Examensübungsklausur: Hools, Corona und ein Supersportwagen
ZJS 2025, 1150 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Im Fall geht es um mehrere strafrechtliche Problemstellungen: T beteiligt sich als Hooligan an einer Prügelei mit gegnerischen Fußballfans, nimmt infiziert an einer Corona-Demonstration teil und greift einen Polizeibeamten körperlich sowie durch Anspucken an. Zudem geht es um den Supersportwagenfahrer X, der auf einer unbegrenzten Autobahn mit extrem hoher Geschwindigkeit einen Geschwindigkeitsrekord erzielen und filmen will. Zentral sind Fragestellungen rund um die Strafbarkeit von Körperverletzungen im Rahmen von Raufhändeln, die Begehung von Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationen und Infektionsschutz, sowie die strafrechtliche Relevanz des sogenannten Alleinrasens gemäß § 315d StGB.
Schwerpunkte
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- Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBKörperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
- Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBDas Leben gefährdende Behandlung (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB) (Einführung)
- Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBFahrt auf der Motorhaube – Einsatz eines Kraftfahrzeugs als gefährliches Werkzeug?
- Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBEinsatz eines Autos als gefährliches Werkzeug („Zecken-Fall“)
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBKonkurrenzen bei Drohung mit Nachteil für Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)
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