Strafvereitelung (§ 258 StGB)
4 Klausuren indiziert — von Anfänger:innen-Niveau bis Examen.
Klausuren zum Thema
ZjS 2008Fortgeschrittene
Übungsfall: Luftgeschäfte
Uwe Hellmann, Wiss. Ass. Dr. Katharina Beckemper· ZJS 2008, 60
Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene
Übungsfall: Segeltour mit Folgen
Georg Steinberg, Andreas Lachenmaier· ZJS 2012, 649
RechtfertigungsgründeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Allgemeiner Teil+5 weitere
ZjS 2014Anfänger:innen
Zwischenprüfungsklausur im Strafprozessrecht: Private Investigations
Christopher Schöpe· ZJS 2014, 304
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Ausspähen von Daten, § 202a StGBBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
ZjS 20211. Staatsexamen
(Original-)Examensklausur: Alles für die Provision
Katharina Beckemper· ZJS 2021, 808
Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGBTäterschaft und TeilnahmeVerleitung zur Falschaussage, § 160 StGB+5 weitere
Verwandte Themen in BT 7: Nachtatdelikte u.a.
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Strafvereitelung (§ 258 StGB) in der Jurafuchs-Lernapp
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