Klausuren
Anfängerübungsklausur: Alte Feindschaft
Im Mittelpunkt des Falls steht die wechselseitige Eskalation zwischen den verfeindeten O und T, bei der es zunächst zu einer gefährlichen körperlichen Auseinandersetzung durch einen Schusswaffengebrauch kommt. Im weiteren Verlauf versucht O, sich durch einen geplanten Schlag zu behaupten, verzichtet jedoch angesichts des Kindes auf sein Vorhaben. Schließlich stellt T O eine Falle, die versehentlich den ahnungslosen Nachbarn N verletzt. Im Vordergrund stehen Fragen der Strafbarkeit wegen Körperverletzung, Irrtumsproblematik, Rücktritt und Versuch sowie der Notwehr gemäß StGB.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Rechtsanwalt Dr. Julius-Vincent Ritz prüfen besonders häufig Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB (1×), Rechtfertigungsgründe (1×) und Üble Nachrede, § 186 StGB (1×).