Fahrlässigkeit
Fahrlässigkeit (§ 15 StGB) setzt voraus, dass das Gesetz die fahrlässige Begehung ausdrücklich unter Strafe stellt. Zentral sind objektive Sorgfaltspflichtverletzung, Vorhersehbarkeit und Pflichtwidrigkeitszusammenhang. Wesentliche Streitstände: Abgrenzung bewusste/unbewusste Fahrlässigkeit, Prüfung objektiver Sorgfaltspflichten (Sondernormen, Verkehrskreise, Maßstab Durchschnittsbürger), Begrenzung durch Vertrauensgrundsatz und erlaubtes Risiko. Examensklassiker: § 222 StGB (fahrlässige Tötung), § 229 StGB (fahrlässige Körperverletzung), § 315c I StGB (Verkehrsdelikte).
Klausuren zum Thema
„Das tragische Ende einer Heimfahrt“
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Autofahrers, der aus Ärger über das Fahrverhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers eine ruckartige Lenkbewegung vollzieht und dadurch einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Schwerpunktmäßig geht es um die Prüfung von Tötungsdelikten, Straßenverkehrsdelikten, Problemen des Vorsatzes, Unterlassen, Versuch und Konkurrenzfragen.
„Feuerteufel und Verkehrsraudi“
Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Problematiken rund um einen Verkehrsunfall mit anschließender Sachbeschädigung sowie einen versuchten Brandanschlag auf einen Camper-Van unter Einsatz von Benzin durch einen Beteiligten, der unter Alkoholeinfluss steht. Thematisiert werden Straßenverkehrsdelikte, Brandstiftungsdelikte und Aspekte wie Fahrlässigkeit, Versuch, Rücktritt und Täterschaft. Es ist zu prüfen, wie sich die Beteiligten nach dem StGB strafbar gemacht haben.
Anfängerhausarbeit – Strafrecht: Weidmannsheil
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Zurechnung einer Wundinfektion mit problematischen Irrtümern wie Identitätsirrtum und Erlaubnistatbestandsirrtum. Zudem steht der Entschuldigungs- und Notwehrexzess mit der Anerkennung und den rechtlichen Anforderungen an eine Entschuldigung im Mittelpunkt. Weiter beschäftigt sich die Hausarbeit mit dem Versuch durch Unterlassen und den Anforderungen an das Rücktrittsverhalten. Durch diese Themen werden zentrale Probleme des Strafrechts für Anfänger:innen praxisnah vertieft.
StR-Anfängerklausur zu Delikten gegen Leib und Leben
Die Anfängerklausur befasst sich mit Delikten gegen Leib und Leben am Beispiel einer missglückten medizinischen Behandlung durch einen Nicht-Mediziner. Im Mittelpunkt stehen die objektive Zurechenbarkeit der Todesfolge, der subjektive Tatbestand, Erfolgsqualifikation und die Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit. Daneben werden auch Aspekte wie gefährliche Körperverletzung, Rechtfertigungs- und Schuldausschlussgründe behandelt.
Die Gefährdung als Merkmal der Straßenverkehrsdelikte
Der Beitrag behandelt anhand eines Übungsfalls die Prüfung der konkreten Gefahr als zentrales Tatbestandsmerkmal der Straßenverkehrsdelikte. Im Fokus stehen die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit sowie Fragen zu Kausalität und objektiver Zurechnung bei § 315b StGB. Zugleich wird kritisch hinterfragt, ob die in der Rechtsprechung vertretene dreistufige Struktur für konkrete Gefährdungsdelikte tragfähig ist.
Fortgeschrittenenhausarbeit – Strafrecht: Tücken der Straße
Die Fortgeschrittenenhausarbeit behandelt strafrechtliche Problemstellungen rund um typische Verkehrsstraftaten. Der Schwerpunkt liegt auf der Analyse der Tücken des Straßenverkehrs im Lichte der einschlägigen Tatbestände des StGB, insbesondere auf der Gefährdung des Straßenverkehrs sowie gefährlichen Eingriffen. Es werden zudem Randaspekte wie Trunkenheit im Verkehr und unterlassene Hilfeleistung berücksichtigt.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Automobile Probleme
Die Klausur prüft automobile Straftaten im Straßenverkehr, insbesondere die gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Trunkenheit am Steuer sowie die Gefährdung des Straßenverkehrs. Neben den einschlägigen Tatbeständen werden die versuchsbezogenen und fahrlässigen Varianten sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort behandelt. Die Aufgabenstellung ist für das zweite Staatsexamen konzipiert.
