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Jurafuchs

Georg Köpferl

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Klausuren

JURA 2016Fortgeschrittene

Wo zwei wetten, muss einer verlieren

Im vorliegenden Übungsfall geht es um einen Sportwettenbetrug: Der Trainer eines Fußballvereins manipuliert das Spielergebnis, um unter Ausnutzung der Wettquoten mit einem Freund lukrative Wetten auf die eigene Niederlage zu platzieren. Dabei wurde die Manipulation den Wettanbietern nicht offengelegt, was die Wahrscheinlichkeit des Spielausgangs und die Kalkulation der Anbieter beeinflusste.

Petar Ivanov, Georg Köpferl· JURA 2016, 554
Betrug (§ 263 StGB)Computerbetrug (§ 263a StGB)Täterschaft und Teilnahme+2 weitere
JURA 2011Schwerpunktbereich

Klausur Schwerpunktbereich Europäisches Strafrecht, Wirtschaftsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht Das Badezimmerkartell – Der Vertrag von Lissabon und das deutsche Kartellordnungswidrigkeitenrecht

Die Klausur thematisiert das deutsche Kartellordnungswidrigkeitenrecht im Lichte des Unionsrechts nach dem Vertrag von Lissabon am Beispiel eines internationalen Kartells im Badezimmersektor. Zu prüfen ist, ob bestimmte Preisabsprachen kartellrechtlich nach § 81 I Nr. 1 GWB i.V.m. Art. 81 EGV (jetzt Art. 101 AEUV) als bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten sanktioniert werden können, welche Folgen die Vertragsänderungen auf nationale Sanktionsnormen haben und inwieweit der Bestimmtheitsgrundsatz, das Rückwirkungsverbot und der lex-mitior-Grundsatz zu beachten sind.

Georg Köpferl· JURA 2011, 234
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungshausarbeit StR Von wegen „schlecht gefahren ist besser als gut gelaufen“!

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Relevanz der Aussetzung minderjähriger Fahrgäste durch Bahnpersonal. Thematisiert werden die Voraussetzungen einer Aussetzung (§ 221 StGB), die Garantenstellung, die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim Unterlassungsdelikt sowie Notwehr und Pflichtenkollision. Im Mittelpunkt steht das Verhalten eines Kontrolleurs, der zwei 13-jährige Mädchen an einem abgelegenen, winterlichen Bahnhof aussetzt.

Joachim Eiden, Georg Köpferl· JURA 2010, 780
Aussetzung, § 221 StGBUnterlassenTäterschaft und Teilnahme+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Georg Köpferl prüfen besonders häufig Täterschaft und Teilnahme (2×), Aussetzung, § 221 StGB (1×), Betrug (§ 263 StGB) (1×), Computerbetrug (§ 263a StGB) (1×) und Unterlassen (1×).