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Strafrecht

Nötigung, § 240 StGB

Die Nötigung (§ 240 StGB) schützt die persönliche Willensentschließungs- und Willensbetätigungsfreiheit. Zentral sind die Auslegung und Abgrenzung der tatbestandlichen Mittel 'Gewalt' und 'Drohung mit einem empfindlichen Übel'. Examensrelevant: Gewaltbegriff (klassische und erweiterte Formen, z.B. bei Sitzblockaden), Dreiecksnötigung, Abgrenzung Warnung/Drohung sowie verfassungsrechtliche Grenzen ('verwerflich', § 240 II StGB).

Zu diesem Thema haben wir 39 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: „Klimakleber“

Die Klausur thematisiert strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Protestaktionen von sogenannten 'Klimaklebern'. Anhand eines Sachverhalts werden die strafrechtlichen Tatbestände und mögliche Rechtfertigungsgründe geprüft.

Nötigung, § 240 StGBRechtfertigungsgründe+3 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Von Diamantringen und Punkten in Flensburg

Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Probleme rund um eine Verkehrssituation, bei der es unter anderem zu einem Diebstahl, Betrugshandlungen sowie Verkehrsdelikten wie Gefährdung des Straßenverkehrs kommt. Im Zentrum stehen der Umgang mit vermögensbezogenen Delikten sowie die strafrechtliche Einordnung von Tathandlungen im Straßenverkehr. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen des Diebstahls, des Betrugs und relevanter verkehrsbezogener Straftaten nebst möglichen Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen.

Jan-Christian Schröder· JuS 2026, 602· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+9 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Der Mitternachtsclub

Im Mittelpunkt des Falls steht M, der mit seiner Freundin K auf dem Weg zu einem nächtlichen Treffen eines Tuning-Clubs mehrfach gegen Verkehrsregeln verstößt und dabei hohe Geschwindigkeiten trotz schlechter Sicht riskiert. Der Fall thematisiert vor allem Straßenverkehrsdelikte, insbesondere gefährliche Fahrweisen und die daraus resultierende potenzielle Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Nach dem Treffen plant M, mit Unterstützung von Y, einen Geldautomaten gewaltsam zu öffnen, was schließlich scheitert. Im Fokus stehen somit neben den Verkehrsdelikten auch versuchte Diebstahls- und Beteiligungskonstellationen, einschließlich der Frage nach Mittäterschaft und Teilnahmeformen.

Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Tötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: „Klimakleber“ – Mit Exkurs zur Zurechenbarkeit eines Todeserfolges durch die Hinderung von Rettungskräften infolge einer Straßenblockade

A und B, Mitglieder der Klimaschutzbewegung „Letzte Generation“, blockieren eine Berliner Stadtautobahn durch Festkleben an einer Schilderbrücke und verursachen einen erheblichen Stau. Während des Staus verzögern sich Verkehr und Rettungskräfte, wobei einige Fahrer keine Rettungsgasse bilden. Kurz darauf wird eine Radfahrerin nach einem Unfall lebensgefährlich verletzt; der zur Bergung benötigte Rüstwagen der Feuerwehr kommt wegen des Staus verspätet am Unfallort an. Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen zur Zurechenbarkeit eines Todeserfolgs bei Behinderung von Rettungskräften, die rechtliche Einordnung von Straßenblockaden im Rahmen der Rechtfertigungsdogmatik sowie grundsätzliche Aspekte der Nötigung.

Finn-Lauritz Schmidt· ZJS 2023, 875
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Rechtfertigungsgründe+5 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Grenzen von Klimaprotesten

Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Klimaprotesten. Schwerpunktmäßig geht es um die rechtliche Bewertung von Protestaktionen, insbesondere deren Aggressionspotenzial, die Geeignetheit und mittelbare Wirkung sowie das Verhältnis einfachgesetzlicher Regelungen zu grundrechtlich legitimiertem zivilen Ungehorsam. Weiterhin werden die Anforderungen an das Hinzuziehen rettender Kausalverläufe, etwa im Kontext der Rettungsgasse, sowie die Sorgfaltsanforderungen in Schutzwecksituationen geprüft. Schließlich steht die Frage der mittelbaren Täterschaft, das Verantwortungsprinzip und die Unbeachtlichkeit von Fernzielen im Verhältnis zur Versammlungsfreiheit im Mittelpunkt.

