Gewerbsmäßige Hehlerei; Bandenhehlerei (§ 260 StGB)
§ 260 StGB erfasst die besonders schweren Fälle der Hehlerei, wenn die Tat gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande begangen wird. Zentrale Begriffe sind das 'Sichverschaffen', 'Absetzen', 'Absatzhilfe' (§ 259 StGB), die Bande (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB) und das gewerbsmäßige Handeln (§ 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB). Examensrelevant: Definition und Abgrenzung der Tatmodalitäten, Anforderungen an das Bandenmitglied und Streit um die Mitwirkung im Rahmen § 260 StGB.
Klausuren zum Thema
Examensklausur: Der geschäftstüchtige Kunststudent
Der Fall handelt vom US-amerikanischen Kunststudenten Gaffrey (G), der in Berlin eine Fälschung eines verschollenen van Gogh-Gemäldes anfertigt und signiert, um diese auf dem Schwarzmarkt über den Mafioso Alba (A) gewinnbringend zu verkaufen. G bietet das gefälschte Gemälde dem Kunstsammler Rudolph (R) als angebliches Original an, was nach mehrfacher Täuschung zu einem Verkauf für 10 Millionen Euro führt. Zusätzlich versucht G, nach seinem Abtauchen auf die Cayman Islands mithilfe einer gefälschten Sterbeurkunde die Auszahlung einer Lebensversicherung zugunsten seiner Freundin Charlotte (C) zu bewirken. Im Mittelpunkt stehen Vermögens-, Urkunden- und Kunstfälschungsdelikte sowie strafrechtliche Aspekte des Versicherungsbetrugs. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von G, A und R nach dem StGB.
Übungsfall: Wer im Glashäuschen sitzt ...
T wird von A dazu verleitet, an O Rache für den Tod seiner Frau F nehmen zu wollen. A gibt T gezielt falsche Informationen, damit dieser O an einer Bushaltestelle tötet. Durch ein Eingreifen von D, einem Freund von O, gerät jedoch A selbst in T's Schussbahn und wird von T getötet, der A irrtümlich für O hält. Der Fall behandelt insbesondere die Voraussetzungen von vorsätzlicher Tötung, den Tatbestandsirrtum (error in obiecto vel persona), und thematisiert relevante Mordmerkmale sowie den Aufbau einer Strafbarkeitsprüfung nach dem StGB.
Gewerbsmäßige Hehlerei; Bandenhehlerei (§ 260 StGB) in der Jurafuchs-Lernapp
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