Tamina Preuss ist Habilitandin und Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Internationales Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Sie arbeitet unter der Leitung von Prof. Dr. Frank Peter Schuster. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen insbesondere im internationalen Strafrecht sowie im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts.
Klausuren
5 KlausurenFortgeschrittenenklausur: Ein Wettstreit unter Kollegen mit Folgen
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Wettstreit zwischen den Arbeitskollegen A und B, wer den Arbeitsweg mit dem Pkw schneller zurücklegen kann. Dabei hält A die Verkehrsregeln ein, möchte aber durch geschicktes Verhalten B übertreffen, während B rücksichtslos mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fährt und einen Fußgänger gefährdet. Später fährt B trotz entzogener Fahrerlaubnis auf der Autobahn und versucht, einer Polizeikontrolle durch eine Flucht mit stark überhöhter Geschwindigkeit zu entkommen. Die Übungsklausur thematisiert zentrale Fragen zu strafrechtlichen Verkehrsdelikten, insbesondere zu verbotenen Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Ein folgenschwerer Gegenschlag
Die Klausur behandelt eine Auseinandersetzung, bei der der Täter unter Einfluss eines Freundes statt eines Faustschlags ein Messer einsetzt und dadurch gravierende Verletzungen verursacht. Thematisiert werden insbesondere die Voraussetzungen einer schweren Körperverletzung, Aufstiftung, die Zueignungsabsicht beim Entwenden eines Smartphones, die Abgrenzung zwischen Sachbeschädigung und Sachentziehung sowie strafrechtliche Fragen zur Nutzung einer digitalen Parkscheibe und Revision wegen eines absoluten Revisionsgrundes.
Wahre Freunde
In dieser Übungsklausur geht es um eine Gruppe von Freunden, die im Rahmen eines eskalierten Streits in einer Berghütte in eine gewalttätige Auseinandersetzung verwickelt werden, bei der ein Beteiligter infolge eines Schlages sein Augenlicht verliert. Zudem unternimmt einer der Freunde später einen Stoß mit potentiell tödlicher Folge gegen einen anderen, zieht ihn jedoch zurück, um als Helden vor einer Frau dazustehen. Zu prüfen sind unter anderem Delikte des Strafgesetzbuches wie Bedrohung, Körperverletzung und Beteiligung an einer Schlägerei mit besonderem Fokus auf Täterschaft und Teilnahme, Mordmerkmale sowie Rücktritt vom Versuch.
Referendarexamensklausur: Ein „preisgünstiger“ Sommertag
Im Mittelpunkt des Falls steht Alvin (A), der durch verschiedene Handlungen in einem Supermarkt sowie in einer Straßenbahn mehrere Straftatbestände verwirklichen könnte. A entwendet heimlich Wodka im Supermarkt, manipuliert beim Selbstbedienungskassensystem den Preis für eine Zeitschrift und bezahlt so einen geringeren Betrag für ein teureres Produkt. Anschließend fährt er bewusst ohne Fahrschein mit der Straßenbahn, gibt gegenüber der Kontrolleuse falsche Personalien an und äußert eine abwertende Bemerkung über die Verkehrsgesellschaft. Zusätzlich spielt das Verhalten des Strafrichters Samson (S) bei der Urteilsfindung und nachträglichen Änderung der Urteilsformel eine zentrale Rolle. Schwerpunktmäßig sind Fragen des Betrugs, Diebstahls, Leistungserschleichung, falscher Verdächtigung, Beleidigung, Urkundenfälschung und Rechtsbeugung zu prüfen.
Parkfreuden
Der Fall behandelt verschiedene Straftatbestände im Zusammenhang mit Parken auf einem Behindertenparkplatz unter Verwendung eines manipulierten Ausweises sowie der Täuschung über den Preis einer Weinflasche durch Umkleben des Etiketts. Weiterhin wird ein tätlicher Angriff gegen die Verkäuferin thematisiert. Die Klausur fordert eine umfassende strafrechtliche Beurteilung des Verhaltens.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Tamina Preuß prüfen besonders häufig Mord, § 211 StGB (2×), Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB (1×), Betrug (§ 263 StGB) (1×), Diebstahl (§ 242 StGB) (1×), Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB) (1×), Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB) (1×), Falsche Verdächtigung, § 164 StGB (1×) und Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGB (1×).