BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 232–241 StGB) schützen das Recht auf Selbstbestimmung und Fortbewegungsfreiheit. Zentrale Normen sind Nötigung (§ 240), Bedrohung (§ 241), Freiheitsberaubung (§ 239), Nachstellung (§ 238), Menschenraub (§ 234) sowie Geiselnahme (§ 239b). Examensrelevant sind insbesondere der Gewaltbegriff bei § 240, die Abgrenzung von Nötigung zu anderen Delikten sowie Sonderkonstellationen wie Dreiecksnötigung oder Sitzblockaden.
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Neueste Klausuren zum Thema
Die vollständige Sammlung erreichst du über die Unterthemen.„Die Wut des Radrennfahrers“
Radrennfahrer A will nach dem Ablauf einer Leihfrist ein Fahrrad von O zurückholen und droht ihm telefonisch Gewalt an. Beim späteren Zusammentreffen verletzt A zunächst Es Ehefrau mit Pfefferspray, tötet O mittels Schusswaffengebrauch und entwendet das Fahrrad. Auf der Rückfahrt versucht A zudem, einen Rivalen mit dem Rad zu verletzen, was jedoch misslingt. Es ist die Strafbarkeit des A nach dem StGB zu prüfen.
Original-Examensklausur: „Klimakleber“
Die Klausur thematisiert strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Protestaktionen von sogenannten 'Klimaklebern'. Anhand eines Sachverhalts werden die strafrechtlichen Tatbestände und mögliche Rechtfertigungsgründe geprüft.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Von Diamantringen und Punkten in Flensburg
Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Probleme rund um eine Verkehrssituation, bei der es unter anderem zu einem Diebstahl, Betrugshandlungen sowie Verkehrsdelikten wie Gefährdung des Straßenverkehrs kommt. Im Zentrum stehen der Umgang mit vermögensbezogenen Delikten sowie die strafrechtliche Einordnung von Tathandlungen im Straßenverkehr. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen des Diebstahls, des Betrugs und relevanter verkehrsbezogener Straftaten nebst möglichen Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen.
BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a. in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.