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Jurafuchs
Strafrecht

Versuch und Rücktritt

Der Versuch (§§ 22, 23 Abs. 1 StGB) stellt das strafbare Vorfeld der Vollendung dar und setzt Tatentschluss sowie unmittelbares Ansetzen voraus. Der Rücktritt (§ 24 StGB) erlaubt strafbefreiende Distanzierung vom Versuch. Examensrelevant sind die Abgrenzung zum bloßen Vorbereitungsstadium (unmittelbares Ansetzen), die Anforderungen an den Tatentschluss und die Rücktrittsmöglichkeiten. Streitstände: Tatgeneigtheit vs. Tatentschluss, Rücktrittsvorbehalt, Handlungen im Vorfeld (Auflauern, Banküberfall).

Zu diesem Thema haben wir 114 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JURA 2026Fortgeschrittene

Betrug im Brauhaus, Kampf vorm Kiosk

Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit des C und behandelt dabei Betrug im Zusammenhang mit einem Brauhausbesuch (Dreiecksbetrug), sowie einen qualifizierten räuberischen Diebstahl und eine gefährliche Körperverletzung bei einem Vorfall im Kiosk. Zentral diskutiert werden Aspekte des Tatbestands, der mittelbaren Täterschaft, des Alternativvorsatzes und des Konkurrenzverhältnisses im Strafrecht.

· JURA 2026, 2020
Betrug (§ 263 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Briefe, Brüder & Beweise

Im Mittelpunkt des Falls steht Fabian (F), der einen Friseursalon als Deckmantel für kriminelle Aktivitäten betreibt und sich durch eine fingierte Notrufmeldung Zugang zum Dienstgebäude der Staatsanwaltschaft verschafft, um ein belastendes Beweismittel zu vernichten. Dabei handelt es sich jedoch um einen privaten Brief, nicht um das Hauptbeweismittel. Um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen, versucht F, seinen Bruder Boris (B) zu einer falschen Zeugenaussage zu überreden, die ihm ein Alibi verschaffen soll. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig Straftaten im Zusammenhang mit falschen Verdächtigungen, Vortäuschen von Straftaten, Beweismittelvernichtung und falscher Zeugenaussage.

Dr. Maximilian Schach· ZJS 2026, 632
Falsche Verdächtigung, § 164 StGBVortäuschen einer Straftat, § 145d StGBUrkundenunterdrückung (§ 274 StGB)+3 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Von Diamantringen und Punkten in Flensburg

Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Probleme rund um eine Verkehrssituation, bei der es unter anderem zu einem Diebstahl, Betrugshandlungen sowie Verkehrsdelikten wie Gefährdung des Straßenverkehrs kommt. Im Zentrum stehen der Umgang mit vermögensbezogenen Delikten sowie die strafrechtliche Einordnung von Tathandlungen im Straßenverkehr. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen des Diebstahls, des Betrugs und relevanter verkehrsbezogener Straftaten nebst möglichen Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen.

Jan-Christian Schröder· JuS 2026, 602· 300 Min Bearbeitung
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+9 weitere
JA 2026Anfänger:innenFortgeschrittene

Die Gauner und der Geldspeicher

Die Klausur behandelt eine strafrechtliche Fallkonstellation zur Jagd auf einen Wolf, bei der zwei Jäger beteiligt sind. Wesentliche Aspekte sind der Versuch und Rücktritt vom Versuch, Rechtfertigungsgründe sowie insbesondere das subjektive Rechtfertigungselement. Der Prüfungsfokus liegt auf dem Verhalten des J gegenüber N und dem Wolf, unter Ausschluss einer Prüfung des § 303 StGB.

Prof. Dr. Michael Soiné, Joseph Holte, Dr. Annalena Gras· JA 2026, 379· 120 Min Bearbeitung
RechtfertigungsgründeAllgemeiner TeilVersuch und Rücktritt+13 weitere
JA 2026Original-Examensklausur1. Staatsexamen2. Staatsexamen / Referendariat

* Original-Examensklausur: "'Deine Drogen? Meine Drogen!'

Die Klausur thematisiert strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Drogenbesitz und -handel, insbesondere unter Berücksichtigung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Es wird die Abgrenzung und Anwendung wesentlicher Tatbestandsmerkmale sowie die strafrechtliche Verantwortlichkeit hinsichtlich Besitz, Eigentum und Weitergabe von Betäubungsmitteln geprüft.

Professor Dr. Hans Kudlich· JA 2026, 289· 300 Min Bearbeitung
Betäubungsmittelgesetz (BtMG)RechtfertigungsgründeRäuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+6 weitere
JuS 2026Anfänger:innenFortgeschrittene

Anfängerhausarbeit – Strafrecht: Weidmannsheil

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Zurechnung einer Wundinfektion mit problematischen Irrtümern wie Identitätsirrtum und Erlaubnistatbestandsirrtum. Zudem steht der Entschuldigungs- und Notwehrexzess mit der Anerkennung und den rechtlichen Anforderungen an eine Entschuldigung im Mittelpunkt. Weiter beschäftigt sich die Hausarbeit mit dem Versuch durch Unterlassen und den Anforderungen an das Rücktrittsverhalten. Durch diese Themen werden zentrale Probleme des Strafrechts für Anfänger:innen praxisnah vertieft.

Dr. Maximilian Lenk· JuS 2026, 249· 240 Min Bearbeitung
KausalitätRechtfertigungsgründeSchuld+5 weitere
JA 2026Anfänger:innen

„Verhängnisvolle Eifersucht“

Die Klausur thematisiert einen tödlich verlaufenen BDSM-Vorfall, bei dem die Täterin nach objektiver Sorgfaltswidrigkeit und dem maßgeblichen Gefahrenzusammenhang für eine fahrlässige Tötung verantwortlich sein könnte. Es sind zudem Fragen der Einwilligung, Sittenwidrigkeit nach § 228 StGB sowie der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung zu prüfen. Die Fallbearbeitung verlangt eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Abgrenzung zwischen einverständlicher Fremd- und Selbstgefährdung im Kontext sadomasochistischer Handlungen.

Betrug (§ 263 StGB)Schwere Brandstiftung, § 306a StGB Schwere Körperverletzung, § 226 StGB+13 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

»Der räuberische Hund«

In dieser Anfängerhausarbeit im Strafrecht wird ein Sachverhalt rund um einen geplanten Diebstahl unter Einsatz eines Hundes und der Anwendung von Gewalt behandelt. Schwerpunkte sind unter anderem die objektive Zurechnung, die Tatbestandsmerkmale von Raub und Diebstahl sowie Fragen zur Hausfriedensbruch und zu Irrtümern im Rahmen von Regelbeispielen und der Geringwertigkeitsklausel. Zusätzlich wird beleuchtet, wie ärztliche Heilbehandlung und Kausalitätsprobleme im Kontext eines Hundebisses strafrechtlich einzuordnen sind.

· JURA 2025, 2059
Raub (§ 249 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Objektive Zurechnung+4 weitere
JuS 2025Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Ein Versuch mit Sprengkraft

Die Klausur thematisiert wesentliche Aspekte des Versuchs im Strafrecht, insbesondere die Abgrenzung verschiedener Versuchsstadien sowie die Voraussetzungen und Grenzen eines strafbefreienden Rücktritts. Anhand eines Sprengstofffalles werden anspruchsvoll die Problembereiche von Tatentschluss, unmittelbarem Ansetzen und Rücktritt behandelt. Sie eignet sich besonders zur Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen.

Professor Dr. Hendrik Schneider, Felix Lingath· JuS 2025, 1150· 300 Min Bearbeitung
Versuch und RücktrittVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Missglückte Pläne

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung missglückter Pläne mit Schwerpunkt auf dem Versuch und Rücktritt. Studierende analysieren typische Anfängerprobleme zum subjektiven Tatbestand sowie zur Täterschaft und Teilnahme im Allgemeinen Teil des Strafrechts. Die Aufgaben fördern das Verständnis der Voraussetzungen und Grenzen des Versuchs im deutschen Strafrecht.

Professor Dr. Frank Zieschang· JuS 2025, 940· 120 Min Bearbeitung
Versuch und RücktrittDiebstahl (§ 242 StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+8 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Die Leiden des Struppi

Die Klausur behandelt zentrale Aspekte der mittelbaren Täterschaft durch vorsatzloses Handeln und das unmittelbare Ansetzen bei mittelbarer Täterschaft. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf den Anforderungen an das 'Bestimmen' im Sinne des § 26 StGB sowie der Abgrenzung zwischen Täterschaft und mittelbarer Täterschaft. Studierende setzen sich mit diesen strafrechtlichen Problemfeldern auseinander und zeigen ihre Kenntnisse im Bereich der Strafrechtsdogmatik.

Dr. Maximilian Lenk, Matthias Walcher· JuS 2025, 748· 120 Min Bearbeitung
Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeSchuld+3 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Unfaire Sportler

Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig Einwilligung und Willensmängel sowie die strafrechtliche Bewertung von Gewalt nach § 249 StGB gegenüber Schlafenden. Außerdem wird der Vermögensschaden bei bewusster Selbstschädigung mit Blick auf eine Zweckverfehlung vertieft behandelt. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung von sozialadäquatem Verhalten, der Schutz der Fortbewegungsfreiheit und spezifische Gefahrenzusammenhänge im Strafrecht.

Dr. Samuel Strauß· JuS 2025, 597
Objektive ZurechnungRechtfertigungsgründeVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
JuS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit – Strafrecht: Herzrasen

Die Hausarbeit befasst sich mit dem Schutzbereich des § 315d II StGB, einschließlich der Anstiftung sowie psychischer Beihilfe und Fragestellungen zum Gefährdungsvorsatz und dem Vorwurf der Fahrlässigkeit. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Habgier, Verdeckungsabsicht und dem unmittelbaren Ansatz zum unechten Unterlassungsdelikt sowie der Prüfung wirksamer Rücktrittsmöglichkeiten. Weiterhin wird die Erheblichkeitsschwelle bei Freiheitsberaubung mit besonderes Augenmerk auf das tatbestandsausschließende Einverständnis thematisiert. Die Klausur behandelt damit zentrale Aspekte des Strafrechts im Zusammenhang mit gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr und Unterlassungsdelikten.

Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBVerbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+4 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Tödliche TikTok-Inspiration

In dieser Anfängerklausur wird ein tödlicher Vorfall im Zusammenhang mit einer Social-Media-App einer strafrechtlichen Prüfung unterzogen. Im Zentrum stehen die Tatbestandsmerkmale von Totschlag sowie Fragen der objektiven Zurechnung und des subjektiven Tatbestands. Die Bearbeitung behandelt auch Probleme der Schuld und denkbare Rechtfertigungsgründe.

Professor Dr. Robert Esser, Lea Urban· JuS 2025, 328· 120 Min Bearbeitung
Totschlag, § 212 StGBObjektive ZurechnungSchuld+8 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Brennender Hass auf die Politik

Die Klausur behandelt das strafrechtliche Verhalten des T, der zunächst durch ehrverletzende Äußerungen auffällt und danach einen Brand mit dem Ziel legt, K zu töten. Nach der Tat kommt es zum Rücktritt, wobei T die Feuerwehr indirekt alarmieren lässt, um nicht als Täter erkannt zu werden. Zudem tätigt T eine falsche belastende Aussage gegen P im Ermittlungsverfahren. Die Prüfung umfasst verschiedene Delikte aus dem StGB, u.a. Ehrdelikte, Brandstiftungsdelikte, Rücktritt und Aussagedelikte.

Nicolas Cypher· JA 2025, 294· 180 Min Bearbeitung
Mord, § 211 StGBFalsche uneidliche Aussage, § 153 StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+5 weitere
JA 2025Anfänger:innenFortgeschrittene

„Plagiat mit Todesfolge“

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung mehrerer Handlungen der Alexandra (A), darunter das Fälschen von Studienleistungen, eine versuchte Anstiftung zum Diebstahl und eine Freiheitsberaubung mit Todesfolge. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Vermögensdelikten, die versuchte Anstiftung, sowie die rechtliche Einordnung der Freiheitsberaubung, welche zu schweren Verletzungen und letztlich zum Tod des Opfers führt.

Maximilian Schach, Prof. Dr. Frank Zieschang· JA 2025, 208· 120 Min Bearbeitung
Versuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBUntreue (§ 266 StGB)Freiheitsberaubung, § 239 StGB+13 weitere
JuS 2024Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Betrogene Kunstdiebe

Die Examensklausur aus dem Strafrecht behandelt Fragen aus dem Bereich Eigentums- und Vermögensdelikte, insbesondere Diebstahl und Betrug. Im Mittelpunkt stehen die Strafbarkeit von Kunstdieben, die ihrerseits Opfer eines Betruges werden, sowie mögliche Tatbeteiligungen Dritter. Die Aufgabenstellung eignet sich besonders zur Wiederholung der Vermögensdelikte sowie der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme.

Professor Dr. Andreas Ransiek, Beatrice Kock, Lisa Menke· JuS 2024, 1048· 300 Min Bearbeitung
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+7 weitere
JA 2024Anfänger:innen

… Sambas, Sambas die ganze Nacht'

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einem Diebstahl durch zwei Mittäterinnen, wobei Qualifikationen wie das Aufbrechen eines verschlossenen Spinds und Regelbeispiele des Diebstahls zur Anwendung kommen. Zudem wird ein versuchter, gefährlicher Körperverletzungsakt gegen eine Person betrachtet, einschließlich der relevanten Aspekte des Versuchs und des Rücktritts. Die Prüfung richtet sich an Anfänger, konzentriert sich auf typische Problemstellungen aus dem Strafrecht und bietet einen breiten Überblick über den Allgemeinen und Besonderen Teil.

Isabella Klotz· JA 2024, 997· 120 Min Bearbeitung
Versuch und RücktrittDiebstahl (§ 242 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+5 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Notwehr, Unterlassen und Irrtum – Übermut tut selten gut

Diese Anfängerklausur im Strafrecht beschäftigt sich mit den Themen Notwehr, Unterlassen und Irrtum. Die Bearbeitenden sollen verschiedene Aspekte der Rechtfertigung, insbesondere bei Unterlassungsdelikten, sowie Irrtumsproblematiken analysieren. Ziel ist es, Grundlagenwissen zu den wichtigsten strafrechtlichen Strukturen auf Einstiegsebene zu überprüfen.

Alexander Hofmann· JuS 2024, 938· 120 Min Bearbeitung
RechtfertigungsgründeUnterlassenSchuld+3 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Freiverantwortlichkeit, erfolgsqualifizierter Versuch und Teilnahme

Die Klausur behandelt zentrale Probleme der Strafbarkeit im Zusammenhang mit der Freiverantwortlichkeit, dem erfolgsqualifizierten Versuch sowie den Voraussetzungen und Schwierigkeiten der Teilnahmeformen. Prüfungsrelevant sind vor allem die Abgrenzung der Freiverantwortlichkeit, die Besonderheiten beim Versuch mit erfolgsqualifizierendem Ausgang sowie Fragen der Täterschaft und Teilnahme. In typischer Examensintensität werden Streitstände dargestellt und aktuellen Entwicklungen Rechnung getragen.

Felix Lingath· JuS 2024, 857· 300 Min Bearbeitung
SchuldVersuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+4 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Automobile Probleme

Die Klausur prüft automobile Straftaten im Straßenverkehr, insbesondere die gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Trunkenheit am Steuer sowie die Gefährdung des Straßenverkehrs. Neben den einschlägigen Tatbeständen werden die versuchsbezogenen und fahrlässigen Varianten sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort behandelt. Die Aufgabenstellung ist für das zweite Staatsexamen konzipiert.

Dr. Ansgar Kalle, Lucas Bednarz· JuS 2024, 596· 300 Min Bearbeitung
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+10 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: Drama am Mount Everest

B, eine Bergführerin, lässt ihren Kunden K am Mount Everest im Zustand akuter Erschöpfung zurück, obwohl sie eine Sauerstoffflasche zur Verfügung hat, die K retten könnte. Trotz späterer Gewissensbisse unternimmt B keine rechtzeitige Rettungsmaßnahme, wodurch K schwere Erfrierungen erleidet. Im zweiten Teil des Falls rettet E ihre Mit-Bergsteigerin H durch einen Hechtsprung vor einem herabstürzenden Eisblock, wodurch H sich das Handgelenk bricht. Die Klausur prüft die Strafbarkeit von B und E im Hinblick auf unterlassene Hilfeleistung, Rücktritt vom Versuch und Eingriffe zur Gefahrenabwehr im Rahmen des Strafrechts.

Simone Schönmehl· ZJS 2024, 184
RechtfertigungsgründeUnterlassenTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Eigentums- und Vermögensdelikte – Grand Theft E-Scooter

Die Klausur behandelt Eigentums- und Vermögensdelikte am Beispiel eines E-Scooter-Diebstahls. Geprüft werden insbesondere die Straftatbestände des Diebstahls, des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs sowie des Betrugs. Weitere Aspekte wie besonders schwere Fälle und geringwertige Sachen werden am Rande gestreift.

Christian Liefke, Nils L. Stahnke· JuS 2024, 151· 300 Min Bearbeitung
Diebstahl (§ 242 StGB)Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)Betrug (§ 263 StGB)+8 weitere
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit – Strafrecht: Triage - Die Qual der Wahl

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Rechtfertigung bei § 34 StGB im Zusammenhang mit Pflichtenkollisionen und beleuchtet die Anforderungen bei der Auswahl und Anwendung geeigneter Abwägungskriterien. Zudem wird die Unabwägbarkeit des Lebens im Kontext von Handlungs- oder Unterlassungspflichten sowie der möglichen Entschuldigung thematisiert. Ein weiteres zentrales Problemfeld ist die Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen, insbesondere bei einem Behandlungsabbruch. Insgesamt steht die strafrechtliche Bewertung therapeutischer Entscheidungen unter Bedingungen der sogenannten Triage im Mittelpunkt.

Schröder, Klesczewski· JuS 2023, 837
UnterlassenRechtfertigungsgründeSchuld+2 weitere
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Eine Feier mit tödlichen Folgen

In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um die Strafbarkeit des erfolgsqualifizierten Versuchs und die damit verbundene Zurechnungsproblematik, insbesondere die Zusammenhänge zwischen Handlungs- und Erfolgsgefährlichkeit sowie das Dazwischentreten Dritter. Ein weiterer Fokus liegt auf der Zurechnungsunterbrechung bei eigenverantwortlicher Selbstgefährdung oder atypischem Kausalverlauf sowie Irrtümern über den Kausalverlauf. Außerdem wird die objektive Vorhersehbarkeit und Zurechnung beim Fahrlässigkeitsdelikt beleuchtet. Die Sachverhalte beziehen sich auf strafrechtliche Wertungen im Zusammenhang mit einer folgenschweren Feier und deren verschiedenen rechtlichen Implikationen.

Schweiger· JuS 2023, 647
Objektive ZurechnungKausalitätFahrlässigkeit+4 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Grenzen von Klimaprotesten

Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Klimaprotesten. Schwerpunktmäßig geht es um die rechtliche Bewertung von Protestaktionen, insbesondere deren Aggressionspotenzial, die Geeignetheit und mittelbare Wirkung sowie das Verhältnis einfachgesetzlicher Regelungen zu grundrechtlich legitimiertem zivilen Ungehorsam. Weiterhin werden die Anforderungen an das Hinzuziehen rettender Kausalverläufe, etwa im Kontext der Rettungsgasse, sowie die Sorgfaltsanforderungen in Schutzwecksituationen geprüft. Schließlich steht die Frage der mittelbaren Täterschaft, das Verantwortungsprinzip und die Unbeachtlichkeit von Fernzielen im Verhältnis zur Versammlungsfreiheit im Mittelpunkt.

