Diethelm Klesczewski ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und war bis 2025 Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Leipzig. Er wurde 1960 in Braunschweig geboren. Sein akademischer Schwerpunkt liegt an der Schnittstelle von Strafrecht und Rechtsphilosophie. Klesczewski prägte durch seine Forschung und Lehrtätigkeit die juristische Ausbildung an der Universität Leipzig maßgeblich.
Klausuren
Maskendeal
In der Klausur 'Maskendeal' werden strafrechtliche Vermögensdelikte rund um den Verkauf von minderwertigen Masken im Rahmen der Corona-Krise geprüft. Im Fokus stehen insbesondere Betrug im besonders schweren Fall und Untreue, ergänzt um Fragen zum individuellen Schadenseinschlag und zur Anfechtung des Vertrages. Es erfolgt eine umfassende Prüfung der Strafbarkeit der Beteiligten nach dem StGB.
* ORIGINAL: "Bauen wie geschmiert
Die Klausur behandelt die Revision gegen eine Verurteilung wegen Untreue und Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Schwerpunkt sind die Prüfung von Verfahrensverstößen (u.a. § 275 StPO sowie Belehrungspflichten gemäß §§ 136, 163a StPO), der Zugang einer Revisionsbegründung sowie materiell-rechtliche Aspekte zur Untreue und zur Konkurrenz der Straftaten.
Schwerpunktbereichsklausur: Die falsche Birne
B betreibt ein Computerfachgeschäft und bewirbt einen PC im Schaufenster mit falschen Angaben über dessen Betriebsfähigkeit, um Kunden anzulocken. A kauft den PC aufgrund der versprochenen Mehrplatzfähigkeit, stellt jedoch später fest, dass diese nicht besteht, und erklärt die Anfechtung des Kaufvertrags sowie die Rückforderung des Kaufpreises. B erhält daraufhin einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit, legt Einspruch ein, und das Verfahren wird nach einem richterlichen Hinweis zum möglichen Betrug in ein Strafverfahren übergeleitet. Der Fall behandelt Fragen zur Täuschung im Geschäftsverkehr, Rückabwicklung nach Anfechtung, Ansprüche aus Betrug und die Wechselwirkungen zwischen Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren.
* "Ferrari auf Föhr
Die Klausur thematisiert eine strafrechtliche Revision mit Schwerpunkten im Revisionszulassungsrecht und der Begründetheit. Im Mittelpunkt stehen formelle Problemstellungen wie die Falschbezeichnung des Rechtsmittels und die Unterschrift des Verteidigers sowie materielle Fragen der Verwertung rechtswidrig erlangter Beweise, Untreue, Vereitelung der Zwangsvollstreckung und die Verhängung eines Berufsverbots. Die prozessualen und materiell-rechtlichen Probleme werden anhand eines praxisnahen Falls rund um die Verlagerung eines Ferrari zur Vereitelung einer Pfändung geprüft.
Original-Examensklausur: "Der vergrabene Schmuck
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter bei einem versuchten Wohnungseinbruchdiebstahl, einer geplanten Versicherungsbetrugshandlung, falscher Verdächtigung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung. Es werden typische Problematiken aus dem Allgemeinen Teil und dem Besonderen Teil des Strafrechts einschließlich Versuchs, Zurechnung, Irrtum und Konkurrenzen geprüft.
* Original-Examensklausur: "Angemessenheit ist (k)eine Frage des Kreditrahmens
Die Klausur behandelt eine Revisionsklausur zum Computerbetrug am Amtsgericht Leipzig. Schwerpunkt der Bearbeitung sind relevante Verfahrensrügen, insbesondere hinsichtlich der Verletzung von Verteidigungsrechten nach § 244 III StPO und Belehrungsfehler bezüglich des Auskunftsverweigerungsrechts der Zeugin nach § 55 II StPO. Außerdem wird der materielle Tatbestand des Computerbetrugs geprüft.
Original-Examensklausur: "Rotwein und Rechtschaffenheit
In dieser Examensklausur werden die strafrechtlichen Verantwortlichkeiten von K, S und R im Zusammenhang mit einem alkoholbedingten Beinahe-Verkehrsunfall und einer falschen Zeugenangabe vor Gericht geprüft. Thematisiert werden insbesondere Trunkenheit im Verkehr und Delikte rund um die falsche uneidliche Aussage. Die Prüfung der Strafbarkeit des Verteidigers wegen Strafvereitelung ist ausdrücklich ausgenommen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Prof. Dr. Diethelm Klesczewski prüfen besonders häufig Besondere Verfahren (2×), Betrug (§ 263 StGB) (2×), Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGB (2×), Unterlassen (2×), Untreue (§ 266 StGB) (2×), Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB (2×), Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge) (1×) und Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) (1×).