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Strafrecht

Kausalität

Die Kausalität im Strafrecht (§§ 212, 223 StGB) bestimmt, ob eine Handlung ursächlich für den tatbestandlichen Erfolg ist. Zentrale Prüfungsmaßstäbe sind die Äquivalenztheorie (conditio-sine-qua-non-Formel) und deren Modifikationen bei Reserveursachen, alternativer oder kumulativer Kausalität. Examensklassiker: Unterbrechung des Kausalverlaufs (abgebrochene Kausalität), generelle Kausalität in Mehrhandlungsfällen, hypothetische Reserveursachen und atypische Kausalverläufe.

Zu diesem Thema haben wir 106 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026Fortgeschrittene

„Die Wut des Radrennfahrers“

Radrennfahrer A will nach dem Ablauf einer Leihfrist ein Fahrrad von O zurückholen und droht ihm telefonisch Gewalt an. Beim späteren Zusammentreffen verletzt A zunächst Es Ehefrau mit Pfefferspray, tötet O mittels Schusswaffengebrauch und entwendet das Fahrrad. Auf der Rückfahrt versucht A zudem, einen Rivalen mit dem Rad zu verletzen, was jedoch misslingt. Es ist die Strafbarkeit des A nach dem StGB zu prüfen.

Professor Dr. Frank Zieschang· JA 2026, 820· 120 Min
Bedrohung, § 241 StGBMord, § 211 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JuS 2026Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Schuldenschnitt mit dem Fischermesser

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem ein Schuldenschnitt mit einem Fischermesser eine strafrechtliche Prüfung verschiedener Delikte erforderlich macht. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Abgrenzung von Tötungs- und Körperverletzungsdelikten sowie Problemen im Allgemeinen Teil des Strafrechts.

Dr. Ludwig Lüst· JuS 2026, 875
Totschlag, § 212 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBSchuld+4 weitere
JuS 2026Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Der Autobahnraser

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Autobahnfahrers, der durch extremes Rasen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet beziehungsweise schwere Folgen verursacht. Thematisch stehen insbesondere die Einordnung und Prüfung von Tötungs- oder Körperverletzungsdelikten sowie relevanten Verkehrsdelikten im Mittelpunkt.

Carsten Schönfeld· JuS 2026, 786
Mord, § 211 StGBFahrlässige Tötung, § 222 StGBVerbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB+4 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Das tragische Ende einer Heimfahrt“

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Autofahrers, der aus Ärger über das Fahrverhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers eine ruckartige Lenkbewegung vollzieht und dadurch einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Schwerpunktmäßig geht es um die Prüfung von Tötungsdelikten, Straßenverkehrsdelikten, Problemen des Vorsatzes, Unterlassen, Versuch und Konkurrenzfragen.

Dr. Christopher Bona· JA 2026, 647· 180 Min
Totschlag, § 212 StGBFahrlässige Tötung, § 222 StGBFahrlässigkeit+5 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Der geglückte Fehlwurf – Teil 1

Bei der Fallbearbeitung 'Der geglückte Fehlwurf – Teil 1' handelt es sich um eine fortgeschrittene Hausarbeit im Strafrecht. Der Sachverhalt thematisiert einen Wurf, der entgegen der Absicht des Täters doch das Erfolgsergebnis herbeiführt und wirft Fragen der Strafbarkeit insbesondere zum Versuch sowie zur vorsätzlichen und fahrlässigen Deliktsbegehung auf.

Matthias Kuhn, Jakob Leonardy· ZJS 2026, 1084
Versuch und Rücktritt+4 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Zwischenprüfungsklausur: „Ein Plan für die Tonne“

Der Fall 'Ein Plan für die Tonne' ist eine Zwischenprüfungsklausur aus dem Strafrecht, veröffentlicht in der ZJS. Es geht um die Strafbarkeit der Beteiligten im Zusammenhang mit typischen Delikten des Allgemeinen Teils und des Besonderen Teils (insb. Eigentums- und Vermögensdelikte). Die Klausur fordert eine strukturierte Subsumtion anhand gegebener Fallkonstellationen.

Anne Schneider, Lena Böger· ZJS 2026, 864
Diebstahl (§ 242 StGB)+3 weitere
JuS 2026Anfänger:innenFortgeschrittene

Anfängerhausarbeit – Strafrecht: Weidmannsheil

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Zurechnung einer Wundinfektion mit problematischen Irrtümern wie Identitätsirrtum und Erlaubnistatbestandsirrtum. Zudem steht der Entschuldigungs- und Notwehrexzess mit der Anerkennung und den rechtlichen Anforderungen an eine Entschuldigung im Mittelpunkt. Weiter beschäftigt sich die Hausarbeit mit dem Versuch durch Unterlassen und den Anforderungen an das Rücktrittsverhalten. Durch diese Themen werden zentrale Probleme des Strafrechts für Anfänger:innen praxisnah vertieft.

Dr. Maximilian Lenk· JuS 2026, 249· 240 Min
KausalitätRechtfertigungsgründeSchuld+5 weitere
JA 2026Anfänger:innen

„Verhängnisvolle Eifersucht“

Die Klausur thematisiert einen Tötungsversuch aus Eifersucht, bei dem es zur Verwechslung des Opfers kommt und das Opfer an einem Herzinfarkt stirbt. Strafrechtliche Schwerpunkte sind unter anderem Versuch, Rücktritt, Teilnahme (insbesondere neutrale Beihilfe) mitsamt Irrtümern des Haupttäters sowie Unterlassen. Die Strafbarkeit von drei Personen ist zu prüfen.

Mord, § 211 StGBVersuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+4 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Der ,eigenmächtige‘ Überstundenbonus“

Die Klausur thematisiert vor allem die Strafbarkeit der T wegen Diebstahls eines wertvollen Gegenstands und Körperverletzung. Zu prüfen sind insbesondere das Beisichführen und die Eigenschaft der Waffe bzw. des Messers als gefährliches Werkzeug im Rahmen der §§ 244, 224 StGB. Zusätzlich wird die Abgrenzung der relevanten Qualifikationen sowie die Zueignungsabsicht behandelt.

Cem-Inan Yildirim, Max Frankenreiter· JA 2026, 28· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+3 weitere
JURA 2026Anfänger:innen

StR-Anfängerhausarbeit zum Strafrecht AT und gefährlicher Körperverletzung

Die Hausarbeit behandelt einen strafrechtlichen Anfängerfall zum Allgemeinen Teil sowie zur gefährlichen Körperverletzung. Im Mittelpunkt steht die rechtliche Bewertung verschiedener Beteiligungs- und Versuchskonstellationen im Zusammenhang mit einer Körperverletzungshandlung.

Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVersuch und Rücktritt+3 weitere
JURA 2026Fortgeschrittene

Die Gefährdung als Merkmal der Straßenverkehrsdelikte

Der Beitrag behandelt anhand eines Übungsfalls die Prüfung der konkreten Gefahr als zentrales Tatbestandsmerkmal der Straßenverkehrsdelikte. Im Fokus stehen die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit sowie Fragen zu Kausalität und objektiver Zurechnung bei § 315b StGB. Zugleich wird kritisch hinterfragt, ob die in der Rechtsprechung vertretene dreistufige Struktur für konkrete Gefährdungsdelikte tragfähig ist.

Nikolaus Bosch· JURA 2026, 23
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+4 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

„Der Tortenwurf“

Im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung bewirft die politische Aktivistin T den amtierenden Bundesfinanzminister O mit einer Sahnetorte, um ein politisches Zeichen zu setzen. O erleidet keine Schmerzen oder Verletzungen, T wird unmittelbar durch Sicherheitspersonal von der Bühne entfernt. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der T unter Berücksichtigung von Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Beleidigung.

Maximilian Reinhardt, Simon Schlicksupp· JA 2025, 914· 120 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Missglückte Pläne

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung missglückter Pläne mit Schwerpunkt auf dem Versuch und Rücktritt. Studierende analysieren typische Anfängerprobleme zum subjektiven Tatbestand sowie zur Täterschaft und Teilnahme im Allgemeinen Teil des Strafrechts. Die Aufgaben fördern das Verständnis der Voraussetzungen und Grenzen des Versuchs im deutschen Strafrecht.

