Kai Ensenbach
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Klausuren
JURA 2011Fortgeschrittene
Übungshausarbeit StR Nebenverdienste des A
Der Fall behandelt einen Täter, der aus finanziellen Gründen zunächst einen Raub unter Einsatz eines Messers begeht und das Opfer nötigt, ihn auf ein abgelegenes Feld zu fahren, wo er das Opfer im Kofferraum einsperrt. Anschließend überlegt er, wie er polizeiliche Spuren verwischen kann, und sucht dazu Kontakt zu einer weiteren Person, um das Tatfahrzeug in Brand zu setzen.
Kai Ensenbach· JURA 2011, 787
Raub (§ 249 StGB)Freiheitsberaubung, § 239 StGBBrandstiftung, § 306 StGB +4 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Kai Ensenbach prüfen besonders häufig Brandstiftung, § 306 StGB (1×), Freiheitsberaubung, § 239 StGB (1×) und Raub (§ 249 StGB) (1×).