Subjektiver Tatbestand
Der subjektive Tatbestand umfasst das Vorsatzerfordernis (§ 15, § 16 Abs. 1 StGB) als zentrale Voraussetzung der Strafbarkeit. Im Fokus stehen die Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit, die Formen des Vorsatzes (Absicht, direkter und Eventualvorsatz) sowie das Simultanitätsprinzip. Examensrelevant: Abgrenzung Eventualvorsatz/bewusste Fahrlässigkeit, 'parates Wissen', Parallelwertung in der Laiensphäre und Irrtumstatbestände (§ 16 StGB).
Klausuren zum Thema
Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Medizinstrafrecht – Die unrichtige Indikationsbescheinigung
Im Mittelpunkt der Klausur steht ein medizinischer Behandlungsfall, bei dem ein Arzt eine unrichtige Indikationsbescheinigung ausstellt. Es sind vor allem Fragen zum Medizinstrafrecht, insbesondere zu Urkundsdelikten und zu möglichen Vermögensdelikten, zu beantworten.
„Zu viel des G(l)uten“
Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Strafrecht, in dem eine Bäckermeisterin nach einem Streit und einer vermeintlich tödlichen Würgehandlung weitere Handlungen vornimmt, die letztlich zum Tod ihres Konkurrenten führen. Thematisiert werden Verspätete Erfolge, das Konzept des dolus generalis, Mord und Brandstiftungsdelikte. Schwerpunktmäßig geht es um die objektive Zurechnung, Vorsatzprobleme und die Bewertung eines zweistufigen Tatgeschehens.
Irren im Strafrecht. Eine Skizze der strafrechtlichen Irrtumslehre – Teil I
Der Beitrag bietet einen Überblick über die Irrtumslehre im Strafrecht und erläutert grundsätzliche Problemstellungen und Konstellationen rund um den strafrechtlichen Irrtum. Es werden die verschiedenen Irrtumsarten (z.B. Tatbestandsirrtum, Verbotsirrtum) systematisch dargestellt und rechtlich eingeordnet.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Der geglückte Fehlwurf – Teil 1
Bei der Fallbearbeitung 'Der geglückte Fehlwurf – Teil 1' handelt es sich um eine fortgeschrittene Hausarbeit im Strafrecht. Der Sachverhalt thematisiert einen Wurf, der entgegen der Absicht des Täters doch das Erfolgsergebnis herbeiführt und wirft Fragen der Strafbarkeit insbesondere zum Versuch sowie zur vorsätzlichen und fahrlässigen Deliktsbegehung auf.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Ein Künstler außer Kontrolle
Der Fall behandelt strafrechtliche Fragen rund um das Verhalten eines Künstlers, der im Rahmen seiner künstlerischen Tätigkeit die Grenze zur Strafbarkeit überschreitet. Im Mittelpunkt stehen Überlegungen zur Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie zu möglichen Rechtfertigungsgründen im Zusammenhang mit künstlerischer Freiheit.
„Kurz rasiert, lang diskutiert“
Im Mittelpunkt der Klausur steht die Abgrenzung von mittelbarer Täterschaft und Anstiftung bei Kindern, insbesondere in Hinblick auf die Strafbarkeit eines Erwachsenen, der ein strafunmündiges Kind zum Diebstahl anstiftet. Weiter werden Probleme rund um Betrug und Diebstahl, insbesondere bei verdeckter Entnahme von Waren sowie beim Erschleichen von Spendengeldern unter falschen Angaben und die Zweckverfehlungslehre bei Austauschgeschäften behandelt.
Anfängerübungsklausur: Das Gesetz der Ehre
Im Mittelpunkt des Falls stehen die Mitglieder zweier rivalisierender Gangs, wobei ein Streit um Drogenverkaufsplätze eskaliert: B wird von O getötet. Daraufhin besorgt A, aus Trauer und unter dem Einfluss von C und D, eine Pistole für C und D, die daraufhin O nach einer Verfolgungsjagd erschießen. Thematisiert werden die strafrechtliche Verantwortlichkeit von A, C und D, insbesondere Mord und Beihilfe zum Mord gemäß dem 16. Abschnitt des StGB. Die Prüfung umfasst Aspekte wie Täterschaft und Teilnahme, subjektive Tatbestände sowie Schuld und persönliche Merkmale in Zusammenhang mit den Handlungen.
Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Vermögensdelikte – Toucan play that game
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt zentrale Vermögensdelikte des Strafrechts. Im Mittelpunkt stehen Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB) sowie mögliche Abgrenzungsfragen zum Diebstahl (§ 242 StGB). Die Aufgabenstellung fordert die vertiefte Gutachtenbearbeitung der Tatbestände sowie problematischer Grenzfälle.
„Der ,eigenmächtige‘ Überstundenbonus“
Die Klausur thematisiert vor allem die Strafbarkeit der T wegen Diebstahls eines wertvollen Gegenstands und Körperverletzung. Zu prüfen sind insbesondere das Beisichführen und die Eigenschaft der Waffe bzw. des Messers als gefährliches Werkzeug im Rahmen der §§ 244, 224 StGB. Zusätzlich wird die Abgrenzung der relevanten Qualifikationen sowie die Zueignungsabsicht behandelt.
StR-Fortgeschrittenenklausur
A und B treffen sich abends in einem Kölner Brauhaus. Sie essen und trinken dort gemeinsam (Rechnungsbetrag: 60 Euro). Wortlos und unaufgefordert gesellt sich nach einiger Zeit der C an ihren Tisch, der ebenfalls beim Köbes1 (K) eine Bestellung aufgibt (Wert 20 Euro), trinkt und isst. Nach ca. einer Stunde verlässt C den Gastraum. Dabei geht er davon aus, dass seine Rechnung entweder von A und B beglichen wird, oder der Inhaber des Brauhauses auf dieser» sitzen bleibt «. A und B denken, der C werde seine Rechnung beim K bezahlen. Schließlich ist es nicht unüblich, sich in Brauhäusern an größeren Tischen dazuzusetzen und Rechnungen getrennt zu begleichen. Der K nimmt wiederum an, der C gehöre zu den beiden anderen am Tisch und diese würden später für ihn zahlen. Als A und B sich eine Stunde später vereinbarungsgemäß die Rechnung (80 Euro) teilen, fällt ihnen nicht auf, dass ihnen mehr in Rechnung gestellt wurde als sie verzehrt haben. Sie haben offenbar auch für C mitbezahlt. Das bemerken sie aber erst, als sie wieder zuhause sind. C betritt, von diesem finanziellen Erfolg beschwingt, spontan den Kiosk des I, um sich kostenfrei eine süße Tüte zu verschaffen. Hierfür befüllt er selbst zuerst die Tüte prall mit Süßigkeiten (Warenwert 10 Euro). Anschließend steckt er sie in seine Jackentasche ein und möchte den Laden verlassen. I, welcher das Geschehen die ganze Zeit beobachtet hat, geht auf den C zu, kriegt ihn jedoch erst zu fassen, als er den Laden bereits verlassen hat und auf der Straße steht. Als C den Griff des I spürt und die Situation erkennt, schlägt er, um die Süßigkeiten behalten zu können, dem I bewusst mehrfach mit der Faust, an der er einen festen, groben Lederhandschuh trägt, ins Gesicht, wodurch es zu einer klaffenden, langgezogenen Platzwunde und tiefen Hautabschürfungen kommt. Auch als I bereits am Boden liegt, tritt C ihm wiederholt mit seinen festen Turnschuhen wuchtig gegen den gesamten Kopf-und Flankenbereich und trifft den I dabei auch mehrfach im Gesichts-und Nierenbereich. Dies führt zu zahlreichen großflächigen Prellungen, tief einblutenden Hämatomen und erheblichen Schmerzen. Der I ist daraufhin mehrere Wochen arbeitsunfähig. C erkennt, dass derartige Handlungen auch äußerst gefährlich sind, die Verletzungen sind allerdings zu keinem Zeitpunkt tatsächlich lebensbedrohlich. Anschließend lässt C von I ab und verlässt den Tatort fluchtartig.
StR-Anfängerklausur zu Delikten gegen Leib und Leben
Die Anfängerklausur befasst sich mit Delikten gegen Leib und Leben am Beispiel einer missglückten medizinischen Behandlung durch einen Nicht-Mediziner. Im Mittelpunkt stehen die objektive Zurechenbarkeit der Todesfolge, der subjektive Tatbestand, Erfolgsqualifikation und die Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit. Daneben werden auch Aspekte wie gefährliche Körperverletzung, Rechtfertigungs- und Schuldausschlussgründe behandelt.
Die Gefährdung als Merkmal der Straßenverkehrsdelikte
Der Beitrag behandelt anhand eines Übungsfalls die Prüfung der konkreten Gefahr als zentrales Tatbestandsmerkmal der Straßenverkehrsdelikte. Im Fokus stehen die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit sowie Fragen zu Kausalität und objektiver Zurechnung bei § 315b StGB. Zugleich wird kritisch hinterfragt, ob die in der Rechtsprechung vertretene dreistufige Struktur für konkrete Gefährdungsdelikte tragfähig ist.
Anfängerklausur – Strafrecht: Missglückte Pläne
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung missglückter Pläne mit Schwerpunkt auf dem Versuch und Rücktritt. Studierende analysieren typische Anfängerprobleme zum subjektiven Tatbestand sowie zur Täterschaft und Teilnahme im Allgemeinen Teil des Strafrechts. Die Aufgaben fördern das Verständnis der Voraussetzungen und Grenzen des Versuchs im deutschen Strafrecht.