„Das etwas andere Flammenspektakel“
A entzündet, um ein Flammenspektakel zu erleben, eine Scheune, übersieht jedoch darin einen schlafenden Landstreicher, der an den Folgen des Feuers verstirbt. Anschließend setzt er das Wohnmobil von S in Brand, wobei es zur Explosion kommt. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit des A ist insbesondere mit Blick auf Brandstiftungs- und Tötungsdelikte zu prüfen.
Anfängerklausur – Strafrecht: Potsdamer Sommerfestspiele
Die Klausur behandelt grundlegende strafrechtliche Fragestellungen anhand eines Sachverhalts rund um die Potsdamer Sommerfestspiele. Sie richtet sich an Studierende der Anfangssemester und soll den Umgang mit dem Gutachtenstil sowie die typische Fallbearbeitung im Strafrecht einüben. Schwerpunkte und genaue Themen können ohne weiteren Inhalt nicht näher angegeben werden.
„Die Gasleitung und der E-Scooter“
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des Monteurs A, der durch die Verwechslung von Gasleitungen eine Explosion und einen Brand verursacht, in deren Folge mehrere Personen schwer verletzt oder getötet werden. Zudem wird die strafrechtliche Relevanz einer anschließenden alkoholisierten E-Scooter-Fahrt von A und F geprüft. Die Aufgabenstellungen umfassen den Umgang mit Fahrlässigkeit, Zurechnung, Retterfall und mehreren Delikten im Bereich Brandstiftung und Verkehrsdelikte.
Anfängerhausarbeit – Strafrecht: Triage - Die Qual der Wahl
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Rechtfertigung bei § 34 StGB im Zusammenhang mit Pflichtenkollisionen und beleuchtet die Anforderungen bei der Auswahl und Anwendung geeigneter Abwägungskriterien. Zudem wird die Unabwägbarkeit des Lebens im Kontext von Handlungs- oder Unterlassungspflichten sowie der möglichen Entschuldigung thematisiert. Ein weiteres zentrales Problemfeld ist die Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen, insbesondere bei einem Behandlungsabbruch. Insgesamt steht die strafrechtliche Bewertung therapeutischer Entscheidungen unter Bedingungen der sogenannten Triage im Mittelpunkt.
Anfängerklausur – Strafrecht: Eine Feier mit tödlichen Folgen
In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um die Strafbarkeit des erfolgsqualifizierten Versuchs und die damit verbundene Zurechnungsproblematik, insbesondere die Zusammenhänge zwischen Handlungs- und Erfolgsgefährlichkeit sowie das Dazwischentreten Dritter. Ein weiterer Fokus liegt auf der Zurechnungsunterbrechung bei eigenverantwortlicher Selbstgefährdung oder atypischem Kausalverlauf sowie Irrtümern über den Kausalverlauf. Außerdem wird die objektive Vorhersehbarkeit und Zurechnung beim Fahrlässigkeitsdelikt beleuchtet. Die Sachverhalte beziehen sich auf strafrechtliche Wertungen im Zusammenhang mit einer folgenschweren Feier und deren verschiedenen rechtlichen Implikationen.
Freund im Leid
Der Fall behandelt das Verhalten von A nach einem alkoholbedingten tödlichen Verkehrsunfall und die anschließende Mitwirkung seines Freundes B. Thematisiert werden unter anderem a.l.i.c., Vollrausch, Beteiligung, sukzessive Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort sowie Strafvereitelung im Zusammenhang mit eingeschränkter Schuldfähigkeit. Die Prüfung konzentriert sich auf Taten außerhalb der §§ 211–240, 315d StGB.
Bullet Dodging
Der Fall behandelt die Abgrenzung von dolus eventualis und grober Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit einer Attacke mittels Flaschenwürfen, die Qualifikationen der gefährlichen Körperverletzung sowie den Teilrücktritt und Rücktritt bei mehreren Beteiligten. Weiterhin steht ein bewusster, nachzeitig-extensiver Notwehrexzess nach dem Ziehen einer Schusswaffe durch das Opfer im Fokus. Die Strafbarkeit der Beteiligten ist unter Ausschluss der §§ 211, 240, 241 StGB zu prüfen.
Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Tod im Yoga-Retreat
Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Bestimmung der Sorgfaltspflicht und die Frage der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung im Rahmen eines Todesfalls während eines Yoga-Retreats. Ferner ist eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Erlaubnistatbestandsirrtum, speziell bezüglich des Notstands nach § 228 S. 1 BGB und dessen Rechtsfolgen, gefordert. Daneben spielt die präzise Prüfung der mittelbaren Täterschaft eine Rolle. Die Klausur verlangt eine vertiefte Anwendung strafrechtlicher und zivilrechtlicher Grundsätze im Kontext besonderer Gefahrenlagen.
Wildes (Dazwischen-)Treten in der Kreisklasse
Im Rahmen eines Kreisklassen-Fußballspiels kommt es zu einer Verwechslung und einem schweren Foul, bei dem ein Spieler Waden- und Schienbeinbrüche erleidet. Zudem führt eine ärztliche Fehldosierung aufgrund Übermüdung zum Tod des verletzten Spielers. Die Klausur prüft strafrechtliche Verantwortlichkeit nach dem StGB, insbesondere grundlegende AT-Probleme wie Fahrlässigkeit und objektive Zurechnung.
Anfängerklausur – Strafrecht: "Alles Versager!"
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Beurteilung von Rücktrittsbemühungen des mittelbaren Täters nach § 24 I oder II StGB inklusive einer konkreten Rücktrittsprüfung. Ein weiterer Fokus liegt auf der Heimtücke und der Abgrenzung zwischen dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit. Zusätzlich wird die Anstiftung eines allgemein Tatbereiten mit gekreuzten Mordmerkmalen eingehend geprüft. Es stehen somit zentrale Fragen des Strafrechts zu Täterschaft, Rücktritt und Mordmerkmalen im Mittelpunkt.
Dr. C & Co – Praxis für den Menschen
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit alternativen Heilmethoden, insbesondere zu Täterschaft und Teilnahme, Unterlassen, Fahrlässigkeit und dolus eventualis, sowie zur Rechtswidrigkeit bei Einwilligung in ärztliche Maßnahmen. Neben der Behandlung eines Patienten mit fragwürdigen Methoden werden Konstellationen wie mittelbare Täterschaft bei Selbsttötung und das Sich-Bereiterklären zum Mord thematisiert. Zusätzlich sind Aspekte des § 263 StGB mit Vermögensschaden, Qualifikationen und Regelbeispielen relevant.
Original-Examensklausur: "Ein Taxifahrer auf Abwegen
Die Klausur behandelt mehrere strafrechtliche Delikte rund um einen Taxifahrer, darunter einen möglichen Sportwettenbetrug, versuchte Brandstiftung, Missbrauch eines Behindertenparkausweises, Körperverletzung durch das Werfen eines Kieselsteins sowie Trunkenheit im Verkehr mit dem Fahrrad. Es handelt sich um eine Originalexamensklausur aus Bayern, Termin 2015/II, mit einem typischen Klausuraufbau für die zweite juristische Staatsprüfung.
Die grundlegende Systematik des Unrechtstatbestandes von Erfolgsdelikten – Teil 2
Im Mittelpunkt dieses Übungsfalls steht die vertiefte Betrachtung der Systematik des Unrechtstatbestandes bei Erfolgsdelikten, insbesondere mit Blick auf objektive Zurechnung und Handlungsunrecht bei Fahrlässigkeitsdelikten. Anhand eines Praxisbeispiels werden Kriterien wie objektive Sorgfaltspflichtwidrigkeit und die relevante Beurteilungsperspektive ausführlich diskutiert.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Der gedopte Boxer
In der Klausur werden zentrale Fragestellungen zum Vermögensschaden bei einem nichtigen Kaufvertrag mit verbotenem Zweck und zur Bedeutung der Täuschung behandelt. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Besprechung der Wegnahme im Raub und dem Verhältnis zur räuberischen Erpressung, einschließlich der Bewertung einer ungeladenen Pistole als gefährliches Werkzeug. Weiterhin wird auf die Anforderungen und Problemfelder des Zurechnungszusammenhangs sowie des Einverständnisses im Kontext körperlicher Auseinandersetzungen, wie etwa beim Boxsport, eingegangen. Im Vordergrund stehen insbesondere die strafrechtlichen Abgrenzungen und die Anwendung spezieller Prüfungspunkte zu Gefährdungsdelikten, Werkzeugdefinitionen und Rechtfertigungsgründen.
Der bestirnte Himmel über mir
Eine Abschlussklausur im Strafrecht prüft die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter nach einem mehraktigen Tötungsgeschehen im Kontext einer spontanen Beziehungstat am Abend. Im Fokus stehen die Abgrenzung von Einzelaktstheorie und Gesamtbetrachtungslehre, objektive Zurechnung, Rücktritt vom Versuch sowie die strafrechtliche Beurteilung eines tödlichen Verkehrsunfalls infolge unterlassener Hilfeleistung.