Rönnau, Saathoff· JuS 2023, 439
RechtfertigungsgründeSchuldTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Ein Handwerker auf Superspartour

Handwerker A tankt an einer Selbstbedienungstankstelle der Betreiberin B und entscheidet sich nach dem Tanken, den Betrag für das Benzin nicht zu bezahlen. Zusätzlich entwendet A im Kassenraum eine Zeitschrift, indem er sie unter seiner Jacke versteckt, und verlässt das Gebäude. Als B ihn aufhält, fährt A sie mit seinem Pkw an, um eine Konfrontation zu vermeiden. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen zu Diebstahl, Vermögensdelikten und dem Einsatz eines potenziell gefährlichen Werkzeugs im Zusammenhang mit einem räuberischen Diebstahl.

Jonas C. Schulz· ZJS 2022, 911
RechtfertigungsgründeUnterlassen(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur Strafrecht: Nur Bares ist Wahres!

In diesem Fall verlangen Ali (A) und Erika (E) von Oskar (O) die Rückzahlung eines Darlehens sowie eine Entschädigungszahlung, nachdem O zuvor finanzielle Vorteile auf Kosten von A und E erlangt hatte. Um die Zahlungen durchzusetzen, setzen A und E O unter Anwendung von körperlicher Gewalt und unter Androhung mit einer Schreckschusspistole unter Druck, bis O ein „Ehrenwort“ zur Zahlung abgibt. Der Fall legt den Schwerpunkt auf die Delikte der Erpressung, Nötigung und Körperverletzung, insbesondere im Hinblick auf den tauglichen Nötigungserfolg, den Zusammenhang zwischen Zwang und Vermögensverfügung sowie die Waffenqualifikation einer Schreckschusspistole. In einem weiteren Teil geht es um eine Beleidigung eines Jobcenter-Mitarbeiters und die Wirksamkeit eines Strafantrags per Onlineanzeige.

Dr. Nina Schrott· ZJS 2022, 896
Schwere Körperverletzung, § 226 StGB(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: „Gambling auf Abwegen“

Der Fall behandelt die Manipulation einer E-Sport-Wette durch den Sportwagenliebhaber B, der gemeinsam mit dem Berufsspieler A eine Spielniederlage abspricht, um vom Wettanbieter C einen Gewinn zu erzielen. Der Gewinn wird nach Hinweis nicht ausgezahlt, obwohl B einen hohen Betrag eingesetzt hat. Im Anschluss versucht B, nach einer polizeilichen Kontrolle durch gefährliches Fahrverhalten zu entkommen. Der Fall wirft strafrechtliche Fragen zum Sportwettbetrug (§§ 263 ff. StGB) und zu Straßendelikten im Kontext eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens auf. Zentrale Schwerpunkte sind die Strafbarkeit von A und B nach dem Strafgesetzbuch.

Miguel Veljovic, Meike Koch· ZJS 2022, 436
UnterlassenWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2021Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur: „Graffiti-Arts“ oder: „FUCK“

In diesem Fall begeben sich Anna und Berta in ein Graffiti-Geschäft, um Spraydosen zu entwenden, und werden dabei von dem Eigentümer überrascht, woraufhin es zu einer tätlichen Auseinandersetzung mit folgenschwerem Unfall kommt. Später trifft das Duo auf einen bekannten Sprayer, dessen Kunstwerk sie übermalt vorfinden, und entreißt ihm unter Gewaltandrohung seine Farben, um sich für das Übermalen ihres eigenen Bildes zu rächen. Thematisiert werden strafrechtliche Fragen zu Diebstahl, räuberischem Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge sowie zur Abgrenzung von Raub und strafloser Sachentziehung. Außerdem stehen der Umgang mit fremden Kunstwerken und die Besonderheiten von legalen Graffiti-Flächen im Mittelpunkt.

