Christian Corell
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Klausuren
JURA 2010Fortgeschrittene
Übungsklausur StR Eine Brandstiftung kommt selten alleine
Die Klausur stellt einen komplexen Sachverhalt mit Mittäterschaft, räuberischer Erpressung, Brandstiftung sowie Betrug dar. Ausgangspunkt sind Drohbrief und Brandanschläge zweier Gelegenheitsgauner, die zur Tötung und weiteren Vermögensschäden führen. Die Strafbarkeit von G und H wird insbesondere im Hinblick auf Täterschaft, Zurechnung und Kausalität geprüft.
Christian Corell· JURA 2010, 627
Brandstiftung, § 306 StGB (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und Teilnahme+3 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Christian Corell prüfen besonders häufig (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) (1×), Brandstiftung, § 306 StGB (1×) und Täterschaft und Teilnahme (1×).