StrafrechtJA 2013Fortgeschrittene
Die eigenmächtige Vollstreckung
JA 2013, 829 · Strafrecht für Fortgeschrittene
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JA
2013 · 829
Rechtsgebiet
Strafrecht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
JA 2013, 829
Lösung
—
In dieser Fortgeschrittenenklausur geht es um einen Gläubiger, der nach erfolgloser Vollstreckung aus eigenem Antrieb Gegenstände des Schuldners an sich nimmt und später verwertet. Strafrechtlich werden insbesondere Diebstahl und Unterschlagung, sowie die Irrtümer und subjektiven Vorstellungen des Handelnden geprüft. Die Aufgabenstellung fokussiert auf die Strafbarkeit des A nach den relevanten Vorschriften des StGB.
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Unterschlagung (§ 246 StGB)
Wiederholte Zueignung eines Maserati?
In der App öffnen →
- Diebstahl (§ 242 StGB)Wegnahme bei vermeintlichem Anspruch auf Geld – Irrtum über Berechtigung
- Diebstahl (§ 242 StGB)Zueignungsabsicht bei bedingtem Enteignungswillen
- Diebstahl (§ 242 StGB)Enteignung ohne Dritt-Aneignung
- Diebstahl (§ 242 StGB)Zueignungsabsicht beim Aneignen eines Fahrrads für einen Dritten („Bahnhof Altona“)
- Diebstahl (§ 242 StGB)Zueignungsabsicht beim Aneignen eines Fahrrads für sich selbst („Bahnhof Altona“)
Weitere Klausuren zu Diebstahl (§ 242 StGB)
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