Liane Wörner, Daniel Goll· ZJS 2021, 644
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: „Skull Breaker Challenge“ Social Media Trends und deren körperliche Folgen

A wird von seinen Freunden B und D im Rahmen eines Treffens dazu gebracht, an der sogenannten „Skull Breaker Challenge“ teilzunehmen, wobei ihm seine Freunde die Beine wegtreten und er schwer stürzt. Es entstehen erhebliche gesundheitliche Schäden, die berufliche Folgen für A nach sich ziehen. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Verantwortung von B und D, insbesondere im Hinblick auf Körperverletzungsdelikte und Fragen der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung. Außerdem wird die Möglichkeit geprüft, für A als Nebenkläger mit geringem Aufwand Schmerzensgeld zu erhalten.

Schwere Körperverletzung, § 226 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBNötigung, § 240 StGB+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Auf dem E-Scooter durch die Nacht

Drei Personen planen abends im Wohnviertel einen Überfall auf einen E-Scooter-Fahrer, um dessen Smartphone und Geldbeutel zu entwenden. Während zwei die Person festhalten, nimmt der Dritte die Wertgegenstände und fügt dem Opfer zudem eine Körperverletzung zu. Nach dem Überfall flieht eine Beteiligte unter Alkoholeinfluss mit dem Auto und verursacht beinahe einen Unfall, bei dem durch Ausweichmanöver ein Sachschaden entsteht. Thematisch werden typische strafrechtliche Prüfungsfragen aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil behandelt, insbesondere Raub, Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs.

Dr. Kristina Peters· ZJS 2021, 206
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Corona-Dilemmata

Der Fall behandelt strafrechtliche Probleme rund um lebensbedrohliche Entscheidungssituationen im Krankenhaus während der Corona-Pandemie. Diskutiert werden insbesondere Fragen zum Versuch eines unechten Unterlassungsdelikts, zur rechtfertigenden Pflichtenkollision im Rahmen einer medizinischen 'Triage', Anstiftung, Notwehr, sowie das Verhältnis zwischen Mord und Totschlag.

Prof. Dr. Robert Esser, Anna Wasmeier· JA 2020, 668· 120 Min
UnterlassenRechtfertigungsgründeTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2020Examensklausur1. Staatsexamen

Fortgeschrittenen- und Examensklausur: Ein mitleidiger Einbrecher

Im Mittelpunkt des Falles steht Hubert Hampel (H), der aus dem Haus des Otto Olm (O) Wertgegenstände entwenden will. Während des Einbruchs trifft H auf den bereits getöteten O und bricht sein Vorhaben aus Mitleid ab bzw. verlässt im Abwandlungsfall panikartig das Haus mit einem Laptop, der Thea (T), der Tochter des O, gehört. Zentral sind strafrechtliche Fragen zu Versuch, Rücktritt vom Versuch sowie zur Qualifikation der Tat (§§ 249, 250 StGB), insbesondere im Hinblick auf Raub, Diebstahl und mögliche Rücktrittsvoraussetzungen. In der Abwandlung spielen außerdem Eigentumsverhältnisse am Diebesgut und der ausschließliche Gewahrsam Dritter eine Rolle.

Wolfgang Mitsch· ZJS 2020, 634
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Ein Geburtstag und seine Folgen

In dieser anspruchsvollen Übungsklausur werden Eigentums- und Vermögensdelikte, typische Raserproblematiken, Nötigung im Zusammenhang mit Parkplatzfällen sowie strafrechtliche Aspekte rund um Aufstiftung behandelt. Verschiedene strafrechtliche Handlungen und ihre rechtliche Bewertung hinsichtlich A, C, D und E stehen im Mittelpunkt. Die Klausur verbindet Alltagsgeschehen mit komplexen strafrechtlichen Fragen.