Rönnau, Saathoff· JuS 2023, 439
RechtfertigungsgründeSchuldTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Der Feuerschütze vom roten Main

Die Klausur befasst sich mit der Strafbarkeit eines Kioskbetreibers, der sein eigenes Gebäude zur Brandstiftung vorbereiten und mit einem Pfeil in Brand setzen möchte. Durch eine Explosion kommt ein Feuerwehrmann ums Leben; zudem manipuliert der Täter später eine Hotelrechnung, um sich ein Alibi zu verschaffen. Zu prüfen sind insbesondere Brandstiftungsdelikte und Urkundendelikte sowie Aspekte des erfolgsqualifizierten Versuchs.

Dr. Felix Ruppert, Lea Machalett· JA 2023, 372· 120 Min Bearbeitung
Versuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBVersuch und Rücktritt+5 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Knacken sie den »Monetenbunker«?

In dieser Fortgeschrittenenklausur werden strafrechtliche Probleme rund um den Versuch des Wohnungseinbruchdiebstahls, den Einsatz von Werkzeugen und Qualifikationstatbeständen thematisiert. Zusätzlich werden Fragen zur Mittäterschaft und zum Rücktritt bei mehreren Tatbeteiligten behandelt.

Richard Schröder· JURA 2023, 356
Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Täterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt+4 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Nymphenbad

Die Klausur behandelt in Schwerpunkt die strafprozessuale Verwertbarkeit einer Spontanäußerung in festnahmeähnlicher Lage ohne Belehrung zur Aussagefreiheit und die mögliche Heilung nur durch qualifizierte Belehrung. Ebenso stehen die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO im Fokus. Weiterhin wird im materiellen Strafrecht der Schutz der persönlichen Fortbewegungsfreiheit durch § 239 StGB sowie die Güterabwägung beim Notstand thematisiert. Die Klausur legt besonderen Wert auf die Analyse von Beweisverwertungsverboten und die Anwendung strafprozessualer Schutzvorschriften.

Lange-Bertalot· JuS 2023, 147
Diebstahl (§ 242 StGB)Täterschaft und TeilnahmeFreiheitsberaubung, § 239 StGB+5 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Dolus alternativus, Anstiftung und Tatsachenalternativität

Die Klausur behandelt zwei Fälle zur Thematik des dolus alternativus im Strafrecht, insbesondere in Hinblick auf Vorsatzformen und die Verquickung mit Anstiftung. Es wird zudem auf den Einfluss von Tatsachenalternativität und Wahlfeststellung im prozessualen Kontext eingegangen.

Wolfgang Mitsch· JURA 2023, 57
Subjektiver TatbestandTäterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt
JURA 2022Fortgeschrittene

Zwischenprüfungsklausur Strafrecht

Der Fall behandelt eine eskalierende Demonstration, bei der es zu tödlichen und schwerwiegenden Gewalttaten kommt. Thematisiert werden insbesondere Notwehr, Notstand und Festnahmerecht sowie verschiedene strafrechtliche Delikte rund um den Einsatz von Schusswaffen im Kontext Diebstahl und Körperverletzung. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beteiligten A und C steht im Mittelpunkt.

Robert Esser, Stefan Kim· JURA 2022, 1333
RechtfertigungsgründeTotschlag, § 212 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+4 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

»Volksverhetzung mit Folgen«

Die Klausur behandelt die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei grenzüberschreitender Volksverhetzung über das Internet, die strafrechtlichen Folgen einer Brandstiftungsplanung mit anschließendem Rücktritt sowie Beihilfehandlungen. Ferner werden Fragen zur Tötung auf Verlangen im Zusammenhang mit Sterbehilfe nach aktueller BGH-Rechtsprechung geprüft.

Brandstiftung, § 306 StGB Tötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Tödlicher Westerndreh

Die Klausur behandelt mittelbare Täterschaft.

Prof. Dr. Robert Esser, Kathrin Zitzelsberger· JA 2022, 821· 120 Min Bearbeitung
Versuch und RücktrittBetrug (§ 263 StGB)Nötigung, § 240 StGB+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Von heißer Mode und modebedingten Sünden

Die Klausur behandelt Brandstiftungsdelikte mit Schwerpunkt auf der Differenzierung zwischen den Tathandlungen, den Körperverletzungsdelikten einschließlich des erfolgsqualifizierten Versuchs und möglichen Urkundenfälschungen. Im Mittelpunkt steht das Verhalten der Tessa, die ihr Modegeschäft in Brand setzt und eine frühere Freundin schubst, die daraufhin von einem Zug tödlich verletzt wird. Ihre Täuschungshandlung zur Schaffung eines Alibis ist ebenfalls rechtlich zu würdigen.

Dr. Felix Ruppert, Antonia Walz· JA 2022, 734· 120 Min Bearbeitung
Aussetzung, § 221 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+5 weitere
ZjS 2022Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Rechtsgeschichte: Nationalsozialistisches Strafrecht

Die Klausur beschäftigt sich mit der nationalsozialistischen Strafgesetzgebung anhand dreier Gesetzesquellen aus der Zeit des Dritten Reichs. Im Mittelpunkt steht die Analyse der rechtlichen Regelungen, die insbesondere durch Erweiterung der Strafbarkeit nach „gesundem Volksempfinden“ und rassistisch motivierten Vorschriften charakterisiert sind. Die Quellen illustrieren die Strafrechtspraxis gegenüber sogenannten gemeinschaftsfeindlichen Personen sowie Polen und Juden in den besetzten Gebieten, verbunden mit der Einführung drakonischer Strafen bis hin zur Todesstrafe. Die Aufgabenstellung fordert eine rechtsgeschichtliche Exegese, Reflexion der historischen Hintergründe, typischen Eigenschaften und politischen Zwecke dieser Gesetze sowie deren Nachwirkungen im Strafrecht nach 1945.

Joachim Kummer· ZJS 2022, 449
UnterlassenBesonderer TeilAllgemeiner Teil+5 weitere
JuS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Aktivismus in der Klimakrise

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung von Klimaaktivismus mit einem Fokus auf die Anwendung des Notstandsrechts im Hinblick auf den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Zentrale Schwerpunkte sind darüber hinaus die Frage, ob ein Bolzenschneider als gefährliches Werkzeug gemäß § 244 I Nr. 1 Buchst. a StGB anzusehen ist sowie die Problematik des Beisichführens eines solchen Werkzeugs bereits im Versuchsstadium. Außerdem wird der Rücktritt von der Qualifikation nach Verwirklichung des qualifizierenden Merkmals und die analoge Anwendung des § 24 I 1 StGB thematisiert.

Esser, Wasmeier· JuS 2022, 421
RechtfertigungsgründeDiebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+3 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Kamera(den)-Jagd

Die Klausur thematisiert ein komplexes strafrechtliches Geschehen rund um Straßenverkehrsdelikte mit erheblichem Gefährdungspotenzial: Im Rahmen eines Neonazitreffens werden Journalisten verfolgt, ihr Auto blockiert, es kommt zu einer Verfolgungsjagd mit riskanten Fahrmanövern, Kollision und anschließend zu Gewalthandlungen zwecks Erlangung einer Kamera bzw. ihrer Bilddaten. Die Straftaten umfassen u.a. gefährliches Eingreifen in den Straßenverkehr, Körperverletzung und versuchte Tötungsdelikte, mit zusätzlicher Einordnung von komplexen Zueignungs- und Irrtumskonstellationen.

Johannes Herb· JURA 2022, 380
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBVersuch und Rücktritt+5 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Verhängnisvolle Feier

In der Klausur stehen Fragen zur eigenverantwortlichen Selbstgefährdung und einverständlichen Fremdgefährdung im Mittelpunkt, insbesondere die möglichen Auswirkungen auf Zurechnung oder Rechtswidrigkeit sowie unterschiedliche Lösungsansätze. Daneben werden die Voraussetzungen einer psychischen Beihilfe und die damit verbundene Problematik der Sperrwirkung nach § 30 II StGB behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der materiellen Ausgestaltung der Heimtücke, der Verwendung gemeingefährlicher Mittel sowie der Prüfung niedriger Beweggründe.

Gafus, Weigl· JuS 2022, 336
Objektive ZurechnungMord, § 211 StGBTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
JuS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: "Alles Versager!"

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Beurteilung von Rücktrittsbemühungen des mittelbaren Täters nach § 24 I oder II StGB inklusive einer konkreten Rücktrittsprüfung. Ein weiterer Fokus liegt auf der Heimtücke und der Abgrenzung zwischen dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit. Zusätzlich wird die Anstiftung eines allgemein Tatbereiten mit gekreuzten Mordmerkmalen eingehend geprüft. Es stehen somit zentrale Fragen des Strafrechts zu Täterschaft, Rücktritt und Mordmerkmalen im Mittelpunkt.

Wörner· JuS 2022, 324
Mord, § 211 StGBVersuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
JURA 2022Anfänger:innen

Eine schrecklich nette Familie

Die Hausarbeit thematisiert zentrale Probleme des strafbefreienden Rücktritts beim Versuch, insbesondere bei aberratio ictus und der Freiwilligkeit des Rücktritts. Zudem wird die Gebotenheit von Notwehrhandlungen im familiären Kontext beleuchtet sowie die Garantenstellung aufgrund Ehe, familiärer Beziehung und möglicher Ingerenz diskutiert.

Versuch und RücktrittRechtfertigungsgründeUnterlassen+3 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Zweimal Pech an einem Abend

Die Klausur behandelt einen versuchten und letztlich abgebrochenen Wohnungseinbruchsdiebstahl mit Rücktrittsproblematik. Weiterhin werden das Verhalten des Mittäters bei der Absicherung der Beute (inklusive eines Schussabgabes zur Einschüchterung) und der Diebstahl bzw. die Unterschlagung geringwertiger Sachen im Nachgang in der S-Bahn geprüft.