Student auf Abwegen
Im Übungsfall "Student auf Abwegen" wird geprüft, ob sich der Student S und der Arzt A im Zusammenhang mit dem Tod des Universitätsmitarbeiters M und einer ärztlichen Amputation nach StGB strafbar gemacht haben. Zentrale Aspekte sind der ärztliche Heileingriff als Körperverletzung und die Abgrenzung von Totschlag und Körperverletzung im Rahmen des Allgemeinen Teils des Strafrechts. Die Lösung thematisiert insbesondere die objektive Zurechnung, den subjektiven Tatbestand sowie mögliche Rechtfertigungsgründe.
Anfängerklausur – Strafrecht: Die Leiden des Struppi
Die Klausur behandelt zentrale Aspekte der mittelbaren Täterschaft durch vorsatzloses Handeln und das unmittelbare Ansetzen bei mittelbarer Täterschaft. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf den Anforderungen an das 'Bestimmen' im Sinne des § 26 StGB sowie der Abgrenzung zwischen Täterschaft und mittelbarer Täterschaft. Studierende setzen sich mit diesen strafrechtlichen Problemfeldern auseinander und zeigen ihre Kenntnisse im Bereich der Strafrechtsdogmatik.
Wer dazugehören will …?
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von A und S nach dem StGB. Thematisiert werden Körperverletzung mit Spikes (§§ 223, 224 StGB), Beihilfe durch neutrale Handlungen sowie der Rücktritt vom versuchten Mord nach einem mehraktigen Geschehen.
StR-Anfängerhausarbeit zum Raub, (versuchten) Diebstahl und der objektiven Zurechnung
Die Anfängerhausarbeit behandelt die strafrechtlichen Tatbestände Raub und (versuchten) Diebstahl. Der Schwerpunkt liegt auf der Prüfung der objektiven Zurechnung. Die Klausur eignet sich für den Einstieg in den Bereich Diebstahl und Raub sowie den Allgemeinen Teil des Strafrechts.
StR-Anfängerklausur zu Vermögensdelikten
Die Klausur behandelt Vermögensdelikte im Strafrecht und richtet sich an Anfänger. Im Mittelpunkt stehen typische Problemstellungen und Grundbegriffe des Allgemeinen Teils sowie einschlägige Delikte des Besonderen Teils. Ziel ist die eigenständige Fallbearbeitung unter Anwendung der relevanten strafrechtlichen Vorschriften.
Die Voraussetzungen der Beihilfe im Spiegel einer Entscheidung zur Tätigkeit einer Stenotypistin in einem Konzentrationslager (BGH, Beschl. v. 20. 8. 2024 – 5 StR 326/23)
Die Klausur behandelt die Voraussetzungen der strafrechtlichen Beihilfe im Kontext eines aktuellen BGH-Beschlusses zur Tätigkeit einer Stenotypistin im Konzentrationslager Stutthof und deren Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord. Der Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme sowie der Bestimmung der Hilfeleistung und des Gehilfenvorsatzes bei neutralen Handlungen.
»Der räuberische Hund«
In dieser Anfängerhausarbeit im Strafrecht wird ein Sachverhalt rund um einen geplanten Diebstahl unter Einsatz eines Hundes und der Anwendung von Gewalt behandelt. Schwerpunkte sind unter anderem die objektive Zurechnung, die Tatbestandsmerkmale von Raub und Diebstahl sowie Fragen zur Hausfriedensbruch und zu Irrtümern im Rahmen von Regelbeispielen und der Geringwertigkeitsklausel. Zusätzlich wird beleuchtet, wie ärztliche Heilbehandlung und Kausalitätsprobleme im Kontext eines Hundebisses strafrechtlich einzuordnen sind.
… Sambas, Sambas die ganze Nacht'
Im Mittelpunkt stehen die strafrechtlichen Prüfungen von Diebstahl mit Qualifikation durch Aufbrechen eines Spinds, Mittäterschaft sowie Versuch und Rücktritt. Zusätzlich wird eine versuchte gefährliche Körperverletzung mit bedingtem Vorsatz thematisiert. Die Klausur richtet sich an Anfänger und legt Wert auf das Grundverständnis typischer Deliktsaufbauten.
Schwangerschaft in Not
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von drei Personen im Kontext eines Schwangerschaftsabbruchs und medizinischen Eingriffs: V hält M gewaltsam fest, um einen Abbruch zu verhindern; M verletzt V schwer, um zu fliehen; A führt einen medizinisch notwendigen Kaiserschnitt gegen den Willen der M durch, wobei sowohl M als auch der Fötus schwer verletzt werden. Zu prüfen sind insbesondere Notwehr, rechtfertigender und entschuldigender Notstand sowie körperliche Integritätsdelikte.
Fortgeschrittenenübungsklausur: Pferderetter
Im Mittelpunkt des Falls steht Dorfbewohner W, der bei einem nächtlichen Spaziergang entdeckt, dass im Pferdestall des Bauers B ein Brand ausgebrochen ist. Um die eingeschlossenen Pferde zu retten, zerstört W gewaltsam die verschlossene Stalltür, woraufhin weitere Sachschäden an Gartenzäunen entstehen. Der Bauer B kehrt erst am nächsten Tag zurück und sammelt die Pferde wieder ein. Thematisch relevant sind strafrechtliche Fragen zur Sachbeschädigung gemäß § 303 Abs. 1 StGB sowie die Prüfung verschiedener möglicher Rechtfertigungsgründe, insbesondere Notwehr- und Notstandsregelungen aus dem StGB und dem BGB.
„Der nicht gezeigte Hitlergruß“
In einer disziplinarrechtlichen Ermittlung im BKA blendet die Ermittlerin bewusst entlastende Aussagen aus, um ein innerdienstliches Fehlverhalten eines Beamten wegen eines angeblichen 'Hitlergrußes' festzustellen. Die Klausur prüft, ob sich die Ermittlerin durch ihr Vorgehen nach dem StGB strafbar gemacht hat, insbesondere im Hinblick auf Falsche Verdächtigung und Beleidigung.
Anfängerklausur: Das Haus am See
Die Fußballerin Fiona begehrt die Zerstörung einer Gartenhütte ihres Nachbarn Norbert, deren Bau ihren Seeblick beeinträchtigt. Nach dem Eindringen in Norberts umzäunten Garten bringt sie mit einer Axt die Hütte gezielt zum Einsturz. Im weiteren Verlauf entwickelt sich eine Konfrontation zwischen Fiona und Norbert, in deren Folge Fiona Norbert mit der Axt tötet, um eine für sie nachteilige Veröffentlichung eines Überwachungsvideos zu verhindern. Anschließend wird Fiona von Norberts Lebensgefährten Ludwig überwältigt, wobei es zu weiteren körperlichen Übergriffen von beiden Seiten kommt. Die zentralen strafrechtlichen Schwerpunkte betreffen insbesondere Delikte gegen das Eigentum, gegen das Leben und gegen die körperliche Unversehrtheit.
Anfängerklausur: Erbe auf Umwegen
Im Mittelpunkt des Falls steht Sören (S), der bei einem Restaurantbesuch von seinen Enkeln Alwin (A) und Bert (B) unabhängig voneinander mit demselben Gift getötet wird, wobei beide nichts vom Handeln des anderen wissen. Nach dem Tod von S erbt zunächst deren Mutter Helga (H), die später durch einen Flugzeugabsturz ums Leben kommt, nachdem A ihr ein Flugticket mit der Hoffnung auf einen tödlichen Unfall geschenkt hatte. Der Fall beleuchtet insbesondere Fragen zu Täterschaft und Kausalität bei der Tötung durch Gift, die Strafbarkeit des Versuchs eines Tötungsdelikts sowie mögliche Probleme beim „Abschneiden“ natürlicher Abläufe und Überholungsfälle. Hinzu kommt ein weiterer Handlungsstrang, bei dem Erna (E) bei einem Unfall auf einer Baustelle verletzt wird, nachdem Karla (K) durch ihr Eingreifen Schlimmeres verhindert.
„Das etwas andere Flammenspektakel“
A entzündet, um ein Flammenspektakel zu erleben, eine Scheune, übersieht jedoch darin einen schlafenden Landstreicher, der an den Folgen des Feuers verstirbt. Anschließend setzt er das Wohnmobil von S in Brand, wobei es zur Explosion kommt. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit des A ist insbesondere mit Blick auf Brandstiftungs- und Tötungsdelikte zu prüfen.
Anfängerklausur: Fasching ist nur einmal im Jahr
F nimmt während einer Faschingsfeier in alkoholisiertem Zustand mit Tötungsabsicht ein Messer und sticht auf seinen verfeindeten Bekannten R ein, welcher später im Krankenhaus nach einem Behandlungsfehler stirbt. Zentrale Schwerpunkte des Falls sind die Strafbarkeit des F wegen Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB), insbesondere unter Berücksichtigung der actio libera in causa (a.l.i.c.), der Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB und der objektiven Zurechnung bei alternativer Kausalität. Im zweiten Komplex bringt N absichtlich ein nicht lebensgefährliches Abführmittel in das Getränk der G, wobei ein Dritter dasselbe Mittel ebenfalls beigibt. Erörtert werden Probleme der alternativen Kausalität und der Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB) im Hinblick auf die Kausalitäts- und Zurechnungsfragen zwischen mehreren Beteiligten.
Abriss
Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Probleme wie Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung sowie erfolgsqualifizierten Versuch und Mordmerkmale bei einem mehraktigen Geschehen. Im Mittelpunkt steht die Strafbarkeit der T, die eine Einlassberechtigung manipuliert, bei einer Party eine fahrlässige Tötung begeht und anschließend gezielt einen Menschen tötet. Gefragt ist eine vollumfängliche Prüfung der Strafbarkeit nach dem StGB.
