst überlebt und unbeabsichtigt durch einen Unfall ums Leben kommt. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen zur Kausalität, objektiven Zurechnung und zur Abgrenzung unmittelbarer von mittelbarer Täterschaft sowie zur Strafbarkeit des Versuchs nach StGB.

Totschlag, § 212 StGBKörperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: Das Haus am See

Die Fußballerin Fiona begehrt die Zerstörung einer Gartenhütte ihres Nachbarn Norbert, deren Bau ihren Seeblick beeinträchtigt. Nach dem Eindringen in Norberts umzäunten Garten bringt sie mit einer Axt die Hütte gezielt zum Einsturz. Im weiteren Verlauf entwickelt sich eine Konfrontation zwischen Fiona und Norbert, in deren Folge Fiona Norbert mit der Axt tötet, um eine für sie nachteilige Veröffentlichung eines Überwachungsvideos zu verhindern. Anschließend wird Fiona von Norberts Lebensgefährten Ludwig überwältigt, wobei es zu weiteren körperlichen Übergriffen von beiden Seiten kommt. Die zentralen strafrechtlichen Schwerpunkte betreffen insbesondere Delikte gegen das Eigentum, gegen das Leben und gegen die körperliche Unversehrtheit.

RechtfertigungsgründeMord, § 211 StGBHausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: Erbe auf Umwegen

Im Mittelpunkt des Falls steht Sören (S), der bei einem Restaurantbesuch von seinen Enkeln Alwin (A) und Bert (B) unabhängig voneinander mit demselben Gift getötet wird, wobei beide nichts vom Handeln des anderen wissen. Nach dem Tod von S erbt zunächst deren Mutter Helga (H), die später durch einen Flugzeugabsturz ums Leben kommt, nachdem A ihr ein Flugticket mit der Hoffnung auf einen tödlichen Unfall geschenkt hatte. Der Fall beleuchtet insbesondere Fragen zu Täterschaft und Kausalität bei der Tötung durch Gift, die Strafbarkeit des Versuchs eines Tötungsdelikts sowie mögliche Probleme beim „Abschneiden“ natürlicher Abläufe und Überholungsfälle. Hinzu kommt ein weiterer Handlungsstrang, bei dem Erna (E) bei einem Unfall auf einer Baustelle verletzt wird, nachdem Karla (K) durch ihr Eingreifen Schlimmeres verhindert.

Mord, § 211 StGBTotschlag, § 212 StGBBesonderer Teil+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: Fasching ist nur einmal im Jahr

F nimmt während einer Faschingsfeier in alkoholisiertem Zustand mit Tötungsabsicht ein Messer und sticht auf seinen verfeindeten Bekannten R ein, welcher später im Krankenhaus nach einem Behandlungsfehler stirbt. Zentrale Schwerpunkte des Falls sind die Strafbarkeit des F wegen Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB), insbesondere unter Berücksichtigung der actio libera in causa (a.l.i.c.), der Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB und der objektiven Zurechnung bei alternativer Kausalität. Im zweiten Komplex bringt N absichtlich ein nicht lebensgefährliches Abführmittel in das Getränk der G, wobei ein Dritter dasselbe Mittel ebenfalls beigibt. Erörtert werden Probleme der alternativen Kausalität und der Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB) im Hinblick auf die Kausalitäts- und Zurechnungsfragen zwischen mehreren Beteiligten.

Anna-Sophia Folly· ZJS 2024, 420
RechtfertigungsgründeTotschlag, § 212 StGBBesonderer Teil+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Der Mörder ist immer der Gärtner

In dieser umfangreichen Übungsklausur wird die Strafbarkeit verschiedener Personen thematisiert, u.a. eines Gärtners, der einen Jungen erschießt, eines Privatmannes, der Rettungsfolter anwendet, und eines alkoholisierten Sohnes, der aus Wut einen Bierkrug wirft. Gefragt sind u.a. Tatherrschaft, täterbezogene Mordmerkmale und Vollrauschtatbestand. Der Fall behandelt komplexe Aspekte der Täterschaft, Teilnahme und Strafrecht, einschließlich neutraler Beihilfe und privater Notwehr.

Dr. Maximilian Lenk, Vanessa Gerasimou· JA 2024, 121· 300 Min
Mord, § 211 StGBTäterschaft und TeilnahmeVollrausch, § 323a StGB+3 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Abriss

Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Probleme wie Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung sowie erfolgsqualifizierten Versuch und Mordmerkmale bei einem mehraktigen Geschehen. Im Mittelpunkt steht die Strafbarkeit der T, die eine Einlassberechtigung manipuliert, bei einer Party eine fahrlässige Tötung begeht und anschließend gezielt einen Menschen tötet. Gefragt ist eine vollumfängliche Prüfung der Strafbarkeit nach dem StGB.

Dr. Felix Ruppert, Larissa Weidhas· JA 2024, 103· 120 Min
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB)Mord, § 211 StGB+4 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Der Schlagstock schlägt, ein Funke genügt

Der Fall behandelt eine mehraktige Körperverletzung mit Todesfolge zwischen Bandenmitgliedern, die nach gemeinsamer Verabredung eskaliert und in einen Tötungsdelikt übergeht. Zudem wird ein versuchtes Brandstiftungsdelikt mit Tötungsvorsatz thematisiert. Im Mittelpunkt stehen Mittäterexzess, Zurechnung von Erfolgsqualifikationen und versuchte Erfolgsqualifikation.

Mord, § 211 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBBrandstiftung, § 306 StGB +5 weitere
ZjS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur für ausländische Studierende: Eine unerfüllte Liebe

Alfonso (A) ist unglücklich verliebt und möchte aus Frust dem Partner von Martina (M) eine Lektion erteilen. In einer Kneipe kommt es zunächst zu einer unbeabsichtigten Körperverletzung eines anderen Gastes (X) beim Sturz, anschließend verpasst A der Begleitung von M einen gezielten Schlag, wobei er irrtümlich den Bruder von M (L) trifft und eine Verletzung verursacht. Später stößt A auf einer Brücke den echten Partner (P) absichtlich von der Brüstung, wodurch P infolge eines Genickbruchs stirbt. Der Fall thematisiert die strafrechtlichen Aspekte von Körperverletzungsdelikten sowie Fragen rund um Vorsatz, Irrtum, objektive Zurechnung und den Kausalverlauf.

Ruben Doneleit· ZJS 2023, 1079
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Besonderer TeilAllgemeiner Teil+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Ein Wettstreit unter Kollegen mit Folgen

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Wettstreit zwischen den Arbeitskollegen A und B, wer den Arbeitsweg mit dem Pkw schneller zurücklegen kann. Dabei hält A die Verkehrsregeln ein, möchte aber durch geschicktes Verhalten B übertreffen, während B rücksichtslos mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fährt und einen Fußgänger gefährdet. Später fährt B trotz entzogener Fahrerlaubnis auf der Autobahn und versucht, einer Polizeikontrolle durch eine Flucht mit stark überhöhter Geschwindigkeit zu entkommen. Die Übungsklausur thematisiert zentrale Fragen zu strafrechtlichen Verkehrsdelikten, insbesondere zu verbotenen Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Tamina Preuß· ZJS 2023, 857
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
JA 2023Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: "Der Preis des Goldes

In dieser Original-Examensklausur geht es um die Strafbarkeit mehrerer Personen im Zusammenhang mit einem Raub von Toten, räuberischer Erpressung beim Abpressen von PIN-Nummern, Computerbetrug durch unbefugtes Verwenden einer Debitkarte, Mord sowie Hehlerei. Der Sachverhalt thematisiert die Auswirkungen strafrechtlicher Konkurrenz und die Weiterveräußerung gestohlenen Schmucks.

Prof. Dr. Elisa Hoven, Barbara Wiedmer· JA 2023, 296· 300 Min
Mord, § 211 StGBRaub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+4 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

»Guter Rat ist nicht teuer«

Die Klausur behandelt vornehmlich strafrechtliche Probleme des Besonderen Teils, darunter das Akzessorietätsproblem aus § 28 StGB bei gekreuzten Mordmerkmalen. Thematisiert werden zudem Aspekte des besonders schweren Diebstahls bei bewusstlosen Opfern sowie Straftatbestände wie Totschlag, Mord, Aussetzung und gefährliche Körperverletzung. Im Mittelpunkt stehen das gemeinsame Vorhaben zur Tötung und die anschließende Wegnahme von Wertgegenständen durch einen Dritten.

