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Jurafuchs

Kai Cornelius

1 Klausur im Portal
Universität Hamburg

Kai Cornelius ist ein deutscher Jurist und Professor an der Universität Hamburg. Jahrgang 1971, ist er dort tätig und beschäftigt sich mit juristischen Fragestellungen. Seine Karriere ist von wissenschaftlicher Arbeit an einer renommierten deutschen Universität geprägt.

Klausuren

ZjS 2018Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: „Das getäuschte Opfer als Täter“

Im vorliegenden Fall nutzt Anton die Gutgläubigkeit von Benedikt aus, indem er sich als Bankmitarbeiter ausgibt und vorgibt, Benedikts Konto durch die Herausgabe von Bankkarte und PIN vor einem angeblichen Virus schützen zu müssen. Nachdem Benedikt die Karte und die PIN übergibt, gibt Anton die Karte reumütig zurück. Im zweiten Teil versucht Benedikt, ohne oder nur teilweise zu bezahlen, an ein Virenschutz-Programm in Franziskas Geschäft zu gelangen und wendet dabei verschiedene Täuschungs- und Verbergungsstrategien an. Im Fokus stehen strafrechtliche Fragestellungen zum Betrug (§ 263 StGB), insbesondere zum Vorliegen eines Irrtums und Gefährdungsschadens, sowie die Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug (§§ 242, 263 StGB).

Kai Cornelius, Dominik Birner· ZJS 2018, 604
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Kai Cornelius prüfen besonders häufig Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) (1×), Betrug (§ 263 StGB) (1×) und Diebstahl (§ 242 StGB) (1×).