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Prof. Dr.

Tonio Walter

3 Klausuren im Portal
Professor:in · Universität Regensburg

Tonio Walter ist Strafrechtler und Hochschullehrer an der Universität Regensburg. Er wurde 1971 in Hamburg geboren. Vor seiner Hochschultätigkeit war er als Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht tätig. Walters fachlicher Schwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.

Klausuren

3 Klausuren
JURA 2022Fortgeschrittene

»Volksverhetzung mit Folgen«

Die Klausur behandelt die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei grenzüberschreitender Volksverhetzung über das Internet, die strafrechtlichen Folgen einer Brandstiftungsplanung mit anschließendem Rücktritt sowie Beihilfehandlungen. Ferner werden Fragen zur Tötung auf Verlangen im Zusammenhang mit Sterbehilfe nach aktueller BGH-Rechtsprechung geprüft.

Brandstiftung, § 306 StGB Tötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Folgenschwere Vorurteile

In diesem Sachverhalt aus einer Anfängerhausarbeit im Strafrecht steht die Prüfung von Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen nach einer am Straßenverkehr und durch Vorurteile geprägten Gefahrensituation im Fokus. Es werden verschiedene Delikte aus dem Besonderen Teil, insbesondere Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, aber auch eine Sachbeschädigung und der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr thematisiert. Der Fall eignet sich besonders für die Einordnung und systematische Prüfung strafrechtlicher Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe.

Tonio Walter, Patrick Michler· JURA 2021, 844
RechtfertigungsgründeSchuldTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Der Berg ruft

Ein Bergsteiger bricht aus lebensrettenden Gründen in eine Schutzhütte ein und nimmt anschließend eine Marienfigur mit. Der Eigentümer verfolgt ihn und schießt mit einem Jagdgewehr, wobei sowohl der Bergsteiger als auch eine Kuh verletzt werden. Die Klausur behandelt den Aggressivnotstand, mutmaßliche Einwilligung, sowie Erforderlichkeit und Gebotenheit der Notwehr beim Schusswaffeneinsatz und die Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit.

RechtfertigungsgründeFahrlässigkeitDiebstahl (§ 242 StGB)+3 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Prof. Dr. Tonio Walter prüfen besonders häufig Rechtfertigungsgründe (2×), Brandstiftung, § 306 StGB (1×), Diebstahl (§ 242 StGB) (1×), Fahrlässigkeit (1×), Schuld (1×), Totschlag, § 212 StGB (1×) und Tötung auf Verlangen, § 216 StGB (1×).