Prof. Dr. Wolfgang Mitsch· JA 2022, 205· 300 Min Bearbeitung
Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Versuch und RücktrittDiebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JuS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Digitales Kleinvieh im kontaktlosen Nahfeld

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des digitalen Strafrechts, insbesondere die Auslegung des Begriffs der unbefugten Verwendung von Daten im Rahmen des § 263a StGB. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Garantiefunktion von Transaktionsdaten bei fehlender PIN-Eingabe und der Anwendung der §§ 269 I, 270 StGB im Zusammenhang mit Fälschung beweiserheblicher Daten. Ein wesentlicher Teil besteht in der Analyse eines untauglichen Versuchs sowie den Anforderungen des Rücktritts vom nur objektiv fehlgeschlagenen Versuch. Die Klausur setzt den Fokus auf die Anwendung und Abgrenzung dieser strafrechtlichen Vorschriften im Kontext digitaler Tatbegehungen.

Schrott· JuS 2022, 138
Betrug (§ 263 StGB)Computerbetrug (§ 263a StGB)Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)+1 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Ein Tag am Strand

Die Klausur behandelt einen Tag am Strand, an dem sowohl ein unechtes Unterlassungsdelikt als auch eine Personenschädigung durch Schusswaffeneinsatz thematisiert werden. Im Mittelpunkt stehen der Versuch des Tötungsdelikts durch Unterlassen, Irrtum über die Garantenstellung sowie rechtfertigende Pflichtenkollision und ein Fall der aberratio ictus. Medizinisches Personal trifft eine Entscheidungsnot zwischen zwei Patienten. Es ist zu prüfen, wie sich T und A strafbar gemacht haben.

Dr. Julius-Vincent Ritz· JA 2022, 113· 120 Min Bearbeitung
Mord, § 211 StGBUntreue (§ 266 StGB)Aussetzung, § 221 StGB+5 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Ein Hauch von »Saw« – Der erzwungene Überlebenskampf

Die Anfängerhausarbeit im Strafrecht thematisiert im Rahmen des Allgemeinen Teils den erzwungenen Überlebenskampf, inspiriert von dem Film 'Saw'. Die Arbeit dürfte sich mit grundlegenden strafrechtlichen Prinzipien wie Kausalität, objektiver Zurechnung und Rechtfertigungsgründen beschäftigen.

Janick Haas, Marie Thamar Hänke· JURA 2021, 1508
KausalitätObjektive ZurechnungRechtfertigungsgründe+4 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Der leichtgläubige Zechkumpan

Die Anfängerklausur befasst sich mit prüfungsrelevanten Aspekten der Versuchsstrafbarkeit und Irrtumsfragen im Strafrecht. Im Mittelpunkt steht eine Fallgestaltung rund um einen leichtgläubigen Zechkumpan, wobei Grundfragen aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts vertieft werden.

Erik Weiss· JURA 2021, 1387
Versuch und RücktrittSchuld+1 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Der gedopte Boxer

In der Klausur werden zentrale Fragestellungen zum Vermögensschaden bei einem nichtigen Kaufvertrag mit verbotenem Zweck und zur Bedeutung der Täuschung behandelt. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Besprechung der Wegnahme im Raub und dem Verhältnis zur räuberischen Erpressung, einschließlich der Bewertung einer ungeladenen Pistole als gefährliches Werkzeug. Weiterhin wird auf die Anforderungen und Problemfelder des Zurechnungszusammenhangs sowie des Einverständnisses im Kontext körperlicher Auseinandersetzungen, wie etwa beim Boxsport, eingegangen. Im Vordergrund stehen insbesondere die strafrechtlichen Abgrenzungen und die Anwendung spezieller Prüfungspunkte zu Gefährdungsdelikten, Werkzeugdefinitionen und Rechtfertigungsgründen.

Großmann· JuS 2021, 1054
Betrug (§ 263 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBRaub (§ 249 StGB)+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Der bestirnte Himmel über mir

Die Klausur behandelt den gescheiterten sowie den fortgesetzten Tötungsversuch im Rahmen eines mehraktigen Tatgeschehens. Schwerpunkte sind die objektive Zurechnung, die Theorien zur Abgrenzung von Einzelakt und Gesamtbetrachtung, der Rücktritt nach beendigtem Versuch gemäß § 24 I 2 StGB sowie die strafrechtliche Bewertung eines späteren fahrlässigen tödlichen Verkehrsunfalls.

Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou· JA 2021, 821· 120 Min Bearbeitung
Objektive ZurechnungVersuch und RücktrittMord, § 211 StGB+5 weitere
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit – Strafrecht: Die Drohne des Amor

Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Problemfelder im Zusammenhang mit einer Drohnen-Nutzung. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Nötigungsnotstands und des Defensivnotstands inklusive der Abwägung der betroffenen Interessen. Weiterhin wird der untaugliche Versuch unter Berücksichtigung der Einzelaktstheorie und Gesamtbetrachtungslehre samt Rücktrittsprüfung untersucht. Zuletzt wird die Bedeutung subjektiver Rechtfertigungselemente, insbesondere des Erlaubnistatbestandsirrtums, diskutiert.

Lenk· JuS 2021, 754
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)RechtfertigungsgründeVersuch und Rücktritt+2 weitere
JuS 2021Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Methodik der Strafverteidigung - Der verhinderte Beutezug

Die Klausur thematisiert maßgeblich die materiell-rechtliche Bewertung im Zusammenhang mit einer Gewahrsamsenklave und der Beutesicherungsabsicht unter Berücksichtigung der Beweismöglichkeiten. Im Fokus steht zudem die Einschätzung der Beweislage, insbesondere die Folgerungen für (teil-)geständige Einlassungen, Entschuldigungen und den Beweisantrag sowie die Rolle des Strafverteidigers. Schließlich werden auch Aspekte wie die strukturierte Informationsaufbereitung des Sachverhalts und die Zieldefinition in der Verteidigung behandelt. Damit liegt der Schwerpunkt auf der prozessualen und materiell-rechtlichen Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Tätigkeit der Strafverteidigung.

Reichling, Kihm· JuS 2021, 666
Diebstahl (§ 242 StGB)Versuch und RücktrittHauptverfahren 2: Beweisrecht+4 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Nachts sind alle Autos grau

Die Klausur behandelt typische Konstellationen der Täterschaft und Teilnahme im Allgemeinen Teil des Strafrechts sowie Probleme rund um den Versuch und den Rücktritt. Im Sachverhalt geht es zunächst um eine Anstiftung zum Diebstahl eines Fahrzeugs, die jedoch aufgrund eines Irrtums im Tatobjekt scheitert, sowie um einen anschließenden gemeinschaftlichen Versuch einer Brandstiftung mit Flaschenbomben, bei dem der Rücktritt verschiedener Mittäter thematisiert wird.

Dr. Jennifer Koch, Katharina Rößler· JA 2021, 637· 150 Min Bearbeitung
Versuch und RücktrittTäterschaft und TeilnahmeWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Babynahrung

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen im Allgemeinen und Besonderen Teil am Beispiel einer erpresserischen Vergiftung von Babynahrung. Im Mittelpunkt stehen der Versuch, Rücktritt und Anforderungen an die Rücktrittshandlung sowie Mordmerkmale und die räuberische Erpressung mit (versuchter) Todesfolge. Der Sachverhalt basiert auf einer realen BGH-Entscheidung und prüft die Strafbarkeit des Täters anhand relevanter Normen.

Dr. Gerwin Moldenhauer, Marco Willumat· JA 2021, 563· 300 Min Bearbeitung
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Versuch und RücktrittRaub mit Todesfolge (§ 251 StGB)+5 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Die »actio libera in causa« in der strafrechtlichen Fallbearbeitung – ein Spagat zwischen Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit

Der Fall behandelt die actio libera in causa am Beispiel eines Täters, der sich im Vorfeld einer vorsätzlichen Tötung in einen Zustand der Schuldunfähigkeit versetzt. Die Problemkreise Gerechtigkeit, Gesetzlichkeit und verschiedene Lösungsansätze, einschließlich der Diskussion um das Gesetzlichkeitsprinzip, werden thematisiert.

Johannes Makepeace· JURA 2021, 378
SchuldTotschlag, § 212 StGB+1 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

'Hochzeits-Blockade' mit Todesfolge

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem aus Eifersucht während einer Hochzeitsfeier auf der Autobahn mit einer Pistole auf eine Person gezielt und versehentlich eine andere schwer verletzt wird. Anschließend tritt der Täter vom Versuch zurück, während ein Dritter Hilfe leisten will, aber durch den Täter behindert wird. Die Prüfung konzentriert sich auf Tötungsdelikte, Rücktritt vom Versuch, Unterlassen und Irrtum im Straftatbestand.

Prof. Dr. Robert Esser, Clara Herz· JA 2021, 373· 120 Min Bearbeitung
UnterlassenVersuch und RücktrittBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Bruderhahn

Die Klausur behandelt klassische und aktuelle Probleme aus dem Bereich der Eigentumsdelikte, insbesondere die Zueignungsabsicht bei Diebstahl, sowie weitere Fragestellungen wie Rechtfertigungsgründe (Notwehr), Beteiligung durch Unterlassen, und steht zudem im Kontext von Tierschutzaktionen. Der Fall ist anspruchsvoll und umfasst mehrere Handlungsalternativen und Beteiligtenkonstellationen.

Tamara Schneider· JURA 2021, 201
Diebstahl (§ 242 StGB)RechtfertigungsgründeTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JuS 2021Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Mörderische Verstrickung im "Darknet"

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Bewertung eines Tötungsdelikts im Zusammenhang mit dem "Darknet". Zentrale Fragen sind die Abgrenzung von aberratio ictus, Täterschaft und Teilnahme sowie die Heimtückeproblematik einschließlich eines möglichen Rücktritts. Im weiteren Fokus steht die Rechtmäßigkeit bei der unbefugten Verwendung von Daten und die daraus resultierenden Vermögensdelikte. Besonders hervorgehoben wird zudem die strafrechtliche Verantwortlichkeit im Kontext eines sogenannten "mittelbaren Suizids".

