Heiße Ware
JA 2017, 190 · Strafrecht für 1. Staatsexamen
Von Benjamin Dzatkowski, Josephin Wolter
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von mehreren Tatbeteiligten an einem Einbruch in eine Villa, die Entwendung einer wertvollen Uhr, die Brandstiftung zur Spurenbeseitigung sowie anschließende Versuche der Hehlerei durch den Bekanntenkreis. Der Sachverhalt gibt Anlass zur Prüfung der Vermögensdelikte (Diebstahl, Hausfriedensbruch), verschiedener Brandstiftungsdelikte und Anschlussdelikte wie Hehlerei. Die Strafbarkeit von Adam, Dora, Hans und P wird unter Berücksichtigung des Allgemeiner Teils sowie relevanter Tatbestände des Strafgesetzbuchs erörtert.
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- Hehlerei (§ 259 StGB)Unmittelbares Ansetzen zur Absatzhilfe – Abstellen auf den Gehilfen oder Vortäter?
- Hehlerei (§ 259 StGB)Versuch der Hehlerei
- Hehlerei (§ 259 StGB)Bereicherungsabsicht bei Hehlerei ohne Stoffgleichheit
- Hehlerei (§ 259 StGB)Drittbereicherung zugunsten des Vortäters?
- Hehlerei (§ 259 StGB)Bereicherungsabsicht als subjektives Tatbestandsmerkmal bei Hehlerei
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