Felix Schmidhäuser· JA 2019, 912· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Ein Einhorn auf Abwegen

Tami (T) entwendet nach einem Stoß gegen Erika (E) am Bankautomaten Bargeld, das E gerade abheben wollte, und flieht unerkannt. Im zweiten Komplex möchte T nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung die behördlichen Konsequenzen umgehen und beauftragt Alan (A), die Ordnungswidrigkeit einem nicht existierenden Dritten zuzuschreiben. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen rund um Raub (§ 249 StGB), Erpressungstatbestände (§§ 253, 255 StGB) sowie die Verdächtigung einer nicht existierenden Person (§ 164 Abs. 2 StGB) und der Schutzbereich von § 263 StGB. Die Klausur thematisiert ausgewählte Problemstellungen zur Wegnahme, Vermögensverfügung und falscher Verdächtigung im Strafrecht.

(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Falsche Verdächtigung, § 164 StGBVortäuschen einer Straftat, § 145d StGB+5 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Must-Haves – Smartphone und Pfefferspray

A möchte ein neues Smartphone besitzen und beauftragt seine Freundin B, ihm das gewünschte Modell von X zu verschaffen. B und ihre Schwester C bringen X dazu, ihnen das Smartphone unter einem Vorwand auszuleihen und behalten es anschließend trotz Nachfrage von X. Als X das Telefon zurückfordert, bedroht B ihn mit einem Pfefferspray. Die Klausur thematisiert insbesondere die Abgrenzung zwischen Sachbetrug und Trickdiebstahl, die Einordnung des Pfeffersprays als gefährliches Werkzeug sowie das Problem der "frischen Tat" bei § 252 StGB.

Täterschaft und TeilnahmeDiebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Unterlassen+5 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Hausarbeit: Ein ganz normaler Spieltag der Fußball-Bundesliga

Im Mittelpunkt des Falls stehen mehrere strafrechtliche Problemstellungen rund um ein Fußball-Bundesligaspiel zwischen dem FC Schalke 04 und Borussia Dortmund. Es geht insbesondere um Verletzungshandlungen auf dem Spielfeld infolge von Zweikämpfen und geplanten Revanche-Aktionen zwischen Spielern, wobei mehrfach Körperverletzungen auftreten. Eine weitere zentrale Konstellation betrifft einen Zuschauer, der ein Plakat mit der Aufschrift „A.C.A.B.“ gegenüber Polizisten hochhält, und damit eine mögliche Beleidigungstat nach § 185 StGB. Nach Spielende kommt es zudem zu einem Angriff eines Spielers gegen einen Fotografen, der diesen trotz eines Verbots fotografiert.

Momme Buchholz· ZJS 2017, 681
RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB+5 weitere
JA 2016Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Der vergrabene Schmuck

Die Klausur behandelt einen Einbruchsversuch, eine versuchte Täuschung der Versicherung, eine falsche Verdächtigung sowie Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte und Nötigung. Zu prüfen ist die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter anhand eines komplexen Sachverhalts, der auch die Beziehung zwischen familiären und strafrechtlichen Aspekten beleuchtet. Die Aufgabenstellung stammt aus einer Originalexamensklausur.

Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB)Falsche Verdächtigung, § 164 StGB+4 weitere
ZjS 2016Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Die freundlich gierigen Bankmitarbeiter

A und B täuschen die ältere O, um an ihre Bankkarte und PIN zu gelangen, mit denen sie anschließend 25.000 € am Geldautomaten abheben. Während des Besuchs entwendet B zudem den Autoschlüssel der O und fährt gemeinsam mit A deren Kleinwagen fort, um ihn später eventuell zu verkaufen. Beide werben ihren Bekannten K an, der für eine Provision einen Käufer für das Fahrzeug finden soll, wobei K trotz Verdacht auf Diebstahl mitmacht. Zentral sind strafrechtliche Fragen zu Betrug, Diebstahl, gemeinschaftlicher Tatbegehung und Teilnahme. Zusätzlich ist im prozessualen Teil das Verhalten von B auf der Autobahn im Zusammenhang mit einem anderen Verkehrsteilnehmer zu würdigen.

Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Der falsche Schuldschein

Im Mittelpunkt des Falls steht A, der nach dem Tod seines Freundes B einen Schuldschein mittels gefälschter Unterschrift erstellt, um von Bs Mutter M die Rückzahlung eines Darlehens zu erlangen. Als M zweifelt und die Zahlung verweigert, wird gemeinsam die Rechtsanwältin R aufgesucht, die A unrechtmäßig zur Beeidigung drängt, woraufhin M den Betrag auszahlt. Der Fall thematisiert strafrechtliche Aspekte wie Urkundenfälschung, Betrug, Meineid und Amtsanmaßung sowie spezielle Irrtumsprobleme und die Rolle eines agent provocateur bei der Anstiftung. Im zweiten Teil betrifft der Schwerpunkt die Beschlagnahme von Verteidigungsunterlagen und die Frage eines daraus resultierenden Beweisverwertungsverbots.

Holm Putzke· ZJS 2014, 83
Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeFalsche uneidliche Aussage, § 153 StGB+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Musikwettbewerb mit Folgen

Die Klausur handelt von einer Geigerin, die im Vorfeld eines wichtigen Musikwettbewerbs gezielt versucht, eine Konkurrentin auszuschalten, um das Preisgeld zu erlangen. Es werden verschiedene strafrechtliche Probleme wie Aberratio ictus, Versuch erfolgsqualifizierter Delikte, Nötigung, Sachbeschädigung und Beteiligung anderer Personen aufgeworfen.

Werner Beulke· JURA 2014, 639
KausalitätObjektive ZurechnungTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle der Frist für die Bindung an das Vertragsangebot

Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit eines Bauträgervertrags mit Fokus auf die Bindungsfrist des Angebots und deren Kontrolle nach AGB-Recht. Prüfungsgegenstand ist insbesondere, ob eine in vorformulierter Erklärung enthaltene viermonatige Bindung an das Vertragsangebot gemäß § 308 Nr. 1 BGB zulässig ist und welche Frist für die Annahmeerklärung angemessen ist. Zudem werden bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsfragen bei unwirksamem Vertrag behandelt.

Petersen, Bosch, Kingreen· JURA 2014, 1
Angebot und AnnahmeAGBFristen und Termine+11 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Ein Sommerabend

Die Klausur behandelt, wie sich Anton strafrechtlich durch verschiedene Handlungen – darunter Diebstahl, versuchte gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässige Tötung, Nötigung, unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs und Unterschlagung – strafbar gemacht hat. Der Sachverhalt umfasst sowohl Vermögens- als auch Gewaltdelikte, wobei der Schwerpunkt auf den strafrechtlichen Tatbeständen und deren Abgrenzung liegt. Die Tötungsdelikte § 212, 211 StGB sollen nicht geprüft werden.

Diebstahl (§ 242 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBFahrlässige Tötung, § 222 StGB+4 weitere
ZjS 2013Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur Strafrecht: „Handy und Bier“

Im Fall "Handy und Bier" fordert Anton (A) von Siegfried (S) eine Entschuldigung und behält dessen Handy ein, das er sich zuvor durch einen Trick verschafft hat. Nachdem S die Rückgabe verweigert wird, folgt er A, woraufhin A das Handy in ein Gebüsch wirft. Am nächsten Tag bedroht A im Supermarkt den Inhaber Ottfried (O) mit einer ungeladenen Pistole, um nach einem Ladendiebstahl mit mehreren Bierdosen zu fliehen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind Eigentumsdelikte einschließlich Diebstahl und Raub, die Definition der Waffe im Sinne des § 250 StGB sowie die Strafbarkeit von sowohl A als auch S.

RechtfertigungsgründeDiebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»All doors locked«

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um das Verhalten des Kabinenpersonals während eines Flugzeugunglücks. Im Mittelpunkt stehen mögliche Strafbarkeiten aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafrechts, insbesondere hinsichtlich Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung. Eine Abwandlung bezieht den Fluggast mit ein, der in Panik zuschlägt und entkommt.