Professor Dr. Frank Zieschang· JuS 2025, 940· 120 Min
Versuch und RücktrittDiebstahl (§ 242 StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+8 weitere
JA 2025Anfänger:innen

Student auf Abwegen

Im Übungsfall "Student auf Abwegen" wird geprüft, ob sich der Student S und der Arzt A im Zusammenhang mit dem Tod des Universitätsmitarbeiters M und einer ärztlichen Amputation nach StGB strafbar gemacht haben. Zentrale Aspekte sind der ärztliche Heileingriff als Körperverletzung und die Abgrenzung von Totschlag und Körperverletzung im Rahmen des Allgemeinen Teils des Strafrechts. Die Lösung thematisiert insbesondere die objektive Zurechnung, den subjektiven Tatbestand sowie mögliche Rechtfertigungsgründe.

Dr. Johannes Petersen· JA 2025, 649· 120 Min
Objektive ZurechnungVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBTotschlag, § 212 StGB+4 weitere
JuS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit – Strafrecht: Herzrasen

Die Hausarbeit befasst sich mit dem Schutzbereich des § 315d II StGB, einschließlich der Anstiftung sowie psychischer Beihilfe und Fragestellungen zum Gefährdungsvorsatz und dem Vorwurf der Fahrlässigkeit. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Habgier, Verdeckungsabsicht und dem unmittelbaren Ansatz zum unechten Unterlassungsdelikt sowie der Prüfung wirksamer Rücktrittsmöglichkeiten. Weiterhin wird die Erheblichkeitsschwelle bei Freiheitsberaubung mit besonderes Augenmerk auf das tatbestandsausschließende Einverständnis thematisiert. Die Klausur behandelt damit zentrale Aspekte des Strafrechts im Zusammenhang mit gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr und Unterlassungsdelikten.

Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBVerbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+4 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

„Plagiat mit Todesfolge“

In dieser Zwischenprüfungsklausur wird das strafrechtliche Verhalten von A und B untersucht. Thematisiert werden unter anderem Versuch und Rücktritt, erfolgsqualifizierte Delikte, Mord und Körperverletzungsdelikte sowie Problemkreise wie error in persona und die Gefährlichkeit ärztlicher Instrumente. Der Fall beruht zum Teil auf aktuellen BGH-Entscheidungen und ist für 2 Stunden angesetzt.

Versuch und RücktrittMord, § 211 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

StR-Anfängerklausur zu Vermögensdelikten

Die Klausur behandelt Vermögensdelikte im Strafrecht und richtet sich an Anfänger. Im Mittelpunkt stehen typische Problemstellungen und Grundbegriffe des Allgemeinen Teils sowie einschlägige Delikte des Besonderen Teils. Ziel ist die eigenständige Fallbearbeitung unter Anwendung der relevanten strafrechtlichen Vorschriften.

Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

Die Voraussetzungen der Beihilfe im Spiegel einer Entscheidung zur Tätigkeit einer Stenotypistin in einem Konzentrationslager (BGH, Beschl. v. 20. 8. 2024 – 5 StR 326/23)

Die Klausur behandelt die Voraussetzungen der strafrechtlichen Beihilfe im Kontext eines aktuellen BGH-Beschlusses zur Tätigkeit einer Stenotypistin im Konzentrationslager Stutthof und deren Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord. Der Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme sowie der Bestimmung der Hilfeleistung und des Gehilfenvorsatzes bei neutralen Handlungen.

Nikolaus Bosch· JURA 2025, 40
Täterschaft und TeilnahmeKausalitätSubjektiver Tatbestand+3 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Notwehr, Unterlassen und Irrtum – Übermut tut selten gut

Diese Anfängerklausur im Strafrecht beschäftigt sich mit den Themen Notwehr, Unterlassen und Irrtum. Die Bearbeitenden sollen verschiedene Aspekte der Rechtfertigung, insbesondere bei Unterlassungsdelikten, sowie Irrtumsproblematiken analysieren. Ziel ist es, Grundlagenwissen zu den wichtigsten strafrechtlichen Strukturen auf Einstiegsebene zu überprüfen.

Alexander Hofmann· JuS 2024, 938· 120 Min
RechtfertigungsgründeUnterlassenSchuld+3 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Automobile Probleme

Die Klausur prüft automobile Straftaten im Straßenverkehr, insbesondere die gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Trunkenheit am Steuer sowie die Gefährdung des Straßenverkehrs. Neben den einschlägigen Tatbeständen werden die versuchsbezogenen und fahrlässigen Varianten sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort behandelt. Die Aufgabenstellung ist für das zweite Staatsexamen konzipiert.

Dr. Ansgar Kalle, Lucas Bednarz· JuS 2024, 596· 300 Min
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+10 weitere
JA 20241. Staatsexamen

„Die Gasleitung und der E-Scooter“

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des Monteurs A, der durch die Verwechslung von Gasleitungen eine Explosion und einen Brand verursacht, in deren Folge mehrere Personen schwer verletzt oder getötet werden. Zudem wird die strafrechtliche Relevanz einer anschließenden alkoholisierten E-Scooter-Fahrt von A und F geprüft. Die Aufgabenstellungen umfassen den Umgang mit Fahrlässigkeit, Zurechnung, Retterfall und mehreren Delikten im Bereich Brandstiftung und Verkehrsdelikte.

Dr. Gerwin Moldenhauer, Marco Willumat· JA 2024, 206· 300 Min
FahrlässigkeitBrandstiftung, § 306 StGB Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Heimweg nach dem Stammtisch

Der Fall behandelt strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten. Im Mittelpunkt stehen Alkoholkonsum, die Überlassung des Fahrzeugs, erhebliches Geschwindigkeitsüberschreiten, ein Streifschaden sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Es wird geprüft, wie sich die Beteiligten nach dem StGB strafbar gemacht haben.

Maximilian Schach· JA 2024, 113· 120 Min
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+4 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Abriss

Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Probleme wie Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung sowie erfolgsqualifizierten Versuch und Mordmerkmale bei einem mehraktigen Geschehen. Im Mittelpunkt steht die Strafbarkeit der T, die eine Einlassberechtigung manipuliert, bei einer Party eine fahrlässige Tötung begeht und anschließend gezielt einen Menschen tötet. Gefragt ist eine vollumfängliche Prüfung der Strafbarkeit nach dem StGB.

Dr. Felix Ruppert, Larissa Weidhas· JA 2024, 103· 120 Min
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB)Mord, § 211 StGB+4 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

'(Dieses) Pfand gehört daneben!' – Von falschen Pfandflaschen und echten Rechtsfragen

Die Klausur befasst sich mit der Strafbarkeit einer Frau, die mit originalen, jedoch rechtswidrig angebrachten DPG-Pfandzeichen versehene, pfandfreie Kunststoffflaschen in einem Leergutautomaten abgeben wollte, um einen Pfandbon zu erhalten. Thematisiert werden u.a. die Auslegung des Merkmals 'unbefugt' beim Computerbetrug, die Frage des Vermögensschadens sowie die Urkundeneigenschaft der manipulierten Flaschen.

Dr. Nina Schrott· JA 2023, 735· 120 Min
Computerbetrug (§ 263a StGB)+3 weitere
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Eine Feier mit tödlichen Folgen

In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um die Strafbarkeit des erfolgsqualifizierten Versuchs und die damit verbundene Zurechnungsproblematik, insbesondere die Zusammenhänge zwischen Handlungs- und Erfolgsgefährlichkeit sowie das Dazwischentreten Dritter. Ein weiterer Fokus liegt auf der Zurechnungsunterbrechung bei eigenverantwortlicher Selbstgefährdung oder atypischem Kausalverlauf sowie Irrtümern über den Kausalverlauf. Außerdem wird die objektive Vorhersehbarkeit und Zurechnung beim Fahrlässigkeitsdelikt beleuchtet. Die Sachverhalte beziehen sich auf strafrechtliche Wertungen im Zusammenhang mit einer folgenschweren Feier und deren verschiedenen rechtlichen Implikationen.

Schweiger· JuS 2023, 647
Objektive ZurechnungKausalitätFahrlässigkeit+4 weitere
JA 2023Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: "Brother‘s Keeper

Die Klausur behandelt eine Schlägerei in einer Kneipe mit tödlichem Ausgang, prüft zahlreiche Beteiligtenkonstellationen (u.a. psychische Beihilfe), die Strafbarkeit verschiedener Handlungen (u.a. Messerangriff, Raub, Notstandshandlung) und erörtert Irrtumsprobleme auf Täter- wie Opferseite. Die Strafbarkeit der Beteiligten A, Z und M ist umfassend, unter Einbeziehung von Rücktritt, Enteignungswille und Irrtümern, zu prüfen.