Jahn, Brodowski· JuS 2021, 54
Täterschaft und TeilnahmeMord, § 211 StGBVersuch und Rücktritt+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Zugfahrt mit Folgen

Die Klausur behandelt verschiedene Probleme des Strafrechts: Im Bereich des Allgemeinen Teils geht es um Versuch, Rücktritt und die Anforderungen an eine freiwillige Rücktrittshandlung. Im Besonderen Teil werden insbesondere die Unterschlagung und die Mordmerkmale relevant, zudem werden Qualifikationen wie schwere Körperverletzung und Hausfriedensbruch angesprochen. Die Sachverhaltslösung erfordert besonders die Abgrenzung fehlgeschlagener und noch möglicher Rücktritte sowie die Bewertung der einzelnen Delikte im Zusammenhang einer Beziehungstat.

Dr. Gerwin Moldenhauer, Marco Willumat· JA 2021, 30· 300 Min Bearbeitung
Versuch und RücktrittUnterschlagung (§ 246 StGB)Schwere Brandstiftung, § 306a StGB +5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Brennende Wut«

Es handelt sich um eine Fortgeschrittenenklausur im Strafrecht zum Thema Urkunds- und Brandstiftungsdelikte. Im Mittelpunkt steht die Strafbarkeit eines Täters, der ein manipuliertes Kfz-Kennzeichen anbringt und einen Molotowcocktail auf ein Wohnmobil wirft, was zu einer Kette atypischer Folgehandlungen und Schäden führt. Zudem werden Herausforderungen beim Straßenverkehrsdelikt § 315b StGB problematisiert.

Matthias Fahrner· JURA 2020, 1259
Brandstiftung, § 306 StGB Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB)Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+4 weitere
JuS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Eigentumsdelikte - Alles Käse

Die Klausur behandelt zentrale Problemfelder im Bereich der Eigentumsdelikte, insbesondere im Zusammenhang mit dem Gewaltbegriff und dem Gewahrsam. Ein Schwerpunkt liegt auf der Auseinandersetzung mit dem 'vergeistigten' Gewaltbegriff, dem Finale Zusammenhang und der Frage der Gewahrsamsverhältnisse. Zudem wird der Vorsatz und die Zueignungsabsicht, insbesondere der Einsatz von Scheinwaffen als Drohmittel im Sinne der §§ 244, 250 StGB, umfassend thematisiert. Ferner wird die Aneignungsabsicht beim Verzehr des Diebesguts und das Regelbeispiel der Hilflosigkeit behandelt.

Grünewald, Dobbe· JuS 2020, 1182
Diebstahl (§ 242 StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)+3 weitere
JuS 2020Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Rücktritt und Erlaubnistatbestandsirrtum

Die Klausur behandelt zunächst den Maßstab zur Bestimmung des Rücktrittshorizonts im Strafrecht, wobei auch der Umgang mit einem Wechsel zum Körperverletzungsvorsatz erörtert wird. Ein Schwerpunkt liegt auf der umfassenden Analyse des Erlaubnistatbestandsirrtums, insbesondere dessen Lösung und Diskussion. Zudem werden Probleme rund um die mittelbare Täterschaft kraft Irrtumsherrschaft diskutiert. Die Bearbeitung dieser Aspekte steht im Mittelpunkt der Klausur.

Schneider· JuS 2020, 939
Versuch und Rücktritt
JURA 2020Anfänger:innen

Error in persona und aberratio ictus in sog. Distanzfällen (Teil 2)

Die Klausur behandelt Konstellationen des error in persona und der aberratio ictus in sogenannten Distanzfällen, insbesondere bei Mehrpersonensachverhalten und mittelbarer Täterschaft. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen von Irrtümern auf die Strafbarkeit von Täter und Teilnehmer – illustriert an einem Fall, in dem ein Tatmittler versehentlich den falschen Menschen tötet.

Nina Nestler, Philipp Prochota· JURA 2020, 560
KausalitätObjektive ZurechnungTäterschaft und Teilnahme+2 weitere
JURA 2020Anfänger:innen

Error in persona und aberratio ictus in sog. Distanzfällen (Teil 1)

Der Fall behandelt die strafrechtlichen Irrtumsprobleme error in persona und aberratio ictus, insbesondere im Kontext sogenannter Distanzfälle, in denen die Tathandlung nicht unmittelbar am Tatobjekt stattfindet. Anhand von Beispielen aus dem Bereich Totschlag und Diebstahl werden die dogmatischen Unterschiede und die unterschiedliche Behandlung im subjektiven Tatbestand analysiert. Dabei wird insbesondere auf die Prüfung von § 16 Abs. 1 S. 1 StGB und die Konsequenzen für den Vorsatz eingegangen.

Nina Nestler, Philipp Prochota· JURA 2020, 132
Subjektiver TatbestandTotschlag, § 212 StGBDiebstahl (§ 242 StGB)+3 weitere
JA 20191. Staatsexamen

Es war doch keiner mehr da!

Die Klausur behandelt einen komplexen Straßenverkehrsunfall, der unter anderem durch alkoholbedingtes Fehlverhalten und überhöhte Geschwindigkeit verursacht wurde, sowie die anschließende Unfallflucht und eine wahrheitswidrige Aussage des Unfallverursachers gegenüber der Polizei. Zusätzlich wird ein Betrugssachverhalt hinsichtlich fingierter Rechnungen thematisiert.

Dr. Gerwin Moldenhauer· JA 2019, 589· 300 Min Bearbeitung
Betrug (§ 263 StGB)Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGBFalsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGB+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Bienchen summ summ summ

In dieser fortgeschrittenen Übungsklausur wird das Verhalten von F untersucht, der nach einem Bienenverlust auf das Grundstück seines Nachbarn W eindringt, dort Goldmünzen stiehlt und im Wohnbereich ein Smartphone entwendet. Zusätzlich wird eine versuchte Tötung mit einem Briefbeschwerer sowie unterlassene Hilfeleistung behandelt, wobei der Schlag zwar verletzt, aber nicht tödlich wirkt. Rechtfertigung aus dem Zivilrecht, Qualifikation und Regelbeispiel des Diebstahls, Versuch und Rücktritt werden explizit angesprochen.

Lisa-Marlena Donhauser, Christoph Bauernschmitt, Dohnhauser· JA 2019, 262· 150 Min Bearbeitung
Mord, § 211 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Ein folgenschwerer Einbruch

Die Klausur behandelt einen Einbruch in ein Wohnmobil mit schlafenden Insassen und einen weiteren Einbruchversuch in ein polizeilich präpariertes Wohnmobil, gefolgt von einem Messerangriff auf eine vermutete Zeugin. Es werden strafrechtliche Fragestellungen sowohl des allgemeinen als auch des besonderen Teils thematisiert, insbesondere Wohnungseinbruchdiebstahl und schwere Körperverletzung.

Momme Buchholz· JURA 2019, 211
Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Schwere Körperverletzung, § 226 StGBVersuch und Rücktritt+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Mein Haus ist Dein Haus

Die Klausur thematisiert die Begehung eines Hauszutritts durch einen Dritten mit Hilfe einer Anleitung des Bewohners unter Missachtung des elterlichen Willens, sowie das Verhalten einer Autofahrerin nach einem vermeintlichen Unfall. Schwerpunktmäßig werden klassische Probleme aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts wie Täterschaft und Teilnahme, Versuch und Rücktritt sowie Unterlassen behandelt. Der Sachverhalt bietet zahlreiche Ansatzpunkte für die Prüfung der Beteiligungsformen und der jeweiligen subjektiven Elemente.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Jennifer Koch· JA 2018, 914· 120 Min Bearbeitung
UnterlassenVersuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Wahre Freunde

Die Klausur befasst sich mit einer eskalierenden Auseinandersetzung zwischen vier Freunden, in deren Verlauf es zu Bedrohungen, einer Schlägerei mit schweren Verletzungsfolgen und einem versuchten tödlichen Angriff kommt. Es werden die strafrechtliche Einordnung von Bedrohung, die Besonderheiten der Beteiligung an einer Schlägerei, Täterschaft und Teilnahme, die Anwendung von Mordmerkmalen sowie der Rücktritt vom Versuch erörtert.

Dr. Tamina Preuß, Barbara Krüll· JA 2018, 271· 120 Min Bearbeitung
Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGBVersuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Gute« Neujahrsvorsätze

Im Mittelpunkt der Klausur stehen ein versuchter Mord durch gezielten Auffahrunfall mit einem Personenkraftwagen sowie strafrechtliche Probleme rund um Straßenverkehrsdelikte. Dabei werden unter anderem die Tatbestandsmerkmale der §§ 315 ff. StGB, Fragen des Versuchs, Rücktritts und Pflichtwidrigkeitszusammenhangs behandelt.

Stephan Berndt, Celina Serbest· JURA 2017, 587
Versuch und RücktrittMord, § 211 StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+3 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Rachsucht in zwei Akten«

Der Fall behandelt zwei Tatkomplexe: Zunächst zündet A auf Ratschlag des C ein Wohnhaus an, um sich an B zu rächen, wobei sich komplexe Zurechnungsfragen und Irrtümer hinsichtlich des Opfers und Motive stellen. Im zweiten Tatkomplex lässt A den B durch G verprügeln, was aufgrund besonderer Vorerkrankung des Opfers zum Tod führt und Probleme der Erfolgsqualifikation und Zurechnung aufwirft.