Anfängerklausur: Drama am Mount Everest
B, eine Bergführerin, lässt ihren Kunden K am Mount Everest im Zustand akuter Erschöpfung zurück, obwohl sie eine Sauerstoffflasche zur Verfügung hat, die K retten könnte. Trotz späterer Gewissensbisse unternimmt B keine rechtzeitige Rettungsmaßnahme, wodurch K schwere Erfrierungen erleidet. Im zweiten Teil des Falls rettet E ihre Mit-Bergsteigerin H durch einen Hechtsprung vor einem herabstürzenden Eisblock, wodurch H sich das Handgelenk bricht. Die Klausur prüft die Strafbarkeit von B und E im Hinblick auf unterlassene Hilfeleistung, Rücktritt vom Versuch und Eingriffe zur Gefahrenabwehr im Rahmen des Strafrechts.
Der Schlagstock schlägt, ein Funke genügt
Der Fall behandelt eine mehraktige Körperverletzung mit Todesfolge zwischen Bandenmitgliedern, die nach gemeinsamer Verabredung eskaliert und in einen Tötungsdelikt übergeht. Zudem wird ein versuchtes Brandstiftungsdelikt mit Tötungsvorsatz thematisiert. Im Mittelpunkt stehen Mittäterexzess, Zurechnung von Erfolgsqualifikationen und versuchte Erfolgsqualifikation.
Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: "Cool-It!"
Die Klausur thematisiert die Wissenszurechnung von einer Hilfsperson auf den irrenden Verfügenden ohne Kollusion mit dem Betrüger sowie die Problematik eines fehlenden Irrtums der Hilfsperson als Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf. Zudem wird die Rolle einer sogenannten neutralen Beihilfe durch eine alltägliche berufstypische Handlung untersucht. Diese Schwerpunkte beleuchten zentrale Aspekte der strafrechtlichen Täuschungs- und Beteiligungsproblematik im Kontext von Betrugstaten. Der Fokus liegt dabei auf der Analyse der strafrechtlichen Verantwortlichkeit durch indirekte Wissensübertragung und die Grenzen beruflicher Routinehandlungen im Rahmen der Beihilfe.
'(Dieses) Pfand gehört daneben!' – Von falschen Pfandflaschen und echten Rechtsfragen
Die Klausur befasst sich mit der Strafbarkeit einer Frau, die mit originalen, jedoch rechtswidrig angebrachten DPG-Pfandzeichen versehene, pfandfreie Kunststoffflaschen in einem Leergutautomaten abgeben wollte, um einen Pfandbon zu erhalten. Thematisiert werden u.a. die Auslegung des Merkmals 'unbefugt' beim Computerbetrug, die Frage des Vermögensschadens sowie die Urkundeneigenschaft der manipulierten Flaschen.
Anfängerklausur für ausländische Studierende: Eine unerfüllte Liebe
Alfonso (A) ist unglücklich verliebt und möchte aus Frust dem Partner von Martina (M) eine Lektion erteilen. In einer Kneipe kommt es zunächst zu einer unbeabsichtigten Körperverletzung eines anderen Gastes (X) beim Sturz, anschließend verpasst A der Begleitung von M einen gezielten Schlag, wobei er irrtümlich den Bruder von M (L) trifft und eine Verletzung verursacht. Später stößt A auf einer Brücke den echten Partner (P) absichtlich von der Brüstung, wodurch P infolge eines Genickbruchs stirbt. Der Fall thematisiert die strafrechtlichen Aspekte von Körperverletzungsdelikten sowie Fragen rund um Vorsatz, Irrtum, objektive Zurechnung und den Kausalverlauf.
Bullet Dodging
Der Fall behandelt die Abgrenzung von dolus eventualis und grober Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit einer Attacke mittels Flaschenwürfen, die Qualifikationen der gefährlichen Körperverletzung sowie den Teilrücktritt und Rücktritt bei mehreren Beteiligten. Weiterhin steht ein bewusster, nachzeitig-extensiver Notwehrexzess nach dem Ziehen einer Schusswaffe durch das Opfer im Fokus. Die Strafbarkeit der Beteiligten ist unter Ausschluss der §§ 211, 240, 241 StGB zu prüfen.
Die 'Billiger-tanken-GmbH'
In diesem Fall tankt A zweimal an einer Selbstbedienungstankstelle, ohne zu bezahlen, obwohl ein wirksamer Eigentumsvorbehalt der Betreibergesellschaft ausdrücklich besteht. Der Sachverhalt thematisiert Eigentums- und Vermögensdelikte an Tankstellen und prüft das strafrechtliche Verhalten des A nach dem StGB.
Dolus alternativus, Anstiftung und Tatsachenalternativität
Die Klausur behandelt zwei Fälle zur Thematik des dolus alternativus im Strafrecht, insbesondere in Hinblick auf Vorsatzformen und die Verquickung mit Anstiftung. Es wird zudem auf den Einfluss von Tatsachenalternativität und Wahlfeststellung im prozessualen Kontext eingegangen.
Von heißer Mode und modebedingten Sünden
Die Klausur thematisiert Strafbarkeitsfragen im Zusammenhang mit Brandstiftung in Geschäftsräumen, der fahrlässigen Herbeiführung von Stromausfall, einer gefährlichen Körperverletzung bzw. Tötung durch Stoßen auf ein Bahngleis sowie der Urkundenfälschung zum Zwecke der Alibiverschaffung. Besonderes Augenmerk liegt auf der Abgrenzung der Tathandlungen innerhalb der Brandstiftungsdelikte und dem erfolgsqualifizierten Versuch.
Wildes (Dazwischen-)Treten in der Kreisklasse
Im Rahmen eines Kreisklassen-Fußballspiels kommt es zu einer Verwechslung und einem schweren Foul, bei dem ein Spieler Waden- und Schienbeinbrüche erleidet. Zudem führt eine ärztliche Fehldosierung aufgrund Übermüdung zum Tod des verletzten Spielers. Die Klausur prüft strafrechtliche Verantwortlichkeit nach dem StGB, insbesondere grundlegende AT-Probleme wie Fahrlässigkeit und objektive Zurechnung.
Der Abgasskandal
Im Abgasskandal-Fall wird die Strafbarkeit des Vorstandsmitglieds A geprüft, das trotz Kenntnis illegaler Softwaremanipulation in Dieselfahrzeugen für deren Produktion und Vertrieb stimmte. Thematisiert werden insbesondere mittelbare Täterschaft, Betrug und Untreue gegenüber der Kundschaft und der X-AG. Der Fall greift zentrale Fragen des Wirtschaftsstrafrechts im Kontext aktueller Abgasskandal-Prozesse auf.
Anfängerklausur – Strafrecht: "Alles Versager!"
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Beurteilung von Rücktrittsbemühungen des mittelbaren Täters nach § 24 I oder II StGB inklusive einer konkreten Rücktrittsprüfung. Ein weiterer Fokus liegt auf der Heimtücke und der Abgrenzung zwischen dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit. Zusätzlich wird die Anstiftung eines allgemein Tatbereiten mit gekreuzten Mordmerkmalen eingehend geprüft. Es stehen somit zentrale Fragen des Strafrechts zu Täterschaft, Rücktritt und Mordmerkmalen im Mittelpunkt.
Schwerpunktbereichsklausur Rechtsgeschichte: Nationalsozialistisches Strafrecht
Die Klausur beschäftigt sich mit der nationalsozialistischen Strafgesetzgebung anhand dreier Gesetzesquellen aus der Zeit des Dritten Reichs. Im Mittelpunkt steht die Analyse der rechtlichen Regelungen, die insbesondere durch Erweiterung der Strafbarkeit nach „gesundem Volksempfinden“ und rassistisch motivierten Vorschriften charakterisiert sind. Die Quellen illustrieren die Strafrechtspraxis gegenüber sogenannten gemeinschaftsfeindlichen Personen sowie Polen und Juden in den besetzten Gebieten, verbunden mit der Einführung drakonischer Strafen bis hin zur Todesstrafe. Die Aufgabenstellung fordert eine rechtsgeschichtliche Exegese, Reflexion der historischen Hintergründe, typischen Eigenschaften und politischen Zwecke dieser Gesetze sowie deren Nachwirkungen im Strafrecht nach 1945.
Dr. C & Co – Praxis für den Menschen
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit alternativen Heilmethoden, insbesondere zu Täterschaft und Teilnahme, Unterlassen, Fahrlässigkeit und dolus eventualis, sowie zur Rechtswidrigkeit bei Einwilligung in ärztliche Maßnahmen. Neben der Behandlung eines Patienten mit fragwürdigen Methoden werden Konstellationen wie mittelbare Täterschaft bei Selbsttötung und das Sich-Bereiterklären zum Mord thematisiert. Zusätzlich sind Aspekte des § 263 StGB mit Vermögensschaden, Qualifikationen und Regelbeispielen relevant.
Ein Tag am Strand
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit nach einem Tag am Strand, an dem ein Vater aus niederen Motiven die Rettung seines Kindes unterlässt, obwohl er dazu in der Lage wäre. Im weiteren Verlauf wird ein Arzt mit der Konkurrenz zweier gleich dringlicher Rettungspflichten konfrontiert. Abschließend versucht der Vater das Kind gezielt zu töten, trifft jedoch versehentlich die Mutter.
Übungsklausur für das erste Staatsexamen: »Brandanschlag nach Trennung«
Die Examensklausur behandelt einen Fall, in dem nach einer Trennung ein Brandanschlag auf ein bewohntes Mehrfamilienhaus erfolgt. Schwerpunktmäßig werden die Mordmerkmale – insbesondere die Anwendung des gemeingefährlichen Mittels und niedrige Beweggründe – sowie die Brandstiftungsdelikte inklusive der analogen Anwendung der tätigen Reue diskutiert.
Examensklausur »Roboter und Igel«
Die Examensklausur thematisiert eine Situation, in der ein Nachbar einen Ziegelstein auf einen Mähroboter wirft, um einen Igel zu retten, dabei aber einen Einbrecher am Nachbarhaus verletzt. Es werden Aspekte der Rechtfertigung, insbesondere Notwehr/Nothilfe sowie das subjektive Rechtfertigungselement und Probleme der § 32 StGB erörtert.