Dr. Alexandra Windsberger· JA 2023, 23· 300 Min
Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGBRaub (§ 249 StGB)Rechtfertigungsgründe+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Tödlicher Westerndreh

Bei Dreharbeiten in einer Westernstadt vertauscht ein Schauspieler, getrieben von Rollen- und Gageambitionen, die Patronen eines Revolvers durch scharfe Munition. Infolge unterbliebener Kontrolle des Waffenmeisters erschießt der ahnungslose Schütze unbeabsichtigt eine Regieassistentin. Die Klausur prüft insbesondere mittelbare Täterschaft, error in persona sowie Rücktritt vom Versuch.

Täterschaft und TeilnahmeTotschlag, § 212 StGBFahrlässige Tötung, § 222 StGB+3 weitere
JA 2022Anfänger:innen

Wildes (Dazwischen-)Treten in der Kreisklasse

Im Rahmen eines Kreisklassen-Fußballspiels kommt es zu einer Verwechslung und einem schweren Foul, bei dem ein Spieler Waden- und Schienbeinbrüche erleidet. Zudem führt eine ärztliche Fehldosierung aufgrund Übermüdung zum Tod des verletzten Spielers. Die Klausur prüft strafrechtliche Verantwortlichkeit nach dem StGB, insbesondere grundlegende AT-Probleme wie Fahrlässigkeit und objektive Zurechnung.

Alina Hoffmann, Ron-Jo Koenen· JA 2022, 727· 120 Min
Objektive ZurechnungFahrlässigkeitKausalität+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Der Abgasskandal

Im Abgasskandal-Fall wird die Strafbarkeit des Vorstandsmitglieds A geprüft, das trotz Kenntnis illegaler Softwaremanipulation in Dieselfahrzeugen für deren Produktion und Vertrieb stimmte. Thematisiert werden insbesondere mittelbare Täterschaft, Betrug und Untreue gegenüber der Kundschaft und der X-AG. Der Fall greift zentrale Fragen des Wirtschaftsstrafrechts im Kontext aktueller Abgasskandal-Prozesse auf.

Dr. Dorothea Magnus, Julia Heß· JA 2022, 471· 180 Min
KausalitätTäterschaft und TeilnahmeBetrug (§ 263 StGB)+4 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Anklageschrift – Missgunst im Straßenverkehr

Im Rahmen eines Aktenvortrags aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist ein mutmaßlicher Vorfall im Straßenverkehr zu bearbeiten, bei dem ein Radfahrer beinahe von einem PKW erfasst wurde und in Folge stürzte. Die Ermittlungen betreffen u.a. die Frage nach Fahrereigenschaft, möglicher Trunkenheit, das Verhalten nach dem Unfall sowie Straftatbestände aus dem Verkehrsstrafrecht und den Delikten gegen die körperliche Unversehrtheit.

Praktischer Teil 2: Die AnklageschriftGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+5 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

»Volksverhetzung mit Folgen«

Die Klausur behandelt die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei grenzüberschreitender Volksverhetzung über das Internet, die strafrechtlichen Folgen einer Brandstiftungsplanung mit anschließendem Rücktritt sowie Beihilfehandlungen. Ferner werden Fragen zur Tötung auf Verlangen im Zusammenhang mit Sterbehilfe nach aktueller BGH-Rechtsprechung geprüft.

Brandstiftung, § 306 StGB Tötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Gerangel um den Impfstoff

Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Betrugs- und Urkundenstrafrechts im Zusammenhang mit der vorgezogenen Corona-Schutzimpfung durch Vorlage gefälschter Atteste. Darüber hinaus werden im zweiten Komplex Fragen des Allgemeinen Teils am Beispiel eines Geschehens im Gesundheitsbereich aufgeworfen.

Dominik Brodowski, Maria Gahn· JURA 2022, 768
Betrug (§ 263 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)+3 weitere
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Rauchen kann tödlich sein

Die Klausur behandelt strafrechtliche Problemfelder im Zusammenhang mit einem Anrauchen als Angriff, insbesondere die Erheblichkeitsschwelle und die Gegenwärtigkeit nach dem Ausatmen sowie eine saubere Inzidentprüfung. Der Einsatz eines Messers gegen einen unbewaffneten Gegner wird unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit und einer möglichen Notwehreinschränkung aufgrund von Provokation diskutiert. Weiter wird die sozialadäquate Schwelle beim Anrauchen thematisiert, einschließlich der Gesundheitsgefährdung durch kurzes Passivrauchen und relevanter Qualifikationen. Die Fragestellungen fokussieren dabei auf die strafrechtliche Einordnung von alltäglichen Situationen im Kontext des Raucherverhaltens.

Hoffmann, Koenen· JuS 2021, 941
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründeSchuld+3 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Das liebe Geld

In der Originalexamensklausur 'Das liebe Geld' werden verschiedene strafrechtliche Sachverhalte behandelt, darunter Cash-Trapping am Geldautomaten, eine Körperverletzung mit aberratio ictus, ein versuchter Tankstellenbetrug sowie Fragen zur Verwertbarkeit einer Zeugenaussage nach § 53 StPO und zur Rechtmäßigkeit einer Verfahrensbefassung bei entgegenstehender Rechtskraft. Die Klausur umfasst typische Konstellationen des Strafrechts und bezieht dabei materiellrechtliche und prozessrechtliche Aspekte ein.

Dr. Sabine Grommes· JA 2021, 669· 300 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBDiebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+4 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Babynahrung

Der Fall behandelt die Strafbarkeit eines Mannes, der mehrere Gläser Babynahrung mit einem tödlichen Gift präpariert und diese in Supermärkten platziert, um anschließend eine hohe Geldsumme vom betroffenen Unternehmen zu erpressen. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Versuchs, des Rücktritts sowie der Freiwilligkeit der Rücktrittshandlung; zudem werden Mordmerkmale und die räuberische Erpressung mit (versuchter) Todesfolge behandelt.

Dr. Gerwin Moldenhauer, Marco Willumat· JA 2021, 563· 300 Min
Versuch und RücktrittMord, § 211 StGB(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+3 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Hitzeschlag einer Puppe

S erkennt fälschlicherweise in einem Auto einen Säugling in Gefahr und schlägt, mit Hilfe eines von Z geliehenen Hammers, die Autoscheibe ein. Z ist bösgläubig und nimmt den Irrtum von S in Kauf, zumal ihn persönliche Motive gegenüber der Halterin des Autos leiten. Die Klausur thematisiert den Erlaubnistatbestandsirrtum und die Strafbarkeit von Beteiligten mit unterschiedlichen subjektiven Tatbeständen.

Markus Schreiber, Dr. Sophie Marie Steinle· JA 2021, 473· 120 Min
KausalitätObjektive ZurechnungSubjektiver Tatbestand+3 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

'Hochzeits-Blockade' mit Todesfolge

In diesem Strafrechtsfall geht es um A, der aus Eifersucht versucht, seinen Bruder B während einer Hochzeitsfeier auf der Autobahn zu töten, dabei aber versehentlich C schwer verletzt. Nach dem erfolglosen Versuch, B zu töten, glaubt A, C sei bereits verstorben, während dieser tatsächlich noch lebt, später aber an den Verletzungen stirbt. Es sind insbesondere Fragen des Versuchs, Rücktritts, Unterlassens und der Irrtumslehre bei Tötungsdelikten zu prüfen.

Prof. Dr. Robert Esser, Clara Herz· JA 2021, 373· 120 Min
Versuch und RücktrittUnterlassenMord, § 211 StGB+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Spritztour mit Folgen

Arno und Bérénice organisieren einen Motorrad-Diebstahl, wobei Bérénice die Wegfahrsperre überwindet und das Motorrad stiehlt. Arno fährt alkoholisiert mit überhöhter Geschwindigkeit durch München und überquert mehrfach rote Ampeln; dabei überfährt er eine Fußgängerin, die tödlich verletzt wird, und beschädigt das Motorrad. Die Klausur prüft strafrechtliche Verantwortlichkeiten nach dem StGB mit Fokus auf Diebstahl, Verkehrsdelikte, Tötungsdelikten und das Verhalten nach dem Unfall.

Dr. Tanja Niedernhuber· JA 2021, 303· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBFahrlässige Tötung, § 222 StGB+5 weitere
JuS 2021Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Mörderische Verstrickung im "Darknet"

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Bewertung eines Tötungsdelikts im Zusammenhang mit dem "Darknet". Zentrale Fragen sind die Abgrenzung von aberratio ictus, Täterschaft und Teilnahme sowie die Heimtückeproblematik einschließlich eines möglichen Rücktritts. Im weiteren Fokus steht die Rechtmäßigkeit bei der unbefugten Verwendung von Daten und die daraus resultierenden Vermögensdelikte. Besonders hervorgehoben wird zudem die strafrechtliche Verantwortlichkeit im Kontext eines sogenannten "mittelbaren Suizids".

