Gewerbsmäßige Hehlerei; Bandenhehlerei (§ 260 StGB)
2 Klausuren indiziert — von Anfänger:innen-Niveau bis Examen.
Klausuren zum Thema
ZjS 2009Fortgeschrittene
Übungsfall: Wer im Glashäuschen sitzt ...
Marcus Bergmann· ZJS 2009, 412
Fahrlässige Tötung, § 222 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
ZjS 20171. Staatsexamen
Examensklausur: Der geschäftstüchtige Kunststudent
Rechtsreferendarin Natalia Dobrosz, Louise Onimus· ZJS 2017, 689
Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Gewerbsmäßige Hehlerei; Bandenhehlerei (§ 260 StGB)+5 weitere
Verwandte Themen in BT 7: Nachtatdelikte u.a.
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