Maximilian Nussbaum ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrechtsvergleichung und Rechtsphilosophie von Prof. Dr. Susanne Beck, LL.M. (LSE) an der Leibniz Universität Hannover. Seine Tätigkeit umfasst die wissenschaftliche Mitarbeit im Bereich des Strafrechts und angrenzender Disziplinen. Fachliche Schwerpunkte liegen unter anderem im Themenfeld des Strafrechts in der Verbindung zum Sportrecht und zur Dopingproblematik.
Klausuren
3 KlausurenSchwangerschaft in Not
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von drei Personen im Kontext eines Schwangerschaftsabbruchs und medizinischen Eingriffs: V hält M gewaltsam fest, um einen Abbruch zu verhindern; M verletzt V schwer, um zu fliehen; A führt einen medizinisch notwendigen Kaiserschnitt gegen den Willen der M durch, wobei sowohl M als auch der Fötus schwer verletzt werden. Zu prüfen sind insbesondere Notwehr, rechtfertigender und entschuldigender Notstand sowie körperliche Integritätsdelikte.
Examensübungsklausur: „Boxkampf mit Folgen“
Im Rahmen eines vom Preisspender S organisierten Boxturniers wird Profiboxer T zum Sieger erklärt, nachdem er regelkonforme Schläge gegen seinen Kontrahenten G ausführt, wodurch G eine dauerhafte Gesichtsverletzung erleidet. Kurz nach dem Turnier wird bekannt, dass T das Dopingmittel Stanozolol von seiner Sportärztin A erhalten hat, was einen Verstoß gegen die Wettkampfregeln darstellt. T wird daraufhin disqualifiziert und G zum Sieger erklärt. Die Klausur fokussiert auf die strafrechtlichen Aspekte des Dopingeinsatzes, insbesondere die Einwilligungsdogmatik sowie Vermögensdelikte. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und T nach dem StGB.
Anfängerklausur: „Wasch deine eigene Wäsche!“
Im vorliegenden Fall betreibt A einen Waschsalon und bittet aus Verärgerung über die Konkurrenz durch O ihren Freund B, O telefonisch mit Kraftausdrücken einzuschüchtern. B beleidigt jedoch versehentlich die Aushilfe S am Telefon, die daraufhin Privatklage gegen die Beteiligten erhebt. Zudem lässt B seinen Freund C zugunsten einer Falschaussage zu einem Alibi überreden, obwohl C weiß, dass die Angaben nicht zutreffen. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig Fragen der Täterschaft und Teilnahme sowie Irrtumsproblematiken im Zusammenhang mit Beleidigungs- und Aussagedelikten.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Maximilian Nussbaum prüfen besonders häufig Täterschaft und Teilnahme (2×), Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB (1×), Rechtfertigungsgründe (1×), Schwere Körperverletzung, § 226 StGB (1×), Unterlassen (1×), Verleitung zur Falschaussage, § 160 StGB (1×), Versuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB (1×) und Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB (1×).