Jahn, Brodowski· JuS 2021, 54
Täterschaft und TeilnahmeMord, § 211 StGBVersuch und Rücktritt+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Zugfahrt mit Folgen

Die Klausur behandelt eine Straftatenserie, beginnend mit Unterschlagung von Fahrtgeldern durch eine Zugbegleiterin und eskalierend in eine tätliche Auseinandersetzung zwischen ehemaligen Lebenspartnern. Schwerpunkt liegt auf den Fragen zum Versuch und Rücktritt vom Tötungsdelikt, zu den Anforderungen an die Freiwilligkeit sowie an die Rücktrittshandlung sowie auf Täterschaft und Teilnahme und einer möglichen Unterschlagung.

Dr. Gerwin Moldenhauer, Marco Willumat· JA 2021, 30· 300 Min
Versuch und RücktrittUnterschlagung (§ 246 StGB)Mord, § 211 StGB+5 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Ein Hauch von »Saw« – Der erzwungene Überlebenskampf

Die Anfängerhausarbeit im Strafrecht thematisiert im Rahmen des Allgemeinen Teils den erzwungenen Überlebenskampf, inspiriert von dem Film 'Saw'. Die Arbeit dürfte sich mit grundlegenden strafrechtlichen Prinzipien wie Kausalität, objektiver Zurechnung und Rechtfertigungsgründen beschäftigen.

Janick Haas, Marie Thamar Hänke· JURA 2021, 1508
KausalitätObjektive ZurechnungRechtfertigungsgründe+4 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Altruismus im Tierstall – Egoismus am Geldautomaten

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Strafbarkeit eines Hausfriedensbruchs durch Unterlassen im Zusammenhang mit Tierschutzbelangen und erörtert die strafrechtliche Rechtfertigung angesichts eines möglichen Notstands. Zudem geht sie auf die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung am Geldautomaten sowie auf die Auslegung des Computerbetrugs ein.

Tobias Römer· JURA 2021, 326
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)Raub (§ 249 StGB)Rechtfertigungsgründe+5 weitere
JA 2020Anfänger:innen

Goldener Schuss

Ein juristischer Übungsfall thematisiert die Strafbarkeit des D, der zusammen mit J Heroin konsumiert und anschließend keine Hilfe leistet, obwohl J infolge des Drogenkonsums in Lebensgefahr gerät und stirbt. Der Fall beleuchtet insbesondere Fragen der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung, der Ingerenz und der unterlassenen Hilfeleistung.

Henning Lorenz, John Heidemann· JA 2020, 427· 120 Min
UnterlassenSchuldUnterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB+2 weitere
JA 2020Anfänger:innen

Fußball unter Nachbarn

T will aus Feindschaft zu seinem Nachbarn O einen Sprengsatz am Auto des O zünden, um diesen zu töten. Der Sprengsatz ist jedoch ein harmloser Knaller, woraufhin O durch den Knall erschrickt, das Auto verreißt und sich eine leichte Kopfverletzung zuzieht. Zu prüfen ist, wie sich T nach dem StGB strafbar gemacht hat.

Dr. Tim Gebauer· JA 2020, 351· 120 Min
Mord, § 211 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVersuch und Rücktritt+3 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Kinder des Himmels

Die Klausur befasst sich mit der Strafbarkeit eines Piloten, der aus religiös motivierten Gründen ein Passagierflugzeug absichtlich zum Absturz bringt und dabei den Tod und die Körperverletzung zahlreicher Insassen herbeiführt. Schwerpunktmäßig zu prüfen sind Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, insbesondere hinsichtlich der Täterschaft, Teilnahme und subjektiven Tatbestandsmerkmale. Auch die psychische Beihilfe einer Sektenkollegin sowie die versuchte Körperverletzung gegenüber einer besonders gefährdeten Passagierin sind einzubeziehen.

Prof. Dr. Kai Cornelius, Dominik Birner· JA 2020, 188· 120 Min
Mord, § 211 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBTäterschaft und Teilnahme+2 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Alles eine Frage der Zurechnung

Die Klausur behandelt verschiedene Zurechnungsprobleme im Strafrecht. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Aberratio ictus, manipulierter error in persona, Mittäterexzess, die Kausalität bei Gremienentscheidungen und der Rücktritt des Anstifters. Geprüft werden die Strafbarkeiten von A, B, E und F an mehreren Handlungen und Konstellationen.

Dr. Markus Abraham· JA 2020, 105· 300 Min
Objektive ZurechnungKausalitätTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 2020Anfänger:innen

Eifersucht und Leidenschaft – schlechter Schütze, lange Haft

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung folgender Situationen: S tötet aus Eifersucht seinen Erzfeind E, wobei er aus Versehen auf C zielt. Nach diesem tödlichen Schuss verletzt S später C mittels einer Kuchengabel leicht am Arm, woraufhin C ihn mit einem Aschenbecher verletzt und anschließend weiter auf ihn einschlägt. Es sind diverse Tatbestände und Rechtfertigungsgründe zu prüfen, §§ 211 (Mord) und 224 StGB (gefährliche Körperverletzung) sind ausgeschlossen.

Florian Nicolai· JA 2020, 21· 120 Min
KausalitätObjektive ZurechnungSubjektiver Tatbestand
JURA 2020Fortgeschrittene

»Brennende Wut«

Es handelt sich um eine Fortgeschrittenenklausur im Strafrecht zum Thema Urkunds- und Brandstiftungsdelikte. Im Mittelpunkt steht die Strafbarkeit eines Täters, der ein manipuliertes Kfz-Kennzeichen anbringt und einen Molotowcocktail auf ein Wohnmobil wirft, was zu einer Kette atypischer Folgehandlungen und Schäden führt. Zudem werden Herausforderungen beim Straßenverkehrsdelikt § 315b StGB problematisiert.

Matthias Fahrner· JURA 2020, 1259
Brandstiftung, § 306 StGB Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB)Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+4 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Corona-Party«

Im Rahmen einer Strafrechts-Fortgeschrittenenklausur zur Corona-Pandemie werden die Strafbarkeit von A, B und C nach dem StGB anhand eines infektions- und tödlich verlaufenden Geschehens geprüft. Der Fall behandelt Fragen zu fahrlässiger Tötung und Körperverletzungsdelikten sowie das Verhalten bei Verstößen gegen Ausgangsbeschränkungen. Sexualdelikte sind nicht zu prüfen.

Lukas Cerny, Johannes Makepeace· JURA 2020, 1128
Fahrlässige Tötung, § 222 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBFahrlässigkeit+5 weitere
JURA 2020Anfänger:innen

Error in persona und aberratio ictus in sog. Distanzfällen (Teil 2)

Die Klausur behandelt Konstellationen des error in persona und der aberratio ictus in sogenannten Distanzfällen, insbesondere bei Mehrpersonensachverhalten und mittelbarer Täterschaft. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen von Irrtümern auf die Strafbarkeit von Täter und Teilnehmer – illustriert an einem Fall, in dem ein Tatmittler versehentlich den falschen Menschen tötet.

Nina Nestler, Philipp Prochota· JURA 2020, 560
KausalitätObjektive ZurechnungTäterschaft und Teilnahme+2 weitere
JURA 2020Anfänger:innen

Error in persona und aberratio ictus in sog. Distanzfällen (Teil 1)

Der Fall behandelt die strafrechtlichen Irrtumsprobleme error in persona und aberratio ictus, insbesondere im Kontext sogenannter Distanzfälle, in denen die Tathandlung nicht unmittelbar am Tatobjekt stattfindet. Anhand von Beispielen aus dem Bereich Totschlag und Diebstahl werden die dogmatischen Unterschiede und die unterschiedliche Behandlung im subjektiven Tatbestand analysiert. Dabei wird insbesondere auf die Prüfung von § 16 Abs. 1 S. 1 StGB und die Konsequenzen für den Vorsatz eingegangen.

Nina Nestler, Philipp Prochota· JURA 2020, 132
Subjektiver TatbestandTotschlag, § 212 StGBDiebstahl (§ 242 StGB)+3 weitere
JA 2019Anfänger:innen

Frauen vor Brüder

Die Klausur thematisiert den Prüfungsschwerpunkt der Kausalität und objektiven Zurechnung im Rahmen einer Eskalation zwischen zwei Jugendlichen, wobei das Abweichen vom vorgestellten Kausalverlauf und Mordmerkmale zu bewerten sind. Die Strafbarkeit des A nach einem zweiphasigen Geschehensablauf steht im Mittelpunkt, insbesondere im Hinblick auf Tötungsdelikte und die Probleme der Zurechnung des Enderfolges. Eine Prüfung nach § 3 JGG ist nicht erforderlich.

