Erik Weiss ist Postdoc und Habilitand am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung bei Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski an der Universität zu Köln. Zuvor war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäisches Strafrecht und Neuere Rechtsgeschichte bei Prof. Dr. Martin Heger an der Humboldt-Universität zu Berlin. Seine Arbeitsschwerpunkte umfassen das Strafrecht, das Strafprozessrecht, die Rechtsphilosophie sowie die Rechtsvergleichung.
Klausuren
2 KlausurenLegalitätsprinzip und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen
In dieser Anfängerklausur werden das Legalitätsprinzip und das Opportunitätsprinzip anhand von staatsanwaltschaftlichem Handeln erläutert. Weiter werden verschiedene strafprozessuale Zwangsmaßnahmen, insbesondere die Rechtmäßigkeit einer Blutprobeentnahme sowie die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO, am konkreten Sachverhalt geprüft.
Der leichtgläubige Zechkumpan
Die Anfängerklausur befasst sich mit prüfungsrelevanten Aspekten der Versuchsstrafbarkeit und Irrtumsfragen im Strafrecht. Im Mittelpunkt steht eine Fallgestaltung rund um einen leichtgläubigen Zechkumpan, wobei Grundfragen aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts vertieft werden.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Erik Weiss prüfen besonders häufig Ermittlungsverfahren 3: Maßnahmen (1×), Schuld (1×), Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen) (1×) und Versuch und Rücktritt (1×).