Christine Morgenstern, geboren 1967 in Wiesbaden, ist deutsche Rechtswissenschaftlerin und Hochschullehrerin an der Ruhr-Universität Bochum. Als Professorin ist sie in der juristischen Fakultät tätig. Ihr akademischer Werdegang und ihre Forschungsaktivitäten erstrecken sich auf verschiedene Bereiche der Rechtswissenschaft. Durch ihre Position nimmt sie an der Aus- und Weiterbildung von Studierenden und Nachwuchswissenschaftler:innen teil.
Klausuren
Examensübungsklausur: Hools, Corona und ein Supersportwagen
Im Fall geht es um mehrere strafrechtliche Problemstellungen: T beteiligt sich als Hooligan an einer Prügelei mit gegnerischen Fußballfans, nimmt infiziert an einer Corona-Demonstration teil und greift einen Polizeibeamten körperlich sowie durch Anspucken an. Zudem geht es um den Supersportwagenfahrer X, der auf einer unbegrenzten Autobahn mit extrem hoher Geschwindigkeit einen Geschwindigkeitsrekord erzielen und filmen will. Zentral sind Fragestellungen rund um die Strafbarkeit von Körperverletzungen im Rahmen von Raufhändeln, die Begehung von Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationen und Infektionsschutz, sowie die strafrechtliche Relevanz des sogenannten Alleinrasens gemäß § 315d StGB.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Christine Morgenstern prüfen besonders häufig Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB (1×), Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, § 114 StGB (1×) und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB (1×).