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JurafuchsKlausuren
Dr.

Christopher Penkuhn

3 Klausuren im Portal
Georg-August-Universität Göttingen

Christopher Penkuhn ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsvergleichung (RiLG Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos) an der Georg-August-Universität Göttingen. Seine Tätigkeit umfasst insbesondere die Arbeit im Bereich der strafrechtlichen Forschung und Lehre sowie der internationalen und vergleichenden Strafrechtswissenschaften.

Klausuren

3 Klausuren
JA 2021Fortgeschrittene

Wer stört, verdient (nicht)

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Supermarktkunden, der durch Manipulation des Strichcodes und Beeinflussung eines Datenverarbeitungsvorgangs eine Zeitschrift unrechtmäßig erwirbt sowie später mittels Funk-Störsender die Verriegelung eines Fahrzeugs verhindert, um darin eine größere Geldsumme zu entwenden. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung der Vermögensrelevanz beim Datenbetrug, die Konkurrenzen von Diebstahl und Betrug als Nachtat sowie die besonders schweren Fälle des Diebstahls durch technische Manipulation.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Totschlag, § 212 StGB+5 weitere
ZjS 2016Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit: Eine Frage der Ehre

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Eskalation eines Nachbarschaftsstreits zwischen den Familien Meyer und Schulz, in der insbesondere Hugo Meyer (H), Molly Meyer (M) und Angelika Schulz (A) verschiedene Gewalt- und Tötungsdelikte begehen oder planen. Die zentrale Konstellation umfasst Versuche und Vollendungen von gefährlichen Körperverletzungen und Tötungshandlungen unter Einsatz von Waffen, Selbstschussanlage und Sprengstoff sowie Provokationen und eine absichtliche Herbeiführung von Schuldunfähigkeit durch Trunkenheit. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte bilden Fragen zum unmittelbaren Ansetzen beim Versuch, zur actio libera in causa, zur Fehladressierung des Opfers bei automatisierten Tötungsvorrichtungen und zur Notwehrprovokation. Zudem ist das Wehrstrafgesetz im Zusammenhang mit dem Geschehen auf einem Kriegsschiff zu berücksichtigen.

Christopher Penkuhn· ZJS 2016, 497
RechtfertigungsgründeTötung auf Verlangen, § 216 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
ZjS 2016Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit: Grenzüberschreitende Rachegelüste

Im Mittelpunkt des Falls steht Theodor (T), der seine Ehefrau und deren Liebhaber Konrad (K) inflagranti ertappt und daraufhin eine Gewaltspirale auslöst: T versucht zunächst K mit einem Messer zu verletzen, stiehlt das Auto eines Nachbarn zur Verfolgung und wird dabei von Passant Paul (P) mit Waffeneinsatz gestoppt. In der Folge tötet T seine Frau aus Angst vor Unterhaltsforderungen und zündet später das Haus von K an, was zum Tod eines Feuerwehrmanns führt. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich des Strafrechts, insbesondere bei Notwehr, den Grenzen der Notwehr durch die EMRK, objektiver Zurechnung bei sogenannten Retterfällen, Mordmerkmalen wie Habgier und möglicher Ingerenzhaftung. Zudem werden Fragen des internationalen Strafrechts und etwaiger Rechtfertigungs- bzw. Entschuldigungsgründe angesprochen, etwa bei der Tötungshandlung im Ausland.

Christopher Penkuhn· ZJS 2016, 232
RechtfertigungsgründeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB +5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Dr. Christopher Penkuhn prüfen besonders häufig Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) (2×), Rechtfertigungsgründe (2×), Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB (1×), Betrug (§ 263 StGB) (1×), Totschlag, § 212 StGB (1×), Tötung auf Verlangen, § 216 StGB (1×) und Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB (1×).