Frank Zieschang, geboren 1963 in Köln, ist deutscher Jurist und Professor für Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Als Hochschullehrer ist er in der Lehre und Forschung tätig.
Klausuren
4 Klausuren„Die Wut des Radrennfahrers“
Radrennfahrer A will nach dem Ablauf einer Leihfrist ein Fahrrad von O zurückholen und droht ihm telefonisch Gewalt an. Beim späteren Zusammentreffen verletzt A zunächst Es Ehefrau mit Pfefferspray, tötet O mittels Schusswaffengebrauch und entwendet das Fahrrad. Auf der Rückfahrt versucht A zudem, einen Rivalen mit dem Rad zu verletzen, was jedoch misslingt. Es ist die Strafbarkeit des A nach dem StGB zu prüfen.
Anfängerklausur – Strafrecht: Missglückte Pläne
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung missglückter Pläne mit Schwerpunkt auf dem Versuch und Rücktritt. Studierende analysieren typische Anfängerprobleme zum subjektiven Tatbestand sowie zur Täterschaft und Teilnahme im Allgemeinen Teil des Strafrechts. Die Aufgaben fördern das Verständnis der Voraussetzungen und Grenzen des Versuchs im deutschen Strafrecht.
„Plagiat mit Todesfolge“
In dieser Zwischenprüfungsklausur wird das strafrechtliche Verhalten von A und B untersucht. Thematisiert werden unter anderem Versuch und Rücktritt, erfolgsqualifizierte Delikte, Mord und Körperverletzungsdelikte sowie Problemkreise wie error in persona und die Gefährlichkeit ärztlicher Instrumente. Der Fall beruht zum Teil auf aktuellen BGH-Entscheidungen und ist für 2 Stunden angesetzt.
Urkundentricks
Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Urkundsdelikte und Betrugsfälle. Thematisiert wird insbesondere das Verhalten einer Täterin, die durch bewusste Falschangaben und Manipulation von Gewichtskontrollkarten sowie bei der Beantragung eines Ersatzführerscheins versucht, Vorteile zu erlangen. Zu prüfen ist die Strafbarkeit nach dem StGB.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Professor Dr. Frank Zieschang prüfen besonders häufig Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB (2×), Mord, § 211 StGB (2×), Versuch und Rücktritt (2×), Mittelbare Falschbeurkundung (§ 271 StGB) (1×), Bedrohung, § 241 StGB (1×), Betrug (§ 263 StGB) (1×), Diebstahl (§ 242 StGB) (1×) und Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB) (1×).