Mord, § 211 StGBTotschlag, § 212 StGBDiebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Übungsfall: Schlüssel zum Glück

B findet nach der Scheidung von S einen Schlüssel zur Villa der Ex-Schwiegermutter O, behält ihn absichtlich und überlässt ihn später ihrem neuen Freund A. A verschafft sich mit dem Schlüssel Zutritt zum Haus der O und entwendet dort Wertsachen, wobei es zu einer Gewalttat mit Todesfolge an O kommt. Im Raum stehen insbesondere strafrechtliche Prüfungen bezüglich Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Körperverletzungs- und Tötungsdelikten sowie einer möglichen Beteiligung von B. Der Erblasserstatus von S und strafprozessuale Aspekte wie Strafanträge werden thematisiert.

Johannes Weigl, Tobias Gafus· ZJS 2022, 598
Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Verhängnisvolle Feier

In der Klausur stehen Fragen zur eigenverantwortlichen Selbstgefährdung und einverständlichen Fremdgefährdung im Mittelpunkt, insbesondere die möglichen Auswirkungen auf Zurechnung oder Rechtswidrigkeit sowie unterschiedliche Lösungsansätze. Daneben werden die Voraussetzungen einer psychischen Beihilfe und die damit verbundene Problematik der Sperrwirkung nach § 30 II StGB behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der materiellen Ausgestaltung der Heimtücke, der Verwendung gemeingefährlicher Mittel sowie der Prüfung niedriger Beweggründe.

Gafus, Weigl· JuS 2022, 336
Objektive ZurechnungMord, § 211 StGBTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
JuS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: "Alles Versager!"

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Beurteilung von Rücktrittsbemühungen des mittelbaren Täters nach § 24 I oder II StGB inklusive einer konkreten Rücktrittsprüfung. Ein weiterer Fokus liegt auf der Heimtücke und der Abgrenzung zwischen dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit. Zusätzlich wird die Anstiftung eines allgemein Tatbereiten mit gekreuzten Mordmerkmalen eingehend geprüft. Es stehen somit zentrale Fragen des Strafrechts zu Täterschaft, Rücktritt und Mordmerkmalen im Mittelpunkt.

Wörner· JuS 2022, 324
Mord, § 211 StGBVersuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Dr. C & Co – Praxis für den Menschen

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit alternativen Heilmethoden, insbesondere zu Täterschaft und Teilnahme, Unterlassen, Fahrlässigkeit und dolus eventualis, sowie zur Rechtswidrigkeit bei Einwilligung in ärztliche Maßnahmen. Neben der Behandlung eines Patienten mit fragwürdigen Methoden werden Konstellationen wie mittelbare Täterschaft bei Selbsttötung und das Sich-Bereiterklären zum Mord thematisiert. Zusätzlich sind Aspekte des § 263 StGB mit Vermögensschaden, Qualifikationen und Regelbeispielen relevant.

Dr. Daria Bayer· JA 2022, 122· 300 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBUnterlassenMord, § 211 StGB+5 weitere
JURA 2022Erstes Staatsexamen1. Staatsexamen

Übungsklausur für das erste Staatsexamen: »Brandanschlag nach Trennung«

Die Examensklausur behandelt einen Fall, in dem nach einer Trennung ein Brandanschlag auf ein bewohntes Mehrfamilienhaus erfolgt. Schwerpunktmäßig werden die Mordmerkmale – insbesondere die Anwendung des gemeingefährlichen Mittels und niedrige Beweggründe – sowie die Brandstiftungsdelikte inklusive der analogen Anwendung der tätigen Reue diskutiert.

Mord, § 211 StGBBrandstiftung, § 306 StGB +4 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Kamera(den)-Jagd

Die Klausur thematisiert ein komplexes strafrechtliches Geschehen rund um Straßenverkehrsdelikte mit erheblichem Gefährdungspotenzial: Im Rahmen eines Neonazitreffens werden Journalisten verfolgt, ihr Auto blockiert, es kommt zu einer Verfolgungsjagd mit riskanten Fahrmanövern, Kollision und anschließend zu Gewalthandlungen zwecks Erlangung einer Kamera bzw. ihrer Bilddaten. Die Straftaten umfassen u.a. gefährliches Eingreifen in den Straßenverkehr, Körperverletzung und versuchte Tötungsdelikte, mit zusätzlicher Einordnung von komplexen Zueignungs- und Irrtumskonstellationen.

Johannes Herb· JURA 2022, 380
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBVersuch und Rücktritt+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Babynahrung

Der Fall behandelt die Strafbarkeit eines Mannes, der mehrere Gläser Babynahrung mit einem tödlichen Gift präpariert und diese in Supermärkten platziert, um anschließend eine hohe Geldsumme vom betroffenen Unternehmen zu erpressen. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Versuchs, des Rücktritts sowie der Freiwilligkeit der Rücktrittshandlung; zudem werden Mordmerkmale und die räuberische Erpressung mit (versuchter) Todesfolge behandelt.

Dr. Gerwin Moldenhauer, Marco Willumat· JA 2021, 563· 300 Min
Versuch und RücktrittMord, § 211 StGB(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+3 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

'Hochzeits-Blockade' mit Todesfolge

In diesem Strafrechtsfall geht es um A, der aus Eifersucht versucht, seinen Bruder B während einer Hochzeitsfeier auf der Autobahn zu töten, dabei aber versehentlich C schwer verletzt. Nach dem erfolglosen Versuch, B zu töten, glaubt A, C sei bereits verstorben, während dieser tatsächlich noch lebt, später aber an den Verletzungen stirbt. Es sind insbesondere Fragen des Versuchs, Rücktritts, Unterlassens und der Irrtumslehre bei Tötungsdelikten zu prüfen.

Prof. Dr. Robert Esser, Clara Herz· JA 2021, 373· 120 Min
Versuch und RücktrittUnterlassenMord, § 211 StGB+5 weitere
JuS 2021Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Mörderische Verstrickung im "Darknet"

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Bewertung eines Tötungsdelikts im Zusammenhang mit dem "Darknet". Zentrale Fragen sind die Abgrenzung von aberratio ictus, Täterschaft und Teilnahme sowie die Heimtückeproblematik einschließlich eines möglichen Rücktritts. Im weiteren Fokus steht die Rechtmäßigkeit bei der unbefugten Verwendung von Daten und die daraus resultierenden Vermögensdelikte. Besonders hervorgehoben wird zudem die strafrechtliche Verantwortlichkeit im Kontext eines sogenannten "mittelbaren Suizids".

Jahn, Brodowski· JuS 2021, 54
Täterschaft und TeilnahmeMord, § 211 StGBVersuch und Rücktritt+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Der falsche Freund

A plant gemeinsam mit B die Entführung des wohlhabenden O, um dessen Ehefrau zur Zahlung eines hohen Lösegelds zu bewegen und die sofortige Drohung mit der Tötung von O einzusetzen. B stimmt zunächst zu, beteiligt sich aber letztlich nicht an der Tat, woraufhin A sein Vorhaben abbricht. Später verletzt A den Radfahrer F absichtlich und nimmt dabei den Tod von F in Kauf, um eine langjährige Freiheitsstrafe zu erlangen. Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit versuchter Beteiligung gemäß § 30 StGB sowie mit den Qualifikationsmerkmalen bei gefährlicher Körperverletzung und möglichen Mordmerkmalen, insbesondere Habgier. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und B.

Martin Piazena· ZJS 2021, 72
Mord, § 211 StGBKörperverletzung im Amt, § 340 StGBSchwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Zugfahrt mit Folgen

Die Klausur behandelt eine Straftatenserie, beginnend mit Unterschlagung von Fahrtgeldern durch eine Zugbegleiterin und eskalierend in eine tätliche Auseinandersetzung zwischen ehemaligen Lebenspartnern. Schwerpunkt liegt auf den Fragen zum Versuch und Rücktritt vom Tötungsdelikt, zu den Anforderungen an die Freiwilligkeit sowie an die Rücktrittshandlung sowie auf Täterschaft und Teilnahme und einer möglichen Unterschlagung.

