Johannes Makepeace
Klausuren
»Volksverhetzung mit Folgen«
Die Klausur behandelt die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei grenzüberschreitender Volksverhetzung über das Internet, die strafrechtlichen Folgen einer Brandstiftungsplanung mit anschließendem Rücktritt sowie Beihilfehandlungen. Ferner werden Fragen zur Tötung auf Verlangen im Zusammenhang mit Sterbehilfe nach aktueller BGH-Rechtsprechung geprüft.
Die »actio libera in causa« in der strafrechtlichen Fallbearbeitung – ein Spagat zwischen Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit
Der Fall behandelt die actio libera in causa am Beispiel eines Täters, der sich im Vorfeld einer vorsätzlichen Tötung in einen Zustand der Schuldunfähigkeit versetzt. Die Problemkreise Gerechtigkeit, Gesetzlichkeit und verschiedene Lösungsansätze, einschließlich der Diskussion um das Gesetzlichkeitsprinzip, werden thematisiert.
»Corona-Party«
Im Rahmen einer Strafrechts-Fortgeschrittenenklausur zur Corona-Pandemie werden die Strafbarkeit von A, B und C nach dem StGB anhand eines infektions- und tödlich verlaufenden Geschehens geprüft. Der Fall behandelt Fragen zu fahrlässiger Tötung und Körperverletzungsdelikten sowie das Verhalten bei Verstößen gegen Ausgangsbeschränkungen. Sexualdelikte sind nicht zu prüfen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Johannes Makepeace prüfen besonders häufig Brandstiftung, § 306 StGB (1×), Fahrlässige Tötung, § 222 StGB (1×), Fahrlässigkeit (1×), Schuld (1×), Totschlag, § 212 StGB (1×), Tötung auf Verlangen, § 216 StGB (1×) und Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB (1×).