Kai Cornelius ist ein deutscher Jurist und Professor an der Universität Hamburg. Jahrgang 1971, ist er dort tätig und beschäftigt sich mit juristischen Fragestellungen. Seine Karriere ist von wissenschaftlicher Arbeit an einer renommierten deutschen Universität geprägt.
Klausuren
3 KlausurenKinder des Himmels
Im Fall 'Kinder des Himmels' steuert Peter, ein Sektenmitglied und Pilot, mit dem Vorsatz, die Flugzeuginsassen zu töten, ein Flugzeug absichtlich in den Tod. Eine Sektenkollegin unterstützt ihn psychisch. Zu prüfen sind Tötungs- und Körperverletzungsdelikte bezüglich ihrer Strafbarkeit nach dem StGB.
Fortgeschrittenenklausur: „Das getäuschte Opfer als Täter“
Im vorliegenden Fall nutzt Anton die Gutgläubigkeit von Benedikt aus, indem er sich als Bankmitarbeiter ausgibt und vorgibt, Benedikts Konto durch die Herausgabe von Bankkarte und PIN vor einem angeblichen Virus schützen zu müssen. Nachdem Benedikt die Karte und die PIN übergibt, gibt Anton die Karte reumütig zurück. Im zweiten Teil versucht Benedikt, ohne oder nur teilweise zu bezahlen, an ein Virenschutz-Programm in Franziskas Geschäft zu gelangen und wendet dabei verschiedene Täuschungs- und Verbergungsstrategien an. Im Fokus stehen strafrechtliche Fragestellungen zum Betrug (§ 263 StGB), insbesondere zum Vorliegen eines Irrtums und Gefährdungsschadens, sowie die Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug (§§ 242, 263 StGB).
Verletzte Gefühle
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit mehrerer Personen im Zusammenhang mit einer tödlichen Attacke auf E, die von M aus Eifersucht und Rachegefühlen ausgeführt wird. Schwerpunkte liegen auf Mordmerkmalen (Heimtücke, niedrige Beweggründe), gefährlicher Körperverletzung, Fragen der Täterschaft und Teilnahme (insbesondere Beteiligung der Schwester S und des Bruders B, Täterexzess, limitierte Akzessorietät des § 28 StGB, Hoch-/Aufstiftung, omnimodo facturus).
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Kai Cornelius prüfen besonders häufig Besonderer Teil (1×), Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) (1×), Betrug (§ 263 StGB) (1×), Diebstahl (§ 242 StGB) (1×), Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB (1×), Körperverletzung im Amt, § 340 StGB (1×), Mord, § 211 StGB (1×) und Täterschaft und Teilnahme (1×).