Dr. Gerwin Moldenhauer, Marco Willumat· JA 2021, 30· 300 Min
Versuch und RücktrittUnterschlagung (§ 246 StGB)Mord, § 211 StGB+5 weitere
JURA 2021Schwerpunktbereich

Kriminologie Fortgeschrittenenklausur

Die Klausur befasst sich mit einem Mordfall unter kriminologischen Gesichtspunkten. Die Aufgaben behandeln die Bedeutung sozialer Faktoren für Kriminalität, kriminologische Ansätze nach Franz von Liszt, theoretische Erklärungen für das Verhalten des Täters sowie statistische Kennzahlen zur Tötungsdelinquenz in Deutschland. Zudem werden Hasskommentare und deren strafrechtliche Relevanz thematisiert.

Grundlagen+3 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Folgenschwere Vorurteile

In diesem Sachverhalt aus einer Anfängerhausarbeit im Strafrecht steht die Prüfung von Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen nach einer am Straßenverkehr und durch Vorurteile geprägten Gefahrensituation im Fokus. Es werden verschiedene Delikte aus dem Besonderen Teil, insbesondere Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, aber auch eine Sachbeschädigung und der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr thematisiert. Der Fall eignet sich besonders für die Einordnung und systematische Prüfung strafrechtlicher Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe.

Tonio Walter, Patrick Michler· JURA 2021, 844
RechtfertigungsgründeSchuldTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Corona-Dilemmata

Der Fall behandelt strafrechtliche Probleme rund um lebensbedrohliche Entscheidungssituationen im Krankenhaus während der Corona-Pandemie. Diskutiert werden insbesondere Fragen zum Versuch eines unechten Unterlassungsdelikts, zur rechtfertigenden Pflichtenkollision im Rahmen einer medizinischen 'Triage', Anstiftung, Notwehr, sowie das Verhältnis zwischen Mord und Totschlag.

Prof. Dr. Robert Esser, Anna Wasmeier· JA 2020, 668· 120 Min
UnterlassenRechtfertigungsgründeTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 2020Anfänger:innen

Fußball unter Nachbarn

T will aus Feindschaft zu seinem Nachbarn O einen Sprengsatz am Auto des O zünden, um diesen zu töten. Der Sprengsatz ist jedoch ein harmloser Knaller, woraufhin O durch den Knall erschrickt, das Auto verreißt und sich eine leichte Kopfverletzung zuzieht. Zu prüfen ist, wie sich T nach dem StGB strafbar gemacht hat.

Dr. Tim Gebauer· JA 2020, 351· 120 Min
Mord, § 211 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVersuch und Rücktritt+3 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Eiskalt

Im Mittelpunkt des Falls steht das Verhalten mehrerer Personen während eines Rettungseinsatzes nach einem Einbruch durch das Eis: Die Schülerin S ignoriert Verbote und bricht in einen zugefrorenen See ein, woraufhin ihre Freundin O beim Rettungsversuch ebenfalls einbricht. Ein Notarzt muss sich in einer Ressourcenknappheitssituation (Triage) entscheiden, wem primär medizinische Hilfe zuteilwird, während eine weitere Person versucht, diese Entscheidung durch ein Bestechungsangebot zu beeinflussen. Zu prüfen sind unter anderem Fragen der Fahrlässigkeit bei Retterfällen, die strafrechtliche Verantwortlichkeit bei rechtfertigender Pflichtenkollision sowie etwaige Korruptionsdelikte.

Christoph Sowada· ZJS 2020, 387
UnterlassenRechtfertigungsgründeTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Kinder des Himmels

Die Klausur befasst sich mit der Strafbarkeit eines Piloten, der aus religiös motivierten Gründen ein Passagierflugzeug absichtlich zum Absturz bringt und dabei den Tod und die Körperverletzung zahlreicher Insassen herbeiführt. Schwerpunktmäßig zu prüfen sind Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, insbesondere hinsichtlich der Täterschaft, Teilnahme und subjektiven Tatbestandsmerkmale. Auch die psychische Beihilfe einer Sektenkollegin sowie die versuchte Körperverletzung gegenüber einer besonders gefährdeten Passagierin sind einzubeziehen.

Prof. Dr. Kai Cornelius, Dominik Birner· JA 2020, 188· 120 Min
Mord, § 211 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBTäterschaft und Teilnahme+2 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Seeteufel à l‘ancienne

Im vorliegenden Fall besucht die Foodbloggerin F das Restaurant von R und bemerkt dort einen Widerspruch zwischen der Speisekarte ("fangfrischer" Fisch) und tatsächlich verwendeter Tiefkühlware. Nach einer Konfrontation droht F dem R implizit mit einem Veröffentlichungsdruck, der zu einer unentgeltlichen Bewirtung führt. Später täuscht R gegenüber seiner Lieferantin L, um an preisgünstigere Ware zu gelangen. Abschließend bittet R seinen Freund A, F zu töten, wobei der Tötungsversuch jedoch scheitert. Die Prüfung umfasst mögliche Straftatbestände bezüglich Betrug, Erpressung, Täuschung und versuchtem Tötungsdelikt nach dem Strafgesetzbuch.

Dr. Yao Li, Sebastian Kürten· ZJS 2020, 269
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Täterschaft und Teilnahme(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
ZjS 2020Anfänger:innenFortgeschrittene

Anfängerhausarbeit: Eheglück am Valentinstag

A plant, seine Ehefrau F mit Gift zu töten, um mit seiner Geliebten G und dem Schmuck der F ein neues Leben zu beginnen. G überredet A zur Tat, geht aber von einer anderen Vorgehensweise aus, während J als Freund A bei der Beschaffung des Giftes unterstützt, obwohl er von den wahren Absichten weiß. Im Zentrum des Falls stehen das Verhältnis von Totschlag und Mord nach §§ 212, 211 StGB, die Auslegung von Mordmerkmalen, Versuchsbeginn und mittelbare Täterschaft sowie Beihilfe durch berufstypisches Verhalten. Außerdem sind Aspekte des Pflanzenschutzgesetzes zu beachten. Es ist zu prüfen, wie sich A, G und J strafbar gemacht haben könnten.

Carolin Hermann, M.mel.· ZJS 2020, 150
Täterschaft und TeilnahmeVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
ZjS 2019Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Zuständig? Selbständig? Irrig?

Im Mittelpunkt des Falles steht die Frage, ob A als Geschäftsführerin und B als faktischer Geschäftsführer einer GmbH zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet waren. Die GmbH betreibt ein Callcenter und beschäftigt Telefonistinnen, die als Selbständige ausgewiesen sind, de facto jedoch wie Arbeitnehmer eingegliedert wurden. Im Raum steht eine mögliche Strafbarkeit nach § 266a StGB wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Relevant sind dabei insbesondere die Abgrenzung zwischen selbständiger und abhängiger Beschäftigung sowie die damit verbundenen Melde- und Zahlungspflichten.

Scarlett Jansen· ZJS 2019, 503
UnterlassenFalsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2019Anfänger:innen

Frauen vor Brüder

Die Klausur thematisiert den Prüfungsschwerpunkt der Kausalität und objektiven Zurechnung im Rahmen einer Eskalation zwischen zwei Jugendlichen, wobei das Abweichen vom vorgestellten Kausalverlauf und Mordmerkmale zu bewerten sind. Die Strafbarkeit des A nach einem zweiphasigen Geschehensablauf steht im Mittelpunkt, insbesondere im Hinblick auf Tötungsdelikte und die Probleme der Zurechnung des Enderfolges. Eine Prüfung nach § 3 JGG ist nicht erforderlich.

Julia Marinitsch· JA 2019, 190· 180 Min
KausalitätObjektive ZurechnungMord, § 211 StGB+2 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Vom Beschimpfen, Lügen und einem Mordsvergnügen

Im Sachverhalt bringen zwei Freunde einen Mord in Form eines Anstiftungsgeschehens zur Ausführung und es kommt zu Aussagedelikten sowie einer Individualbeleidigung eines Polizeibeamten. Die Klausur behandelt die Strafrahmenverschiebung/Tatbestandsverschiebung nach § 28 StGB, die Abgrenzung von Kollektiv- und Individualbeleidigung sowie strafprozessuale Aspekte der uneidlichen Falschaussage zugunsten des Täters.