Gerangel um den Impfstoff
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Betrugs- und Urkundenstrafrechts im Zusammenhang mit der vorgezogenen Corona-Schutzimpfung durch Vorlage gefälschter Atteste. Darüber hinaus werden im zweiten Komplex Fragen des Allgemeinen Teils am Beispiel eines Geschehens im Gesundheitsbereich aufgeworfen.
Anfängerhausarbeit – Strafrecht: Die Drohne des Amor
Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Problemfelder im Zusammenhang mit einer Drohnen-Nutzung. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Nötigungsnotstands und des Defensivnotstands inklusive der Abwägung der betroffenen Interessen. Weiterhin wird der untaugliche Versuch unter Berücksichtigung der Einzelaktstheorie und Gesamtbetrachtungslehre samt Rücktrittsprüfung untersucht. Zuletzt wird die Bedeutung subjektiver Rechtfertigungselemente, insbesondere des Erlaubnistatbestandsirrtums, diskutiert.
Babynahrung
Der Fall behandelt die Strafbarkeit eines Mannes, der mehrere Gläser Babynahrung mit einem tödlichen Gift präpariert und diese in Supermärkten platziert, um anschließend eine hohe Geldsumme vom betroffenen Unternehmen zu erpressen. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Versuchs, des Rücktritts sowie der Freiwilligkeit der Rücktrittshandlung; zudem werden Mordmerkmale und die räuberische Erpressung mit (versuchter) Todesfolge behandelt.
Die Raser von der Laube
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von Sandra S, die gemeinsam mit Alfi A ein illegales Straßenrennen durch Konstanz veranstaltet und dabei mit ihrem Fahrzeug bei Rot in eine Kreuzung einfährt, was zum Tod eines Beteiligten und zur Verletzung ihres Beifahrers führt. Es sind Straßverkehrsdelikte sowie Tötungs- und Körperverletzungsdelikte zu prüfen, insb. im Kontext aktueller Raserfälle. Der Schwierigkeitsgrad ist mittel und die Bearbeitungszeit beträgt 3 Stunden.
Hitzeschlag einer Puppe
S erkennt fälschlicherweise in einem Auto einen Säugling in Gefahr und schlägt, mit Hilfe eines von Z geliehenen Hammers, die Autoscheibe ein. Z ist bösgläubig und nimmt den Irrtum von S in Kauf, zumal ihn persönliche Motive gegenüber der Halterin des Autos leiten. Die Klausur thematisiert den Erlaubnistatbestandsirrtum und die Strafbarkeit von Beteiligten mit unterschiedlichen subjektiven Tatbeständen.
Fortgeschrittenenklausur: Fernweh
A bucht mit den Zahlungsdaten des C auf der Website der F-GmbH eine Busreise von Hannover nach Berlin, wodurch das Konto des C zunächst belastet wird. Die Konstellation betrifft die mögliche Strafbarkeit der A nach den §§ 242, 243, 263, 263a StGB, insbesondere im Bereich Vermögensstrafrecht. Zudem ist zu klären, ob bei der automatisierten Buchung ein Datenverarbeitungsprozess im Sinne des Computerbetrugs (§ 263a StGB) vorliegt oder ob ein Betrug (§ 263 StGB) durch Täuschung eines Mitarbeiters erfolgt. Schwerpunkt der Prüfung sind die Abgrenzung zwischen Betrug und Computerbetrug sowie die Anwendung des in-dubio-pro-reo-Grundsatzes hinsichtlich der Bearbeitung des Buchungsvorgangs.
Schwerpunktbereichsklausur Völkerstrafrecht: Eine Kathedrale brennt
Im Staat M kommt es nach einem politischen Machtwechsel zu einer systematischen „Säuberungspolitik“ der Gruppe S gegen die Gruppe X, die frühere Machthaber waren. Der Bürgermeister B unterstützt diese Politik durch Propaganda und Befehle, wodurch X-Einwohner in einer Kathedrale eingesperrt und durch Brandstiftung getötet werden. Die Kathedrale, ein UNESCO-Welterbe, wird dabei zerstört. Im Fokus stehen strafrechtliche Verantwortlichkeit nach dem IStGH-Statut, insbesondere Genozid, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sowie die Rolle von Vorgesetzten im Völkerstrafrecht und Zulässigkeitsfragen im Rahmen des Komplementaritätsprinzips.
Zugfahrt mit Folgen
Die Klausur behandelt eine Straftatenserie, beginnend mit Unterschlagung von Fahrtgeldern durch eine Zugbegleiterin und eskalierend in eine tätliche Auseinandersetzung zwischen ehemaligen Lebenspartnern. Schwerpunkt liegt auf den Fragen zum Versuch und Rücktritt vom Tötungsdelikt, zu den Anforderungen an die Freiwilligkeit sowie an die Rücktrittshandlung sowie auf Täterschaft und Teilnahme und einer möglichen Unterschlagung.
Der leichtgläubige Zechkumpan
Die Anfängerklausur befasst sich mit prüfungsrelevanten Aspekten der Versuchsstrafbarkeit und Irrtumsfragen im Strafrecht. Im Mittelpunkt steht eine Fallgestaltung rund um einen leichtgläubigen Zechkumpan, wobei Grundfragen aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts vertieft werden.
Impfausweise und Atteste
Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Fälschung von Impfausweisen und der Vorlage dieser gefälschten Dokumente zu verschiedenen Zwecken, u.a. zur Erlangung eines digitalen Impfnachweises und Zutrittserleichterungen während der COVID-19-Pandemie. Die Bearbeitung setzt sich insbesondere mit den Urkundsdelikten und deren Anwendung auf aktuelle medizinische Dokumente auseinander.
Geldsorgen
In dem Examensfall wird das strafrechtliche Verhalten des A geprüft, der einen Bankkunden nach Eingabe von Karte und PIN am Geldautomaten überrascht, um dessen Geld abzuheben, anschließend vor der Polizei flüchtet und dabei grob verkehrswidrig fährt. Während der Flucht touchiert er ein parkendes Auto und entfernt sich vom Unfallort, ohne seine Personalien zu hinterlassen. Im weiteren Verlauf plant er zusammen mit B weitere Vermögensdelikte. Die Klausur erfasst typische Eigentums-, Vermögens- und Straßenverkehrsdelikte sowie eine prozessuale Zusatzfrage zur Zeugenvernehmung.
Loyalität und ihr Preis
Die Klausur stellt einen Übungsfall zum Straftatbestand der Untreue (§ 266 StGB) dar. Eine Angestellte veruntreut über ein Jahr hinweg mehrfach Bargeld aus Barzahlungen von Mietern, indem sie die Quittungen ausstellt, das Geld aber für sich behält und zur Verschleierung der Taten Buchungen vornimmt. Es wird die Strafbarkeit der A insbesondere im Hinblick auf die Voraussetzungen der Vermögensbetreuungspflicht und die Varianten des § 266 StGB geprüft.
Tödliche Langeweile
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit bei vorsätzlicher Übertragung des Coronavirus durch Anhusten, wobei sowohl Tötungsfolgen als auch Körperverletzungsfolgen im Mittelpunkt stehen. Neben der Anwendbarkeit typischer Tötungs- und Körperverletzungsdelikte steht insbesondere der subjektive Tatbestand (Eventualvorsatz), die objektive Zurechnung und der Umgang mit atypischen Kausalverläufen im Fokus. Besonderes Augenmerk liegt auf der Abgrenzung von Vorsatz- und Fahrlässigkeitstatbeständen.
Fußball unter Nachbarn
T will aus Feindschaft zu seinem Nachbarn O einen Sprengsatz am Auto des O zünden, um diesen zu töten. Der Sprengsatz ist jedoch ein harmloser Knaller, woraufhin O durch den Knall erschrickt, das Auto verreißt und sich eine leichte Kopfverletzung zuzieht. Zu prüfen ist, wie sich T nach dem StGB strafbar gemacht hat.
Kinder des Himmels
Die Klausur befasst sich mit der Strafbarkeit eines Piloten, der aus religiös motivierten Gründen ein Passagierflugzeug absichtlich zum Absturz bringt und dabei den Tod und die Körperverletzung zahlreicher Insassen herbeiführt. Schwerpunktmäßig zu prüfen sind Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, insbesondere hinsichtlich der Täterschaft, Teilnahme und subjektiven Tatbestandsmerkmale. Auch die psychische Beihilfe einer Sektenkollegin sowie die versuchte Körperverletzung gegenüber einer besonders gefährdeten Passagierin sind einzubeziehen.
Alles eine Frage der Zurechnung
Die Klausur behandelt verschiedene Zurechnungsprobleme im Strafrecht. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Aberratio ictus, manipulierter error in persona, Mittäterexzess, die Kausalität bei Gremienentscheidungen und der Rücktritt des Anstifters. Geprüft werden die Strafbarkeiten von A, B, E und F an mehreren Handlungen und Konstellationen.
Eifersucht und Leidenschaft – schlechter Schütze, lange Haft
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung folgender Situationen: S tötet aus Eifersucht seinen Erzfeind E, wobei er aus Versehen auf C zielt. Nach diesem tödlichen Schuss verletzt S später C mittels einer Kuchengabel leicht am Arm, woraufhin C ihn mit einem Aschenbecher verletzt und anschließend weiter auf ihn einschlägt. Es sind diverse Tatbestände und Rechtfertigungsgründe zu prüfen, §§ 211 (Mord) und 224 StGB (gefährliche Körperverletzung) sind ausgeschlossen.
Error in persona und aberratio ictus in sog. Distanzfällen (Teil 2)
Die Klausur behandelt Konstellationen des error in persona und der aberratio ictus in sogenannten Distanzfällen, insbesondere bei Mehrpersonensachverhalten und mittelbarer Täterschaft. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen von Irrtümern auf die Strafbarkeit von Täter und Teilnehmer – illustriert an einem Fall, in dem ein Tatmittler versehentlich den falschen Menschen tötet.
