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Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Im Strafrecht AT werden die allgemeinen Voraussetzungen strafbaren Handelns geregelt: Kausalität (Äquivalenztheorie, § 13 StGB), objektive Zurechnung, subjektiver Tatbestand, Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe, Schuld, Täterschaft und Teilnahme (§§ 25–27 StGB), Versuch und Rücktritt (§§ 22–24 StGB), Unterlassen (§ 13 StGB) sowie Fahrlässigkeit. Examensklassiker sind Abgrenzung Täterschaft/Teilnahme, Unterlassungsdelikte, Kausalitätsprobleme (Kumulative, Alternative, Überholende Kausalität), objektive Zurechnung und Rücktritt.

Zu diesem Thema haben wir 531 Klausuren im Portal.

Unterthemen

Neueste Klausuren zum Thema

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JA 2026Fortgeschrittene

„Der kriminell talentierte Mr. Ripley – Eine Übungsklausur“

Die Klausur "Der kriminell talentierte Mr. Ripley" bietet einen prozessual und materiell abwechslungsreichen Übungsfall zu klassischen Vermögens- und Lebensdelikten. Im Mittelpunkt steht das strafrechtliche Vorgehen des Hauptakteurs inklusive Täuschung, Vermögensdelikten sowie Tötungsdelikten. Ziel ist die Vertiefung der wichtigsten Probleme im Strafrecht AT und BT.

Mord, § 211 StGBBetrug (§ 263 StGB)+3 weitere
JuS 2026Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Medizinstrafrecht – Die unrichtige Indikationsbescheinigung

Im Mittelpunkt der Klausur steht ein medizinischer Behandlungsfall, bei dem ein Arzt eine unrichtige Indikationsbescheinigung ausstellt. Es sind vor allem Fragen zum Medizinstrafrecht, insbesondere zu Urkundsdelikten und zu möglichen Vermögensdelikten, zu beantworten.

Dr. Tillmann Horter· JuS 2026, 1061
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+3 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Die Wut des Radrennfahrers“

Radrennfahrer A will nach dem Ablauf einer Leihfrist ein Fahrrad von O zurückholen und droht ihm telefonisch Gewalt an. Beim späteren Zusammentreffen verletzt A zunächst Es Ehefrau mit Pfefferspray, tötet O mittels Schusswaffengebrauch und entwendet das Fahrrad. Auf der Rückfahrt versucht A zudem, einen Rivalen mit dem Rad zu verletzen, was jedoch misslingt. Es ist die Strafbarkeit des A nach dem StGB zu prüfen.

Professor Dr. Frank Zieschang· JA 2026, 820· 120 Min
Bedrohung, § 241 StGBMord, § 211 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere

Strafrecht Allgemeiner Teil in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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