Aktenvortrag – Strafrecht: Eröffnungsbeschluss - Die betrunkene Rollerfahrerin
Die Klausur behandelt in ihrem Schwerpunkt die strafrechtliche Bewertung einer betrunkenen Rollerfahrerin, insbesondere die Fragen rund um die Blutentnahme-Anordnung, die Fahruntüchtigkeit sowie die BAK-Rückrechnung und Grenzwerte bei E-Rollern. Es wird zudem die Beweisverwertung und die Fahrlässigkeit analysiert. Weitere zentrale Aspekte sind die Prüfung des bedingten Vorsatzes mittels Indizienauswertung sowie die Zäsurwirkung. Die Aufgabenstellung legt besonderen Wert auf eine sachgerechte Subsumtion und die Anwendung spezifischer strafprozessualer Vorschriften.
Tödliche Langeweile
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit bei vorsätzlicher Übertragung des Coronavirus durch Anhusten, wobei sowohl Tötungsfolgen als auch Körperverletzungsfolgen im Mittelpunkt stehen. Neben der Anwendbarkeit typischer Tötungs- und Körperverletzungsdelikte steht insbesondere der subjektive Tatbestand (Eventualvorsatz), die objektive Zurechnung und der Umgang mit atypischen Kausalverläufen im Fokus. Besonderes Augenmerk liegt auf der Abgrenzung von Vorsatz- und Fahrlässigkeitstatbeständen.
»Corona-Party«
Im Rahmen einer Strafrechts-Fortgeschrittenenklausur zur Corona-Pandemie werden die Strafbarkeit von A, B und C nach dem StGB anhand eines infektions- und tödlich verlaufenden Geschehens geprüft. Der Fall behandelt Fragen zu fahrlässiger Tötung und Körperverletzungsdelikten sowie das Verhalten bei Verstößen gegen Ausgangsbeschränkungen. Sexualdelikte sind nicht zu prüfen.
Es war doch keiner mehr da!
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden, an dem in erster Linie A als Fahrer eines BMW und B als Fahrer eines Audi beteiligt sind. Neben der Prüfung von Delikten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen auch Unfallflucht, Rücktritt vom Versuch sowie ein Betrugskomplex um fingierte Branchenverzeichnis-Einträge im Fokus. Zu bewerten ist das Verhalten der Beteiligten nach dem StGB, insbesondere hinsichtlich Fahrlässigkeit, Unfallflucht und Täuschung bei gewerblichen Rechnungen.
Tierisches Dilemma
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen bezüglich des Betretens einer Tierzuchtanlage zum Zwecke der Dokumentation von Tierschutzverstößen und der anschließenden Anzeige sowie strafrechtliche Aspekte beim Einsatz eines vollautonomen Fahrzeugs, das in einer Notsituation zwischen dem Überfahren von Personen und dem Ausweichen auf einen Gehweg wählen muss. Beide Sachverhalte werfen insbesondere Probleme im Zusammenhang mit Rechtfertigungsgründen, Schuld und der Zurechnung auf.
Die digitale Selbstschussanlage
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung des Einsatzes einer computergesteuerten, digitalen Selbstschussanlage durch einen Hauseigentümer zum Schutz seines Eigentums. Zentral sind die Prüfung von Notwehr und antizipierter Notwehr, der Umgang mit sog. Verteidigungsautomaten, ein Nötigungsnotstand sowie Fragen des subjektiven Rechtfertigungselements insbesondere bei Fahrlässigkeitsdelikten. Der Fall spielt in der Konstellation eines geplanten Einbruchs und endet mit tödlichen Schussabgaben der Anlage.
Folgenschwere Freuden
Der Fall thematisiert einen scheinbar eifersuchtsgetriebenen Angriff mit tödlichen Folgen, Mordmerkmale, Dolus alternativus und die fahrlässige Tötung. Zudem wird die Blutabnahme an einem nicht einwilligenden Spender behandelt, sodass auch Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe bei Lebensrettung zu prüfen sind. Es sind ausschließlich Tötungs- und Körperverletzungsdelikte aus dem Besonderen Teil relevant.
