Klausuren
JA 2006Fortgeschrittene
Der nachlässige Brandstifter
Die Klausur behandelt die Prüfung von Brandstiftungsdelikten und den Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen eines freiwilligen Rücktritts vom beendeten Versuch sowie die Frage der Zurechnung von sogenannten Retterschäden. Die Sachverhaltsschilderung fokussiert auf das Verhalten des Täters beim Versuch, ein Wohnhaus in Brand zu setzen und die daraus folgenden Rettungshandlungen mit tödlichem Ausgang.
Versuch und RücktrittBrandstiftung, § 306 StGB Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Bettina Weißer prüfen besonders häufig Brandstiftung, § 306 StGB (1×), Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) (1×) und Versuch und Rücktritt (1×).