Hendrik Böhme
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Klausuren
1 KlausurJURA 2026Anfänger:innen
StR-Anfängerklausur zu Delikten gegen Leib und Leben
Die Anfängerklausur befasst sich mit Delikten gegen Leib und Leben am Beispiel einer missglückten medizinischen Behandlung durch einen Nicht-Mediziner. Im Mittelpunkt stehen die objektive Zurechenbarkeit der Todesfolge, der subjektive Tatbestand, Erfolgsqualifikation und die Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit. Daneben werden auch Aspekte wie gefährliche Körperverletzung, Rechtfertigungs- und Schuldausschlussgründe behandelt.
Hendrik Böhme, Liam Draf· JURA 2026, 806
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBKörperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBObjektive Zurechnung+5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Hendrik Böhme prüfen besonders häufig Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB (1×), Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB (1×) und Objektive Zurechnung (1×).