Freiheitsberaubung, § 239 StGB
Die Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) schützt die persönliche Fortbewegungsfreiheit. Der Tatbestand wird durch Einsperren oder auf sonstige Weise vollzogenes Berauben der Freiheit erfüllt, auch durch bewachte Ausgänge oder das Entziehen von Hilfsmitteln. Streitpunkte: Tatbestandsmerkmale beim kurzzeitigen Einsperren, Selbst-Einsperren mit dem Opfer, Freiheitseingriff durch Drohung oder Blockade, sowie denkbare Erfolgsqualifikationen (§ 239 Abs. 3).
Klausuren zum Thema
Fortgeschrittenenhausarbeit – Strafrecht: Herzrasen
Die Hausarbeit befasst sich mit dem Schutzbereich des § 315d II StGB, einschließlich der Anstiftung sowie psychischer Beihilfe und Fragestellungen zum Gefährdungsvorsatz und dem Vorwurf der Fahrlässigkeit. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Habgier, Verdeckungsabsicht und dem unmittelbaren Ansatz zum unechten Unterlassungsdelikt sowie der Prüfung wirksamer Rücktrittsmöglichkeiten. Weiterhin wird die Erheblichkeitsschwelle bei Freiheitsberaubung mit besonderes Augenmerk auf das tatbestandsausschließende Einverständnis thematisiert. Die Klausur behandelt damit zentrale Aspekte des Strafrechts im Zusammenhang mit gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr und Unterlassungsdelikten.
Examensübungsklausur: Die lieben Mitbewohner
Im Mittelpunkt des Falls stehen A und sein Mitbewohner B, die wiederholt Streit haben. A schließt B absichtlich für eine Stunde im Keller ein, wobei B beim Versuch zu entkommen schwer verletzt wird. Die rechtlichen Schwerpunkte betreffen Freiheitsdelikte, Körperverletzung und Beleidigungsdelikte. Außerdem nutzt A ein mobiles Kartenlesegerät, um durch kontaktloses Abbuchen im Bus Geld von fremden Konten zu erlangen, was strafrechtlich im Kontext des elektronischen Taschendiebstahls und Kartenmissbrauchs zu prüfen ist. Zusätzlich wird die strafprozessuale Durchsicht von digitalen Speichermedien behandelt.
Fortgeschrittenenhausarbeit: „Alles nur geklaut“
Der Fall behandelt verschiedene strafrechtliche Vermögensdelikte rund um den chronisch mittellosen Freddy (F), der durch mehrere Beutezüge seinen Lebensunterhalt sichern will. Zunächst nutzt F einen Störsender, um das Wohnmobil der A unbemerkt zu betreten und Bargeld sowie Kfz-Kennzeichen zu stehlen. Anschließend dringt er zusammen mit Kumpel Konstantin (K) in das Haus der W ein, wobei F mit Wertsachen flieht und gegenüber der Bewohnerin ein Messer einsetzt. Schließlich versucht F, bei der Rentnerin R einzubrechen, wobei sein Plan fehlschlägt, da R nicht anwesend ist. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen bei Diebstahl, besonders schweren Fällen, Raub, Versuch und strafbarer Teilnahme.
(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Nymphenbad
Die Klausur behandelt in Schwerpunkt die strafprozessuale Verwertbarkeit einer Spontanäußerung in festnahmeähnlicher Lage ohne Belehrung zur Aussagefreiheit und die mögliche Heilung nur durch qualifizierte Belehrung. Ebenso stehen die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO im Fokus. Weiterhin wird im materiellen Strafrecht der Schutz der persönlichen Fortbewegungsfreiheit durch § 239 StGB sowie die Güterabwägung beim Notstand thematisiert. Die Klausur legt besonderen Wert auf die Analyse von Beweisverwertungsverboten und die Anwendung strafprozessualer Schutzvorschriften.
Schwerpunktbereichsklausur Völkerstrafrecht: Eine Kathedrale brennt
Im Staat M kommt es nach einem politischen Machtwechsel zu einer systematischen „Säuberungspolitik“ der Gruppe S gegen die Gruppe X, die frühere Machthaber waren. Der Bürgermeister B unterstützt diese Politik durch Propaganda und Befehle, wodurch X-Einwohner in einer Kathedrale eingesperrt und durch Brandstiftung getötet werden. Die Kathedrale, ein UNESCO-Welterbe, wird dabei zerstört. Im Fokus stehen strafrechtliche Verantwortlichkeit nach dem IStGH-Statut, insbesondere Genozid, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sowie die Rolle von Vorgesetzten im Völkerstrafrecht und Zulässigkeitsfragen im Rahmen des Komplementaritätsprinzips.
Corona-Dilemmata
Der Fall behandelt strafrechtliche Probleme rund um lebensbedrohliche Entscheidungssituationen im Krankenhaus während der Corona-Pandemie. Diskutiert werden insbesondere Fragen zum Versuch eines unechten Unterlassungsdelikts, zur rechtfertigenden Pflichtenkollision im Rahmen einer medizinischen 'Triage', Anstiftung, Notwehr, sowie das Verhältnis zwischen Mord und Totschlag.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Über Umwege zum Ziel
Im Mittelpunkt des Falls steht D, der aus finanziellen Nöten Geld von seinem Konkurrenten K entwendet, indem er mit einem Schlagstock in dessen Gartenhütte eindringt und zwei Geldtaschen stiehlt. Nach seiner erfolgreichen Flucht plant D gemeinsam mit A und B einen weiteren Überfall auf einen Taxifahrer, bei dem sie mittels einer Pistole dessen Tageseinnahmen rauben. Zentral sind die strafrechtlichen Fragen rund um Diebstahl, besonders schwere Diebstahlsfälle, Abgrenzungen zwischen Raub und räuberischer Erpressung sowie die Beteiligungsformen von Täterschaft und Teilnahme. Der Bearbeitervermerk schränkt die zu prüfenden Delikte gemäß StGB gezielt ein.