René Börner· JURA 2017, 477
Brandstiftung, § 306 StGB Täterschaft und TeilnahmeKörperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB+4 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Probleme mit dem Erben

Der Fall behandelt verschiedene strafrechtliche Problemstellungen rund um das Erbrecht, darunter eine mögliche Tötungshandlung durch Unterdosierung von Morphium, einen Betrug im Zusammenhang mit einem Erbversprechen, unterlassene Hilfeleistung sowie einen Giftanschlag, bei dem tatsächlich kein Gift verwendet wird. Mehrere Beteiligte treffen aufeinander, wodurch strafrechtliche Fragen aus dem Allgemeinen sowie Besonderen Teil des Strafrechts angesprochen werden.

Holm Putzke· JURA 2017, 344
Versuch und RücktrittBetrug (§ 263 StGB)Tötung auf Verlangen, § 216 StGB+4 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Guter Rat ist teuer

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von B, K und F im Zusammenhang mit einem Tötungsdelikt. Im Fokus stehen Mordmerkmale, Versuch und Rücktritt sowie eine mögliche Beteiligung durch Unterlassen. Der Sachverhalt stellt das Zusammenspiel verschiedener Beteiligungsformen und strafrechtlicher Institute im Kontext eines geplanten und durch B versuchten Tötungsdelikts dar.

Isabel Wendeburg· JA 2017, 25· 180 Min Bearbeitung
UnterlassenVersuch und RücktrittBeteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Der verkappte Arzt

A erschleicht sich unter Nutzung gefälschter Dokumente eine Anstellung als Arzt, obwohl ihm die Approbation fehlt, und arbeitet erfolgreich als Chirurg. Jahre später wird A von X erpresst, eine Gebärmutterentfernung an X vorzunehmen, wobei er dies nach vorgespielter Patientenverwechslung, verkatert, aber fachgerecht durchführt. Zu prüfen ist, wie sich A und X nach dem StGB strafbar gemacht haben.

Bernhard Kretschmer· JURA 2016, 1436
Betrug (§ 263 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Der missglückte (?) Anschlag im Museum

Die Klausur behandelt einen Anschlag im Wachsfigurenmuseum, bei dem eine strenggläubige Mutter versucht, mit kochendem Wasser eine Wachsfigur und den sie stoppenden Wachmann zu schädigen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Versuch, Rücktritt und verschiedenen Delikten im Zusammenhang mit der gescheiterten Tat sowie die daraus folgenden strafrechtlichen Konsequenzen.

Marc Engelhart· JURA 2016, 934
Versuch und RücktrittSachbeschädigung (§ 303 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Lebensgefährliche Lebensrettung

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Pflegers, der Patienten durch gezielte Medikamenteninjektionen in Lebensgefahr bringt, um sie danach selbst zu retten. Thematisiert werden insbesondere der Rücktritt vom Versuch und Rechtfertigungsgründe, wobei der Schwerpunkt auf Tötungs- und Körperverletzungsdelikten liegt.

Dr. Christian Brand, Aleksandar Zivanic· JA 2016, 667· 120 Min Bearbeitung
RechtfertigungsgründeAllgemeiner TeilVersuch und Rücktritt+5 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Bandendiebstahl und Betrug

Die Klausur thematisiert vor allem Vermögensdelikte wie Bandendiebstahl und Betrug. Im Mittelpunkt stehen die Fragen zu Täterschaft und Teilnahme, insbesondere im Kontext arbeitsteiliger Bandentätigkeit mit Minderjährigen, sowie Problemstellungen zur Versuchsstrafbarkeit, Rücktritt und Beteiligung. Im zweiten Teil wird ein computergestütztes Täuschungsverhalten zur Erlangung von Geldern durch Rückrufabzocke auf strafrechtliche Relevanz geprüft.

Prof. Dr. Jens Bülte, Sophie Härtl· JA 2016, 345· 300 Min Bearbeitung
Besonderer TeilAllgemeiner TeilVersuch und Rücktritt+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

»One man’s trash is another man’s treasure«

Die Klausur schildert einen Fall, in dem zwei Angestellte eines Wertstoffhofes gezielt Gegenstände aus Sammelcontainern entnehmen und weiterverkaufen, entgegen der in der Benutzungsordnung geregelten Eigentumsübertragung und Entnahmeverbots. Thematisiert werden schwerpunktmäßig die Voraussetzungen und Probleme des Diebstahls sowie der Rücktritt vom Versuch, vor dem Hintergrund einschlägiger Rechtsprechung des BGH.

Robert Esser, Judith Lutz· JURA 2016, 311
Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Versuch und Rücktritt+4 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Ein zauderndes Trio

A, B und C verabreden, O gemeinschaftlich zu töten, indem sie ihm vor seinem Haus auflauern. Am geplanten Tatabend erscheinen O und sein Kollege K, woraufhin A wegen K einen Rückzieher macht und versucht, B und C von der Tat abzuhalten. B und C greifen dennoch auf O und K zu, lassen aber vom Versuch ab, als K sich zur Wehr setzt. Zu prüfen ist, ob sich A, B und C im Hinblick auf § 212 StGB strafbar gemacht haben. Schwerpunktmäßig geht es um Versuch, Rücktritt, Mittäterschaft und Verbrechensverabredung.

Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Allgemeiner Teil+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Liebe, Tod und (Feuer-)Teufel

F setzt eine Scheune in Brand, wobei er einen Molotowcocktail verwendet und dabei bewusst Risiken für Obdachlose und seine ehemalige Freundin in Kauf nimmt. Der Obdachlose W wird bei dem Angriff schwer verletzt und stirbt; F zündet später ein Strohballen an, wobei B ihm scheinbar die Erlaubnis dazu gibt. Die Klausur thematisiert Brandstiftungsdelikte, Rücktritt, rechtfertigende Einwilligung sowie Tätige Reue.

Stefan Seiterle· JURA 2016, 202
Brandstiftung, § 306 StGB Versuch und RücktrittRechtfertigungsgründe+4 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Lady Macbeth

Im Mittelpunkt des Falls steht ein versuchtes Tötungsdelikt, bei dem Macbeth (M) auf Anstiftung seiner Frau Lady Macbeth (L) einen Gast, König Duncan (D), mit Tötungsabsicht verletzt. Die rechtliche Prüfung betrifft insbesondere die Strafbarkeit des M hinsichtlich versuchten Totschlags unter Berücksichtigung seiner Schuldunfähigkeit und die Anstifterrolle der L. Zudem wird untersucht, ob L durch ihre anschließenden Handlungen weitere Straftatbestände, etwa durch Unterlassen rettender Maßnahmen, verwirklicht hat. Im zweiten Teil des Falls geht es um die Frage der Strafbarkeit der L im Zusammenhang mit der Anstiftung zu einer geplanten, aber nicht ausgeführten Tötung, bei der der Rücktritt vom Versuch eine Rolle spielt.

Täterschaft und TeilnahmeTotschlag, § 212 StGBVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Das Ende einer Karriere

Die Klausur behandelt strafrechtliche Bestechungs- und Körperverletzungsdelikte im Zusammenhang mit dem Verhalten eines Chefarztes, insbesondere die Aspekte Vorsatzwechsel und die Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit, Mord durch Unterlassen sowie Rücktritt vom Versuch und relevante Nebenhandlungen. Der Fall thematisiert komplexe medizinische Sachverhalte und prozessuale Fragestellungen rund um die Strafbarkeit im medizinischen Berufsumfeld.

Dr. Tanja Henking, Thorge Koehler· JA 2015, 357· 300 Min Bearbeitung
UnterlassenVersuch und RücktrittMord, § 211 StGB+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Plötzlicher Kindstod?

Die allein lebende Mutter M versorgt ihr Kleinkind K zunächst ausreichend, ist aber später überfordert und unterlässt die notwendige Ernährung sowie kinderärztliche Vorsorge. Nachdem sich K's Gesundheitszustand weiter verschlechtert und lebensbedrohlich wird, unternimmt M aus Gleichgültigkeit nichts, obwohl ärztliche Hilfe den Tod hätte verhindern können. K verstirbt; die Ursache des Todes ist medizinisch unklar, es kommen sowohl Unterernährung als auch plötzlicher Kindstod in Betracht. Gegenstand des Falls ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit der M wegen unterlassener Hilfe für K, insbesondere mit Blick auf eine mögliche Strafbarkeit nach § 212 Abs. 1 StGB.

UnterlassenTotschlag, § 212 StGBAllgemeiner Teil+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

* "In die Karten geguckt

Die Klausur behandelt typische Computer-, Vermögens- und Urkundsdelikte im Zusammenhang mit Skimming und EC-Karten-Fälschung. Der Schwerpunkt liegt auf Versuchsstadium, mittelbarer Täterschaft und der strafrechtlichen Bewertung des Vorgehens mehrerer Beteiligter im Kontext der Datenerschleichung und Fälschung technischer Aufzeichnungen.

Dr. Jan C. Schuhr· JA 2015, 189· 300 Min Bearbeitung
Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)Abfangen von Daten, § 202b StGBAusspähen von Daten, § 202a StGB+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Jagdpech

In der Klausur 'Jagdpech' geht es um eine Gruppe, die nach einem alkoholisierten Wildunfall einen Versicherungsbetrug planen und dabei versehentlich ein fremdes Auto trifft. Thematisiert werden unter anderem Fragen zur Trunkenheit im Verkehr, error in persona, Mittäterschaft, Täterschaft und Teilnahme sowie relevante Mordmerkmale. Die Fallgestaltung basiert auf einer Original-Examensklausur.

Holm Putzke· JURA 2015, 95
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBTäterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Wettmafia und StGB-AT, wie passt das zusammen? – frei nach BGHSt 53, 174«

In diesem Examensübungssachverhalt werden strafrechtliche Fragen rund um Sportwettenbetrug und die Manipulation von Fußballspielen im Zusammenhang mit einer bandenmäßig organisierten Wettmafia aufgeworfen. Es stehen Probleme des Allgemeinen Teils, insbesondere zu Versuch, Beteiligung, Täterschaft und Anstiftung, im Mittelpunkt.

