Jens Puschke, geboren 1975 in Berlin, ist deutscher Rechtswissenschaftler und Professor an der Philipps-Universität Marburg. Als Hochschullehrer widmet er sich im Rahmen seiner akademischen Tätigkeit der juristischen Forschung und Lehre. Seine Arbeit wirkt insbesondere im Umfeld der Rechtswissenschaften.
Klausuren
3 KlausurenDie Folgen einer Belästigung
Die Klausur behandelt eine Vielzahl strafrechtlicher Probleme aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil. Zur Prüfung stehen unter anderem Rechtfertigungsgründe und Rücktritt beim versuchten Tötungsdelikt, Qualifikationen der Körperverletzung, fahrlässige Tötung durch einen Dritten im Rahmen eines Behandlungsfehlers, Diebstahl sowie Brandstiftungsdelikte mit Blick auf die Abgrenzung zwischen schwerer und einfacher Brandstiftung. Thematisiert werden auch mögliche Konkurrenzen und Sonderfragen der Ärztlichen Aufklärungspflicht.
Die Geschäftsmodelle eines krisengeplagten Managers
Die Klausur behandelt verschiedene Vermögensdelikte rund um einen krisengeplagten Manager. Thematisiert werden Fragen zur Untreue im Rahmen von Finanzanlagen, Betrugshandlungen bei Immobiliengeschäften und Vorbereitungsdelikten wie Verabredung zur Fälschung von Bahntickets. Die Fallkonstellationen beleuchten zudem die Abgrenzung von Versuch und Rücktritt sowie die Beteiligungsformen.
Examensfall: Und alles für ein bisschen Geld
Im Mittelpunkt des Falls steht Manfred Oberle (M), der sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet und mehrfach versucht, durch verschiedene Handlungen Geld zu erlangen. Zentrale Konstellationen sind unter anderem der Verkauf nicht zugelassener Felgen, das Vortäuschen von Originalteilen, die Anfertigung gefälschter Urkunden sowie das Angebot nicht erbrachter Redenschreibleistungen an Politiker in Zusammenarbeit mit einem Gehilfen. Weitere Schwerpunkte bilden die Rückforderung eines Geldbetrags, das Mitnehmen eines Handys unter Täuschung sowie eine konfliktgeladene Auseinandersetzung mit dem Gläubiger, bei der ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Fragen der Heimtücke und des Rücktritts aufgeworfen werden. Der Fall behandelt insbesondere Straftatbestände wie Betrug, Urkundenfälschung, Erpressung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und mögliche Beteiligungsformen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Jens Puschke prüfen besonders häufig Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB) (2×), (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) (1×), Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) (1×), Betrug (§ 263 StGB) (1×), Brandstiftung, § 306 StGB (1×), Diebstahl (§ 242 StGB) (1×), Schwerer Raub (§ 250 StGB) (1×) und Untreue (§ 266 StGB) (1×).