Klausuren
4 KlausurenFreund im Leid
Der Fall behandelt das Verhalten von A nach einem alkoholbedingten tödlichen Verkehrsunfall und die anschließende Mitwirkung seines Freundes B. Thematisiert werden unter anderem a.l.i.c., Vollrausch, Beteiligung, sukzessive Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort sowie Strafvereitelung im Zusammenhang mit eingeschränkter Schuldfähigkeit. Die Prüfung konzentriert sich auf Taten außerhalb der §§ 211–240, 315d StGB.
All Profs are ...
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Relevanz einer beleidigenden Äußerung gegenüber Professoren im Rahmen einer studentischen Prüfungsleistung sowie verschiedene Anschlussdelikte wie Diebstahl, Hausfriedensbruch und Erpressung im Zusammenhang mit dem Versuch, eine abgegebene Klausur zurückzuerlangen. Schwerpunkt bildet die Anwendung von strafrechtlichen Tatbeständen auf das Verhalten von H und S bis zur rechtlichen Bewertung ihrer Strafbarkeit.
»Brennende Wut«
Es handelt sich um eine Fortgeschrittenenklausur im Strafrecht zum Thema Urkunds- und Brandstiftungsdelikte. Im Mittelpunkt steht die Strafbarkeit eines Täters, der ein manipuliertes Kfz-Kennzeichen anbringt und einen Molotowcocktail auf ein Wohnmobil wirft, was zu einer Kette atypischer Folgehandlungen und Schäden führt. Zudem werden Herausforderungen beim Straßenverkehrsdelikt § 315b StGB problematisiert.
Buch-Liebe
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt einen Fall, in dem eine Bibliothekarin einer Komplizin dabei hilft, ein wertvolles Buch aus der Universitätsbibliothek zu entwenden und dabei Aufkleber in andere Bücher anzubringen. Im Verlauf der Tat wird ein Schatten wahrgenommen und es kommt zu einem tätlichen Kontakt. Es sind insbesondere strafrechtliche Delikte wie Sachbeschädigung, räuberischer Diebstahl, Hausfriedensbruch sowie die Rolle der Meinungsfreiheit und eine mögliche Untreuehandlung zu prüfen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Matthias Fahrner prüfen besonders häufig Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) (2×), Beleidigung, § 185 StGB (1×), Brandstiftung, § 306 StGB (1×), Diebstahl (§ 242 StGB) (1×), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB) (1×), Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB (1×), Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB) (1×) und Sachbeschädigung (§ 303 StGB) (1×).