Zwischenprüfungsklausur im Strafprozessrecht: Private Investigations
ZJS 2014, 304 · Strafrecht für Anfänger:innen
Im Mittelpunkt des Falles steht B, Geschäftsführer einer Baufirma, der durch den Bezug minderwertiger Waren und den Verkauf als Qualitätsprodukte an Kunden erhebliche Gewinne privatisiert. Der Jura-Student J verschafft sich heimlich Zugang zu Bs Villa, entwendet eine Taschenuhr und beschafft sich Zugang zu Bs E-Mails, die später an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden. Streitpunkte sind die Verwertbarkeit dieser von J privat erlangten Beweismittel im Strafverfahren sowie der Umfang und die Reichweite der Weisungsbefugnis und Verfahrenseinstellungsvorschriften der Staatsanwaltschaft. Zudem wird die Rolle des Verteidigers im Zusammenhang mit Verwertungsverboten geprüft.
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- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl, besonders schwerer Fall und Raub im Museum („Louvre-Fall“)
- Betrug (§ 263 StGB)Vermögensschaden beim Betrug durch Verkauf von KI-generierten Büchern
- Betrug (§ 263 StGB)Schadenskompensation durch spätere Erstattung Dritter (z.B. Versicherung)
- Betrug (§ 263 StGB)Schadenskompensation durch Werkunternehmerpfandrecht
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