Florian Nicolai· JA 2018, 825· 120 Min
Mord, § 211 StGBTäterschaft und TeilnahmeBeleidigung, § 185 StGB+1 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Wahre Freunde

In dieser Übungsklausur geht es um eine Gruppe von Freunden, die im Rahmen eines eskalierten Streits in einer Berghütte in eine gewalttätige Auseinandersetzung verwickelt werden, bei der ein Beteiligter infolge eines Schlages sein Augenlicht verliert. Zudem unternimmt einer der Freunde später einen Stoß mit potentiell tödlicher Folge gegen einen anderen, zieht ihn jedoch zurück, um als Helden vor einer Frau dazustehen. Zu prüfen sind unter anderem Delikte des Strafgesetzbuches wie Bedrohung, Körperverletzung und Beteiligung an einer Schlägerei mit besonderem Fokus auf Täterschaft und Teilnahme, Mordmerkmale sowie Rücktritt vom Versuch.

Dr. Tamina Preuß, Barbara Krüll· JA 2018, 271· 120 Min
Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGBTäterschaft und TeilnahmeMord, § 211 StGB+3 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Übungsfall: „Tod auf Rezept?“

Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Arztes, der einer Patientin mit nicht tödlicher, aber unheilbarer Krankheit bei der Selbsttötung hilft, indem er ihr ein tödlich wirkendes Schlafmittel verschreibt, besorgt, Dosierung erklärt und ein weiteres Medikament injiziert. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung zwischen strafbarer geschäftsmäßiger Sterbehilfe, Tötung auf Verlangen und anderen Beteiligungsformen sowie Fragen zur Relevanz einer Patientenverfügung und zum Umgang mit Beweismitteln.

Täterschaft und TeilnahmeTötung auf Verlangen, § 216 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Auf der Flucht

Im Fall flüchten zwei Kleinkriminelle nach einem Diebstahl mit dem Pkw vor einer Polizeikontrolle. Der Fahrer versucht hierbei, einen Polizisten gezielt zu überfahren, wird jedoch von diesem durch einen Sprung auf den Bürgersteig nicht verletzt. Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Verantwortlichkeit beider Beteiligten insbesondere hinsichtlich Gefährdung des Straßenverkehrs und versuchter Tötungsdelikte.

Dr. Dennis Federico Otte· JA 2017, 684· 60 Min
Versuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Folgenschwere Freuden

Der Fall thematisiert einen scheinbar eifersuchtsgetriebenen Angriff mit tödlichen Folgen, Mordmerkmale, Dolus alternativus und die fahrlässige Tötung. Zudem wird die Blutabnahme an einem nicht einwilligenden Spender behandelt, sodass auch Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe bei Lebensrettung zu prüfen sind. Es sind ausschließlich Tötungs- und Körperverletzungsdelikte aus dem Besonderen Teil relevant.

Nicolas Böhm, Philipp Stürmer· JA 2017, 272· 120 Min
Mord, § 211 StGBTotschlag, § 212 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Guter Rat ist teuer

Diese fortgeschrittene Übungsklausur behandelt Tötungsdelikte mit Beteiligung durch Unterlassen, Versuch und Rücktritt sowie Mordmerkmale. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von B, K und F hinsichtlich Tötungsdelikten, wobei insbesondere die individuelle Tatbeteiligung und rechtliche Verantwortlichkeit in einer komplexen familiären Situation im Vordergrund steht.

Isabel Wendeburg· JA 2017, 25· 180 Min
Mord, § 211 StGBVersuch und RücktrittUnterlassen+4 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Gute« Neujahrsvorsätze

Im Mittelpunkt der Klausur stehen ein versuchter Mord durch gezielten Auffahrunfall mit einem Personenkraftwagen sowie strafrechtliche Probleme rund um Straßenverkehrsdelikte. Dabei werden unter anderem die Tatbestandsmerkmale der §§ 315 ff. StGB, Fragen des Versuchs, Rücktritts und Pflichtwidrigkeitszusammenhangs behandelt.

Stephan Berndt, Celina Serbest· JURA 2017, 587
Versuch und RücktrittMord, § 211 StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+3 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Ein Opfer für den Katzenkönig

Im Mittelpunkt steht ein Tötungsversuch und schwerste Körperverletzung infolge manipulativen Einflusses: Eine Jurastudentin bringt einen leichtgläubigen Polizeibeamten durch raffinierten Betrug und Aberglauben dazu, auf ihre vermeintliche göttliche Weisung ein 'Menschenopfer' zu begehen. Die Fallbearbeitung verlangt die Prüfung von Mordmerkmalen (Heimtücke), Körperverletzungsdelikten, mittelbarer Täterschaft bei vermeidbarem Verbotsirrtum sowie Fragen zum Doppelirrtum.

Leon Radde· JA 2016, 818· 180 Min
Mord, § 211 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVersuch und Rücktritt+3 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Lebensgefährliche Lebensrettung

Im Fall 'Lebensgefährliche Lebensrettung' spritzt ein Pfleger einem Patienten ein gefährliches Medikament, um ihn anschließend als 'Retter' zu inszenieren. Der Fall behandelt typische Problembereiche des Rücktritts vom Versuch und der Rechtfertigungsgründe. Zusätzlich injiziert der Pfleger einer anderen Patientin ein ungefährliches Schlafmittel, wobei er irrtümlich eine Körperverletzung annimmt.

Dr. Christian Brand, Aleksandar Zivanic· JA 2016, 667· 120 Min
Versuch und RücktrittRechtfertigungsgründe+5 weitere
JA 20161. Staatsexamen

* "Freundschaftsbande

Die Klausur behandelt einen Überfall auf einen Lieferwagen mittels vorgetäuschter Polizeikontrolle, wobei der Fahrer gefesselt und wertvolle Smartphones entwendet werden. Ferner thematisiert sie den versuchten Mord aus Rache sowie die strafprozessuale Frage zur Verwertbarkeit einer Zeugenaussage nach Zeugnisverweigerung. Es sind sowohl strafrechtliche als auch strafprozessrechtliche Fragestellungen zu prüfen.

Dr. Victoria Ibold· JA 2016, 505· 300 Min
Raub (§ 249 StGB)Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)Versuch und Rücktritt+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Untreue mit bitterem Ende

Im Mittelpunkt des Falles steht eine Körperverletzung im Park, bei der T ihrem Kollegen O mit einem Ast eine schwere Verletzung zufügt. Kurz darauf sticht E, die Exfreundin des O, ihn aus persönlichen Motiven tödlich nieder. Die zentrale Frage ist die Strafbarkeit von T und E, insbesondere im Hinblick auf die Kausalität, objektive Zurechnung sowie das eigenverantwortliche Dazwischentreten eines Dritten. Thematisiert werden zudem strafrechtliche Aspekte wie Heimtücke und niedrige Beweggründe.

Annabell Blaue· ZJS 2016, 750
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Mord, § 211 StGB+5 weitere
ZjS 2016Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit: Eine Frage der Ehre

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Eskalation eines Nachbarschaftsstreits zwischen den Familien Meyer und Schulz, in der insbesondere Hugo Meyer (H), Molly Meyer (M) und Angelika Schulz (A) verschiedene Gewalt- und Tötungsdelikte begehen oder planen. Die zentrale Konstellation umfasst Versuche und Vollendungen von gefährlichen Körperverletzungen und Tötungshandlungen unter Einsatz von Waffen, Selbstschussanlage und Sprengstoff sowie Provokationen und eine absichtliche Herbeiführung von Schuldunfähigkeit durch Trunkenheit. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte bilden Fragen zum unmittelbaren Ansetzen beim Versuch, zur actio libera in causa, zur Fehladressierung des Opfers bei automatisierten Tötungsvorrichtungen und zur Notwehrprovokation. Zudem ist das Wehrstrafgesetz im Zusammenhang mit dem Geschehen auf einem Kriegsschiff zu berücksichtigen.

