Worum geht es
Die Klausur thematisiert Straßenverkehrsdelikte unter Einbeziehung des alkoholbedingten Verlusts der Schuldfähigkeit (a.l.i.c. und Vollrausch), die Beteiligung an entsprechenden Taten sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort und sukzessive Beihilfe dazu. Zudem wird auf eine mögliche Strafvereitelung im Zusammenhang mit der anschließenden Abholung des Täters eingegangen.
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