Julia Marinitsch· JA 2019, 190· 180 Min
KausalitätObjektive ZurechnungMord, § 211 StGB+2 weitere
JA 2019Anfänger:innen

Der lustige Bob (Horrorclown)

Die Klausur behandelt einen Zwischenfall, bei dem ein als Horrorclown verkleideter ehemaliger Zirkusmitarbeiter drei Frauen erschreckt. Eine davon schlägt ihn aus Angst vor Angriff mit einer Messerattrappe, wodurch seine Nase bricht. Es sind strafrechtliche Qualifikationen sowie Rechtfertigungsgründe (insb. Notwehr) zu prüfen.

Henning Lorenz, Felix Flaig· JA 2019, 108· 120 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBRechtfertigungsgründe+3 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Tierisches Dilemma

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen bezüglich des Betretens einer Tierzuchtanlage zum Zwecke der Dokumentation von Tierschutzverstößen und der anschließenden Anzeige sowie strafrechtliche Aspekte beim Einsatz eines vollautonomen Fahrzeugs, das in einer Notsituation zwischen dem Überfahren von Personen und dem Ausweichen auf einen Gehweg wählen muss. Beide Sachverhalte werfen insbesondere Probleme im Zusammenhang mit Rechtfertigungsgründen, Schuld und der Zurechnung auf.

Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)RechtfertigungsgründeObjektive Zurechnung+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Die digitale Selbstschussanlage

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung des Einsatzes einer computergesteuerten, digitalen Selbstschussanlage durch einen Hauseigentümer zum Schutz seines Eigentums. Zentral sind die Prüfung von Notwehr und antizipierter Notwehr, der Umgang mit sog. Verteidigungsautomaten, ein Nötigungsnotstand sowie Fragen des subjektiven Rechtfertigungselements insbesondere bei Fahrlässigkeitsdelikten. Der Fall spielt in der Konstellation eines geplanten Einbruchs und endet mit tödlichen Schussabgaben der Anlage.

Christian Trentmann· JURA 2019, 330
RechtfertigungsgründeFahrlässigkeit+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Ein folgenschwerer Einbruch

Die Klausur behandelt einen Einbruch in ein Wohnmobil mit schlafenden Insassen und einen weiteren Einbruchversuch in ein polizeilich präpariertes Wohnmobil, gefolgt von einem Messerangriff auf eine vermutete Zeugin. Es werden strafrechtliche Fragestellungen sowohl des allgemeinen als auch des besonderen Teils thematisiert, insbesondere Wohnungseinbruchdiebstahl und schwere Körperverletzung.

Momme Buchholz· JURA 2019, 211
Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Schwere Körperverletzung, § 226 StGBVersuch und Rücktritt+5 weitere
JA 20181. Staatsexamen

Beziehung mit schwerer Folge

In diesem Übungsfall aus dem Strafrecht wird das Verhalten von Rouven gegenüber seiner ehemaligen Partnerin Pamela untersucht. Rouven bedrängt und bedroht Pamela mit Nachrichten, Telefonanrufen, einer E-Mail an ihren Arbeitgeber und Sachbeschädigungen, was letztlich zur Entwicklung einer schweren Depression und zum Suizid von Pamela führt. Der Fall thematisiert verschiedene Tatbestände aus dem Strafrecht und fragt nach der Strafbarkeit von Rouven.

Dr. Gerwin Moldenhauer· JA 2018, 670· 300 Min
Nachstellung, § 238 StGBBedrohung, § 241 StGBBeleidigung, § 185 StGB+4 weitere
JA 2018Anfänger:innen

Ein hundsgemeiner Coup

Ein Finder nimmt einen entlaufenen Hund im Park an sich und behält ihn, obwohl der ursprüngliche Eigentümer den Hund im dichten Gedränge aus den Augen verloren hat. Am nächsten Tag begeht der Finder einen Diebstahlsversuch an einem Hundespielzeug im Laden, entscheidet sich dann aber um und bezahlt den Artikel doch noch. Zu prüfen sind insbesondere Zueignungsabsicht, Versuch und vollendete Unterschlagung.

Annabell Blaue· JA 2018, 113· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Versuch und RücktrittUnterschlagung (§ 246 StGB)+4 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Auf der Flucht

Im Fall flüchten zwei Kleinkriminelle nach einem Diebstahl mit dem Pkw vor einer Polizeikontrolle. Der Fahrer versucht hierbei, einen Polizisten gezielt zu überfahren, wird jedoch von diesem durch einen Sprung auf den Bürgersteig nicht verletzt. Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Verantwortlichkeit beider Beteiligten insbesondere hinsichtlich Gefährdung des Straßenverkehrs und versuchter Tötungsdelikte.

Dr. Dennis Federico Otte· JA 2017, 684· 60 Min
Versuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Ein brandgefährlicher Tag

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des A wegen eines durch fahrlässiges Handeln ausgelösten Zimmerbrandes und im Zusammenhang mit einem erheblichen Alkoholkonsum die Delikte im Straßenverkehr. Zu prüfen ist außerdem, ob C sich durch ihr Verhalten strafbar gemacht hat. Schwerpunkte liegen bei Brandstiftungsdelikten und Straßenverkehrsdelikten, insbesondere unter den Voraussetzungen der Schuldunfähigkeit.

Dr. Florian Schumann, Shahin Rahimi Azar· JA 2017, 114· 180 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Fahrlässige Brandstiftung, § 306d StGB Vollrausch, § 323a StGB+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?« (Bertolt Brecht)

Ein krebskranker Mann verkleidet sich als berühmter Bösewicht, überfällt eine Bank mit einer angeblichen Kofferbombe und verursacht dabei eine schwere gesundheitliche Schädigung der Mitarbeiterin sowie den Tod des Filialleiters durch das Verhalten eines Dritten. Es ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang er sich nach dem StGB strafbar gemacht hat.

Gunnar Duttge, Arnd Burghardt· JURA 2017, 727
Raub (§ 249 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Objektive Zurechnung+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Gute« Neujahrsvorsätze

Im Mittelpunkt der Klausur stehen ein versuchter Mord durch gezielten Auffahrunfall mit einem Personenkraftwagen sowie strafrechtliche Probleme rund um Straßenverkehrsdelikte. Dabei werden unter anderem die Tatbestandsmerkmale der §§ 315 ff. StGB, Fragen des Versuchs, Rücktritts und Pflichtwidrigkeitszusammenhangs behandelt.

Stephan Berndt, Celina Serbest· JURA 2017, 587
Versuch und RücktrittMord, § 211 StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+3 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Der verkappte Arzt

A erschleicht sich unter Nutzung gefälschter Dokumente eine Anstellung als Arzt, obwohl ihm die Approbation fehlt, und arbeitet erfolgreich als Chirurg. Jahre später wird A von X erpresst, eine Gebärmutterentfernung an X vorzunehmen, wobei er dies nach vorgespielter Patientenverwechslung, verkatert, aber fachgerecht durchführt. Zu prüfen ist, wie sich A und X nach dem StGB strafbar gemacht haben.

Bernhard Kretschmer· JURA 2016, 1436
Betrug (§ 263 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Sport ist Mord? Ein Wasserballspiel und die Folgen

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen im Kontext eines Wasserballspiels, darunter Gewahrsamsbruch und Übereignung im Zusammenhang mit Sonnenblumen, Körperverletzungen und deren Rechtfertigung im Mannschaftssport sowie psychische Folgeschäden. Zudem wird auf die Zuständigkeit des Jugendrichters eingegangen.

Christine Morgenstern· JURA 2016, 686
Diebstahl (§ 242 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Die manipulierte Spende

Ein Transplantationsmediziner verändert bewusst Blutwerte eines Patienten, um diesem eine höhere Dringlichkeit im Vergabeverfahren für Spenderlebern zu verschaffen. Dadurch erhält der Patient eine Spenderleber, während ein anderer lebensbedrohlich erkrankter Patient keine mehr bekommt und verstirbt. Es wird gefragt, ob der Arzt sich nach dem StGB strafbar gemacht hat.

Sebastian Braun· JA 2015, 753· 300 Min
Objektive ZurechnungBetrug (§ 263 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Thorsten auf Abwegen

Die Klausur schildert mehrere Straftaten des arbeitslosen Thorsten: Nach einem Diebstahl bei einem Juwelier täuscht er eine Gefahrensituation gegenüber seinem ehemaligen Chef vor, was indirekt dessen Tod verursacht. Schließlich verletzt er seine Frau schwer durch das Abschneiden eines Fingers. Die Aufgabe besteht in der umfassenden strafrechtlichen Prüfung von Thorstens Verhalten.

