BetaDiese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de
Dr.

Christopher Penkuhn

3 Klausuren im Portal
Georg-August-Universität Göttingen

Christopher Penkuhn ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsvergleichung (RiLG Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos) an der Georg-August-Universität Göttingen. Seine Tätigkeit umfasst insbesondere die Arbeit im Bereich der strafrechtlichen Forschung und Lehre sowie der internationalen und vergleichenden Strafrechtswissenschaften.

Klausuren

3 Klausuren
JA 2021Fortgeschrittene

Wer stört, verdient (nicht)

Die Klausur behandelt strafrechtlich relevante Handlungen im Zusammenhang mit der Beeinflussung von Datenverarbeitungsvorgängen sowie Diebstahl unter besonderen Umständen. A manipuliert einen Strichcode an einer Selbstbedienungskasse, um eine falsche Ware zu bezahlen, und nutzt später einen Störsender, um die Zentralverriegelung eines Fahrzeugs zu verhindern und daraus Geld zu stehlen. Die Prüfung erfolgt im Gutachtenstil und konzentriert sich auf die Strafbarkeit nach dem StGB.

Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+2 weitere
ZjS 2016Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit: Eine Frage der Ehre

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Eskalation eines Nachbarschaftsstreits zwischen den Familien Meyer und Schulz, in der insbesondere Hugo Meyer (H), Molly Meyer (M) und Angelika Schulz (A) verschiedene Gewalt- und Tötungsdelikte begehen oder planen. Die zentrale Konstellation umfasst Versuche und Vollendungen von gefährlichen Körperverletzungen und Tötungshandlungen unter Einsatz von Waffen, Selbstschussanlage und Sprengstoff sowie Provokationen und eine absichtliche Herbeiführung von Schuldunfähigkeit durch Trunkenheit. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte bilden Fragen zum unmittelbaren Ansetzen beim Versuch, zur actio libera in causa, zur Fehladressierung des Opfers bei automatisierten Tötungsvorrichtungen und zur Notwehrprovokation. Zudem ist das Wehrstrafgesetz im Zusammenhang mit dem Geschehen auf einem Kriegsschiff zu berücksichtigen.

Christopher Penkuhn· ZJS 2016, 497
RechtfertigungsgründeTötung auf Verlangen, § 216 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
ZjS 2016Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit: Grenzüberschreitende Rachegelüste

Im Mittelpunkt des Falls steht Theodor (T), der seine Ehefrau und deren Liebhaber Konrad (K) inflagranti ertappt und daraufhin eine Gewaltspirale auslöst: T versucht zunächst K mit einem Messer zu verletzen, stiehlt das Auto eines Nachbarn zur Verfolgung und wird dabei von Passant Paul (P) mit Waffeneinsatz gestoppt. In der Folge tötet T seine Frau aus Angst vor Unterhaltsforderungen und zündet später das Haus von K an, was zum Tod eines Feuerwehrmanns führt. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich des Strafrechts, insbesondere bei Notwehr, den Grenzen der Notwehr durch die EMRK, objektiver Zurechnung bei sogenannten Retterfällen, Mordmerkmalen wie Habgier und möglicher Ingerenzhaftung. Zudem werden Fragen des internationalen Strafrechts und etwaiger Rechtfertigungs- bzw. Entschuldigungsgründe angesprochen, etwa bei der Tötungshandlung im Ausland.

Christopher Penkuhn· ZJS 2016, 232
RechtfertigungsgründeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB +5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Dr. Christopher Penkuhn prüfen besonders häufig Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) (2×), Rechtfertigungsgründe (2×), Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB (1×), Betrug (§ 263 StGB) (1×), Diebstahl (§ 242 StGB) (1×), Tötung auf Verlangen, § 216 StGB (1×) und Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB (1×).