Strafrecht Allgemeiner Teil
Im Strafrecht AT werden die allgemeinen Voraussetzungen strafbaren Handelns geregelt: Kausalität (Äquivalenztheorie, § 13 StGB), objektive Zurechnung, subjektiver Tatbestand, Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe, Schuld, Täterschaft und Teilnahme (§§ 25–27 StGB), Versuch und Rücktritt (§§ 22–24 StGB), Unterlassen (§ 13 StGB) sowie Fahrlässigkeit. Examensklassiker sind Abgrenzung Täterschaft/Teilnahme, Unterlassungsdelikte, Kausalitätsprobleme (Kumulative, Alternative, Überholende Kausalität), objektive Zurechnung und Rücktritt.
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Unterthemen
Neueste Klausuren zum Thema
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Betrug im Brauhaus, Kampf vorm Kiosk
Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit des C und behandelt dabei Betrug im Zusammenhang mit einem Brauhausbesuch (Dreiecksbetrug), sowie einen qualifizierten räuberischen Diebstahl und eine gefährliche Körperverletzung bei einem Vorfall im Kiosk. Zentral diskutiert werden Aspekte des Tatbestands, der mittelbaren Täterschaft, des Alternativvorsatzes und des Konkurrenzverhältnisses im Strafrecht.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Ein Künstler außer Kontrolle
Der Fall behandelt strafrechtliche Fragen rund um das Verhalten eines Künstlers, der im Rahmen seiner künstlerischen Tätigkeit die Grenze zur Strafbarkeit überschreitet. Im Mittelpunkt stehen Überlegungen zur Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie zu möglichen Rechtfertigungsgründen im Zusammenhang mit künstlerischer Freiheit.
Fortgeschrittenenklausur: Briefe, Brüder & Beweise
Im Mittelpunkt des Falls steht Fabian (F), der einen Friseursalon als Deckmantel für kriminelle Aktivitäten betreibt und sich durch eine fingierte Notrufmeldung Zugang zum Dienstgebäude der Staatsanwaltschaft verschafft, um ein belastendes Beweismittel zu vernichten. Dabei handelt es sich jedoch um einen privaten Brief, nicht um das Hauptbeweismittel. Um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen, versucht F, seinen Bruder Boris (B) zu einer falschen Zeugenaussage zu überreden, die ihm ein Alibi verschaffen soll. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig Straftaten im Zusammenhang mit falschen Verdächtigungen, Vortäuschen von Straftaten, Beweismittelvernichtung und falscher Zeugenaussage.
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