Wolfgang Rottwinkel· JA 2015, 593· 180 Min
Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Schwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Geld macht nicht (immer) glücklich

Die Klausur behandelt einen Diebstahl aus einem Kiosk, der nach Mittäterschaft weitergeführt wird, und eine anschließende versuchte Wiederholung unter Einsatz von Schusswaffen. Während des geplanten zweiten Diebstahls kommt es zu Gewissensbissen, einem Irrtum sowie einer Körperverletzung im Rahmen des sog. Verfolgerfalls. Die Strafbarkeit von S und A ist gutachtlich zu prüfen.

Anna-Lena Nix· JA 2015, 24· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBTäterschaft und Teilnahme+4 weitere
JA 20141. Staatsexamen

* "Abifrust

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem eine Schülerin infolge des Nichtbestehens des Abiturs aus Rache das Kind ihrer Lehrerin entführt. Zusätzlich versucht ein Dritter, aus der Situation durch eine fingierte Lösegeldforderung Kapital zu schlagen, bricht dieses Vorhaben jedoch ab. Im Anschluss geht es um die strafrechtliche Bewertung der Beteiligten und um eine prozessuale Beweisfrage zum Einsatz einer polygrafischen Untersuchung in der Hauptverhandlung.

Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)Erpresserischer Menschenraub, § 239a StGB(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Die Geschäftsmodelle eines krisengeplagten Managers

Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Problemstellungen anhand der Lebenssituation eines krisengeplagten Managers, der als Geschäftsführer sowie später bei Immobilien- und sonstigen Geschäften tätig wird. Thematisiert werden u. a. Untreue, Betrug, Verbrechensverabredung sowie die strafrechtliche Verantwortlichkeit des D in mehreren Fallkonstellationen. Die Aufgaben fordern die Prüfung verschiedener Delikte des Wirtschaftsstrafrechts und allgemeine Grundlagen der Strafbarkeit.

Dr. Jens Puschke· JA 2014, 32· 300 Min
Untreue (§ 266 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+4 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Die Vergänglichkeit des Seins«

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des T, der ein wirkungsloses 'Jugendelixier' verkauft, ein Gartenhäuschen und Wohnhaus anzündet sowie anschließend mit Hilfe des Friseurs L versucht, unerkannt zu entkommen. Gefragt ist insbesondere nach der Prüfung von Betrug, Brandstiftung und Strafvereitelung, einschließlich Problemfällen wie Rücktrittsrecht des Käufers, Eigenschaft der Wohnung und Gefährdung von Rettern.

Guido Philipp Ernst· JURA 2014, 1292
Betrug (§ 263 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB Strafvereitelung (§ 258 StGB)+3 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Kekse für die Kinder«

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des Karnevalisten K, der das Firmenwahrzeichen eines Keksherstellers entwendet und anschließend mit einem Bekennerbrief die Versorgung von Kinderkrankenhäusern mit Keksen fordert. Der Fall thematisiert insbesondere die Delikte Diebstahl, Erpressung, Sachbeschädigung und Urkundenfälschung. Dabei steht die Rückgabeabsicht von K im Zentrum der strafrechtlichen Bewertung.

Esma Dogruel, Manuel Roesch· JURA 2014, 976
Diebstahl (§ 242 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Musikwettbewerb mit Folgen

Die Klausur handelt von einer Geigerin, die im Vorfeld eines wichtigen Musikwettbewerbs gezielt versucht, eine Konkurrentin auszuschalten, um das Preisgeld zu erlangen. Es werden verschiedene strafrechtliche Probleme wie Aberratio ictus, Versuch erfolgsqualifizierter Delikte, Nötigung, Sachbeschädigung und Beteiligung anderer Personen aufgeworfen.

Werner Beulke· JURA 2014, 639
KausalitätObjektive ZurechnungTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Kommissar Langfinger kauft ein

Der Polizeibeamte P ersetzt im Supermarkt eine Sektflasche mit einem Wein von deutlich höherem Wert, um an der Kasse lediglich den niedrigeren Preis zu zahlen. Gleichzeitig steckt er eine DVD sowie ein Snickers ein, letzteres aus Mangel an Bargeld. Die Klausur prüft die strafrechtliche Bewertung nach dem StGB, insbesondere Abgrenzungen zwischen Diebstahl und Betrug sowie das Verhalten hinsichtlich weiterer entnommener Waren.

Andreas Dürr· JURA 2014, 352
Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Schwammerl am Wilden Kaiser«

Im Rahmen eines Kletterwettkampfs unter Drogeneinfluss zwischen zwei Konkurrenten wird der eine Teilnehmer durch ein manipuliertes Drogenritual und psychische Beeinflussung zu einer gefährlichen Kletteraktion verleitet und stürzt schwer ab. Zudem unterlässt der Konkurrent nach dem Sturz eine mögliche Rettungshandlung trotz klarer Lebensgefahr für das Opfer.

Florian Walter· JURA 2014, 117
UnterlassenRechtfertigungsgründe+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Die eigenmächtige Vollstreckung

In dieser Fortgeschrittenenklausur geht es um einen Gläubiger, der nach erfolgloser Vollstreckung aus eigenem Antrieb Gegenstände des Schuldners an sich nimmt und später verwertet. Strafrechtlich werden insbesondere Diebstahl und Unterschlagung, sowie die Irrtümer und subjektiven Vorstellungen des Handelnden geprüft. Die Aufgabenstellung fokussiert auf die Strafbarkeit des A nach den relevanten Vorschriften des StGB.

Prof. Dr. Martin Heger· JA 2013, 829· 240 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Unterschlagung (§ 246 StGB)+5 weitere
JA 2013Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Rotwein und Rechtschaffenheit

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem eine alkoholisierte Autofahrerin beinahe einen Unfall verursacht. Im Anschluss versucht sie, zusammen mit einem Freund und ihrem Anwalt, durch eine Falschaussage den wahren Alkoholkonsum vor Gericht zu verschleiern. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der beteiligten Personen nach dem StGB.

Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBFalsche uneidliche Aussage, § 153 StGBVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB+5 weitere
JA 2013Anfänger:innen

Unter Rockern

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Rockers, der bei einer polizeilichen Wohnungsdurchsuchung aus Angst vor einem Angriff konkurrierender Rockergruppen einen tödlichen Schuss auf einen Polizeibeamten abgibt. Schwerpunkte sind der Tatbestands- und Erlaubnistatbestandsirrtum sowie die Voraussetzungen und Grenzen der Notwehr im Lichte des Schusswaffengebrauchs.

Prof. Dr. Robert Esser, Melanie Langbauer, Fahl· JA 2013, 28· 120 Min
Totschlag, § 212 StGBRechtfertigungsgründeSchuld+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Ein folgenreicher Skitag

Im Sachverhalt unternehmen A und B gemeinsam einen Skiurlaub, bei dem sie trotz Lawinenwarnung einen Tiefschneehang abseits der Pisten befahren. Nach einer Lawinenauslösung unterlässt A eine Rettungshandlung zugunsten des verschütteten B und verlässt den Unglücksort, um Hilfe zu holen, die zu spät eintrifft. Im Anschluss entwendet A fremde Skier und verursacht bei der Abfahrt einen Unfall mit einem Snowboarder, der verletzt wird. Die Strafbarkeit des A ist umfassend zu prüfen.

UnterlassenDiebstahl (§ 242 StGB)Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Der Kellner, der Dieb und die Schweinehundtheorie

Die Klausur behandelt einen Fall aus einer Gaststätte, in dem ein Gast Trinkgeld liegenlässt, das jedoch von einem Dritten entwendet wird. Die prüfenden Fragen betragen die Anspruchslage des Kellners gegen den Dieb im Zivilrecht und diskutieren anschließend strafrechtliche Vermögensschutzgesichtspunkte, wobei insbesondere auf den Diebstahl- und Betrugstatbestand sowie die Definition des geschützten Vermögens abgestellt wird. Das Problem der ›bloßen Erwerbschance‹ steht im Mittelpunkt.

Christian Fahl· JURA 2013, 1226
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»All doors locked«

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um das Verhalten des Kabinenpersonals während eines Flugzeugunglücks. Im Mittelpunkt stehen mögliche Strafbarkeiten aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafrechts, insbesondere hinsichtlich Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung. Eine Abwandlung bezieht den Fluggast mit ein, der in Panik zuschlägt und entkommt.