Christian Fahl· JURA 2013, 967
Nötigung, § 240 StGBFreiheitsberaubung, § 239 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
JA 20122. Staatsexamen / Referendariat

Die flüchtige Ladendiebin

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen rund um einen Ladendiebstahl, eine anschließende Nötigung und das Ausparkverhalten der Beschuldigten. Im Zentrum stehen die Prüfung von § 242 StGB, die möglichen Tatbestände des räuberischen Diebstahls und der Nötigung sowie relevante Beweisfragen im Zusammenhang mit der Zeugenwahrnehmung. Die Aufgabenstellung richtet sich an Referendare als Aktenvortrag im Rahmen der mündlichen Assessorprüfung.

Dr. Daniel Oliver Effer-Uhe· JA 2012, 613· 90 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Nötigung, § 240 StGB+4 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: „Broken windows“ und Diversionsprobleme

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Gruppe von Jugendlichen, die in einem sozial benachteiligten Stadtviertel leben und in eine gewalttätige Auseinandersetzung mit einem Obdachlosen verwickelt werden. Der Anführer A wird wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt und zu betreuenden Maßnahmen sowie Geldauflage verpflichtet, während die anderen Beteiligten unter dem Verdacht der Beihilfe stehen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet sich bezüglich B, C und D für eine Diversion, indem Arbeitsstunden als Sanktionsmaßnahme vorgeschlagen und Ermittlungen eingestellt werden. Der Fall behandelt zentrale Aspekte des Jugendstrafrechts, insbesondere die Anwendung von Diversionsvorschriften und die rechtliche Bewertung von jugendgerichtlichen Maßnahmen.

Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+5 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungshausarbeit StR Nebenverdienste des A

Der Fall behandelt einen Täter, der aus finanziellen Gründen zunächst einen Raub unter Einsatz eines Messers begeht und das Opfer nötigt, ihn auf ein abgelegenes Feld zu fahren, wo er das Opfer im Kofferraum einsperrt. Anschließend überlegt er, wie er polizeiliche Spuren verwischen kann, und sucht dazu Kontakt zu einer weiteren Person, um das Tatfahrzeug in Brand zu setzen.

Kai Ensenbach· JURA 2011, 787
Raub (§ 249 StGB)Freiheitsberaubung, § 239 StGBBrandstiftung, § 306 StGB +4 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Ein Jurastudent auf Verbrecherjagd

Ein Jurastudent beobachtet eine Kundin in einem Geschäft beim Einstecken von Rasierklingen und greift gewaltsam ein, um sie an der Flucht zu hindern. Im weiteren Verlauf wendet er erhebliche körperliche Gewalt an und hindert sie an Hilferufen, bis der Sicherheitsdienst eingreift. Es ist die Strafbarkeit sowohl der Kundin als auch des Studenten sowie eventuelle Rechtfertigungs- und Irrtumsfragen (z.B. Notwehr, Festnahmerecht, Erlaubnistatumstandsirrtum) zu prüfen. Der Fall bezieht auch eine Abwandlung ein, bei der sich der vermeintliche Diebstahl als Irrtum herausstellt.

Prof. Dr. Frank Neubacher, Mario Bachmann· JA 2010, 711· 150 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBFreiheitsberaubung, § 239 StGB+5 weitere
JA 20101. Staatsexamen

* "Sprühaktion mit Folgen

Die Klausur behandelt eine nächtliche Graffiti-Sprühaktion auf einem Bahngelände, einen Angriff auf einen Bahnmitarbeiter, Freiheitsberaubung, Diebstahl und anschließende riskante Fahrmanöver mit einem gestohlenen Fahrzeug. Zu prüfen sind strafrechtliche Fragen zu Sachbeschädigung, Körperverletzung, Raub, Nötigung im Straßenverkehr und Straßenverkehrsdelikten. Eine Zusatzfrage betrifft das Verhalten des Gerichts bezüglich eines Beweisantrags und der Verwertbarkeit eines Geständnisses.