Ein brandgefährlicher Tag
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des A wegen eines durch fahrlässiges Handeln ausgelösten Zimmerbrandes und im Zusammenhang mit einem erheblichen Alkoholkonsum die Delikte im Straßenverkehr. Zu prüfen ist außerdem, ob C sich durch ihr Verhalten strafbar gemacht hat. Schwerpunkte liegen bei Brandstiftungsdelikten und Straßenverkehrsdelikten, insbesondere unter den Voraussetzungen der Schuldunfähigkeit.
Lebensgefährliche Lebensrettung
Im Fall 'Lebensgefährliche Lebensrettung' spritzt ein Pfleger einem Patienten ein gefährliches Medikament, um ihn anschließend als 'Retter' zu inszenieren. Der Fall behandelt typische Problembereiche des Rücktritts vom Versuch und der Rechtfertigungsgründe. Zusätzlich injiziert der Pfleger einer anderen Patientin ein ungefährliches Schlafmittel, wobei er irrtümlich eine Körperverletzung annimmt.
Autosurfen und provozierte Nothilfe
A und B versuchen sich am sogenannten Autosurfen, wobei B schwere Kopfverletzungen erleidet, nachdem A den Wagen infolge eigenverantwortlichen Cannabiskonsums zu schnell fährt und einen Fahrfehler begeht. Im zweiten Teil provoziert A absichtlich eine Notwehrsituation, um C im Rahmen der Nothilfe verletzen zu können. Die Klausur behandelt Straftatbestände aus dem Bereich Straßenverkehrsdelikte und Körperverletzungsdelikte mit AT-Schwerpunkten wie eigenverantwortliche Selbstgefährdung, Einwilligung und Absichtsprovokation in der Nothilfe.
Das Ende einer Karriere
Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung von Bestechungs- und Körperverletzungsdelikten einer Chefarztkarriere, darunter wenn ein Arzt durch Unterlassen eine Patientin fahrlässig tödlich verletzt und im Zuge der eskalierenden Ereignisse eine Arzthelferin körperlich attackiert. Zudem werden Aspekte wie Vorsatzwechsel, Rücktritt vom Versuch und die Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit geprüft.
Jagdpech
In der Klausur 'Jagdpech' geht es um eine Gruppe, die nach einem alkoholisierten Wildunfall einen Versicherungsbetrug planen und dabei versehentlich ein fremdes Auto trifft. Thematisiert werden unter anderem Fragen zur Trunkenheit im Verkehr, error in persona, Mittäterschaft, Täterschaft und Teilnahme sowie relevante Mordmerkmale. Die Fallgestaltung basiert auf einer Original-Examensklausur.
Die Folgen einer Belästigung
In diesem Übungsfall werden die strafrechtlichen Folgen mehrerer Handlungen untersucht, darunter die Konfrontation zwischen Veronika und Bernd samt Schussabgabe mit Tötungsabsicht, die Zerstörung von Mobiltelefonen, das Zurückhalten eines Handys mit Forderung auf Ersatzleistung, eine nicht fachgerechte ärztliche Behandlung mit Todesfolge sowie Diebstahl und Brandstiftung in einer Praxis. Die Klausur fragt nach der Strafbarkeit sämtlicher Beteiligter nach dem StGB.
Wintersport
Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Überprüfung verschiedener Handlungen beim Wintersport, insbesondere Fragen der Notwehr, Notwehrprovokation sowie das Erfordernis eines subjektiven Rechtfertigungselements. Es wird zu prüfen sein, ob der Einsatz von Körpergewalt und Pfefferspray durch B sowie das Eingreifen der Skilehrer Alois und Uschi strafbar sind.
Der Berg ruft
Ein Bergsteiger bricht aus lebensrettenden Gründen in eine Schutzhütte ein und nimmt anschließend eine Marienfigur mit. Der Eigentümer verfolgt ihn und schießt mit einem Jagdgewehr, wobei sowohl der Bergsteiger als auch eine Kuh verletzt werden. Die Klausur behandelt den Aggressivnotstand, mutmaßliche Einwilligung, sowie Erforderlichkeit und Gebotenheit der Notwehr beim Schusswaffeneinsatz und die Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit.
Raus aus den Schulden!
Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Verantwortlichkeit mehrerer Personen infolge eines Erbfalls, bei dem ein Tötungsplan entwickelt und ausgeführt wird. Neben versuchter sowie vollendeter Körperverletzung und Tötungsdelikten werden auch Aspekte wie Täterschaft, Teilnahme, Versuch und Rücktritt sowie rechtfertigende Eingriffe und subjektive Motive behandelt. Die Aufgabenstellung erfordert eine umfassende Prüfung der Strafbarkeit nach dem StGB.