Christopher Penkuhn· ZJS 2016, 497
RechtfertigungsgründeTötung auf Verlangen, § 216 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Glasflasche

Im Mittelpunkt des Falls steht eine tödliche Auseinandersetzung innerhalb einer Wohngemeinschaft. A schlägt M mit einer Glasflasche an die Schläfe, woraufhin dieser stirbt, nachdem sie fälschlicherweise davon ausgeht, M würge ihren Bruder J. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und J wegen Totschlags gemäß § 212 Abs. 1 StGB. Der Fall thematisiert insbesondere Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe, einschließlich Nothilfe, Erlaubnistatumstandsirrtum und Putativnotwehrexzess, sowie Fragen der mittelbaren Täterschaft.

RechtfertigungsgründeFahrlässige Tötung, § 222 StGBTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
ZjS 2016Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit: Grenzüberschreitende Rachegelüste

Im Mittelpunkt des Falls steht Theodor (T), der seine Ehefrau und deren Liebhaber Konrad (K) inflagranti ertappt und daraufhin eine Gewaltspirale auslöst: T versucht zunächst K mit einem Messer zu verletzen, stiehlt das Auto eines Nachbarn zur Verfolgung und wird dabei von Passant Paul (P) mit Waffeneinsatz gestoppt. In der Folge tötet T seine Frau aus Angst vor Unterhaltsforderungen und zündet später das Haus von K an, was zum Tod eines Feuerwehrmanns führt. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich des Strafrechts, insbesondere bei Notwehr, den Grenzen der Notwehr durch die EMRK, objektiver Zurechnung bei sogenannten Retterfällen, Mordmerkmalen wie Habgier und möglicher Ingerenzhaftung. Zudem werden Fragen des internationalen Strafrechts und etwaiger Rechtfertigungs- bzw. Entschuldigungsgründe angesprochen, etwa bei der Tötungshandlung im Ausland.

Christopher Penkuhn· ZJS 2016, 232
RechtfertigungsgründeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB +5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Ein zauderndes Trio

A, B und C verabreden, O gemeinschaftlich zu töten, indem sie ihm vor seinem Haus auflauern. Am geplanten Tatabend erscheinen O und sein Kollege K, woraufhin A wegen K einen Rückzieher macht und versucht, B und C von der Tat abzuhalten. B und C greifen dennoch auf O und K zu, lassen aber vom Versuch ab, als K sich zur Wehr setzt. Zu prüfen ist, ob sich A, B und C im Hinblick auf § 212 StGB strafbar gemacht haben. Schwerpunktmäßig geht es um Versuch, Rücktritt, Mittäterschaft und Verbrechensverabredung.

Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Allgemeiner Teil+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Das Ende einer Karriere

Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung von Bestechungs- und Körperverletzungsdelikten einer Chefarztkarriere, darunter wenn ein Arzt durch Unterlassen eine Patientin fahrlässig tödlich verletzt und im Zuge der eskalierenden Ereignisse eine Arzthelferin körperlich attackiert. Zudem werden Aspekte wie Vorsatzwechsel, Rücktritt vom Versuch und die Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit geprüft.

Dr. Tanja Henking, Thorge Koehler· JA 2015, 357· 300 Min
Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 332, 334 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Lady Macbeth

Im Mittelpunkt des Falls steht ein versuchtes Tötungsdelikt, bei dem Macbeth (M) auf Anstiftung seiner Frau Lady Macbeth (L) einen Gast, König Duncan (D), mit Tötungsabsicht verletzt. Die rechtliche Prüfung betrifft insbesondere die Strafbarkeit des M hinsichtlich versuchten Totschlags unter Berücksichtigung seiner Schuldunfähigkeit und die Anstifterrolle der L. Zudem wird untersucht, ob L durch ihre anschließenden Handlungen weitere Straftatbestände, etwa durch Unterlassen rettender Maßnahmen, verwirklicht hat. Im zweiten Teil des Falls geht es um die Frage der Strafbarkeit der L im Zusammenhang mit der Anstiftung zu einer geplanten, aber nicht ausgeführten Tötung, bei der der Rücktritt vom Versuch eine Rolle spielt.

Täterschaft und TeilnahmeTotschlag, § 212 StGBVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Liebe mit Hindernissen

Der Fall thematisiert die strafrechtliche Bewertung verschiedener Handlungen im Kontext einer ungewollten Schwangerschaft und einer gescheiterten Beziehung. Im Mittelpunkt stehen Fragen rund um den Schwangerschaftsabbruch im Ausland, das Ubiquitätsprinzip, Sachbeschädigung, Nachstellung und Beleidigung, sowie die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme und ein tödlicher Schuss im Rahmen einer Bedrohungsaktion.

Dr. Sebastian Bürger· JA 2015, 271· 120 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBNachstellung, § 238 StGBBeleidigung, § 185 StGB+4 weitere
JURA 2015Anfänger:innen

Niedrige Beweggründe

Die Klausur behandelt das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe im Rahmen des § 211 StGB am Beispiel eines Falles, bei dem ein Täter ein Kind aus nicht nachvollziehbarem Anlass tödlich misshandelt. Der Beitrag erläutert die schwierige Auslegung und die Anforderungen an die Gesamtwürdigung der Beweggründe des Täters.

Nikolaus Bosch· JURA 2015, 803
Mord, § 211 StGB+2 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Jagdpech

In der Klausur 'Jagdpech' geht es um eine Gruppe, die nach einem alkoholisierten Wildunfall einen Versicherungsbetrug planen und dabei versehentlich ein fremdes Auto trifft. Thematisiert werden unter anderem Fragen zur Trunkenheit im Verkehr, error in persona, Mittäterschaft, Täterschaft und Teilnahme sowie relevante Mordmerkmale. Die Fallgestaltung basiert auf einer Original-Examensklausur.

Holm Putzke· JURA 2015, 95
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBTäterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt+5 weitere
JA 20141. Staatsexamen

* "Innerbetriebliche Differenzen mit Folgen

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem innerbetrieblichen Umfeld, in dem persönliche Konflikte zu Straftaten führen: K begeht einen Diebstahl in der Wohnung einer Kollegin und attackiert später den Chef mit einem Messer. Schwerpunktmäßig werden strafrechtliche Fragen zu Diebstahl, gefährlicher Körperverletzung, versuchtem Mord sowie prozessuale Themen der Revision, einschließlich der Verfahrensrüge sowie der Verteidigung im Prozess, geprüft.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Jennifer Koch· JA 2014, 830· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Von hessischen Geizhälsen und norddeutschen Hilfspolizisten – Teil 2

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob sich F nach § 315a Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar gemacht hat, indem sie alkoholisiert einen Segeltörn unternahm und dabei den S rammte. F wird vorgeworfen, ein Schiff unter erheblichem Alkoholeinfluss geführt und dadurch das Leben und die Gesundheit des S konkret gefährdet zu haben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei Taten im Küstenmeer. Der Fall beleuchtet insbesondere das Problem der absoluten Fahruntüchtigkeit im Schiffsverkehr und die Anforderungen an eine konkrete Gefährdung von Leib oder Leben.

UnterlassenGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsklausur: „I am the danger“

Der an Lungenkrebs erkrankte Chemielehrer C baut zusammen mit seinem ehemaligen Schüler S ein Drogenlabor auf und produziert Methamphetamin, das von S verkauft wird. Als sie durch einen Konkurrenten K Umsatzverluste erleiden, planen C und S, K zu töten, indem sie sein Essen vergiften. Aufgrund eines Platztausches isst jedoch der schwer kranke Onkel O versehentlich das Gift und verstirbt, während der Mord an K fehlschlägt. Im Anschluss versuchen C und S, K durch eine anonyme Anzeige bei der Polizei auszuschalten, was zu einer tödlichen Auseinandersetzung zwischen K und dem Polizisten P führt. Im Mittelpunkt der Klausur stehen Fragen der Irrtumslehre, Mittäterschaft und der Mordmerkmale im Rahmen des Strafrechts.

RechtfertigungsgründeUnterlassenFahrlässige Tötung, § 222 StGB+5 weitere
JA 2013Anfänger:innen

Unter Rockern

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Rockers, der bei einer polizeilichen Wohnungsdurchsuchung aus Angst vor einem Angriff konkurrierender Rockergruppen einen tödlichen Schuss auf einen Polizeibeamten abgibt. Schwerpunkte sind der Tatbestands- und Erlaubnistatbestandsirrtum sowie die Voraussetzungen und Grenzen der Notwehr im Lichte des Schusswaffengebrauchs.

