Claus Kreß ist Professor für deutsches und internationales Strafrecht an der Universität zu Köln und leitet seit 2004 das Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht. Außerdem ist er seit 2012 Direktor des Institute for International Peace and Security Law an derselben Universität. Zu seinen Schwerpunkten zählen das Völkerstrafrecht und das Strafverfahrensrecht. Seit 2019 wirkt er zudem als Ad-hoc-Richter am Internationalen Gerichtshof im Verfahren The Gambia v. Myanmar.
Klausuren
2 Klausuren* "Tödliches Liebesspiel
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung einer tödlichen Würgehandlung im Rahmen einverständlicher sexueller Praktiken mit Rückgriff auf die Themen Risikoeinwilligung, Sittenwidrigkeit nach § 228 StGB und Einwilligungssperre (§§ 216, 228 StGB). Zusätzlich werden strafprozessuale Aspekte wie das Verwertungsverbot bei unterlassener (qualifizierter) Belehrung untersucht.
Der nachlässige Brandstifter
Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit eines Brandstifters, der aus Nachlässigkeit ein Wohnhaus anzündet, ohne sich über die Anwesenheit des Eigentümers zu vergewissern. Im Fokus stehen Brandstiftungsdelikte, der Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch sowie die Zurechnung von Retterschäden. Es werden die Voraussetzungen des Rücktritts und die objektive Zurechnung im Kontext unerwarteter Todesfolgen durch Rauchentwicklung geprüft.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Prof. Dr. Claus Kreß prüfen besonders häufig Brandstiftung, § 306 StGB (1×), Objektive Zurechnung (1×), Rechtfertigungsgründe (1×), Totschlag, § 212 StGB (1×) und Versuch und Rücktritt (1×).