Der Tod war schneller
Eine Gruppe von PKW-Fahrern führt gemeinsam Beschleunigungsrennen auf der Bundesstraße durch. Während eines Rennens, bei dem die Beifahrer das Geschehen filmen und aktiv in das Rennen eingebunden sind, kommt es zu einem Unfall. Der Beifahrer O verstirbt, nachdem das von T gelenkte Auto verunglückt. Zu prüfen ist die Strafbarkeit des T.
* "Ende eines Hundelebens
In diesem Sachverhalt geht es um das Verhalten eines Jägers, der einen Hund erschießt, weil er diesen für wildernd hält, und dabei die psychischen Folgen für eine Zeugin sowie weitere Strafbarkeitsaspekte beleuchtet. Thematisiert werden u.a. Rechtfertigungsgründe, Erlaubnistatbestandsirrtum, Schockschäden als Körperverletzung, Fahrlässigkeit und das Eigentum an Tieren. Auch die Auseinandersetzung mit einem Fotografierenden und das Recht am eigenen Bild spielen eine Rolle.
Übungsklausur (Anfänger) StR Von Kanarienvögeln und Schnapsdrosseln
Der Fall behandelt die Strafbarkeit des A im Zusammenhang mit dem Tod eines Kanarienvogels durch einen verfehlten Angriff mit einem Laserpointer, unterlassene Hilfeleistung bei einem Bekannten sowie einem gescheiterten, scheinwaffenbasierten Raubversuch mit anschließender tödlicher Unfallfolge eines Passanten. Schwerpunkte liegen auf Versuch und Unterlassung, Wahndelikt, Fahrlässigkeit, spezifischem Gefahrzusammenhang sowie Raub mit Scheinwaffen.
Übungsklausur (Anfänger) StR Error in persona und zweiaktiger Geschehensablauf, Notwehr – Pech für den Dorfpfarrer
Die Klausur richtet sich an Erstsemester und behandelt Problemkreise des zweiaktigen Geschehensablaufs im Strafrecht sowie den error in persona. Es sind vorsätzlich vollendete Begehungsdelikte, der Versuch, Fahrlässigkeit und eine mögliche Rechtfertigung durch Notwehr zu prüfen.
Der betrunkene Fahrlehrer
Eine Fahrstunde führt zu mehreren Straßenverkehrsdelikten: Der betrunkene Fahrlehrer greift ins Lenkrad und steuert das Fahrzeug auf seine Ex-Frau zu, wobei es zu einer Gefährdung und Sachbeschädigung kommt. Die Fahrschülerin unterlässt nachträglich die Meldung eines Unfalles, weil sie um ihren Führerschein fürchtet. Zu prüfen ist die Strafbarkeit des Fahrlehrers und der Fahrschülerin.
Übungsklausur StR Folgen einer verlorenen Meisterschaft
Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit den Folgen einer verlorenen Meisterschaft, insbesondere aus dem Bereich der Straßenverkehrsdelikte und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Der Schwerpunkt liegt auf den Verknüpfungen von allgemeinem und besonderem Teil des Strafrechts und der Prüfung der Tatbeteiligung unter Studierenden, wobei insbesondere Schwierigkeiten im Umgang mit dem Vorsatz-Fahrlässigkeitstatbestand und der Tatbeteiligung thematisiert werden.
Anfängerklausur StR Zwei Geisterfahrer begegnen sich: der beidseitige Verkehrsverstoß
In diesem Anfängerklausurfall stoßen zwei Fahrzeuge auf einer engen Straße in einer Kurve zusammen, wobei beide Fahrer das Rechtsfahrgebot nicht eingehalten haben. Der Fall thematisiert die Strafbarkeit der beiden Fahrzeugführer insbesondere im Hinblick auf fahrlässige Körperverletzung, alternative Kausalität sowie das Problem des Pflichtwidrigkeitszusammenhangs bei beiderseits pflichtwidrigem Verhalten im Straßenverkehr.
Der nachlässige Brandstifter
Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit eines Brandstifters, der aus Nachlässigkeit ein Wohnhaus anzündet, ohne sich über die Anwesenheit des Eigentümers zu vergewissern. Im Fokus stehen Brandstiftungsdelikte, der Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch sowie die Zurechnung von Retterschäden. Es werden die Voraussetzungen des Rücktritts und die objektive Zurechnung im Kontext unerwarteter Todesfolgen durch Rauchentwicklung geprüft.
Fahrlässigkeit in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.