Prof. Dr. Robert Esser, Melanie Langbauer, Fahl· JA 2013, 28· 120 Min
Totschlag, § 212 StGBRechtfertigungsgründeSchuld+5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Ein Engel auf Erden

Die Klausur behandelt die Revision eines wegen Totschlags verurteilten Angeklagten. Im Zentrum stehen die Themen Mord/Totschlag, Notwehr sowie der Erlaubnistatbestandsirrtum, eingebettet in einen Rockermilieu-Konflikt zwischen zwei rivalisierenden Banden. Es geht sowohl um materiellrechtliche als auch prozessuale Fragestellungen, insbesondere um Fragen des subjektiven Tatbestands, der Rechtfertigungsgründe und prozessuale Aspekte der Revision.

Dr. Mathias Hütwohl· JA 2012, 857· 300 Min
Totschlag, § 212 StGBRechtfertigungsgründeBegründetheit der Revision: Einführung+3 weitere
JA 20122. Staatsexamen / Referendariat

Eine heiße Sache

Die Aktenvortrags-Übungsklausur schildert einen Fall, in dem drei Beschuldigte einen Mann in einem abgelegenen Waldstück bedrohen, fesseln, mit Benzin übergießen und anzünden, wodurch dieser lebensgefährliche Brandverletzungen erleidet. Die relevanten strafrechtlichen Fragestellungen betreffen insb. das vorsätzliche und fahrlässige Handeln, die Abgrenzung zwischen versuchter und vollendeter Tötung und die Beteiligungsform der Beteiligten. Die Rechtsfragen umfassen den Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafrechts sowie Bezüge zum Strafprozessrecht.

Christian Adam, Mathias Frosch· JA 2012, 378· 60 Min
Mord, § 211 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Verspätete Rache

Im Mittelpunkt des Falls 'Verspätete Rache' steht die strafrechtliche Bewertung eines gemeinsam geplanten und durchgeführten Überfalls auf ein Juweliergeschäft, bei dem es zur tödlichen Verletzung des Inhabers kommt und im Anschluss daran eine erzwungene Taxifahrt erfolgt. Zu prüfen sind die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung, die Erfolgsqualifikation (Tötung) sowie Fragen der Mittäterschaft.

Prof. Dr. Henning Radtke, Martina Matula· JA 2012, 265· 180 Min
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Klausur Strafprozessrecht: Pudel und Tagebuch

Im Fall wird Theodora (T) vor dem Landgericht wegen Aussetzung mit Todesfolge angeklagt, nachdem ihr bettlägeriger Vater Ottokar (O) tot aufgefunden wurde. Während der Hauptverhandlung belastet ein Zeuge T, nachdem er ihr mit Gewalt gegen ihren Hund drohte und so ein Geständnis erlangte. Zudem wird ein belastender Tagebucheintrag nach richterlicher Durchsuchung und Beschlagnahme verlesen. Rechtlich stehen die Verwertbarkeit erzwungener Aussagen, die Verwertung privater Tagebuchaufzeichnungen in der Hauptverhandlung sowie die Frage eines Verstoßes gegen den Anklagegrundsatz im Mittelpunkt.

UnterlassenMord, § 211 StGBAussetzung, § 221 StGB+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Die Beerdigung des Dorfpfarrers

Der Fall behandelt die mittäterschaftliche Planung und Ausführung einer Tötung durch einen Angestifteten, bei der es zum error in persona kommt, sodass statt des eigentlichen Opfers der Cousin getötet wird. Ergänzend eskaliert der ursprünglich planende Täter selbst durch einen Anschlag mit dem Pkw auf eine Menschenmenge, wobei das Ziel verletzt, aber nicht getötet wird und es zu bleibenden Verletzungen kommt. Zu prüfen sind insbesondere die Strafbarkeit von A und C im Hinblick auf das vollendete und versuchte Tötungsdelikt, Fahrlässigkeit, Körperverletzung und die dogmatische Behandlung von error in persona sowie § 28 StGB.

Dr. Janika Sievert, Roland Kalkofen· JA 2012, 107· 120 Min
Mord, § 211 StGBTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Zwei Remonstranten und kein Todesfall

T und K planen aus Rache wegen ihrer schlechten Klausurbewertung den Korrektor O zu töten. K steigt jedoch aus und arbeitet mit der Polizei zusammen, um T zu überführen. Beim Zugriff kann T zunächst entkommen und es kommt zu weiteren Geschehnissen um seine Flucht.

Paul Krell· JURA 2012, 150
Versuch und RücktrittTäterschaft und TeilnahmeMord, § 211 StGB+3 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

* "Gasexplosion mit Folgen

Im Mittelpunkt der Klausur steht eine Gasexplosion in einem Mehrfamilienhaus, die durch gezieltes Öffnen einer Gasleitung und Anzünden des ausströmenden Gases ausgelöst wird. Die Folgen sind Todesfälle und schwere Körperverletzungen, wobei die strafrechtliche Verantwortlichkeit von A und F sowie Fragen zur Mittäterschaft, Rücktritt und Zeugnisverweigerungsrecht eines Arztes thematisiert werden.

Prof. Dr. Tobias Singelnstein· JA 2011, 756· 240 Min
Mord, § 211 StGBTäterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

* "Tödliches Liebesspiel

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung einer tödlichen Würgehandlung im Rahmen einverständlicher sexueller Praktiken mit Rückgriff auf die Themen Risikoeinwilligung, Sittenwidrigkeit nach § 228 StGB und Einwilligungssperre (§§ 216, 228 StGB). Zusätzlich werden strafprozessuale Aspekte wie das Verwertungsverbot bei unterlassener (qualifizierter) Belehrung untersucht.

Prof. Dr. Claus Kreß, Peter Mülfarth, Mülfaerth· JA 2011, 268· 300 Min
RechtfertigungsgründeTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Ein Student auf Abwegen

Im Mittelpunkt des Falles steht Student S, der nach einer Party im Park die Handtasche der Frau F raubt und dabei Gewalt anwendet. Während seiner Flucht schlägt S einen Jogger J nieder, um den Besitz der Handtasche zu sichern. Später verschenkt S die Tasche an seine Kommilitonin K. Der Fall behandelt insbesondere die strafrechtlichen Schwerpunkte Raub (§ 249 StGB), räuberischen Diebstahl sowie Fragen der Zweitzueignung (§ 246 StGB). Zusätzlich werden im Fragenteil systematische und begriffliche Aspekte zu Mord, Totschlag, ärztlichem Heileingriff und § 216 StGB geprüft.

Täterschaft und TeilnahmeTötung auf Verlangen, § 216 StGBRäuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Politisches Lehrstück

Im Mittelpunkt des Falls steht der Politiker Pius, der verhindern will, dass eine kompromittierende E-Mail bei einer Parteiversammlung verlesen wird. P engagiert daraufhin einen Auftragskiller, um seinen Parteifreund Quendolin an der Veröffentlichung zu hindern, wobei der Anschlag jedoch scheitert. Gegenstand der Klausur ist die strafrechtliche Verantwortung von P und K, insbesondere im Hinblick auf versuchte Tötungsdelikte, Anstiftung und die Probleme um Mordmerkmale. Zudem werden beleidigungsrechtliche Fragen bezüglich der E-Mail behandelt.

Täterschaft und TeilnahmeMord, § 211 StGBBeleidigung, § 185 StGB+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Ein Arzt auf Abwegen

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Arzt (A), der aus Eifersucht einen Giftmord an einem Rivalen (N) plant und eine Krankenschwester (K) als Werkzeug für die Tat einsetzt. K durchschaut den Mordplan, handelt aber aus Gleichgültigkeit weiter, bereut später und gibt einen anonymen Hinweis, sodass N gerettet wird. Anschließend versucht A unter Alkoholeinfluss, K zu töten, trifft jedoch versehentlich seine Kollegin (B), die an den Folgen verstirbt, unter Mitwirkung eines fahrlässigen Kunstfehlers. Der Fall behandelt strafrechtliche Fragestellungen zu Rücktritt vom Versuch (§ 24 StGB), Täterschaft und Teilnahme (insbesondere den Irrtum des Hintermanns), sowie Probleme der actio libera in causa und fahrlässigen Tötung.

