Wer stört, verdient (nicht)
JA 2021, 206 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Von Dr. Christopher Penkuhn, Luca Alexander Petersen
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Supermarktkunden, der durch Manipulation des Strichcodes und Beeinflussung eines Datenverarbeitungsvorgangs eine Zeitschrift unrechtmäßig erwirbt sowie später mittels Funk-Störsender die Verriegelung eines Fahrzeugs verhindert, um darin eine größere Geldsumme zu entwenden. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung der Vermögensrelevanz beim Datenbetrug, die Konkurrenzen von Diebstahl und Betrug als Nachtat sowie die besonders schweren Fälle des Diebstahls durch technische Manipulation.
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- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl, besonders schwerer Fall und Raub im Museum („Louvre-Fall“)
- Betrug (§ 263 StGB)Vermögensschaden beim Betrug durch Verkauf von KI-generierten Büchern
- Betrug (§ 263 StGB)Schadenskompensation durch spätere Erstattung Dritter (z.B. Versicherung)
- Betrug (§ 263 StGB)Schadenskompensation durch Werkunternehmerpfandrecht
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