Error in persona und aberratio ictus in sog. Distanzfällen (Teil 1)
Der Fall behandelt die strafrechtlichen Irrtumsprobleme error in persona und aberratio ictus, insbesondere im Kontext sogenannter Distanzfälle, in denen die Tathandlung nicht unmittelbar am Tatobjekt stattfindet. Anhand von Beispielen aus dem Bereich Totschlag und Diebstahl werden die dogmatischen Unterschiede und die unterschiedliche Behandlung im subjektiven Tatbestand analysiert. Dabei wird insbesondere auf die Prüfung von § 16 Abs. 1 S. 1 StGB und die Konsequenzen für den Vorsatz eingegangen.
* "Die kriminellen Geschäftsführer
In dem Fall geht es um Geschäftsführer einer GmbH, die in unterschiedlich gelagerte strafrechtliche Handlungen verwickelt sind, darunter Betrug, Untreue, und Diebstahl. Zusätzlich spielt das Verhalten im Zusammenhang mit bei Schmiergeldzahlungen verschleierten Konten und Fragen der Strafprozessordnung bezüglich einer staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungsanordnung eine Rolle. Es werden Strafbarkeiten der Beteiligten nach dem StGB sowie die Verwertbarkeit beschlagnahmter Unterlagen geprüft.
Der lustige Bob (Horrorclown)
Die Klausur behandelt einen Zwischenfall, bei dem ein als Horrorclown verkleideter ehemaliger Zirkusmitarbeiter drei Frauen erschreckt. Eine davon schlägt ihn aus Angst vor Angriff mit einer Messerattrappe, wodurch seine Nase bricht. Es sind strafrechtliche Qualifikationen sowie Rechtfertigungsgründe (insb. Notwehr) zu prüfen.
Ein hundsgemeiner Coup
Ein Finder nimmt einen entlaufenen Hund im Park an sich und behält ihn, obwohl der ursprüngliche Eigentümer den Hund im dichten Gedränge aus den Augen verloren hat. Am nächsten Tag begeht der Finder einen Diebstahlsversuch an einem Hundespielzeug im Laden, entscheidet sich dann aber um und bezahlt den Artikel doch noch. Zu prüfen sind insbesondere Zueignungsabsicht, Versuch und vollendete Unterschlagung.
Übungsfall: „Tod auf Rezept?“
Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Arztes, der einer Patientin mit nicht tödlicher, aber unheilbarer Krankheit bei der Selbsttötung hilft, indem er ihr ein tödlich wirkendes Schlafmittel verschreibt, besorgt, Dosierung erklärt und ein weiteres Medikament injiziert. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung zwischen strafbarer geschäftsmäßiger Sterbehilfe, Tötung auf Verlangen und anderen Beteiligungsformen sowie Fragen zur Relevanz einer Patientenverfügung und zum Umgang mit Beweismitteln.
Jede Leidenschaft hat ihren Preis
Im Fall sammelt der Student T hochwertige Mobiltelefone und verschafft sich aus finanzieller Not eines durch Täuschung und Wegnahme von einem Passanten. Die Klausur thematisiert dabei insbesondere die Abgrenzung von Diebstahl und Betrug am konkreten Beispiel sowie das Vorgehen des Täters bei der anschließenden Flucht. Es werden zwei Lösungswege diskutiert: Diebstahlslösung und Betrugslösung.
Grusel-Clowns in Niederbayern
Die Klausur thematisiert das strafrechtliche Verhalten eines als Grusel-Clown verkleideten A, der eine Passantin erschreckt und deren Reaktion filmt, sowie die anschließende Reaktion des B, der A mit einem Messer angreift. Zu prüfen sind insbesondere Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, das Strafrecht im Allgemeinen Teil (Täterschaft, Versuch, Rechtfertigung) sowie der Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Filmaufnahmen.
Missverständnisse
In diesem Zwischenprüfungsfall geht es um die Strafbarkeit von A und B nach dem 16. und 17. Abschnitt des StGB aufgrund zweier Konstellationen mit tödlichen Messerstichen. Besonders relevant sind Fragen des Verteidigungswillens, Exzess, außertatbestandliche Zielerreichung und die Korrektur des Rücktrittshorizonts. Es sind Probleme rund um Notwehr, Beteiligungsformen und Rücktritt im Versuchsstadium zu prüfen.
Übungsfall: Korn und Schrot
A verdächtigt aufgrund eigener Ermittlungen den F als den Schuldigen am Unfalltod seiner Ehefrau und entschließt sich zur Selbstjustiz, indem er F erschießen will. Um sich Mut anzutrinken und handlungsfähig zu sein, konsumiert A vor der Tat große Mengen Alkohol und lauert mit einem Schrotgewehr am vermuteten Aufenthaltsort. Wegen eines Irrtums in persona erschießt A jedoch den unbeteiligten W. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen zur actio libera in causa, zum error in persona sowie zur Schuldfähigkeit des A nach §§ 20, 212 Abs. 1 StGB.
»Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?« (Bertolt Brecht)
Ein krebskranker Mann verkleidet sich als berühmter Bösewicht, überfällt eine Bank mit einer angeblichen Kofferbombe und verursacht dabei eine schwere gesundheitliche Schädigung der Mitarbeiterin sowie den Tod des Filialleiters durch das Verhalten eines Dritten. Es ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang er sich nach dem StGB strafbar gemacht hat.
»Rachsucht in zwei Akten«
Der Fall behandelt zwei Tatkomplexe: Zunächst zündet A auf Ratschlag des C ein Wohnhaus an, um sich an B zu rächen, wobei sich komplexe Zurechnungsfragen und Irrtümer hinsichtlich des Opfers und Motive stellen. Im zweiten Tatkomplex lässt A den B durch G verprügeln, was aufgrund besonderer Vorerkrankung des Opfers zum Tod führt und Probleme der Erfolgsqualifikation und Zurechnung aufwirft.
Lebensgefährliche Lebensrettung
Im Fall 'Lebensgefährliche Lebensrettung' spritzt ein Pfleger einem Patienten ein gefährliches Medikament, um ihn anschließend als 'Retter' zu inszenieren. Der Fall behandelt typische Problembereiche des Rücktritts vom Versuch und der Rechtfertigungsgründe. Zusätzlich injiziert der Pfleger einer anderen Patientin ein ungefährliches Schlafmittel, wobei er irrtümlich eine Körperverletzung annimmt.
Original-Examensklausur: "Der vergrabene Schmuck
Die Klausur behandelt einen Einbruchsversuch, eine versuchte Täuschung der Versicherung, eine falsche Verdächtigung sowie Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte und Nötigung. Zu prüfen ist die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter anhand eines komplexen Sachverhalts, der auch die Beziehung zwischen familiären und strafrechtlichen Aspekten beleuchtet. Die Aufgabenstellung stammt aus einer Originalexamensklausur.
Übungsfall: Die Glasflasche
Im Mittelpunkt des Falls steht eine tödliche Auseinandersetzung innerhalb einer Wohngemeinschaft. A schlägt M mit einer Glasflasche an die Schläfe, woraufhin dieser stirbt, nachdem sie fälschlicherweise davon ausgeht, M würge ihren Bruder J. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und J wegen Totschlags gemäß § 212 Abs. 1 StGB. Der Fall thematisiert insbesondere Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe, einschließlich Nothilfe, Erlaubnistatumstandsirrtum und Putativnotwehrexzess, sowie Fragen der mittelbaren Täterschaft.
Liebesschlösser – Für immer und ewig?
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um das Entwenden von Liebesschlössern von einer Brücke. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Diebstahl sowie die Abgrenzung von Raub und räuberischem Diebstahl. Außerdem wird eine Körperverletzung im Zusammenhang mit der Wegnahme geprüft.
Wo zwei wetten, muss einer verlieren
Im vorliegenden Übungsfall geht es um einen Sportwettenbetrug: Der Trainer eines Fußballvereins manipuliert das Spielergebnis, um unter Ausnutzung der Wettquoten mit einem Freund lukrative Wetten auf die eigene Niederlage zu platzieren. Dabei wurde die Manipulation den Wettanbietern nicht offengelegt, was die Wahrscheinlichkeit des Spielausgangs und die Kalkulation der Anbieter beeinflusste.
Tupper-Party mit Folgen
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um Tötungs- und Sprengsatzdelikte im Zusammenhang mit einer privaten Verkaufsveranstaltung. Gegenstand sind eine vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge sowie ein geplantes, aber nicht ausgeführtes Sprengstoffanschlagsvorhaben, wobei typische Problemstellungen des Versuches, Rücktritts und der Beteiligungsformen erörtert werden. Geprüft werden die Strafbarkeit von A, S und D.
* "Eine untreue Darlehensnehmerin
Im Mittelpunkt steht die Prüfung der Strafbarkeit von Betti und Franzi, u.a. wegen Urkundenfälschung, versuchtem Prozessbetrug, falscher uneidlicher Aussage sowie Verleitung zur Falschaussage. Betti erstellt unter falscher Unterschrift eine Quittung, legt eine Kopie im Prozess vor und animiert ihre Freundin zu einer falschen Zeugenaussage. Franzi revidiert ihre Aussage noch vor der Urteilsverkündung.
Telefontrick mit Abmahnaktion
Die Klausur prüft strafrechtliche Wertungen an einem Fall, in dem T per Telefon unter Vorspiegelung falscher Gewinnchancen Geldbeträge einfordert und später mithilfe eines Rechtsanwalts unberechtigte Forderungen gegen die Betroffenen geltend macht. Die Aufgabenstellungen beziehen sich insbesondere auf die Strafbarkeit wegen Betrugs sowie auf die rechtliche Bewertung des Vorgehens des Rechtsanwalts gegenüber Geschädigten im Hinblick auf Erpressung.