Paul Krell· ZJS 2010, 640
Täterschaft und TeilnahmeMord, § 211 StGBTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Judge Posner, ein Kind und viele Schafe

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Verkehrsunfall, bei dem Autofahrer A in einer ausweglosen Situation entweder ein Kind (K) oder eine große Schafherde, die dem Eigentümer E gehört, überfährt, um das jeweils andere zu retten. Gegenstand der Prüfung sind die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen für A, insbesondere mit Fokus auf Rechtfertigungsgründe wie Notstand (§ 34 StGB, § 904 BGB). Weiterhin werden Fragen des Tierschutzrechts (§ 17 Nr. 1 TierSchG) erörtert und die Rolle der ökonomischen Analyse des Rechts diskutiert. Der Fall beleuchtet somit das Spannungsfeld zwischen Schutz von Leben, Eigentum und Tierwohl im deutschen Recht.

Bernd J. Hartmann· ZJS 2010, 633
RechtfertigungsgründeTötung auf Verlangen, § 216 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Weiblicher Ratschlag und Geschwisterzwist

Albert plant und verwirklicht die Tötung von Oskar mit einem gezielten Schuss ins Herz, nachdem er im Vorfeld von seiner Freundin Beatrix hierzu beraten wurde. Beatrix empfiehlt Albert einen besonders qualvollen Tathergang, der jedoch abgelehnt wird. Am selben Tag kommt es zwischen Albert und seiner Schwester Charlotte zu einem Streit, in dessen Verlauf Charlotte nach einem Tritt Alberts und einem anschließenden Sturz ums Leben kommt. Im Fokus des Falles stehen die strafrechtliche Bewertung von Mordmerkmalen, Beteiligungsformen sowie Fahrlässigkeit und Vorsatz bei den jeweiligen Tatkomplexen.

Georg Steinberg· ZJS 2010, 518
Fahrlässige Tötung, § 222 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Ehren- und andere Schulden

A fordert von W die Rückzahlung erheblicher Schulden, doch W weigert sich und beleidigt A. Nach einem Streit eskaliert die Situation: A schießt mit einer Luftdruckpistole auf W und bringt ihn später gemeinsam mit seinem Bruder B in einer Gaststätte durch Messerstiche um. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen zu Versuch und Rücktritt vom Mord sowie zur Teilnehmerstrafbarkeit und zur Bedeutung des § 28 StGB. Der Fall thematisiert Motivlagen, Tatentschluss und Zusammenarbeit beim Tötungsdelikt.

Holger Niehaus· ZJS 2010, 396
Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JA 2010Anfänger:innen

Eifersüchtiger Liebhaber und schwerhöriger Sprengstoffexperte

Der Übungsfall behandelt einen Auftragsmord mit Sprengstoff, bei dem es zu einem Irrtum über die Person (error in persona) kommt. Thematisiert werden der Anstiftervorsatz, akzessorische Regelungen (§ 28 StGB), Versuch und Rücktritt sowie Mordmerkmale. Der Sprengstoffexperte bringt am falschen Fahrzeug eine Granate an, die letztlich nicht explodiert.

Dr. Robert Englmann· JA 2010, 185· 120 Min
Mord, § 211 StGBVersuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+4 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Das Feuer der Liebe

Der Fall behandelt die Strafbarkeit eines Mannes, der zunächst aus Wut eine Sachbeschädigung begeht, sodann seinen Bruder in einem massiven Angriff schwer verletzt und schließlich tötet. Anschließend legt er zur Spurenbeseitigung und zur Vortäuschung eines Versicherungsfalles Feuer im eigenen Haus. Erörtert werden insbesondere Tötungsdelikte, Brandstiftungsdelikte und deren jeweilige Qualifikationen sowie die Verwertbarkeit von Beweismitteln.

Benjamin Linke, Benjamin Steinhilber· JA 2010, 117· 180 Min
Mord, § 211 StGBSchwere Brandstiftung, § 306a StGB Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB)+5 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Tod in den Wolken

In dieser Examensklausur plant N, seinen Onkel O durch Vergiftung im Rahmen eines geplanten Fluges zu töten, um sein Erbe zu sichern. Über eine Stewardess wird das Gift an O übergeben, wobei verschiedene rechtliche Probleme, insbesondere Habgier, Kausalität, objektive Zurechnung, mögliche Rechtfertigungs- und Notstandsgründe sowie Beteiligungsformen, thematisiert sind.

Marcus Bergmann, Susann Kroke· JURA 2010, 946
Mord, § 211 StGBKausalitätObjektive Zurechnung+3 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Der Bankräuber und sein Umfeld

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung eines Banküberfalls, bei dem der Täter mit einer geladenen Pistole und Skimaske eine Bank betritt, eine Geisel nimmt und Bargeld erbeutet. Der Sachverhalt umfasst Hausfriedensbruch, Raub, erpresserische Menschenraub, Tötungsdelikte, psychische Beihilfe sowie die Rolle der Freundin und des Freundes des Täters; dabei werden auch Gefährdungszusammenhänge und Konkurrenzen angesprochen.

Ingo Bott, Andreas Pfister· JURA 2010, 226
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Erpresserischer Menschenraub, § 239a StGB+5 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Der Gang nach dem Eisenhammer

Der Sachverhalt behandelt komplexe strafrechtliche Fragen wie Täterschaft und Teilnahme bei einer geplanten Tötung, die Rolle absichtslos-doloser Werkzeuge, Kettenanstiftung, Anstiftervorsatz, Abgrenzung untauglicher Versuch/Wahndelikt sowie räuberischer Diebstahl. Hinzu kommt die Situation eines vermeintlichen Meineids im Ermittlungsverfahren. Der Klausurtext bietet vielfältige Ansatzpunkte für den Strafrechtlichen Allgemeinen Teil wie auch für ausgewählte Delikte des Besonderen Teils.

Jan Dehne-Niemann, Yannic Weber· JA 2009, 868· 300 Min
Täterschaft und TeilnahmeVersuch und RücktrittRäuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Verletzte Gefühle

In dieser anspruchsvollen Anfängerübungsklausur geht es um die Strafbarkeit verschiedener Beteiligter im Zusammenhang mit einem tödlichen Angriff auf E. Schwerpunktmäßig werden die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe, eine mögliche gefährliche Körperverletzung sowie Aspekte der Täterschaft und Teilnahme, insbesondere Täterexzess und limitierte Akzessorietät des § 28 StGB bei Mordmerkmalen, geprüft.

Dr. Kai Cornelius· JA 2009, 425· 120 Min
Mord, § 211 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBTäterschaft und Teilnahme+2 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Die unfreiwillige Tötung „im Namen der Ehre“

Der Übungsfall behandelt die Strafbarkeit einer Tötung im Kontext eines sogenannten 'Ehrenmords'. Der Tatbestand, die rechtliche Bewertung der Täterschaft und Teilnahme, die subjektiven Merkmale, Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe sowie die Schuld des Handelnden werden auf Basis der einschlägigen Strafnormen geprüft. Im Mittelpunkt stehen dabei das Verhältnis familiärer Traditionen zur deutschen Strafrechtsordnung und die Prüfung der relevanten Tatbestände und Schuldausschließungsgründe.

RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBKörperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Beim Geld hört die Freundschaft auf

Die Klausur behandelt einen geplanten und teilweise ausgeführten Tötungsversuch an einer Zeugin, beauftragt von einem Verurteilten über einen Dritten, wobei auch eine unbeteiligte Person zu Tode kommt. Thematisch werden dabei unter anderem Urkundendelikte im Zusammenhang mit Kfz-Kennzeichen, ein Schuss mit aberratio ictus und § 16 II StGB (Irrtum über die tatsächlichen Umstände) vertieft.

