StrafrechtJA 2006Fortgeschrittene
Der nachlässige Brandstifter
JA 2006, 115 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Von Prof. Dr. Claus Kreß, Dr. Bettina Weißer
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JA
JA
2006 · 115
Rechtsgebiet
Strafrecht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
JA 2006, 115
Lösung
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Die Klausur behandelt die Prüfung von Brandstiftungsdelikten und den Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen eines freiwilligen Rücktritts vom beendeten Versuch sowie die Frage der Zurechnung von sogenannten Retterschäden. Die Sachverhaltsschilderung fokussiert auf das Verhalten des Täters beim Versuch, ein Wohnhaus in Brand zu setzen und die daraus folgenden Rettungshandlungen mit tödlichem Ausgang.
Schwerpunkte
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Versuch und Rücktritt
Antizipierter Rücktritt beim beendeten Versuch
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- Versuch und RücktrittRücktritt von der Tat bei partieller Tataufgabe („Teilrücktritt“) – Erfolgsbezogene Qualifikationen
- Versuch und RücktrittRücktritt bei teilweiser Tataufgabe – tathandlungsbezogene Qualifikationen („Teilrücktritt“)
- Versuch und RücktrittVersuchter Diebstahl einer eigenen Sache – Wahndelikt oder untauglicher Versuch?
- Versuch und RücktrittBegehung der Tat unabhängig vom früheren Tatbeitrag (§ 24 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 StGB)
- Versuch und RücktrittRücktritt bei Nichtvollendung ohne Zutun des Zurücktretenden (§ 24 Abs. 2 S. 2 Alt. 1 StGB)
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