Dr. Lutz Eidam· JA 2010, 601· 300 Min
Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+4 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Der wütende Ex-Freund

Im Mittelpunkt des Falles steht Jurastudent A, der sich nach dem Ende der Beziehung an seiner Ex-Freundin O rächt, indem er kompromittierende Fotos und Kommentare in sozialen Netzwerken veröffentlicht. Darüber hinaus droht er O, intime Fotos zu veröffentlichen, falls sie nicht zu ihm zurückkehrt. Nach einem Streit in einer Gaststätte kommt es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen A, O und deren neuem Freund X. Rechtlich relevant sind insbesondere die Strafbarkeit von A wegen Beleidigung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB), Nötigung, übler Nachrede, sowie die Körperverletzungsdelikte durch X. Weitere Schwerpunkte betreffen die internationale Strafverfolgung bei ausländischem Serverstandort und Beweisverwertungsverbote hinsichtlich der Durchsuchung bei Rechtsanwälten.

Susanne Beck· ZJS 2010, 742
RechtfertigungsgründeVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit – Strafrecht: Nachstellung mit unverhofften Folgen

Im Mittelpunkt des Falls steht A, der nach gescheiterter Beziehung und Verlust seines Arbeitsplatzes eine Nachbarin, N, intensiv verfolgt und belästigt, wodurch bei N ernsthafte psychische Beeinträchtigungen entstehen. Neben wiederholten Aufmerksamkeitsgesten (Heißluftballon mit Liebesbotschaft) tätigt A auch Bestellungen im Namen von N, was zusätzliche Belastungen verursacht. Nachdem N seine Annäherungsversuche endgültig ablehnt, richtet A seine Aktivitäten gegen seine Ex-Ehefrau O und verursacht Panikreaktionen, die letztlich zu einem tödlichen Unfall führen. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich der Nachstellung (§ 238 StGB), Belästigung, sowie der mittelbaren Verursachung des Todes und der entsprechenden Strafbarkeit nach dem StGB.

Ralf Krack, Sascha Kische· ZJS 2010, 734
Fahrlässige Tötung, § 222 StGBSchwere Körperverletzung, § 226 StGBKörperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB+5 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur (Fortgeschrittene) StR Ärger um den Laptop

In diesem strafrechtlichen Übungsfall wird die Strafbarkeit des A überprüft, der nach einem Streit um einen irreparablen Laptop im Computerladen des B eine Reihe von Delikten begeht: Er äußert eine wahrheitswidrige, ehrenrührige Behauptung über B, droht mit Gewalt unter Bezugnahme auf ein Familienmitglied von B, nimmt spontan ein Notebook an sich und verletzt B bei einem Gerangel um das Gerät. Der Fall thematisiert Beleidigung, Drohung, Nötigung, Diebstahl sowie Körperverletzung und beleuchtet die jeweiligen strafrechtlichen Tatbestände und die Kausalzusammenhänge.

Beleidigung, § 185 StGBDiebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
ZjS 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur – Strafrecht: Liechtensteinische Erpressung

Ein Mitarbeiter einer liechtensteinischen Bank fordert von einem deutschen Kunden Geld, um über dessen Schwarzgeldkonten Stillschweigen zu bewahren. Der Kunde setzt zum Schein einen Schläger auf den Bankmitarbeiter an, wobei es zu einer Verwechslung und Körperverletzung eines unbeteiligten Hotelgastes kommt. Der Bankmitarbeiter entwendet daraufhin eine Datensicherungs-CD mit brisanten Kundendaten und verkauft diese an einen deutschen Polizeibeamten, was zu erheblichen Steuereinnahmen führt. Im Zentrum stehen strafrechtliche Fragen zu Erpressung, Körperverletzung, Notwehr, error in persona, Hehlerei sowie Beweisverwertungsverboten im Steuerverfahren.