Sönke Gerhold· JURA 2014, 854
Versuch und RücktrittTäterschaft und TeilnahmeBetrug (§ 263 StGB)+2 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Musikwettbewerb mit Folgen

Die Klausur handelt von einer Geigerin, die im Vorfeld eines wichtigen Musikwettbewerbs gezielt versucht, eine Konkurrentin auszuschalten, um das Preisgeld zu erlangen. Es werden verschiedene strafrechtliche Probleme wie Aberratio ictus, Versuch erfolgsqualifizierter Delikte, Nötigung, Sachbeschädigung und Beteiligung anderer Personen aufgeworfen.

Werner Beulke· JURA 2014, 639
KausalitätObjektive ZurechnungTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Schwammerl am Wilden Kaiser«

Im Rahmen eines Kletterwettkampfs unter Drogeneinfluss zwischen zwei Konkurrenten wird der eine Teilnehmer durch ein manipuliertes Drogenritual und psychische Beeinflussung zu einer gefährlichen Kletteraktion verleitet und stürzt schwer ab. Zudem unterlässt der Konkurrent nach dem Sturz eine mögliche Rettungshandlung trotz klarer Lebensgefahr für das Opfer.

Florian Walter· JURA 2014, 117
UnterlassenRechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»Verrat unter Freunden«

Im Fall 'Verrat unter Freunden' planen zwei Personen den Diebstahl aus einem Tresor, wobei durch gegenseitige Abhängigkeit Mittäterschaft angelegt ist. Nach Rücktritt eines Beteiligten verübt der andere allein den Diebstahl; zudem legt ein Verräter Beweismittel, um den anderen zu belasten. Der Fall behandelt zentrale Probleme des Versuchsbeginns, Rücktritts, Diebstahls und falsche Verdächtigung.

Jan Zopfs· JURA 2013, 1072
Versuch und RücktrittDiebstahl (§ 242 StGB)Täterschaft und Teilnahme+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»Der arme Informatikstudent«

Der Übungsfall behandelt den Missbrauch von EC-Karten durch Wegnahme, Skimming und Phishing. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Würdigung des Verhaltens eines Informatikstudenten, der verschiedene Methoden zur Erlangung fremder Kartendaten und zum Versuch des Einsatzes von gefälschten Karten ausprobiert. Die Klausur wirft Fragen zu den einschlägigen Straftatbeständen und strafrechtlichen Wertungen auf.

Computerbetrug (§ 263a StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Datenveränderung (§ 303a StGB)+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Schussfahrt auf der schiefen Bahn

Die Klausur behandelt eine Einbruchsserie von vier Arbeitskollegen, die sich zu bandenmäßigen Einbruchsdiebstählen zusammenschließen. Im Mittelpunkt stehen versuchter schwerer Bandendiebstahl, Mittäterschaft und sukzessive Beteiligung sowie die Prüfung eines etwaigen Rücktritts. Zusätzlich wird das versehentliche Entfernen vom Unfallort ohne Kenntnis des Schadens behandelt.

Hans Kromrey· JURA 2013, 533
Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Täterschaft und Teilnahme+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Vom falschen Schwimmlehrer, der lieber baden ging

Die Klausur thematisiert einen Fall um ein gefälschtes Schwimmlehrerzertifikat und die Bewerbung mit diesem sowie die mögliche Beteiligung der Ehefrau durch Anstiftung. Im Mittelpunkt stehen verschiedene Varianten von Urkundendelikten, der sogenannte Anstellungsbetrug und die strafbare Beteiligung mehrerer Personen – insbesondere Fragen des Rücktritts. Der Fall richtet sich an Studierende des Strafrechts im Grundkurs.

Joachim Eiden· JURA 2013, 288
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Täterschaft und Teilnahme+1 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»Wer den Pfennig nicht ehrt …«

Die Klausur behandelt einen geplanten und schließlich gescheiterten Banküberfall, bei dem zwei Täter mit einer scharfen Waffe agieren, einen Bankangestellten bedrohen und letztlich dennoch kein Geld erbeuten – bis ein zufällig erscheinender Kunde dazu gezwungen wird, Geldscheine herauszugeben. Die rechtliche Prüfung erfasst unter anderem das Vorgehen der Täter, den Wechsel zu aggressiverem Verhalten und die jeweiligen Beteiligungsformen sowie Versuch/Beendigung.

Dr. Grischa Merkel· JURA 2013, 152
Raub (§ 249 StGB)Versuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
JURA 2012Anfänger:innen

Übungsklausur Anfänger StR Opfer der Faulheit

Die Klausur dient der Vorbereitung auf die Zwischenprüfung im Strafrecht und behandelt die Themen versuchter Diebstahl, versuchte Unterschlagung sowie den Versuch in mittelbarer Täterschaft. Studierende sollen die relevanten strafrechtlichen Probleme lösen.

Marcus Bergmann, Ottmar Rensch· JURA 2012, 553
Diebstahl (§ 242 StGB)Versuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+1 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Giro d

In dieser Examensklausur planen mehrere Täter, darunter Don Alfredo und Beppo Buittoni, einen Wohnungseinbruchsdiebstahl, um Bargeld aus dem Tresor einer Villa zu erbeuten. Die Klausur thematisiert unter anderem den Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch, die Rolle neutraler Beihilfe, die Abgrenzung sukzessiver Beihilfe zur Begünstigung und den Anwendungsbereich von § 28 II StGB.

Martin Lotz, Dennis Reschke· JURA 2012, 481
Diebstahl (§ 242 StGB)Objektive ZurechnungTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JURA 2012Schwerpunktbereich

Übungsklausur Schwerpunktbereich Wirtschaftsstrafrecht Immobilien zu verschenken!

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Angeklagten, der über eine Internetseite ein vermeintlich erlaubnisfreies Gewinnspiel veranstaltet und dabei von zahlreichen Teilnehmern Startgebühren vereinnahmt. Es stehen Betrugsproblematiken sowie die Abgrenzung von Spielarten und behördlicher Zulässigkeit im Vordergrund. Die Prüfung bezieht sich auf die klassischen Delikte des StGB ohne Berücksichtigung der §§ 284–287 StGB.

Betrug (§ 263 StGB)Versuch und Rücktritt+3 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Von ungedeckten Konten, unbestellten Waren und unbesetzten Kassen

Die Examensklausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen zu ungedeckten Konten, unbestellten Waren und unbesetzten Kassen. Die Bearbeiter müssen insbesondere deliktische Probleme im Bereich Vermögensdelikte sowie allgemeiner Grundsätze des Strafrechts beurteilen.

Jens Bülte, Raymond Becker· JURA 2012, 319
Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Zwei Remonstranten und kein Todesfall

T und K planen aus Rache wegen ihrer schlechten Klausurbewertung den Korrektor O zu töten. K steigt jedoch aus und arbeitet mit der Polizei zusammen, um T zu überführen. Beim Zugriff kann T zunächst entkommen und es kommt zu weiteren Geschehnissen um seine Flucht.

Paul Krell· JURA 2012, 150
Versuch und RücktrittTäterschaft und TeilnahmeMord, § 211 StGB+3 weitere
JA 2011Anfänger:innen

Der Tod war schneller

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des Fahrers T, nachdem dieser bei einem zuvor abgesprochenen illegalen Beschleunigungsrennen einen tödlichen Unfall verursacht hat. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Selbst- und Fremdgefährdung, insbesondere im Hinblick auf die Einwilligung in eine fahrlässige Tötung.

Dr. Patrick Alf Hinderer, Anna-Maria Brutscher· JA 2011, 907· 120 Min Bearbeitung
Fahrlässige Tötung, § 222 StGBVersuch und RücktrittTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

* "Gasexplosion mit Folgen

Die Klausur behandelt bedingter Vorsatz, Abweichung vom Kausalverlauf, Mordmerkmale, Mittäterschaft ohne Tatbeitrag im Ausführungsstadium, antizipierter Rücktritt, Zeugnisverweigerungsrecht von Berufsgeheimnisträgern.

Prof. Dr. Tobias Singelnstein· JA 2011, 756· 240 Min Bearbeitung
Brandstiftung, § 306 StGB Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Der Ganove und der Gärtner

In diesem Examensfall wird die Strafbarkeit von A und G nach dem StGB geprüft. A entreißt einer älteren Dame gewaltsam die Handtasche, wodurch weitere Straftaten und Todesfolge entstehen; beim anschließenden Fluchtversuch schlägt er das Opfer mit einer Schaufel nieder. Ferner werden prozessuale Fragen im Zusammenhang mit Zeugenaussagen behandelt.

Raub (§ 249 StGB)Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2011Anfänger:innen

Übungsklausur (Anfänger) StR Von Kanarienvögeln und Schnapsdrosseln

Der Fall behandelt die Strafbarkeit des A im Zusammenhang mit dem Tod eines Kanarienvogels durch einen verfehlten Angriff mit einem Laserpointer, unterlassene Hilfeleistung bei einem Bekannten sowie einem gescheiterten, scheinwaffenbasierten Raubversuch mit anschließender tödlicher Unfallfolge eines Passanten. Schwerpunkte liegen auf Versuch und Unterlassung, Wahndelikt, Fahrlässigkeit, spezifischem Gefahrzusammenhang sowie Raub mit Scheinwaffen.

