Auch guten Freunden traut man nicht
JA 2005, 615 · Strafrecht für Anfänger:innen
Von Leo Schapiro
Die Klausur behandelt einen Fall, in dem ein mittelbarer Täter einen Irrtum über die eigene Tatherrschaft begeht, und prüft außerdem Probleme rund um den Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch, Mordmerkmale sowie einen schweren Raub mit Todesfolge. Im Mittelpunkt steht das Geschehen um zwei Freunde, von denen einer einen tödlichen Vergiftungsplan über einen Dritten ausführt, der jedoch die Situation durchschaut und eigene Ziele verfolgt. Die Strafbarkeit von A und B nach dem StGB ist umfassend zu prüfen.
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- Versuch und RücktrittRücktritt von der Tat bei partieller Tataufgabe („Teilrücktritt“) – Erfolgsbezogene Qualifikationen
- Versuch und RücktrittRücktritt bei teilweiser Tataufgabe – tathandlungsbezogene Qualifikationen („Teilrücktritt“)
- Versuch und RücktrittVersuchter Diebstahl einer eigenen Sache – Wahndelikt oder untauglicher Versuch?
- Versuch und RücktrittBegehung der Tat unabhängig vom früheren Tatbeitrag (§ 24 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 StGB)
- Versuch und RücktrittRücktritt bei Nichtvollendung ohne Zutun des Zurücktretenden (§ 24 Abs. 2 S. 2 Alt. 1 StGB)
Weitere Klausuren zu Schwerer Raub (§ 250 StGB)
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