(K)ein Dieb
Der Klausurfall thematisiert die Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und Sachbetrug sowie die Voraussetzungen eines Gewahrsamsbruchs in Selbstbedienungsläden. Zudem wird der Tatbestand der Unterschlagung geprüft, nachdem der Jurastudent B versehentlich ein Getränk im Kaufhaus nicht bezahlt und dieses anschließend konsumiert und entsorgt.
ORIGINAL: "Gefährlicher Unfug
A und B beschließen, ein baufälliges, versichertes Bauernhaus anzuzünden, wobei B A zu dieser Tat auffordert und A das Feuer legt. Das Haus ist zeitweise von L bewohnt, der zum Tatzeitpunkt nicht anwesend ist. B beabsichtigt, anschließend eine Schadensanzeige bei der Versicherung zu stellen, wird aber vor Durchführung festgenommen.
Übungsfall: Lady Macbeth
Im Mittelpunkt des Falls steht ein versuchtes Tötungsdelikt, bei dem Macbeth (M) auf Anstiftung seiner Frau Lady Macbeth (L) einen Gast, König Duncan (D), mit Tötungsabsicht verletzt. Die rechtliche Prüfung betrifft insbesondere die Strafbarkeit des M hinsichtlich versuchten Totschlags unter Berücksichtigung seiner Schuldunfähigkeit und die Anstifterrolle der L. Zudem wird untersucht, ob L durch ihre anschließenden Handlungen weitere Straftatbestände, etwa durch Unterlassen rettender Maßnahmen, verwirklicht hat. Im zweiten Teil des Falls geht es um die Frage der Strafbarkeit der L im Zusammenhang mit der Anstiftung zu einer geplanten, aber nicht ausgeführten Tötung, bei der der Rücktritt vom Versuch eine Rolle spielt.
Übungsfall zur Mittäterschaft: »Seasons in the Abyss«
Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung eines gemeinsam geplanten und durchgeführten Diebstahls in einer Kirche anhand mittäterschaftlicher Zurechnung nach § 25 II StGB. Thematisiert werden die Rollen und Strafbarkeit der Beteiligten T, K, J und D, insbesondere hinsichtlich Vorbereitung, Durchführung sowie Begleitdelikten mit Waffen und Verletzung eines Mittäters. Die Klausur eignet sich für das erste Staatsexamen und setzt grundlegende Kenntnisse im Allgemeinen Teil des Strafrechts voraus.
Niedrige Beweggründe
Die Klausur behandelt das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe im Rahmen des § 211 StGB am Beispiel eines Falles, bei dem ein Täter ein Kind aus nicht nachvollziehbarem Anlass tödlich misshandelt. Der Beitrag erläutert die schwierige Auslegung und die Anforderungen an die Gesamtwürdigung der Beweggründe des Täters.
Jagdpech
In der Klausur 'Jagdpech' geht es um eine Gruppe, die nach einem alkoholisierten Wildunfall einen Versicherungsbetrug planen und dabei versehentlich ein fremdes Auto trifft. Thematisiert werden unter anderem Fragen zur Trunkenheit im Verkehr, error in persona, Mittäterschaft, Täterschaft und Teilnahme sowie relevante Mordmerkmale. Die Fallgestaltung basiert auf einer Original-Examensklausur.
Wintersport
Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Überprüfung verschiedener Handlungen beim Wintersport, insbesondere Fragen der Notwehr, Notwehrprovokation sowie das Erfordernis eines subjektiven Rechtfertigungselements. Es wird zu prüfen sein, ob der Einsatz von Körpergewalt und Pfefferspray durch B sowie das Eingreifen der Skilehrer Alois und Uschi strafbar sind.
* "Abifrust
Die Klausur behandelt einen Fall, in dem eine Schülerin infolge des Nichtbestehens des Abiturs aus Rache das Kind ihrer Lehrerin entführt. Zusätzlich versucht ein Dritter, aus der Situation durch eine fingierte Lösegeldforderung Kapital zu schlagen, bricht dieses Vorhaben jedoch ab. Im Anschluss geht es um die strafrechtliche Bewertung der Beteiligten und um eine prozessuale Beweisfrage zum Einsatz einer polygrafischen Untersuchung in der Hauptverhandlung.
Die Geschäftsmodelle eines krisengeplagten Managers
Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Problemstellungen anhand der Lebenssituation eines krisengeplagten Managers, der als Geschäftsführer sowie später bei Immobilien- und sonstigen Geschäften tätig wird. Thematisiert werden u. a. Untreue, Betrug, Verbrechensverabredung sowie die strafrechtliche Verantwortlichkeit des D in mehreren Fallkonstellationen. Die Aufgaben fordern die Prüfung verschiedener Delikte des Wirtschaftsstrafrechts und allgemeine Grundlagen der Strafbarkeit.
»Wettmafia und StGB-AT, wie passt das zusammen? – frei nach BGHSt 53, 174«
In diesem Examensübungssachverhalt werden strafrechtliche Fragen rund um Sportwettenbetrug und die Manipulation von Fußballspielen im Zusammenhang mit einer bandenmäßig organisierten Wettmafia aufgeworfen. Es stehen Probleme des Allgemeinen Teils, insbesondere zu Versuch, Beteiligung, Täterschaft und Anstiftung, im Mittelpunkt.
Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle der Frist für die Bindung an das Vertragsangebot
Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit eines Bauträgervertrags mit Fokus auf die Bindungsfrist des Angebots und deren Kontrolle nach AGB-Recht. Prüfungsgegenstand ist insbesondere, ob eine in vorformulierter Erklärung enthaltene viermonatige Bindung an das Vertragsangebot gemäß § 308 Nr. 1 BGB zulässig ist und welche Frist für die Annahmeerklärung angemessen ist. Zudem werden bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsfragen bei unwirksamem Vertrag behandelt.
Kommissar Langfinger kauft ein
Der Polizeibeamte P ersetzt im Supermarkt eine Sektflasche mit einem Wein von deutlich höherem Wert, um an der Kasse lediglich den niedrigeren Preis zu zahlen. Gleichzeitig steckt er eine DVD sowie ein Snickers ein, letzteres aus Mangel an Bargeld. Die Klausur prüft die strafrechtliche Bewertung nach dem StGB, insbesondere Abgrenzungen zwischen Diebstahl und Betrug sowie das Verhalten hinsichtlich weiterer entnommener Waren.
Original-Examensklausur: "Rotwein und Rechtschaffenheit
Die Klausur behandelt einen Fall, in dem eine alkoholisierte Autofahrerin beinahe einen Unfall verursacht. Im Anschluss versucht sie, zusammen mit einem Freund und ihrem Anwalt, durch eine Falschaussage den wahren Alkoholkonsum vor Gericht zu verschleiern. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der beteiligten Personen nach dem StGB.
Ein Haus zu viel
Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit nach Inbrandsetzung eines Hauses mit Versicherungsabsicht, insbesondere Brandstiftung und Betrugsversuch. Neben klassischen Straftatbeständen werden Fragen zur Versuchsstrafbarkeit sowie anwaltstaktische Überlegungen bei Sachverhaltsungewissheit und Verteidigung im Verfahren behandelt.
Übungsfall Ordnungswidrigkeitenrecht: Zwei Revoluzzer wider den „gläsernen Menschen“
Im Mittelpunkt des Falls stehen X und Y, die in Rostock durch das Verteilen von Flugblättern zu zivilen Ungehorsamsaktionen gegen die staatliche Datenerfassung aufrufen. Die rechtliche Prüfung betrifft insbesondere mögliche Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der öffentlichen Aufforderung, KFZ-Kennzeichen unkenntlich zu machen. Weiterhin werden prozessuale Fragen zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, Verjährung und Verfahrenshindernissen, insbesondere im Hinblick auf die Zustellung und Bearbeitung von Bußgeldbescheiden, thematisiert. Der Fall legt einen Schwerpunkt auf das Zusammenspiel von materiellem und Verfahrensrecht im Ordnungswidrigkeitenrecht und Straßenverkehrsrecht.
Übungsfall: Aus dem Ruder gelaufen
A und B verabreden, O körperlich anzugreifen, ohne ihn dabei lebensgefährlich zu verletzen. Während der Ausführung eskaliert die Situation und A tritt O nach einer Gegenwehr so schwer in den Unterleib, dass O an den Verletzungen stirbt. Nach dem Angriff entfernt sich B vom Tatort und A verlässt das Geschehen nach einem Telefonat mit seiner Freundin F, die ihm zur Flucht rät. Im Mittelpunkt steht die Strafbarkeit von A, B und F nach § 212 StGB, wobei Fragen zur Mittäterschaft, zur Abgrenzung von Tathandlung und Unterlassen sowie zur Beteiligung Dritter relevant werden.
Übungsfall Strafrecht: Der gierige Arzt
Ein Allgemeinmediziner rechnet gegenüber einem Privatpatienten ein Medikament ab, das Privatärzte laut Gebührenordnung nicht in Rechnung stellen dürfen, und lässt zudem eine unzutreffende Angabe bezüglich der Erstattungsfähigkeit durch die Krankenversicherung in die Rechnung aufnehmen. Ein Mitarbeiter der beauftragten Abrechnungsfirma hilft dabei gegen Entgelt. Später stellt der Arzt auch eine nicht von ihm selbst erbrachte Laborleistung eigenständig dem Patienten in Rechnung. Zentral sind Fragen zum ärztlichen Abrechnungsbetrug nach § 263 StGB, zur Teilnahme und Täterschaft sowie zu Besonderheiten des Medizinstrafrechts und der ärztlichen Gebührenordnung.