Laura Linke, Wolfgang Hacker· JA 2009, 347· 120 Min
Mord, § 211 StGBTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Das Segelboot

In dem Fall 'Das Segelboot' nimmt T aus Neid am Sommerfest seines wohlhabenden Freundes O teil und zerstört dessen Segelboot absichtlich. Beim Versuch, persönliche Gegenstände aus dem sinkenden Boot zu bergen, ertrinkt O. Ein Feuerwehrtaucher F wird bei der späteren Bergung verletzt. Nach dem Tod des O begeht dessen Ehefrau E einen erweiterten Suizid mithilfe ihrer Freundin P. Die zentrale rechtliche Problematik betrifft insbesondere Sachbeschädigung, Fahrlässigkeit, Kausalität sowie die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beteiligten für den Tod und die Körperverletzung.

Gerhard Timpe· ZJS 2009, 550
Täterschaft und TeilnahmeFahrlässige Tötung, § 222 StGBTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Wer im Glashäuschen sitzt ...

T wird von A dazu verleitet, an O Rache für den Tod seiner Frau F nehmen zu wollen. A gibt T gezielt falsche Informationen, damit dieser O an einer Bushaltestelle tötet. Durch ein Eingreifen von D, einem Freund von O, gerät jedoch A selbst in T's Schussbahn und wird von T getötet, der A irrtümlich für O hält. Der Fall behandelt insbesondere die Voraussetzungen von vorsätzlicher Tötung, den Tatbestandsirrtum (error in obiecto vel persona), und thematisiert relevante Mordmerkmale sowie den Aufbau einer Strafbarkeitsprüfung nach dem StGB.

Marcus Bergmann· ZJS 2009, 412
Fahrlässige Tötung, § 222 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Das Autorennen

In dem Fall geht es um ein illegales Autorennen, das von mehreren jungen Männern auf einer öffentlichen Straße veranstaltet wird. Während des Rennens kommt es bei einem riskanten Überholmanöver zu einem Unfall, bei dem ein Beifahrer tödlich verunglückt. Streitentscheidend sind insbesondere Fragen zur Strafbarkeit der beteiligten Fahrer und Mitfahrer, insbesondere im Hinblick auf fahrlässige Tötung sowie Beteiligung an verbotenen Straßenrennen. Im Fokus stehen außerdem Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitung, unerlaubtes Überholen und die Missachtung der Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr.

Gerhard Timpe· ZJS 2009, 170
Täterschaft und TeilnahmeFahrlässige Tötung, § 222 StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Zwischenprüfungsklausur StR Die Milch macht

Die Klausur behandelt auf Basis eines Klinikalltags zwei komplexe Fallkonstellationen: Zum einen geht es um die fahrlässige Gefährdung und Schädigung einer Krankenschwester durch präparierte Milch (inklusive Problemen des error in persona versus aberratio ictus), zum anderen um einen möglichen Tötungsdelikt mittels Sterbehilfe am komatösen Patienten. Thematisiert werden dabei Fragen der gefährlichen Körperverletzung, Heimtücke, Täterschaft und Teilnahme sowie die Abgrenzung zwischen Mord und Tötung auf Verlangen.

Robert Esser, Nadja Röhling· JURA 2009, 866
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBMord, § 211 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur (Fortgeschrittene) StR Kellerkinder

Die Klausur behandelt einen komplexen Fall aus dem Bereich des Strafrechts mit familiärem Hintergrund. Es werden verschiedene Delikte, darunter Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Sexualdelikte, Tötungsdelikte und Beteiligungsformen, insbesondere auch Fragen zu Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen sowie Täterschaft und Teilnahme, geprüft. Schwerpunktmäßig geht es um die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter an Misshandlungen, Inzest, Tötungsdelikten und unterlassenen Hilfestellungen im engen Familienkreis.

Ingo Bott, Uta Kühn· JURA 2009, 72
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBMord, § 211 StGBSchuld+4 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Der Karpfen im Goldfischteich

Im Mittelpunkt des Falls steht der Nachbarschaftsstreit zwischen A und N, bei dem A auf Anstiftung von B Motoröl in den Fischteich des N gießt, um dessen Fisch zu töten. Dies führt zum Tod eines wertvollen Koi, der im Eigentum des N steht, und verursacht einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Neben Sachbeschädigung werden strafrechtliche Aspekte wie Umweltdelikte, die Beteiligung mehrerer Personen sowie Mordmotive diskutiert. Im weiteren Verlauf bittet A aufgrund seiner psychischen Belastung G und S, ihm eine tödliche Dosis Morphium zu verabreichen, was thematisch Suizidbeihilfe und persönliche Motive berührt. Der Fall legt den Schwerpunkt auf strafrechtliche Verantwortlichkeiten, Täterstrukturen und Beihilfe im Kontext von Umwelt- und Deliktsrecht.

Dr. Oliver Sahan· ZJS 2008, 177
Täterschaft und TeilnahmeTötung auf Verlangen, § 216 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

* "Die vorgetäuschte Entführung

In dieser Fortgeschrittenenklausur wird ein Unfall mit tödlichem Ausgang, eine anschließende vorsätzliche Tötung, das Versenken einer Leiche und eine vorgetäuschte Entführung thematisiert. Der Sachverhalt enthält außerdem eine Aussageerpressung durch Folterandrohung seitens eines Polizeibeamten sowie einen Doppelirrtum betreffend die Todesursache des Opfers. Zu prüfen ist die Strafbarkeit des Täters und des Polizeibeamten.

Peter Kasiske· JA 2007, 509· 120 Min
Mord, § 211 StGBGeiselnahme, § 239b StGBVortäuschen einer Straftat, § 145d StGB+4 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Das Lächeln der Lisa

Der Fall behandelt die Strafbarkeit mehrerer Personen im Kontext einer geplanten und durchgeführten Tötung eines Belastungszeugen. Thematisiert werden Mordmerkmale, Besonderheiten der Beteiligung durch Unterlassen sowie Fragen rund um Täterschaft und Teilnahme. Die Prüfung konzentriert sich insbesondere auf den Mordtatbestand und die strafrechtliche Beteiligung der Ehefrau.

Prof. Dr. Nikolaus Bosch· JA 2007, 418· 120 Min
Mord, § 211 StGBTäterschaft und TeilnahmeUnterlassen+2 weitere
JA 20071. Staatsexamen

* "Irrsinniger Ausländerhass

Die Klausur behandelt komplexe strafrechtliche Fragestellungen zu mehreren Tötungsdelikten, insbesondere Versuch, Kausalität, erfolgsqualifizierter Versuch und Rücktritt, Anstiftung, Verbrechensverabredung sowie die Abgrenzung verschiedener Körperverletzungs- und Tötungsdelikte. Weiterhin wird die strafprozessuale Zulässigkeit von Ermittlungsmaßnahmen gegen einen Journalisten mit Blick auf Zeugnisverweigerungsrecht und Informantenschutz geprüft.

Wolter· JA 2007, 354· 300 Min
Mord, § 211 StGBKörperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JA 2005Anfänger:innen

Ende einer Erpressung

Die Klausur behandelt eine Strafrechtsproblematik rund um einen Erpressungsfall, bei dem das Opfer den Erpresser nach Übergabe von Geld mit einem Messer lebensgefährlich verletzt. Thematisiert werden Mordmerkmale, die sozialethische Einschränkung des Notwehrrechts sowie der Versuch und Rücktritt vom Versuch, insbesondere im Hinblick auf die Motivation und das Verhalten des Täters nach der Tat.

Dreher· JA 2005, 789· 120 Min
Mord, § 211 StGBRechtfertigungsgründeVersuch und Rücktritt+1 weitere
JA 2005Anfänger:innen

Auch guten Freunden traut man nicht

In diesem Übungsfall wird die Strafbarkeit von A und B im Rahmen eines Giftmordes unter Freunden geprüft. Thematisch geht es um den Irrtum des mittelbaren Täters über die Tatherrschaft, den Rücktritt vom Versuch mit erfolgsqualifizierter Folge, Mordmerkmale und den schweren Raub mit Todesfolge. Der Sachverhalt verlangt eine ausführliche Auseinandersetzung mit täterschaftlichen und teilnahmebezogenen Fragestellungen sowie Konkurrenzproblemen.

Leo Schapiro· JA 2005, 615· 180 Min
Mord, § 211 StGBSchwerer Raub (§ 250 StGB)Kausalität+4 weitere
Verwandte Themen in BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Mord, § 211 StGB in der Jurafuchs-Lernapp

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