StrafrechtJURA 2010Fortgeschrittene
Zwischenprüfungsklausur StR Treibjagd mit Folgen
JURA 2010, 312 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Von Katrin Gierhake
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Rechtsgebiet
Strafrecht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
JURA 2010, 312
Lösung
Enthalten
Im Rahmen einer Zwischenprüfungsklausur wird die Strafbarkeit des B nach einer feucht-fröhlichen Treibjagd geprüft. B nimmt heimlich das Jagdgewehr des A aus einem verschlossenen Waffenschrank und verkauft es später unter Vortäuschung falscher Tatsachen. Der Fall behandelt insbesondere Diebstahl, schwereren Diebstahl (§ 243 StGB), sowie Betrug.
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- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl, besonders schwerer Fall und Raub im Museum („Louvre-Fall“)
- Betrug (§ 263 StGB)Vermögensschaden beim Betrug durch Verkauf von KI-generierten Büchern
- Betrug (§ 263 StGB)Schadenskompensation durch spätere Erstattung Dritter (z.B. Versicherung)
- Betrug (§ 263 StGB)Schadenskompensation durch Werkunternehmerpfandrecht
Weitere Klausuren zu Diebstahl (§ 242 StGB)
Übung macht den Meister — hier sind 6 weitere Klausuren mit verwandter Themenstellung.
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