Unter Rockern
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Rockers, der bei einer polizeilichen Wohnungsdurchsuchung aus Angst vor einem Angriff konkurrierender Rockergruppen einen tödlichen Schuss auf einen Polizeibeamten abgibt. Schwerpunkte sind der Tatbestands- und Erlaubnistatbestandsirrtum sowie die Voraussetzungen und Grenzen der Notwehr im Lichte des Schusswaffengebrauchs.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter auf Abwegen
Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung von wissenschaftlichem Plagiat durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, der fremde Dissertationen und Aufsätze ohne Quellenangabe verwendet und eine eidesstattliche Versicherung falsch abgibt. Neben den einschlägigen Straftatbeständen im Zusammenhang mit Urkundenfälschung, Betrug und Anstellungsbetrug werden auch die Täterschaft und Teilnahme in Bezug auf die Mitwirkung Dritter sowie Fragen der Bereicherung thematisiert.
Fortgeschrittenenklausur im Strafrecht: »Surfen und Strafrecht«
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um die kostenpflichtige Nutzung eines Online-Routenplaners, den Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, das heimliche Nutzen fremder WLAN-Netze sowie die Strafbarkeit beim Knacken von Passwörtern. Thematisiert werden insbesondere Betrug, Computerbetrug und Erschleichen von Leistungen sowie prüfungsrelevante Irrtumsproblematiken.
Ein Engel auf Erden
Die Klausur behandelt die Revision eines wegen Totschlags verurteilten Angeklagten. Im Zentrum stehen die Themen Mord/Totschlag, Notwehr sowie der Erlaubnistatbestandsirrtum, eingebettet in einen Rockermilieu-Konflikt zwischen zwei rivalisierenden Banden. Es geht sowohl um materiellrechtliche als auch prozessuale Fragestellungen, insbesondere um Fragen des subjektiven Tatbestands, der Rechtfertigungsgründe und prozessuale Aspekte der Revision.
Bad Girls – nehmt Euch vor den Frauen in Acht
Der Fall thematisiert das strafrechtliche Haftungsrisiko mehrerer Beteiligter nach einem tödlichen Badeunfall und anschließender Eskalation zwischen Eheleuten. Geprüft wird insbesondere das Unterlassen einer Rettung, der Irrtum über einen Rechtfertigungsgrund im Rahmen einer Tötung und eine irrtümliche Notwehrhandlung der Tochter. Die zugrundeliegenden Probleme betreffen die Abgrenzung und Behandlung von Unterlassen, Notwehrexzess und Erlaubnistatbestandsirrtum.
Übungsfall Völkerstrafrecht: Recht und Unrecht im Angriffskrieg
Im Mittelpunkt dieses Falls steht die völkerrechtliche und nationale strafrechtliche Verantwortlichkeit von Ministerpräsident O und Hauptmann H des Staates S nach einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Nachbarstaat N. O ließ bewaffnete Streitkräfte mit dem Ziel einmarschieren, einen Teil einer rohstoffreichen Provinz zu besetzen. Während der Kampfhandlungen kam es auch zum Tod mehrerer Zivilisten durch Artilleriebeschuss. Zu untersuchen ist insbesondere die Strafbarkeit wegen Aggression und Kriegsverbrechen nach dem Römischen Statut des IStGH sowie nach deutschem Recht.
Übungsklausur StR Scherben bringen nicht immer Glück
Im Rahmen der Übungsklausur wird die Strafbarkeit mehrerer Personen nach § 303 StGB (Sachbeschädigung) geprüft. Die Konstellationen drehen sich unter anderem um Putativnotstand, Erlaubnistatumstandsirrtum sowie die Beteiligungsformen und etwaige Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe.
Übungsklausur Schwerpunktbereich Wirtschaftsstrafrecht Immobilien zu verschenken!
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Angeklagten, der über eine Internetseite ein vermeintlich erlaubnisfreies Gewinnspiel veranstaltet und dabei von zahlreichen Teilnehmern Startgebühren vereinnahmt. Es stehen Betrugsproblematiken sowie die Abgrenzung von Spielarten und behördlicher Zulässigkeit im Vordergrund. Die Prüfung bezieht sich auf die klassischen Delikte des StGB ohne Berücksichtigung der §§ 284–287 StGB.
Examensklausur StR Von ungedeckten Konten, unbestellten Waren und unbesetzten Kassen
Die Examensklausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen zu ungedeckten Konten, unbestellten Waren und unbesetzten Kassen. Die Bearbeiter müssen insbesondere deliktische Probleme im Bereich Vermögensdelikte sowie allgemeiner Grundsätze des Strafrechts beurteilen.
* "Gasexplosion mit Folgen
Im Mittelpunkt der Klausur steht eine Gasexplosion in einem Mehrfamilienhaus, die durch gezieltes Öffnen einer Gasleitung und Anzünden des ausströmenden Gases ausgelöst wird. Die Folgen sind Todesfälle und schwere Körperverletzungen, wobei die strafrechtliche Verantwortlichkeit von A und F sowie Fragen zur Mittäterschaft, Rücktritt und Zeugnisverweigerungsrecht eines Arztes thematisiert werden.
Inspiration durch Gewaltvideos?
Der Fall behandelt Körperverletzungs- und Tötungsdelikte im Zusammenhang mit Gewalttaten aus dem rechtsradikalen Milieu, sukzessive Mittäterschaft, eigenmächtiges Handeln innerhalb einer Gruppe und die strafrechtliche Bewertung von Motivationsmomenten wie Gewaltvideos. Im zweiten Teil wird der Versuch eines Einbruchdiebstahls nach Anstiftung thematisiert. Behandelt werden individuelle Beteiligungsformen, strafbare Handlungen und Konkurrenzfragen.
Der Nürnberger Zahngold-Fall
Im sogenannten Nürnberger Zahngold-Fall nehmen drei Arbeiter eines städtischen Krematoriums über einen längeren Zeitraum Zahngold aus den Überresten verbrannter Leichen an sich und verkaufen es. Die Klausur thematisiert insbesondere die strafrechtliche Einordnung des Diebstahls an Körperimplantaten, die Abgrenzung zwischen Wahndelikt und untauglichem Versuch, die Störung der Totenruhe sowie den Verwahrungsbruch.
* "Tödliches Liebesspiel
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung einer tödlichen Würgehandlung im Rahmen einverständlicher sexueller Praktiken mit Rückgriff auf die Themen Risikoeinwilligung, Sittenwidrigkeit nach § 228 StGB und Einwilligungssperre (§§ 216, 228 StGB). Zusätzlich werden strafprozessuale Aspekte wie das Verwertungsverbot bei unterlassener (qualifizierter) Belehrung untersucht.
Übungsfall: Politisches Lehrstück
Im Mittelpunkt des Falls steht der Politiker Pius, der verhindern will, dass eine kompromittierende E-Mail bei einer Parteiversammlung verlesen wird. P engagiert daraufhin einen Auftragskiller, um seinen Parteifreund Quendolin an der Veröffentlichung zu hindern, wobei der Anschlag jedoch scheitert. Gegenstand der Klausur ist die strafrechtliche Verantwortung von P und K, insbesondere im Hinblick auf versuchte Tötungsdelikte, Anstiftung und die Probleme um Mordmerkmale. Zudem werden beleidigungsrechtliche Fragen bezüglich der E-Mail behandelt.
Übungshausarbeit StR Nebenverdienste des A
Der Fall behandelt einen Täter, der aus finanziellen Gründen zunächst einen Raub unter Einsatz eines Messers begeht und das Opfer nötigt, ihn auf ein abgelegenes Feld zu fahren, wo er das Opfer im Kofferraum einsperrt. Anschließend überlegt er, wie er polizeiliche Spuren verwischen kann, und sucht dazu Kontakt zu einer weiteren Person, um das Tatfahrzeug in Brand zu setzen.
Übungsklausur StR Disko-Besuch mit Verzehrkarte
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Diskothekenbesuchers, der sich mittels einer fremden Verzehrkarte und einem Systemtrick seine eigenen Verzehrkosten sparen will. Dabei werden Fragen zu Diebstahl, Betrug und Urkundsdelikten rund um die Nutzung und Täuschung bei Verzehrkarten behandelt.
Übungsklausur (Anfänger) StR Error in persona und zweiaktiger Geschehensablauf, Notwehr – Pech für den Dorfpfarrer
Die Klausur richtet sich an Erstsemester und behandelt Problemkreise des zweiaktigen Geschehensablaufs im Strafrecht sowie den error in persona. Es sind vorsätzlich vollendete Begehungsdelikte, der Versuch, Fahrlässigkeit und eine mögliche Rechtfertigung durch Notwehr zu prüfen.
Neue Disziplinen für Olympia
In diesem anspruchsvollen strafrechtlichen Übungsfall aus dem Bereich des Eigentums- und Vermögensdelikts klettert ein olympischer Turner mit einem Seil samt Enterhaken auf einen Balkon, dringt in ein Wohnhaus ein und entwendet eine hochwertige Armbanduhr. Nach der Entdeckung durch den Wohnungsinhaber fesselt er diesen und flieht. Der Fall prüft u.a. die Qualifikationstatbestände des § 244 StGB, den Wohnungsbezug, das Beisichführen eines Werkzeugs sowie nachgelagerte Handlungen (u.a. räuberischer Diebstahl und Hehlerei). Weiterhin wird die Strafbarkeit der Freundin angesprochen.
Eifersüchtiger Liebhaber und schwerhöriger Sprengstoffexperte
Der Übungsfall behandelt einen Auftragsmord mit Sprengstoff, bei dem es zu einem Irrtum über die Person (error in persona) kommt. Thematisiert werden der Anstiftervorsatz, akzessorische Regelungen (§ 28 StGB), Versuch und Rücktritt sowie Mordmerkmale. Der Sprengstoffexperte bringt am falschen Fahrzeug eine Granate an, die letztlich nicht explodiert.