Christian Fahl· ZJS 2009, 63
Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeAusspähen von Daten, § 202a StGB+5 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Sommerurlaub in den Alpen

Die Examensklausur behandelt einen an eine OLG- und einen an den sogenannten Daschner-Fall angelehnten Sachverhalt, in dem der Erlaubnistatbestandsirrtum sowie die Übertragung des Problems polizeilicher Folter auf Privatpersonen im Mittelpunkt stehen. Die Bearbeitung verlangt insbesondere die vertiefte Auseinandersetzung mit Rechtfertigungsgründen im Strafrecht.

Christian Fahl· JURA 2009, 234
RechtfertigungsgründeSchuldSubjektiver Tatbestand+3 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Straftaten gegen Kraftfahrzeuge

Im Mittelpunkt des Falls stehen verschiedene Straftaten rund um Kraftfahrzeuge. C möchte sich gegen die mutwillige Beschädigung seines Fahrzeugs durch einen Fünfjährigen zur Wehr setzen und hält diesen kurz fest. Nachdem sein Auto zugeparkt wurde, entlüftet C auf Vorschlag des Kioskinhabers K alle vier Reifen eines fremden Autos, ohne zu wissen, dass dieses gerade als Fluchtfahrzeug von einem Bankräuber genutzt wird. Später kommt es zu einer gezielten Beschädigung am Wagen seines Arbeitskollegen A. Schwerpunktmäßig geht es um die Strafbarkeit von C und K nach dem StGB, insbesondere hinsichtlich Sachbeschädigung, möglicher Beihilfe und weiterer Delikte wie Freiheitsberaubung.

RechtfertigungsgründeTäterschaft und TeilnahmeFahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Folter zur Rettung des Entführungsopfers?

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob Polizeibeamte zur Rettung eines entführten Kindes körperlichen Zwang und Folter gegenüber dem Täter anwenden dürfen, um Informationen über den Aufenthaltsort des Opfers zu erlangen. Der Täter hatte das Kind entführt und schweigt auch nach seiner Festnahme, weshalb die Polizei mit Gewalt droht und diese auch ausübt. Die Fallkonstellation betrifft insbesondere das Verhältnis zwischen polizeilichen Eingriffsbefugnissen, den Grundrechten – namentlich dem Schutz der Menschenwürde – sowie strafrechtlichen Rechtfertigungsgründen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Polizei- und Verfassungsrecht, die strafrechtliche Bewertung von Folter sowie die Strafbarkeit von Beamten und Vorgesetzten bei der Anwendung unzulässiger Zwangsmittel.

Rechtfertigungsgründe(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Der bestohlene Erpresser

Im vorliegenden Fall konfrontiert A seinen Rivalen B mit belastenden Dokumenten und fordert von ihm 10.000 € unter Androhung der Weitergabe an die Staatsanwaltschaft. B reagiert darauf, indem er in As Hotelzimmer einbricht, die Dokumente an sich nimmt und durch eine gezielte Manipulation den Verdacht auf die Reinigungskraft R lenkt. Währenddessen informiert Strafverteidiger S B über eine bevorstehende Hausdurchsuchung, sodass belastendes Material beiseite geschafft werden kann. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig die Strafbarkeit von A, B und S im Hinblick auf Diebstahl, Erpressung, falsche Verdächtigung sowie Strafvereitelung und stellt außerdem die Problematik der Notwehrgrenzen bei Schweigegelderpressungen in den Fokus.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)RechtfertigungsgründeTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
JA 20071. Staatsexamen

* "Der Hochstapler

Die Klausur behandelt einen Sachverhalt, in dem ein Täter sich als Polizeibeamter ausgibt, um einen gestohlenen Walkman an sich zu bringen, und im weiteren Verlauf Beamte durch Täuschung von weiteren Maßnahmen abhält. Zu prüfen sind unter anderem Erpressung, Diebstahl, Betrug, Hehlerei, Nötigung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Strafvereitelung. Die Aufgabe richtet sich an Studierende mittlerer Semester und beleuchtet dabei unterschiedliche Auffassungen in Literatur und Rechtsprechung.

Prof. Dr. Christian Jäger· JA 2007, 604· 180 Min
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+5 weitere
Verwandte Themen in BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Nötigung, § 240 StGB in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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