Christian Fahl· JURA 2013, 967
Nötigung, § 240 StGBFreiheitsberaubung, § 239 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Raus aus den Schulden!

Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Verantwortlichkeit mehrerer Personen infolge eines Erbfalls, bei dem ein Tötungsplan entwickelt und ausgeführt wird. Neben versuchter sowie vollendeter Körperverletzung und Tötungsdelikten werden auch Aspekte wie Täterschaft, Teilnahme, Versuch und Rücktritt sowie rechtfertigende Eingriffe und subjektive Motive behandelt. Die Aufgabenstellung erfordert eine umfassende Prüfung der Strafbarkeit nach dem StGB.

Dr. Christian Brand, Oliver Kanzler· JA 2012, 37· 180 Min
Täterschaft und TeilnahmeVersuch und RücktrittRechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Ohne Rücksicht auf Verluste

Ein als Übungsklausur aufgebauter Fall behandelt den Überfall auf einen Werttransport mittels einer offensichtlichen Scheinwaffe und die anschließende Konfrontation zwischen Täter und Polizeibeamten. Im Mittelpunkt stehen u.a. die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung, die Einordnung eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und strafprozessuale Fragen zur Verwertbarkeit von Geständnissen nach Belehrungsmängeln.

Peter Kasiske· JURA 2012, 736
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Krankenschwester

In diesem strafrechtlichen Übungsfall geht es um die strafrechtliche Bewertung von Sterbehilfe durch eine Krankenschwester, die zugleich die Tochter der Betroffenen ist. Der Fall orientiert sich an der Rechtsprechung des BGH und thematisiert unterschiedliche Konstellationen der Sterbehilfe sowie klassische Aspekte des Allgemeinen Teils des Strafrechts.

Moritz Vormbaum· JURA 2012, 652
SterbehilfeRechtfertigungsgründeUnterlassen+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Zwei Remonstranten und kein Todesfall

T und K planen aus Rache wegen ihrer schlechten Klausurbewertung den Korrektor O zu töten. K steigt jedoch aus und arbeitet mit der Polizei zusammen, um T zu überführen. Beim Zugriff kann T zunächst entkommen und es kommt zu weiteren Geschehnissen um seine Flucht.

Paul Krell· JURA 2012, 150
Versuch und RücktrittTäterschaft und TeilnahmeMord, § 211 StGB+3 weitere
JA 2011Anfänger:innen

Der Tod war schneller

Eine Gruppe von PKW-Fahrern führt gemeinsam Beschleunigungsrennen auf der Bundesstraße durch. Während eines Rennens, bei dem die Beifahrer das Geschehen filmen und aktiv in das Rennen eingebunden sind, kommt es zu einem Unfall. Der Beifahrer O verstirbt, nachdem das von T gelenkte Auto verunglückt. Zu prüfen ist die Strafbarkeit des T.

Fahrlässige Tötung, § 222 StGBKausalitätObjektive Zurechnung+4 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

* "Gasexplosion mit Folgen

Im Mittelpunkt der Klausur steht eine Gasexplosion in einem Mehrfamilienhaus, die durch gezieltes Öffnen einer Gasleitung und Anzünden des ausströmenden Gases ausgelöst wird. Die Folgen sind Todesfälle und schwere Körperverletzungen, wobei die strafrechtliche Verantwortlichkeit von A und F sowie Fragen zur Mittäterschaft, Rücktritt und Zeugnisverweigerungsrecht eines Arztes thematisiert werden.

Prof. Dr. Tobias Singelnstein· JA 2011, 756· 240 Min
Mord, § 211 StGBTäterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

* "Ende eines Hundelebens

In diesem Sachverhalt geht es um das Verhalten eines Jägers, der einen Hund erschießt, weil er diesen für wildernd hält, und dabei die psychischen Folgen für eine Zeugin sowie weitere Strafbarkeitsaspekte beleuchtet. Thematisiert werden u.a. Rechtfertigungsgründe, Erlaubnistatbestandsirrtum, Schockschäden als Körperverletzung, Fahrlässigkeit und das Eigentum an Tieren. Auch die Auseinandersetzung mit einem Fotografierenden und das Recht am eigenen Bild spielen eine Rolle.

Michael Gaul, Clemens Haseloff, Daniel Zapf· JA 2011, 672· 180 Min
RechtfertigungsgründeFahrlässigkeitVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
JURA 2011Anfänger:innen

Übungsklausur (Anfänger) StR Error in persona und zweiaktiger Geschehensablauf, Notwehr – Pech für den Dorfpfarrer

Die Klausur richtet sich an Erstsemester und behandelt Problemkreise des zweiaktigen Geschehensablaufs im Strafrecht sowie den error in persona. Es sind vorsätzlich vollendete Begehungsdelikte, der Versuch, Fahrlässigkeit und eine mögliche Rechtfertigung durch Notwehr zu prüfen.

KausalitätSubjektiver TatbestandRechtfertigungsgründe+3 weitere
JA 2010Anfänger:innen

Eifersüchtiger Liebhaber und schwerhöriger Sprengstoffexperte

Der Übungsfall behandelt einen Auftragsmord mit Sprengstoff, bei dem es zu einem Irrtum über die Person (error in persona) kommt. Thematisiert werden der Anstiftervorsatz, akzessorische Regelungen (§ 28 StGB), Versuch und Rücktritt sowie Mordmerkmale. Der Sprengstoffexperte bringt am falschen Fahrzeug eine Granate an, die letztlich nicht explodiert.

Dr. Robert Englmann· JA 2010, 185· 120 Min
Mord, § 211 StGBVersuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+4 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Das Feuer der Liebe

Der Fall behandelt die Strafbarkeit eines Mannes, der zunächst aus Wut eine Sachbeschädigung begeht, sodann seinen Bruder in einem massiven Angriff schwer verletzt und schließlich tötet. Anschließend legt er zur Spurenbeseitigung und zur Vortäuschung eines Versicherungsfalles Feuer im eigenen Haus. Erörtert werden insbesondere Tötungsdelikte, Brandstiftungsdelikte und deren jeweilige Qualifikationen sowie die Verwertbarkeit von Beweismitteln.

Benjamin Linke, Benjamin Steinhilber· JA 2010, 117· 180 Min
Mord, § 211 StGBSchwere Brandstiftung, § 306a StGB Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB)+5 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Tod in den Wolken

In dieser Examensklausur plant N, seinen Onkel O durch Vergiftung im Rahmen eines geplanten Fluges zu töten, um sein Erbe zu sichern. Über eine Stewardess wird das Gift an O übergeben, wobei verschiedene rechtliche Probleme, insbesondere Habgier, Kausalität, objektive Zurechnung, mögliche Rechtfertigungs- und Notstandsgründe sowie Beteiligungsformen, thematisiert sind.

Marcus Bergmann, Susann Kroke· JURA 2010, 946
Mord, § 211 StGBKausalitätObjektive Zurechnung+3 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungshausarbeit StR Von wegen „schlecht gefahren ist besser als gut gelaufen“!

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Relevanz der Aussetzung minderjähriger Fahrgäste durch Bahnpersonal. Thematisiert werden die Voraussetzungen einer Aussetzung (§ 221 StGB), die Garantenstellung, die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim Unterlassungsdelikt sowie Notwehr und Pflichtenkollision. Im Mittelpunkt steht das Verhalten eines Kontrolleurs, der zwei 13-jährige Mädchen an einem abgelegenen, winterlichen Bahnhof aussetzt.

Joachim Eiden, Georg Köpferl· JURA 2010, 780
Aussetzung, § 221 StGBUnterlassenTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Eine Brandstiftung kommt selten alleine

Die Klausur stellt einen komplexen Sachverhalt mit Mittäterschaft, räuberischer Erpressung, Brandstiftung sowie Betrug dar. Ausgangspunkt sind Drohbrief und Brandanschläge zweier Gelegenheitsgauner, die zur Tötung und weiteren Vermögensschäden führen. Die Strafbarkeit von G und H wird insbesondere im Hinblick auf Täterschaft, Zurechnung und Kausalität geprüft.

Christian Corell· JURA 2010, 627
Brandstiftung, § 306 StGB (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und Teilnahme+3 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Die gestohlene (?) Tageszeitung – eine etwas andere Klausurlösung

Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung der Wegnahme einer abonnierten Tageszeitung aus einem Briefkasten, die nach mehrstündiger Nutzung zurückgegeben wird. Zu prüfen sind insbesondere die Tatbestandsmerkmale des Diebstahls, darunter die Wegnahme und Zueignungsabsicht. Im zweiten Teil wird der strafrechtliche Vermögensbegriff thematisiert und seine Bedeutung im Kontext der §§ 253 und 263 StGB erläutert.