Florian Hertel· JURA 2011, 391
UnterlassenVersuch und RücktrittRaub (§ 249 StGB)+3 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Der rachsüchtige Waffenfreund

T möchte sich an seiner Ex-Freundin O rächen und plant verschiedene Aktionen, die ihr Leben erschweren sollen. Nachdem diese Maßnahmen nicht den gewünschten Effekt bringen, entscheidet er sich, einen schwerwiegenden Angriff auf O mit einer Handgranate durchzuführen. Der Fall kreist um Fragen des Tötungsversuchs, insbesondere unter Einsatz eines Kriegsgeräts, sowie um die Voraussetzungen und Prüfung von Mordmerkmalen wie Heimtücke. Die strafrechtliche Bewertung des Verhaltens von T steht im Mittelpunkt, wobei auch Aspekte wie vorheriges Stalking und versuchtes Delikt relevant werden.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Schwere Körperverletzung, § 226 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JURA 2011Anfänger:innen

Übungsklausur (Anfänger) StR Error in persona und zweiaktiger Geschehensablauf, Notwehr – Pech für den Dorfpfarrer

Die Klausur richtet sich an Erstsemester und behandelt Problemkreise des zweiaktigen Geschehensablaufs im Strafrecht sowie den error in persona. Es sind vorsätzlich vollendete Begehungsdelikte, der Versuch, Fahrlässigkeit und eine mögliche Rechtfertigung durch Notwehr zu prüfen.

KausalitätSubjektiver TatbestandRechtfertigungsgründe+3 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungshausarbeit ÖR Immissionsschutz in der Nachbarschaft

Die Klausur behandelt die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei Auslandsstraftaten, insbesondere Fragen zu Mittäterexzess, mittelbarer Täterschaft, Irrtum bezüglich Tatbestandsalternativen, aberratio ictus und Rücktritt bei außertatbestandlicher Zielerreichung. Im Mittelpunkt steht ein gemeinschaftlicher Diebstahl mit Waffen während eines Einbruchs in Zürich.

Dominik Richers· JURA 2011, 146
Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Allgemeiner Teil+3 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Politisches Lehrstück

Im Mittelpunkt des Falls steht der Politiker Pius, der verhindern will, dass eine kompromittierende E-Mail bei einer Parteiversammlung verlesen wird. P engagiert daraufhin einen Auftragskiller, um seinen Parteifreund Quendolin an der Veröffentlichung zu hindern, wobei der Anschlag jedoch scheitert. Gegenstand der Klausur ist die strafrechtliche Verantwortung von P und K, insbesondere im Hinblick auf versuchte Tötungsdelikte, Anstiftung und die Probleme um Mordmerkmale. Zudem werden beleidigungsrechtliche Fragen bezüglich der E-Mail behandelt.

Täterschaft und TeilnahmeMord, § 211 StGBBeleidigung, § 185 StGB+5 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungshausarbeit StR Von wegen „schlecht gefahren ist besser als gut gelaufen“!

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Relevanz der Aussetzung minderjähriger Fahrgäste durch Bahnpersonal. Thematisiert werden die Voraussetzungen einer Aussetzung (§ 221 StGB), die Garantenstellung, die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim Unterlassungsdelikt sowie Notwehr und Pflichtenkollision. Im Mittelpunkt steht das Verhalten eines Kontrolleurs, der zwei 13-jährige Mädchen an einem abgelegenen, winterlichen Bahnhof aussetzt.

Joachim Eiden, Georg Köpferl· JURA 2010, 780
Aussetzung, § 221 StGBUnterlassenTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 2010Anfänger:innen

Eifersüchtiger Liebhaber und schwerhöriger Sprengstoffexperte

Die Klausur behandelt error in persona, Akzessorietätslockerung des § 28, Bestimmtheit des Anstiftervorsatzes, unmittelbares Ansetzen, Rücktritt vom Versuch, Mordmerkmale.

Dr. Robert Englmann· JA 2010, 185· 120 Min Bearbeitung
Versuch und RücktrittBeleidigung, § 185 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)+5 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Aus dem Leben von Taugenichtsen

Die Klausur thematisiert eine geplante Straftat eines Verbrecherduos, das bei einem Einbruch in eine Villa mit Waffen vorgeht. Neben einem tödlichen Ereignis durch einen Schlag thematisiert die Klausur Aspekte des erfolgsqualifizierten Versuchs, Rücktritts, einen Verfolgerfall sowie Subsumtionsirrtum. Die Rollen beteiligter Personen im Vorfeld und während der Tat und ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit sind umfassend zu prüfen.

Raub (§ 249 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)+5 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Der Gang nach dem Eisenhammer

Die Klausur behandelt unter anderem die Problemstellungen des räuberischen Diebstahls unter Beteiligung eines absichtslos-dolosen Gehilfenwerkzeugs, verschiedene Konstellationen der Täterschaft und Teilnahme (insbesondere Kettenanstiftung), den Anstiftervorsatz sowie die Abgrenzung zwischen Wahndelikt und untauglichem Versuch. Neben klassischen Prüfungen zu Körperverletzung und Tötungsdelikten werden auch Urkunds- und Aussagedelikte angesprochen.

Jan Dehne-Niemann, Yannic Weber· JA 2009, 868· 300 Min Bearbeitung
Täterschaft und TeilnahmeRäuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Versuch und Rücktritt+5 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Schwerpunktbereich Strafverteidigung, Strafprozessrecht und Kriminologie Schwierige Jugend

Diese Examensklausur behandelt jugendstrafrechtliche und strafprozessuale Probleme am Beispiel einer schwierigen Jugend mit familiärer Belastung, Mutproben und schweren Straftaten. Thematisiert werden die Voraussetzungen und Strafzumessung der Jugendstrafe, Rücktritt vom Versuch sowie prozessuale Fragen wie Zeugnisverweigerungsrecht und das letzte Wort im Verfahren.

Holm Putzke· JURA 2009, 631
Jugendgerichtsgesetz (JGG)Hauptverfahren 1: Vorbereitung & AblaufTotschlag, § 212 StGB+4 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Eine Beziehung im Sinkflug

A und B, deren Beziehung zunehmend konfliktreich verläuft, ziehen gemeinsam nach Konstanz und geraten in der gemeinsamen Wohnung in eine Eskalation. Im Verlauf eines Streits zerrt A B zum Balkon, um ihr einen Denkzettel zu verpassen, wobei er den Tod von B billigend in Kauf nimmt, lässt aber schließlich von ihr ab. Später will A B durch Gewalt zum Gehorsam bewegen, wird jedoch von B abgewehrt, die die Wohnung verlässt. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragestellungen zu Versuch und Rücktritt sowie Tätervorstellung hinsichtlich rechtfertigender Umstände. Eine Zusatzfrage thematisiert die irrige Annahme eines Angriffs durch B bei einem tatsächlich friedlichen Annäherungsversuch von A.

Hans Theile· ZJS 2009, 545
RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Von verhinderten Meistern und hartnäckigen Liebhabern

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter nach einem Streit sowie einer Nachstellung mit Todesfolge. Kernprobleme sind Notwehrprovokation, Rücktritt vom Versuch, Nachstellung sowie die Anstiftung zum erfolgsqualifizierten Delikt gemäß § 18 StGB. Zu prüfen ist das Verhalten von A, B und C aus strafrechtlicher Sicht.

Prof. Dr. Robert Esser, Helmut Krickl· JA 2008, 787· 120 Min Bearbeitung
Versuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBVersuch und RücktrittMord, § 211 StGB+5 weitere
JA 20071. Staatsexamen

* "Irrsinniger Ausländerhass

Die Klausur behandelt Vorbereitungshandlung, Tatentschluss und unmittelbares Ansetzen bei vorzeitig ausgelöstem Kausalverlauf unbeendeter bzw. beendeter Versuch und Kausalabweichung, erfolgsqualifizierter Versuch mit Kausalabweichung und Rücktritt, Anstiftung und versuchte Anstiftung bei Kausalabweichung und Erfolgsqualifikation, Verbrechensverabredung; Mord, Körperverletzung mit Todesfolge, gefährliche Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Auskunft über Verbindungsdaten und Beschlagnahme mit Blick auf das Zeugnisverweigerungsrecht des Journalisten und auf selbst erarbeitetes Material (in Gemengelage mit dem Informantenschutz) bei Kollusionsverdacht.

Wolter· JA 2007, 354· 300 Min Bearbeitung
Fahrlässige Tötung, § 222 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBFahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Der nachlässige Brandstifter

Die Klausur behandelt die Prüfung von Brandstiftungsdelikten und den Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen eines freiwilligen Rücktritts vom beendeten Versuch sowie die Frage der Zurechnung von sogenannten Retterschäden. Die Sachverhaltsschilderung fokussiert auf das Verhalten des Täters beim Versuch, ein Wohnhaus in Brand zu setzen und die daraus folgenden Rettungshandlungen mit tödlichem Ausgang.

Prof. Dr. Claus Kreß, Dr. Bettina Weißer· JA 2006, 115· 180 Min Bearbeitung
Versuch und RücktrittBrandstiftung, § 306 StGB Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
JA 2005Anfänger:innen

Ende einer Erpressung

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des A nach einer Messerattacke auf den Erpresser X. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Mordmerkmalen, die Grenzen und sozialethischen Einschränkungen des Notwehrrechts, sowie der Versuch und der Rücktritt vom Versuch bei vollendeter bzw. fehlgeschlagener Tötungshandlung.

Dreher· JA 2005, 789· 120 Min Bearbeitung
Versuch und Rücktritt(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Versuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB+5 weitere
JA 2005Anfänger:innen

Auch guten Freunden traut man nicht

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem ein mittelbarer Täter einen Irrtum über die eigene Tatherrschaft begeht, und prüft außerdem Probleme rund um den Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch, Mordmerkmale sowie einen schweren Raub mit Todesfolge. Im Mittelpunkt steht das Geschehen um zwei Freunde, von denen einer einen tödlichen Vergiftungsplan über einen Dritten ausführt, der jedoch die Situation durchschaut und eigene Ziele verfolgt. Die Strafbarkeit von A und B nach dem StGB ist umfassend zu prüfen.

Leo Schapiro· JA 2005, 615· 180 Min Bearbeitung
Schwerer Raub (§ 250 StGB)Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)Versuch und Rücktritt+5 weitere
Verwandte Themen in Strafrecht Allgemeiner Teil
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Versuch und Rücktritt in der Jurafuchs-Lernapp

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