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Jurafuchs

Alexander Bechtel

2 Klausuren im Portal
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Alexander Bechtel ist Akademischer Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Straf- und Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Europäisches Strafrecht (Prof. Dr. Jörg Eisele) an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Zu seinen fachlichen Schwerpunkten zählen das deutsche und europäische Strafrecht sowie das Strafprozessrecht und das Wirtschaftsstrafrecht.

Klausuren

JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur im Wirtschaftsstrafrecht und Europäischen Strafrecht

Die Klausur beinhaltet einen Sachverhalt aus dem Wirtschaftsstrafrecht mit europarechtlichem Bezug. Im Mittelpunkt stehen Korruptionsdelikte, insbesondere Amtsträgerbestechung im Zusammenhang mit einer Wahlkampfspende und mutmaßlicher Einflussnahme auf die Bauleitplanung, sowie Betrug, Untreue und computerbezogene Delikte. In einer zweiten Aufgabe ist der Einfluss europäischer Vorgaben auf den Allgemeinen Teil des deutschen Strafrechts zu prüfen.

Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 332, 334 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)+2 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Die lieben Mitbewohner

Im Mittelpunkt des Falls stehen A und sein Mitbewohner B, die wiederholt Streit haben. A schließt B absichtlich für eine Stunde im Keller ein, wobei B beim Versuch zu entkommen schwer verletzt wird. Die rechtlichen Schwerpunkte betreffen Freiheitsdelikte, Körperverletzung und Beleidigungsdelikte. Außerdem nutzt A ein mobiles Kartenlesegerät, um durch kontaktloses Abbuchen im Bus Geld von fremden Konten zu erlangen, was strafrechtlich im Kontext des elektronischen Taschendiebstahls und Kartenmissbrauchs zu prüfen ist. Zusätzlich wird die strafprozessuale Durchsicht von digitalen Speichermedien behandelt.

Alexander Bechtel· ZJS 2023, 1339
Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Unterlassen+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Alexander Bechtel prüfen besonders häufig Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) (1×), Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 332, 334 StGB) (1×), Betrug (§ 263 StGB) (1×), Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB) (1×), Unterlassen (1×) und Untreue (§ 266 StGB) (1×).