Johannes Kühhorn
Johannes Kühhorn ist derzeit Referendar am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg und Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Juristisches Lernen der Bucerius Law School in Hamburg. Zuvor war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl für Strafrecht I bei Prof. Dr. Nikolaus Bosch an der Universität Bayreuth. Seine bisherigen Tätigkeiten legen einen Schwerpunkt im Strafrecht und der juristischen Ausbildung nahe.
Klausuren
1 KlausurStR-Anfängerklausur zu Vermögensdelikten
Die Klausur behandelt Vermögensdelikte im Strafrecht und richtet sich an Anfänger. Im Mittelpunkt stehen typische Problemstellungen und Grundbegriffe des Allgemeinen Teils sowie einschlägige Delikte des Besonderen Teils. Ziel ist die eigenständige Fallbearbeitung unter Anwendung der relevanten strafrechtlichen Vorschriften.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Johannes Kühhorn prüfen besonders häufig Betrug (§ 263 StGB) (1×) und Diebstahl (§ 242 StGB) (1×).