Übungsklausur StR Die manipulierte Sportwette – Der Fall Hoyzer
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung von manipulierten Sportwetten im Zusammenhang mit abgesprochenen Fußballspielen, angelehnt an die sogenannte 'Hoyzer-Entscheidung' des BGH. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwiefern die beteiligten Personen sich wegen Betrugs und ggf. weiterer Delikte im Zusammenhang mit der Manipulation und dem Abschluss von Wetten strafbar gemacht haben.
Übungsklausur StR Goldkette und Amulett
Die Übungsklausur behandelt einen Fall um das Abziehen einer Goldkette und eines Amuletts von einer gehbehinderten Person an einer U-Bahn-Station. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von T bezüglich Raub, Diebstahl und Hehlerei sowie die Strafbarkeit von R, der durch einen Irrtum zum Eingreifen veranlasst wurde. Der Fall fokussiert auf Gewaltbegriff, Irrtumsproblematik und mittelbare Täterschaft.
Zwischenprüfungsklausur StR Treibjagd mit Folgen
Im Rahmen einer Zwischenprüfungsklausur wird die Strafbarkeit des B nach einer feucht-fröhlichen Treibjagd geprüft. B nimmt heimlich das Jagdgewehr des A aus einem verschlossenen Waffenschrank und verkauft es später unter Vortäuschung falscher Tatsachen. Der Fall behandelt insbesondere Diebstahl, schwereren Diebstahl (§ 243 StGB), sowie Betrug.
Examensklausur StR Aus dem Leben von Taugenichtsen
Die Klausur thematisiert eine geplante Straftat eines Verbrecherduos, das bei einem Einbruch in eine Villa mit Waffen vorgeht. Neben einem tödlichen Ereignis durch einen Schlag thematisiert die Klausur Aspekte des erfolgsqualifizierten Versuchs, Rücktritts, einen Verfolgerfall sowie Subsumtionsirrtum. Die Rollen beteiligter Personen im Vorfeld und während der Tat und ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit sind umfassend zu prüfen.
Parken und Tanken
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit einer Frau, die mehrfach einen verfälschten Parkschein verwendet, um Parkgebühren zu sparen, und anschließend eine Tankfüllung entwendet. Thematisiert werden Standardprobleme aus den Bereichen Urkundendelikte, Betrug sowie Diebstahl und Unterschlagung.
Verletzte Gefühle
In dieser anspruchsvollen Anfängerübungsklausur geht es um die Strafbarkeit verschiedener Beteiligter im Zusammenhang mit einem tödlichen Angriff auf E. Schwerpunktmäßig werden die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe, eine mögliche gefährliche Körperverletzung sowie Aspekte der Täterschaft und Teilnahme, insbesondere Täterexzess und limitierte Akzessorietät des § 28 StGB bei Mordmerkmalen, geprüft.
Übungsfall: Eine Beziehung im Sinkflug
A und B, deren Beziehung zunehmend konfliktreich verläuft, ziehen gemeinsam nach Konstanz und geraten in der gemeinsamen Wohnung in eine Eskalation. Im Verlauf eines Streits zerrt A B zum Balkon, um ihr einen Denkzettel zu verpassen, wobei er den Tod von B billigend in Kauf nimmt, lässt aber schließlich von ihr ab. Später will A B durch Gewalt zum Gehorsam bewegen, wird jedoch von B abgewehrt, die die Wohnung verlässt. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragestellungen zu Versuch und Rücktritt sowie Tätervorstellung hinsichtlich rechtfertigender Umstände. Eine Zusatzfrage thematisiert die irrige Annahme eines Angriffs durch B bei einem tatsächlich friedlichen Annäherungsversuch von A.
Zwischenprüfungsklausur StR Die Milch macht
Die Klausur behandelt auf Basis eines Klinikalltags zwei komplexe Fallkonstellationen: Zum einen geht es um die fahrlässige Gefährdung und Schädigung einer Krankenschwester durch präparierte Milch (inklusive Problemen des error in persona versus aberratio ictus), zum anderen um einen möglichen Tötungsdelikt mittels Sterbehilfe am komatösen Patienten. Thematisiert werden dabei Fragen der gefährlichen Körperverletzung, Heimtücke, Täterschaft und Teilnahme sowie die Abgrenzung zwischen Mord und Tötung auf Verlangen.
Übungsklausur StR Die Rockband
Der Sachverhalt handelt von einer Auseinandersetzung zwischen den Mitgliedern einer Rockband, bei der eine Person zu Tode kommt. Außerdem werden strafrechtlich relevante Handlungen im Zusammenhang mit einer Flucht vor der Polizei und dem Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten thematisiert. Gegenstand sind vor allem Körperverletzung mit Todesfolge sowie Widerstandshandlungen im Straßenverkehr.
Examensklausur StR Sommerurlaub in den Alpen
Die Examensklausur behandelt einen an eine OLG- und einen an den sogenannten Daschner-Fall angelehnten Sachverhalt, in dem der Erlaubnistatbestandsirrtum sowie die Übertragung des Problems polizeilicher Folter auf Privatpersonen im Mittelpunkt stehen. Die Bearbeitung verlangt insbesondere die vertiefte Auseinandersetzung mit Rechtfertigungsgründen im Strafrecht.
Examensklausur StR Streit ums Kaminholz
In diesem Examensfall geht es um Streitigkeiten zwischen Nachbarn nach dem Fällen und Verwerten eines Baumes sowie um die Strafbarkeit der Beteiligten, insbesondere im Hinblick auf Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Diebstahl. Zusätzlich ist zu prüfen, ob ein Dritter zur Stellung eines Strafantrags berechtigt war, wobei insbesondere zivilrechtliche und strafprozessuale Vorfragen zu berücksichtigen sind.
Lästige Mieter
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit mehrerer Beteiligter im Zusammenhang mit gezielten Rauchbelästigungen eines Vermieters gegenüber Mietern sowie einem anschließenden, von Dritten initiierten Überfall auf einen mutmaßlichen Verursacher. Thematisiert werden insbesondere Täterschaft und Teilnahme, die actio libera in causa und verschiedene Körperverletzungs- und Tötungsdelikte. Es ist zu prüfen, inwieweit die einzelnen Personen für die entstandenen Personenschäden strafrechtlich verantwortlich sind.
Von verhinderten Meistern und hartnäckigen Liebhabern
Im Fall geht es um die Strafbarkeit von A, B und C im Zusammenhang mit Notwehrprovokation, versuchter Körperverletzung, Rücktritt vom Versuch und Nachstellung. Besondere Schwerpunkte liegen auf Notwehrkonstellationen, dem Versuch und Rücktritt sowie auf Anstiftung zu einem erfolgsqualifizierten Delikt nach § 18 StGB. Neben § 211 StGB sind keine Tötungsdelikte zu berücksichtigen.
Falsch geparkt
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt rund um das verbotswidrige Parken anlässlich eines Fußballspiels. Im Fokus stehen Fragen der Urkundenfälschung durch das Auslegen eines gefälschten "Presse"-Ausweises, ein mögliches Betrugsdelikt sowie Gefährdung und Verletzung im Straßenverkehr, als der Fahrer einer Politesse auszuweichen versucht und diese dabei verletzt wird.
Ein ausgetrickster Pförtner und ein Freundschaftsdienst
Der Fall behandelt die Strafbarkeit des Arbeitnehmers A, der eine Laser-Wasserwaage seines Arbeitgebers entwendet und deren Identifizierungsmerkmale entfernt. Zudem geht es um den Freund B, der im Strafprozess zugunsten von A bewusst falsch aussagt. Themenschwerpunkte sind die Abgrenzung von Diebstahl und Betrug sowie Probleme aus dem Aussagedelikte- und Urkundsdeliktsbereich.
Abgebremstes Wandlungsinteresse
A manipuliert eine Bremshydraulik seines Fahrzeugs, um einen weiteren Schaden vorzutäuschen und so sein Wandlungsbegehren beim Autokauf zu stützen. Die Manipulation wird vom Sachverständigen entdeckt, nachdem dieser das Fahrzeug Probe fährt. Die Übungsklausur behandelt u.a. den Versuch des Prozessbetrugs in mittelbarer Täterschaft und dolus eventualis beim versuchten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
Das Lächeln der Lisa
Der Fall behandelt die Strafbarkeit mehrerer Personen im Kontext einer geplanten und durchgeführten Tötung eines Belastungszeugen. Thematisiert werden Mordmerkmale, Besonderheiten der Beteiligung durch Unterlassen sowie Fragen rund um Täterschaft und Teilnahme. Die Prüfung konzentriert sich insbesondere auf den Mordtatbestand und die strafrechtliche Beteiligung der Ehefrau.
Die Fahrraddiebin
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der F, die sich ein Fahrrad aneignet, ein mögliches Rücktrittsverhalten zeigt und in weiterer Folge einem verletzten Ehemann zunächst nicht hilft. Zu prüfen sind insbesondere das tatbestandsausschließende Einverständnis, der Rücktritt vom Versuch sowie das unmittelbare Ansetzen bei einem Unterlassungsdelikt.
Der Zweck heiligt nicht die Mittel
Die Klausur behandelt einen Banküberfall mit komplexer Täterrollenverteilung sowie ein Abhörszenario in einer Gaststätte. Thematisiert werden unter anderem Raub und räuberische Erpressung, verschiedene Formen der Täterschaft sowie der Erlaubnistatbestandsirrtum.
Auch guten Freunden traut man nicht
In diesem Übungsfall wird die Strafbarkeit von A und B im Rahmen eines Giftmordes unter Freunden geprüft. Thematisch geht es um den Irrtum des mittelbaren Täters über die Tatherrschaft, den Rücktritt vom Versuch mit erfolgsqualifizierter Folge, Mordmerkmale und den schweren Raub mit Todesfolge. Der Sachverhalt verlangt eine ausführliche Auseinandersetzung mit täterschaftlichen und teilnahmebezogenen Fragestellungen sowie Konkurrenzproblemen.
Subjektiver Tatbestand in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.