Andreas Dürr
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Klausuren
JURA 2014Fortgeschrittene
Kommissar Langfinger kauft ein
Der Polizeibeamte P ersetzt im Supermarkt eine Sektflasche mit einem Wein von deutlich höherem Wert, um an der Kasse lediglich den niedrigeren Preis zu zahlen. Gleichzeitig steckt er eine DVD sowie ein Snickers ein, letzteres aus Mangel an Bargeld. Die Klausur prüft die strafrechtliche Bewertung nach dem StGB, insbesondere Abgrenzungen zwischen Diebstahl und Betrug sowie das Verhalten hinsichtlich weiterer entnommener Waren.
Andreas Dürr· JURA 2014, 352
Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Andreas Dürr prüfen besonders häufig Betrug (§ 263 StGB) (1×), Diebstahl (§ 242 StGB) (1×) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) (1×).