Besuch bei Mama
Der Sachverhalt behandelt einen Raubüberfall mit schwerer Körperverletzung im familiären Umfeld, eine nachfolgende qualifizierte Wegnahme (schwerer Raub), sowie weitere Delikte wie Freiheitsberaubung im Straßenverkehr und Beleidigung. Die Klausur prüft mehrere strafrechtliche Tatbestände, insbesondere den Finalzusammenhang und Qualifikationen im klassischen Strafrecht BT.
»All doors locked«
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um das Verhalten des Kabinenpersonals während eines Flugzeugunglücks. Im Mittelpunkt stehen mögliche Strafbarkeiten aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafrechts, insbesondere hinsichtlich Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung. Eine Abwandlung bezieht den Fluggast mit ein, der in Panik zuschlägt und entkommt.
Harte Männer haben keine Angst
Der Fall thematisiert eine strafrechtliche Beratung aus Anwaltssicht für einen WG-Bewohner, der nach einer vermeintlich bedrohlichen und freiheitsberaubenden Aktion seines Mitbewohners Strafantrag stellte. Prüfungsrelevant sind insbesondere Delikte wie Bedrohung und Freiheitsberaubung sowie verfahrensrechtliche Fragen zu Verfahrensbeendigung und Rechtsbehelfen. Der Aktenvortrag ist für Referendare als Übungsklausur ausgelegt.
Übungsfall: Der verwirrte Vater
Im Mittelpunkt des Falles steht das strafrechtliche Verhalten des M, der seinen geistig verwirrten Schwiegervater V absichtlich in einem Zimmer einschließt, wobei er dessen mögliche lebensgefährliche Flucht in Kauf nimmt, sowie das Verhalten der F, die die Situation kennt und billigt. Es kommt im weiteren Verlauf zur Verletzung und letztlich zum Tod des V nach einem Unfall während des Krankentransports. Zentral ist die Frage, ob und inwieweit M und F nach dem StGB strafbar sind. Die Schwerpunkte liegen bei der objektiven Zurechnung, dem Rücktritt vom Versuch, der Beurteilung erfolgsqualifizierter Delikte sowie bei der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten.
Übungshausarbeit StR Nebenverdienste des A
Der Fall behandelt einen Täter, der aus finanziellen Gründen zunächst einen Raub unter Einsatz eines Messers begeht und das Opfer nötigt, ihn auf ein abgelegenes Feld zu fahren, wo er das Opfer im Kofferraum einsperrt. Anschließend überlegt er, wie er polizeiliche Spuren verwischen kann, und sucht dazu Kontakt zu einer weiteren Person, um das Tatfahrzeug in Brand zu setzen.
Ein Jurastudent auf Verbrecherjagd
Ein Jurastudent beobachtet eine Kundin in einem Geschäft beim Einstecken von Rasierklingen und greift gewaltsam ein, um sie an der Flucht zu hindern. Im weiteren Verlauf wendet er erhebliche körperliche Gewalt an und hindert sie an Hilferufen, bis der Sicherheitsdienst eingreift. Es ist die Strafbarkeit sowohl der Kundin als auch des Studenten sowie eventuelle Rechtfertigungs- und Irrtumsfragen (z.B. Notwehr, Festnahmerecht, Erlaubnistatumstandsirrtum) zu prüfen. Der Fall bezieht auch eine Abwandlung ein, bei der sich der vermeintliche Diebstahl als Irrtum herausstellt.
* "Sprühaktion mit Folgen
Die Klausur behandelt eine nächtliche Graffiti-Sprühaktion auf einem Bahngelände, einen Angriff auf einen Bahnmitarbeiter, Freiheitsberaubung, Diebstahl und anschließende riskante Fahrmanöver mit einem gestohlenen Fahrzeug. Zu prüfen sind strafrechtliche Fragen zu Sachbeschädigung, Körperverletzung, Raub, Nötigung im Straßenverkehr und Straßenverkehrsdelikten. Eine Zusatzfrage betrifft das Verhalten des Gerichts bezüglich eines Beweisantrags und der Verwertbarkeit eines Geständnisses.
Übungsfall: Straftaten gegen Kraftfahrzeuge
Im Mittelpunkt des Falls stehen verschiedene Straftaten rund um Kraftfahrzeuge. C möchte sich gegen die mutwillige Beschädigung seines Fahrzeugs durch einen Fünfjährigen zur Wehr setzen und hält diesen kurz fest. Nachdem sein Auto zugeparkt wurde, entlüftet C auf Vorschlag des Kioskinhabers K alle vier Reifen eines fremden Autos, ohne zu wissen, dass dieses gerade als Fluchtfahrzeug von einem Bankräuber genutzt wird. Später kommt es zu einer gezielten Beschädigung am Wagen seines Arbeitskollegen A. Schwerpunktmäßig geht es um die Strafbarkeit von C und K nach dem StGB, insbesondere hinsichtlich Sachbeschädigung, möglicher Beihilfe und weiterer Delikte wie Freiheitsberaubung.
Freiheitsberaubung, § 239 StGB in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.