Klausuren
3 KlausurenRockstar auf Abwegen
Im Fall "Rockstar auf Abwegen" schließt ein Rockstar mit einer Messe-GmbH einen Vertrag über ein Konzert in Frankfurt a.M. Die Messe-GmbH kündigt den Vertrag aufgrund öffentlicher Kritik am Künstler, der für seine israelkritischen Äußerungen bekannt ist und damit in Verbindung stehender Rufschädigung. Der Rockstar verlangt trotzdem die vereinbarte Vergütung und weitere Schadensersatzpositionen, nachdem ihm die Halle endgültig verweigert wird.
Fortgeschrittenenübungsklausur: Raufhandel mit ungewisser Kausalität
Im Mittelpunkt des Falls steht eine gewaltsame Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen in einer Bar, bei der unklar bleibt, wer welchen Schaden verursacht hat. S erleidet einen irreversiblen Gehörschaden, der durch eine im Handgemenge eingesetzte Vase verursacht wurde, wobei nicht festgestellt werden kann, wer verantwortlich war. Die Klausur thematisiert vor allem die Beteiligung an einer Schlägerei sowie die strafrechtliche Bewertung von Körperverletzungsdelikten unter besonderer Berücksichtigung von Kausalitäts- und Zurechnungsproblemen. Zudem ist die Abgrenzung zwischen aktiver Beteiligung und zulässiger Notwehr sowie der Einsatz gefährlicher Werkzeuge zu prüfen. Die Analyse erfolgt unter Zugrundelegung der jeweils festgestellten Tatsachen durch Gericht und Gutachterin.
Alles eine Frage der Zurechnung
Die Klausur behandelt verschiedene Zurechnungsprobleme im Strafrecht. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Aberratio ictus, manipulierter error in persona, Mittäterexzess, die Kausalität bei Gremienentscheidungen und der Rücktritt des Anstifters. Geprüft werden die Strafbarkeiten von A, B, E und F an mehreren Handlungen und Konstellationen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Markus Abraham prüfen besonders häufig Täterschaft und Teilnahme (2×), Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB (1×), Grundlagen des Kaufvertrags (1×), Kausalität (1×), Objektive Zurechnung (1×), Rechtfertigungsgründe (1×), Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×) und Zustandekommen und Beendigung (1×).