Anfängerklausur: Fasching ist nur einmal im Jahr
ZJS 2024, 420 · Strafrecht für Anfänger:innen
F nimmt während einer Faschingsfeier in alkoholisiertem Zustand mit Tötungsabsicht ein Messer und sticht auf seinen verfeindeten Bekannten R ein, welcher später im Krankenhaus nach einem Behandlungsfehler stirbt. Zentrale Schwerpunkte des Falls sind die Strafbarkeit des F wegen Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB), insbesondere unter Berücksichtigung der actio libera in causa (a.l.i.c.), der Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB und der objektiven Zurechnung bei alternativer Kausalität. Im zweiten Komplex bringt N absichtlich ein nicht lebensgefährliches Abführmittel in das Getränk der G, wobei ein Dritter dasselbe Mittel ebenfalls beigibt. Erörtert werden Probleme der alternativen Kausalität und der Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB) im Hinblick auf die Kausalitäts- und Zurechnungsfragen zwischen mehreren Beteiligten.
Passend dazu in der Jurafuchs-Lernapp
Vertiefe die Klausur-Themen interaktiv — direkt in der Jurafuchs-App, ein Klick oder QR-Scan reicht.
- RechtfertigungsgründeNotstandshandlung bei Blutentnahme gegen den Willen des Spenders („Blutspende-Fall“)
- RechtfertigungsgründeKlimaprotest und rechtfertigender Notstand – Ist ziviler Ungehorsam gerechtfertigt?
- RechtfertigungsgründeErlaubnistatbestandsirrtum – Einzeltäter und vermeidbarer Irrtum
- RechtfertigungsgründeDefensiver Notstand bei Angriff durch Haustier (§ 228 BGB)
- RechtfertigungsgründeDefensiver Notstand – Angriff eines Hundes auf einen anderen Hund (§ 228 BGB)
Weitere Klausuren zu Rechtfertigungsgründe
Übung macht den Meister — hier sind 6 weitere Klausuren mit verwandter Themenstellung.