Joachim Kretschmer· JURA 2010, 468
Diebstahl (§ 242 StGB)+3 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur (Fortgeschrittene) StR Ärger um den Laptop

In diesem strafrechtlichen Übungsfall wird die Strafbarkeit des A überprüft, der nach einem Streit um einen irreparablen Laptop im Computerladen des B eine Reihe von Delikten begeht: Er äußert eine wahrheitswidrige, ehrenrührige Behauptung über B, droht mit Gewalt unter Bezugnahme auf ein Familienmitglied von B, nimmt spontan ein Notebook an sich und verletzt B bei einem Gerangel um das Gerät. Der Fall thematisiert Beleidigung, Drohung, Nötigung, Diebstahl sowie Körperverletzung und beleuchtet die jeweiligen strafrechtlichen Tatbestände und die Kausalzusammenhänge.

Beleidigung, § 185 StGBDiebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

* "Eine Bärenjagd auf Abwegen

Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Beurteilung einer rechtswidrigen Jagd auf einen geschützten Braunbären und einen Waschbären im Hochschwarzwald. Es geht insbesondere um Jagdwilderei mit Kraftfahrzeug, Straßenverkehrsgefährdung, Sachbeschädigung, Beteiligung an einer Straftat und Fragen der Strafprozessordnung zur Verwertung einer Videozeugenaussage vor Gericht. Ferner ist zu prüfen, ob und wie die Aussage eines zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen prozessual verwertet werden darf.

Christoph Burchard, LL.M., Marc Engelhart· JA 2009, 271· 300 Min
Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Eine schlechte Partnerwahl

Im ersten Sachverhalt wird geprüft, ob sich V und L strafbar machen, als V auf Drängen von L seinen hilflosen Sohn bewusst im Bach liegen lässt, sodass dieser ertrinkt. Im zweiten Sachverhalt wird untersucht, inwieweit sich L durch den Schlag gegen V, dessen tödlichen Sturz und das anschließende Entfernen vom Unfallort strafbar gemacht hat. Die Klausur fordert vertiefte Kenntnisse im Strafrecht Allgemeinen Teil, insbesondere zur Unterlassungsstrafbarkeit und zur Abgrenzung von Fahrlässigkeit, Versuch und Anstiftung.

Patrick Alf Hinderer· JA 2009, 25· 180 Min
UnterlassenVersuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Zwischenprüfungsklausur StR Die Milch macht

Die Klausur behandelt auf Basis eines Klinikalltags zwei komplexe Fallkonstellationen: Zum einen geht es um die fahrlässige Gefährdung und Schädigung einer Krankenschwester durch präparierte Milch (inklusive Problemen des error in persona versus aberratio ictus), zum anderen um einen möglichen Tötungsdelikt mittels Sterbehilfe am komatösen Patienten. Thematisiert werden dabei Fragen der gefährlichen Körperverletzung, Heimtücke, Täterschaft und Teilnahme sowie die Abgrenzung zwischen Mord und Tötung auf Verlangen.

Robert Esser, Nadja Röhling· JURA 2009, 866
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBMord, § 211 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur (Fortgeschrittene) StR Fallbearbeitung im Strafrecht

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um Diebstahl, Gewahrsamsverhältnisse, rechtswidrige Besitzlagen, Hehlerei und Konkurrenzen. Im Mittelpunkt stehen Fälle am Bahnhof, in denen ein vergessenes Buch und ein nicht gesichertes Fahrrad entwendet und weitergegeben werden. Neben Grundlagenthemen werden auch vertiefte Probleme aufgegriffen, wodurch sich die Fallbearbeitung sowohl für Fortgeschrittene als auch für Examenskandidaten eignet.

Sven Henseler· JURA 2009, 554
Diebstahl (§ 242 StGB)Hehlerei (§ 259 StGB)Kausalität+5 weitere
JURA 2009Anfänger:innen

Anfängerklausur StR Zwei Geisterfahrer begegnen sich: der beidseitige Verkehrsverstoß

In diesem Anfängerklausurfall stoßen zwei Fahrzeuge auf einer engen Straße in einer Kurve zusammen, wobei beide Fahrer das Rechtsfahrgebot nicht eingehalten haben. Der Fall thematisiert die Strafbarkeit der beiden Fahrzeugführer insbesondere im Hinblick auf fahrlässige Körperverletzung, alternative Kausalität sowie das Problem des Pflichtwidrigkeitszusammenhangs bei beiderseits pflichtwidrigem Verhalten im Straßenverkehr.

Dorothea Magnus· JURA 2009, 390
Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGBFahrlässigkeitKausalität+2 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Sommerurlaub in den Alpen

Die Examensklausur behandelt einen an eine OLG- und einen an den sogenannten Daschner-Fall angelehnten Sachverhalt, in dem der Erlaubnistatbestandsirrtum sowie die Übertragung des Problems polizeilicher Folter auf Privatpersonen im Mittelpunkt stehen. Die Bearbeitung verlangt insbesondere die vertiefte Auseinandersetzung mit Rechtfertigungsgründen im Strafrecht.

Christian Fahl· JURA 2009, 234
RechtfertigungsgründeSchuldSubjektiver Tatbestand+3 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Streit ums Kaminholz

In diesem Examensfall geht es um Streitigkeiten zwischen Nachbarn nach dem Fällen und Verwerten eines Baumes sowie um die Strafbarkeit der Beteiligten, insbesondere im Hinblick auf Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Diebstahl. Zusätzlich ist zu prüfen, ob ein Dritter zur Stellung eines Strafantrags berechtigt war, wobei insbesondere zivilrechtliche und strafprozessuale Vorfragen zu berücksichtigen sind.

Holm Putzke· JURA 2009, 147
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Von verhinderten Meistern und hartnäckigen Liebhabern

Im Fall geht es um die Strafbarkeit von A, B und C im Zusammenhang mit Notwehrprovokation, versuchter Körperverletzung, Rücktritt vom Versuch und Nachstellung. Besondere Schwerpunkte liegen auf Notwehrkonstellationen, dem Versuch und Rücktritt sowie auf Anstiftung zu einem erfolgsqualifizierten Delikt nach § 18 StGB. Neben § 211 StGB sind keine Tötungsdelikte zu berücksichtigen.

Prof. Dr. Robert Esser, Helmut Krickl· JA 2008, 787· 120 Min
RechtfertigungsgründeVersuch und RücktrittNachstellung, § 238 StGB+4 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Herbe Täuschung

B täuscht die gestresste Kassiererin V über die Anzahl und Art der Bierflaschen, um beim Einkauf zu sparen und zahlt für weniger bzw. günstigere Waren als tatsächlich im Einkaufswagen sind. Außerdem steckt B ein Fläschchen Magenbitter in ihre Jacke und vergisst, es an der Kasse zu bezahlen, konsumiert es jedoch anschließend. Zudem nimmt B beim Wechselgeld statt einer 1-Euro-Münze eine 2-Euro-Münze entgegen.

Marcus Bergmann· JA 2008, 504· 120 Min
Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+4 weitere
JA 20071. Staatsexamen

* "Irrsinniger Ausländerhass

Die Klausur behandelt komplexe strafrechtliche Fragestellungen zu mehreren Tötungsdelikten, insbesondere Versuch, Kausalität, erfolgsqualifizierter Versuch und Rücktritt, Anstiftung, Verbrechensverabredung sowie die Abgrenzung verschiedener Körperverletzungs- und Tötungsdelikte. Weiterhin wird die strafprozessuale Zulässigkeit von Ermittlungsmaßnahmen gegen einen Journalisten mit Blick auf Zeugnisverweigerungsrecht und Informantenschutz geprüft.

Wolter· JA 2007, 354· 300 Min
Mord, § 211 StGBKörperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JA 2005Anfänger:innen

Auch guten Freunden traut man nicht

In diesem Übungsfall wird die Strafbarkeit von A und B im Rahmen eines Giftmordes unter Freunden geprüft. Thematisch geht es um den Irrtum des mittelbaren Täters über die Tatherrschaft, den Rücktritt vom Versuch mit erfolgsqualifizierter Folge, Mordmerkmale und den schweren Raub mit Todesfolge. Der Sachverhalt verlangt eine ausführliche Auseinandersetzung mit täterschaftlichen und teilnahmebezogenen Fragestellungen sowie Konkurrenzproblemen.

Leo Schapiro· JA 2005, 615· 180 Min
Mord, § 211 StGBSchwerer Raub (§ 250 StGB)Kausalität+4 weitere
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