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StrafrechtJA 2013Fortgeschrittene

Die eigenmächtige Vollstreckung

JA 2013, 829 · Strafrecht für Fortgeschrittene

Von Prof. Dr. Martin Heger

Zur Fundstelle (JA)Im Editor schreibenBald
Rechtsgebiet
Strafrecht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
JA 2013, 829
Lösung
—

In dieser Fortgeschrittenenklausur geht es um einen Gläubiger, der nach erfolgloser Vollstreckung aus eigenem Antrieb Gegenstände des Schuldners an sich nimmt und später verwertet. Strafrechtlich werden insbesondere Diebstahl und Unterschlagung, sowie die Irrtümer und subjektiven Vorstellungen des Handelnden geprüft. Die Aufgabenstellung fokussiert auf die Strafbarkeit des A nach den relevanten Vorschriften des StGB.

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