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Strafrecht

BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 232–241 StGB) schützen das Recht auf Selbstbestimmung und Fortbewegungsfreiheit. Zentrale Normen sind Nötigung (§ 240), Bedrohung (§ 241), Freiheitsberaubung (§ 239), Nachstellung (§ 238), Menschenraub (§ 234) sowie Geiselnahme (§ 239b). Examensrelevant sind insbesondere der Gewaltbegriff bei § 240, die Abgrenzung von Nötigung zu anderen Delikten sowie Sonderkonstellationen wie Dreiecksnötigung oder Sitzblockaden.

Zu diesem Thema haben wir 193 Klausuren im Portal.

Unterthemen

Neueste Klausuren zum Thema

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JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Von Diamantringen und Punkten in Flensburg

Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Probleme rund um eine Verkehrssituation, bei der es unter anderem zu einem Diebstahl, Betrugshandlungen sowie Verkehrsdelikten wie Gefährdung des Straßenverkehrs kommt. Im Zentrum stehen der Umgang mit vermögensbezogenen Delikten sowie die strafrechtliche Einordnung von Tathandlungen im Straßenverkehr. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen des Diebstahls, des Betrugs und relevanter verkehrsbezogener Straftaten nebst möglichen Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen.

Jan-Christian Schröder· JuS 2026, 602· 300 Min Bearbeitung
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+9 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Der Mitternachtsclub

Im Mittelpunkt des Falls steht M, der mit seiner Freundin K auf dem Weg zu einem nächtlichen Treffen eines Tuning-Clubs mehrfach gegen Verkehrsregeln verstößt und dabei hohe Geschwindigkeiten trotz schlechter Sicht riskiert. Der Fall thematisiert vor allem Straßenverkehrsdelikte, insbesondere gefährliche Fahrweisen und die daraus resultierende potenzielle Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Nach dem Treffen plant M, mit Unterstützung von Y, einen Geldautomaten gewaltsam zu öffnen, was schließlich scheitert. Im Fokus stehen somit neben den Verkehrsdelikten auch versuchte Diebstahls- und Beteiligungskonstellationen, einschließlich der Frage nach Mittäterschaft und Teilnahmeformen.

Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Tötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
JA 2026Anfänger:innenFortgeschrittene

Die Gauner und der Geldspeicher

Die Klausur behandelt eine strafrechtliche Fallkonstellation zur Jagd auf einen Wolf, bei der zwei Jäger beteiligt sind. Wesentliche Aspekte sind der Versuch und Rücktritt vom Versuch, Rechtfertigungsgründe sowie insbesondere das subjektive Rechtfertigungselement. Der Prüfungsfokus liegt auf dem Verhalten des J gegenüber N und dem Wolf, unter Ausschluss einer Prüfung des § 303 StGB.

Prof. Dr. Michael Soiné, Joseph Holte, Dr. Annalena Gras· JA 2026, 379· 120 Min Bearbeitung
RechtfertigungsgründeAllgemeiner TeilVersuch und Rücktritt+13 weitere
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BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a. in der Jurafuchs-Lernapp

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