All Profs are ...
JA 2022, 291 · Strafrecht für Fortgeschrittene
In dieser strafrechtlichen Übungsklausur wird ein komplexer Sachverhalt rund um eine beleidigende Randbemerkung in einer studentischen Klausur, den Versuch, diese Klausur aus dem Besitz der Universität zu entwenden, sowie die Erpressung des Dozenten bezüglich einer gestohlenen Ausarbeitung bearbeitet. Thematisiert werden insbesondere der strafrechtliche Schutz des Hausrechts, die Qualifikation des Diebstahls, Beleidigungsdelikte und nachfolgende Anschlussdelikte. Die Aufgabe verlangt eine genaue Prüfung und Abgrenzung relevanter Delikte im Zusammenhang mit studentischem Fehlverhalten im Hochschulkontext.
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- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl, besonders schwerer Fall und Raub im Museum („Louvre-Fall“)
- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Gewerbsmäßiger Diebstahl, § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StGB
- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl eines bedeutenden Kunstwerks aus einer öffentlich zugänglichen Sammlung („Wanderer über dem Nebelmeer“)
- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Bedeutung für Wissenschaft und öffentliche Ausstellung – Lehrbuchdiebstahl
Weitere Klausuren zu Schwerer Hausfriedensbruch (§ 124 StGB)
Übung macht den Meister — hier sind 6 weitere Klausuren mit verwandter Themenstellung.